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chönburger Tageblatt Erscheint Werktag!. Nachm. Bezugspreisen».»««- ttch im voraus 1KV N.-Psg. freibl., ausschl. ^ragerl. Einzelne Nr. 10 Reichspf., SonntagS-Nr. 20 R.-Pf. N»,rig«npreise: 6 gesp. Petitzeile 0,15 R.-Mark, »-außerhalb deS Bezirkes 0,20 R-Mark, Zgesp. Reklamezeile 0,45 R.-Mark, Linweise auf Anze,. g«n und Einaesandte 0,10 R.-Mark, Nachweise- and Sffertenaebühr 0,20 R.-Mark, Rabatt nach Tarif. Schwieriger Satz (Tabellen) mit Aufschlag. »«e-ündkt »87». Snnsprecher Nr. 9. Vostschließfach Nr. 8 Sostlchecklont» »ml Leipzig Nr. ES. «anlkonto: Vereinsban! W Loldik ailialr Waldenburg Stadtgirokoms Waldenburg »S. «»ball. gellen nur bei pünktlicher Zahlung, bei zwan.«wetser Eintreibung der NechnungSbetrüge wird .eder Nachlag htnfüllig.. U«ö Oal-enburger Anzeiger Dieses Bla» enthalt die amtliche« Bekanntmachungen »es Amtsgerichts und des Stadtrats zu Waldenburg. Ferner verSffeutliche« zahlreiche andere staatliche, städtische u. Gemeinde-Behörden ihre Bekanntmachungen im Schönburger Tageblatt. Verantwortlich für Redaktion, Druck und Verlag L. Kästner in Waldenburg Sachsen. Ml,U«d d,« LLchstlch«» und L«« Teutichrn Zritungtoerlkgir-Brrrin« (S. B.) — 8«rlag«orl Waldenburg kachirn. Anzeigen bis vorm. 9 Uhr an, Ausgabetag erbere» Ausgabe nachmittags ','«3 Uhr in der Geschäftsstelle in Waldenburg (äa., übergaffe 38. Erfüllungs ort Waldenburg. Filialen in Altstadt Waldenburg bei Lcrru Ltto Förster; in Callenberg bei Len» Friedr. Lermann Rickter; in Langenchursdorf bei Lerrn Lermann Eicke; in Wolkenburg bei Ler«« Linus Friedemann; in Penig bei Firma Wilhelm Dahler; in Ziegelheim bei Lerrn Eduard Kirsten. Im Fäll« höherer Bemalt, Krieg, Streik, Lursperrung, MaschwM» bruch, Störungen im Betrieb der Druckerei »der unser L> » M hat Ler Bezieher keinen Anspruch aus Erhalt der Zeitung abu iiückzahlung de« »ezug«preise«. Für Nichtigkeit der durch Fern sprecher au.gegebenen Anzeigen übernehmen wir lein« ««mühe Hugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtsbeztrke Altstadt Waidenbnra Braunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungeil, Langenleuba? Niederbain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Nr. 269 Freitas, ren 20. November «925 48 JMMNg. Die letzten Streitfragen über die Entwaffnung geregelt. Amtlicher Teil. Kirchensteuer 1S2S Der 2. Teimln ist vom 15. November auf den 1. Februar 1826 hinausgeschoben worden. Stcueriaästände des 1. Termins sind zur Vermeidung von Matzn- und Beilreibungsgebühren unverzüglich zu begleichen Waldenburg, 19. Nov. 1925. Der Kkrchenvorftand. Heute Donnerstag findet ein« uene Konferenz der Staats- und Minifte«Präsidenten der Länder über Locarno statt. In der Entwaffnungsfrage wurde der Polizei für »«. struiernng rin Mannschaftsdestand von 32,66« Personen zug-standen. Ans dem Zeutrumsparteitage in Kassel kam der K-ll Wirth ei» gehend zur Besprechung. Die Gräfin Bothmer wurde zu eiuem Jahre Gefängnis Verurteilt. Ju Chemnitz kam eS am Dienstag zu blutigen Infam- «enftöße» mit Kommnnisteu. Der sächsische Landtag ist am Dienstag wieder znsam- mengetreteu. In der Tschechoslowakei ist infolge des WahlausfsllS daS Miufterium rnrückgrtretev. Der polnische «ntzenmiuiürr SkrrynSki wurde vom Prä- fident.n der polnischen Republik mit der Bildung des uenen Kabinetts betraut Der deutsch spanisch« Zollkrieg wurde abgebrochen. Das englische Unterhaus sprach dem Ministerpräsidenten Baldwin das Brrtranrn «ns. Lie vrrfpflunggebende Versammlung in Persien Vesta tigte Niza Kahn al» Schah von Persien. 'Waldenburg, 19. November 1925. In der nahe bevorstehenden Sitzung des Genfer Völkerbundes soll die Aufnahme des Deutschen Reiches in diese Vereinigung erfolgen. Die größte Schwierig keit für diesen Schritt, die Auslegung des 8 16 der Vundessatzungen über den Durchzug fremder Truppen durch deutsches Gebiet, ist — nach Ansicht der Reichs regierung — in Locarno durch die Abgabe von eng lischen und französischen Erklärungen beseitigt wor den, aber es sind doch noch eine Reihe von Hindernissen aus dem Wege zu räumen. Und da ist ein Punkt, der vor allem in dieser Beziehung hervorgehoben wer den muß; er betrifft die Aburteilung der angeblichen deutschen Kriegsverbrecher. Tas Reichsgericht hat die Anschuldigungen gegen alle Personen geprüft, deren Namen auf der uns seinerzeit überreichten Liste stehen, und cs hat ein Verfahren in denjenigen Fällen statt gefunden, in denen auch nur die leiseste Spur einer Belastung vorhanden schien. Die ergangenen Erkennt- nisie sind verschiedentlich in den chauvinistischen fran zösischen Blattern bemängelt worden, während die eng lischen Juristen, die den Verhandlungen beiwohnten ausnahmslos die Objektivität des deutschen Gerichts hofes anerkannt