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Unterhaltungsblatts" und der r humoristischenveilagc„5elsenblasen"inder » Expedition,beiunserenvotensomiebeiallen t : Ueichspostanstalten. ******************************************* Eibenstock, Larlsseld, hundshübel, ^UgvNlUlt Neuheide, Sberftützen-rün, Schönheide, Schönheiderhammer, Soja, Untersttitzengrün, Mldenthai usw. Tel.-Lldr.: klmtsblatt. so Brrantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: EmilHannebohnin Eibenstock. - —-—. SS. Jahrgang. — Freitag, dea 9. April Zeile 30 Pfennige. r ! Erscheint täglich abends mit Utisnahme der l Sonn- und Zeiertagefurden folgenden Tag. e Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 j Pfennige. Im amtlichenTeile die gespaltene Fernsprecher Nr. NO. ISIS AnsMnwgsbeftimMMU zur Beschlagnahme der deutschen Schafschur 1S141915. Durch Verfügung der stellvertretenden Königlichen Generalkommando» XII. und XIX. AK. find die Wollen der deutschen Schafschur 1SI4/IS, d. h die seit dem 1. Oktober 1814 in Deutschland geschorenen oder noch zu scherenden Wollmengen beschlagnahmt worden, gleich, viel, ob st« sich noch auf den Schafen oder bet den Schafhaltern oder an sonstigen Lager- stellen befinden, ebenso wie da» Wollgefäll« von deutschen Schaffellen, da» sich bei den deut schen Gerbereien oder sonstigen Lagerstellen befindet. Die Verwendung der beschlagnahmten Wollbestände wird wie folgt geregelt: Die in der Brschlagnahmevrrfügung getroffene Bestimmung betreffs Verbot» de» Wei terverkauf» wird hierdurch aufgehoben, jedoch darf die Woll« nur für Kri«g»ltef«rung«n oer- wendrt w«rd«n. Krieg»li«ftrung«n im Sinne dieser Verfügung, also erlaubte Lieferungen, find «»»schließlich Lieferungen, die über «ine der nachstehend aufgeführten Wäschereien geleitet werden: vischweiler Earbonisteranstalt und Wollwäscherei, A. G., vormals E. Lix, Bisch- weiler, Krei» Hagenau Els., Bremer Wollkämmerei, Blumenthal, Prov. Hannover, Wollwäschrrvereintgung, Carl N«tz u. Co., vre» lau, H. Katz Sohn, Cassel, Mosbacher u. Cie., Cassel, Emil Rubensohn u. Co., Cassel-Bettenhausen, Woll Wäscherei und Kämmerei D ö h r e «/Hannover, Hannover-Döhrrn, Vogtländische Carbonifieranstalt A. G , G r ü n/Lengrnfeld i. V, Kirchhainer Wollwäscherei S. m. b. H., Kirchhain (N.-L), Ostpreußische Dampf.Wollwäscherei A. G, Kö nig»b «rg/Ostpr., Leipziger Wollkämmerei, Leipzig, Bremer Wollwäscherei, L e s u m/Bremen, G. A. Weller, Leutrr»ba ch/Kirchberg i. Sa., Mylauer Wollkämmerei Georgi u. Co, G. m. b. H, M y l a »Vogtland, Woll-Wäscherei und Carbonifieranstalt Neuhülte, Gebr. Lenk, N«uhütt«Len genfeld, Deutsche Wollentfettung A. G., OberheinSdorf Reichenbach i. V., Rothenburger Wollwäscherei Carl Heine, Rothenburg/Oder, Wollwäscherei und Carbonifi«ranstalt Fr. W. Schreiterer, UnterheinSdorf Reichenbach i. V., Diese Wäschereien find durch die Heere»vrrwaltung verpflichtet worden, die Wäsche der zugeführten Wollmengen zu den mit ihnen vereinbarten Tarifsätzen*) zu bewirken und für Urberwachung der endgültigen Ablieferung an solche inländische Fabrikanten, die die Wolle zu Heere»lirferungen verarbeiten, zu sorgen. Die Wäschereien unterstehen der dauernden Urberwachung durch die Krieg» Rohstoff-Abteilung de« Krieg»mtnisterium». Die Eigentümer der Wollen dürfen danach die Wollen entweder unmittelbar oder durch Vermittlung von Händlrrn an Heere»beKarfSfabrikanten verkaufen. In ersterem Falle ist der Eigentümer, in letzterem Falle der Händler verpflichtet, die Wollen über di« vorstehend ge nannten Wäschereien an die Heere»bedarf»fabrikanten zur Abliefemng zu bringen. Da die verpflichteten Wäschereien Wollmengen unter 1000 kg Rohgewicht nicht bear beiten, dürfen Eigentümer, deren Gesomterzeugni» oder Besitz diese Menge nicht erreicht, sich zu gemeinsamer Ablieferung zusammenschließen. Alle schon abgeschloffenen Verkäufe von Wollmengen an Heer«»bedarf»fabrik«nten kön nen in Kraft bleiben, wenn die Wolle «iner der zugelaffenen Wäschereien zur Wäsche, zur Urberwachung und Ablieferung zugeführt wird. Von dem Abnehmer der Woll« ist der Wä- schrrri der Waschlohn vor Ablieferung zu erstatten. Sofern bereit» Wollen an Fabrikanten verkauft worden find, die sich nicht verpflichten, di« Wolle zu HeerrSlirferungen zu verwenden, darf Ablieferung nicht erfolgen. Vor dem 31. August 1816 müssen sämtliche Bestände der deutschen Schafschur 101415 in da» Eigentum d«r He«reSbedarf1fabrikant«n übergegangen sein. Jed« and«re Art von Li«f«rungen, sowi« j«d« and«re Art von Veräußerungen, inibe- sondere der Verkauf von Wolle der deutschen Schafschur 1814/15 auf Märkten oder öffent- lichen Versteigerungen ist verboten. E» wird ausdrücklich auf die Bund«»rat»verfügung vom 22. 12. 1314 betreff» der Höchstpreis« htng»wi«s«n. Zuwiderhandlung«« g«g«n dir B«schlagnahmeverfügung od«r gegen die Ausführung»- bestimmungen werden mit Gefängnis bi« zu einem Jahr« bestraft, sofern nicht nach allge meinen Gesetzen höhere Strafen verwirkt find. *) M. »25 für 1 k- aus gewaschene« Produkt gerechnet «inschl. Sortierung bi« zu 20°/, Unter- und Nebensorten und M. 0,05 Zuschlag für 1 kg aus gewaschene« Produkt bei Sortierung über 20°/, Unter, und Nebensorten. Sofortige Barzahlung ohne jeden Abzug. Verpackung zu Lasten de» Empfänger». Erhebungen über das Ansdruschergebnis für Brotgetreide und Hafer sowie über den Bedarf an Saatgetreide für die Frühjahrsbestellung im Jahre 1915 hat daS Königliche Ministerium des Innern für den 13. diese- Mexats angeordnet. E» wird an diesem Tage «ine Umfrage bei den landwirtschaftlichen Betrieben nach Maßgabe zweier Vordruck« gehalten werden. Damit sich die Erhebung an einem Tage zu Ende führen läßt, werden alle Landwirte hiersrlbst aufgefordert, schon vor dem Eintreffen der mit der Umfrage Beauftragten a) die Mengen von Weizen, Roggen und Hafer — auch soweit nicht mehr im Be- fitz de» Betriebsleiter» —, die in der Zeit vom 1. Februar bi» mit 12. April die se» Jahre» auSgedroschen worden find, und ferner die am 13. April 1315 noch Nun ist in schwerer Zeit «dermal» einer unserer einstigen Mitarbeiter Mr nach langem u. schwerem Leiden in die Ewigkeit abgerufen worden. Leicht sei ihm die Erde! Eibenstock, 8. April 1315. Der Lehrkörper der Bürgerschule. «»»gedroschenen Vorräte an Weizen, Roggen und Hafer nach dem geschätzten Körnerertrage festzustellen: d) für ihre landwirtschaftlichen Betrieb« die Anbaufläche und den Bedarf an Saat gut von Sommerweizen und Sommerroggen, gleichviel ob bereit» gesät oder noch ungesät, zu ermitteln. Di« Anbauflächen find in Heiktar und Ar, «ich: etwa in Acker oder Scheffel und die Saatgutmengen nur in Zentner», bei Bruchteilen in Dezimalen anzugeben. Nach den Erfahrungen bei mehreren Erhebungen der letzten Zett werden die Umfragen meist dadurch wesentlich erschwert, daß die Inhaber oder Leiter von Landwirtschaftsbetrieben die Anbau flächen nicht in Hektar und Ar anzugeben wissen. Wir empfehlen daher jedem Landwirte, di« Anbauflächen an der Hand der BefitzstandSverzeichniffe oder anderer geeigneter Unterla gen nach den vorstehend geforderten Maßen unverzüglich zu ermitteln. Ttadtrat Eibenstock, den 7. April 1915. Dem OrtsschätzungSausschuffe für die staatliche Echlachtviehv<rstchir««g hier gehören in der Zeit vom 1. Juni 1315 bi» zum 31. Mai 1318 folgende Herren an: Bürgermeister Hesse, Vorsitzender, Stadtrat Alfred Meichßner, 1. stellv. Vors., Stadtrat Gustav Diersch, 2. stellv. Vors., AmtStierarzt Rudolf Günther, Freibankfleischer Emil Eichler, Landwirt Loui« Seidel, , Paul Großmann, , Ernst Rau. Al» GachverstSndig«, die al« Mitglieder de» Ueztrtsfchäyung-ausschaffe- für die staatliche Gchlachtviehverstcher««g herangezogen werden können, sind bi« auf weitere« bestimmt worden die Herren Landwirt Gustav Becher, , Alban Meichsner, . Karl Reuter, , Christian Vogel. Stadtrat Eibenstock, den 7. April 1915. Bekagutmachlllla. Krett-a, den S. April MS, mittags 12 Mr sollen in Lauter 2 Grabei«sass««ge», SV Grabsteine ohne Aufschrift, 12 Eement- fei»ste»-G»hl<« und 8 Eeme«tst«sen meistbietend öffentlich versteigert werden. Sammelort der Bieter: Gasthof ,Zum Löwen* in Lauter. Schwarzenberg, den 7. April 1315. Der Gericht-Vollzieher de- Königlichen Amtsgerichts. Aktuar Duroldt. Heuabgabe betr. An da» Proviantamt Ehemuitz ist mit tunlichster Beschleunigung He« gegen Be zahlung anzulirfern, da fortwährend größere Mengen in« Feld abzugeden find. Hiesige Besitzer von Heuoorräten werden aufgefordert, sich sofort zur freiwillige« Ab- gäbe von Heu im Grmeindeamte hier zu melden. Carl« feld, am 6. April 1315. Der Gemeindevorstand. HolzverftcUMMg. EibeHocker Staatssorftrevicr. Gasthaus „Stadt Leipzig" in Eibenstock, Donnerstag, de« 18. April 1V15, vormittags '/,1V Uhr r 60' , rm w. Aren« sch eite, 21'/, rm w. Armutatippet, 8'/, Iw w. Aefte, 347'/, rm w. Stöcke in Abt. 1, 40, 43, 53, 60 und 62 (Schläge), «achmtttags /,2 Uhrr 173 fi. Stämme 10—15 om stark, 268 fi. Stämme 16—18 em stark, 633 , , 20-37 , , 2776 w. KM« 7—15 , 2781 w. AM« 16—22 . , 1450 , , 23—51 , 32'/, rm w. Autzänüppel in Abt. I, 5, 12, 53 und 62 (Schläge). «gl. Aorstrevierverwaltung Eibenstock. Kgl. A-rstrentamt Eibenstock. Die Kümpfe zwischen Maas «nd Mosel. 0 29 verloren. — Dir strieMvte in dcn Karpaten noch höher. Die französische Offensive zwischen Maas und Mo sel hat auch nach dem gestrigen Bericht aus dem Gro ßen Hauptquartier bisher nur Mißerfolge gezeitigt, die teilweise mit schweren Verlusten sila den Feind verbunden waren. Auch den Russen wurden einig? Schläge versetzt: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 7. April. Westlicher Kriegsschauplatz Die von uns vor gestern besetzten Gehöfte Drie Grachten, die der Feind mit schwerer Artillerie und Minenwurffeuer zu sammcnschoß, wurden deshalb gestern abend aufge' geben.