h^oen. Seitdem ist eine Reihe von Monaten von diesen Dingen nicht mehr gesprochen worden, aber aus der Welt geschafft ist die Sache noch nicht. Es heißt, die französische Regierung habe durch eine entgegenkom mende Erklärung in der DePutiertenkammer in Paris ihren Willen kundgegeben, von weiteren Gerichtsver handlungen abzusehen, aber eine amtliche Mitteilung an die deutsche Reichsregierung hierüber ist bis zur Stunde noch nicht erfolgt. Es ist also die Frage offen gelassen, ob nicht eine spätere französische Regierung neue Strafanträge stellen kann. Immerhin könnte man abwarten, was geschieht, aber auf der Liste dieser Be schuldigten steht auch ein Name, der nach der Tagung bvn Locarno nicht mehr stehen bleiben dürfte, der Name von Hindenburg. Es ist doch unerhört, daß eine Regierung, die mit Deutschland wieder in Frieden und Freundschaft leben will, ihre Anklage gegen den heutigen deutschen Reichspräsidenten wegen angeblicher Kriegsverbrecher:, mag es auch nur auf dem Papier sein, aufrecht erhält. Kann man das auf sich beruhen lassen? Diese Frage sollte doch wohl verneint Dis Franzosen nennen sich mit Borneos eine ritterliche Nation und ihre Regierung in Paris hat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß diese Ritterlich keit nicht vor aller Welt bloßgestellt wird. Sie kann aber nicht mit dem Deutschen Reiche von Versöhnung reden, wenn die Beschuldigung bestehen bleibt, daß dessen Oberhaupt ein Kriegsverbrecher ist. Die Aus rede, es sei nicht so schlimm gemeint, kann hier nicht gelten, denn dazu ist die Sache zu ernst, und falls man in Paris nicht für die Zurücknahme dieses Vorwurfs sorgen will, so muß das der Völkerbund tun, dem es schließlich auch nicht gleichgültig sein kann, daß eines seiner Mitglieder so belastet dasteht. Dieser Vorwurf gegen den Reichspräsidenten von Hindenburg ist nicht mit der Kriegsschuldlüge bezüglich der Schwierigkeit der Zurücknahme zu vergleichen, sondern er ist sehr ein fach zu erledigen. Wegen der Urheberschaft für den Feldzug können die Meinungen diesseits und jenseits des Rheines auseinandergehen, obgleich für keinen vor urteilsfreien Menschen ein Zweifel möglich sein sollte, aber bei einer Persönlichkeit, wie es der Reichspräsi dent von Hindenburg ist, sind dis Streitigkeiten über sein Tun und Lassen sofort beseitigt. Der Fall liegt also klar, und es muß getan werden, was die Wohl anständigkeit gebietet, um eine Voreingenommenheit wieder gutzumachen, die man nur, mild« Magt« al» einen Irrtum bezeichnen kann. Sie Aote über Köln. Um die Zurückziehung der Kontrollkommission. Eine weitere Note der Botschafterkonferenz be schäftigt sich mit der Räumung der nördlichen Rheim landzone und der Entwaffnungsfrage. In dieser Note heißt eS u. a., daß die Alliierten beschlossen haben, entsprechend ihrer Note vom 4. Juni d. I. zur Räu mung der ersten rheinischen Besatzungs- -one, der sogenannten Kölner Zone, zu schreiten. Wörtlich heißt eS: „Die zur Räumung erforderlichen Maßnahmen werden Mit möglichster Schnelligkeit durchgeführt werden, um die Räumung im Laufe des Monat» Ja««ar -eenden zu können. Sollte infolge von zu ernsten technischen Schwierigkeiten die Räumung trotzdem nicht bis zum 31. Januar vollständig durchgesührt werden können, so werden alle Maßnahmen ge troffen werden, damit zu diesem Zeitpunkt der größte Teil der Truppen und Dienststellen die Kölner Zone verlasse» hat «uv die Zahl der daun noch zurückzuzieheuden Einheiten so beschränkt wie möglich ist. Für diese» Fall ist der 20. Februar als der Zeitpunkt vorgesehen, an dem die Räu« mnng beendet sein wird. Indem sie so den Beginn der Räumung mit der Unter zeichnung der Verträge von Locarno zusammenfallen läßt, bekundet die Botschasterkonferenz das Vertrauen der in ihr vertretenen Regierungen, daß diese Unterzeichnung eine neue Periode in ihren Beziehungen z« Deutschland ein leiten wird. Sie hat die feste Hoffnung, daß die deutsche Regierung ihr möglichstes zur Verwirklichung des jetzt ver einbarten Programms tun wird. In dieser Beziehung wird die deutsche Regierung die vollste Unterstützung der Kontrollkommission finden, der eS obliegt, die Durchführung des fetzt verein barten Programms zu verfolgen und zu bestätigen. Die Kommission, deren Stärke schon jetzt erheblich ver mindert werden kann, wird vollständig zurückgezogen wer den, sobald sie die von ihr somit noch zu erfüllenden Auf gabe» hat in die Wege leiten können." Nach Pariser Zeitungsmeldungen soll der Oberst kommandierende der Rheinarmee, General Guillau- mant, die beiden Generale der alliierten Armeen, den englischen General Lord Ducane und den bel gischen General Burguet zu sich eingeladen haben, um die Frage der Räumung Kölns und die Umgruppie- rung der allierten Armeen mit ihnen zu besprechen. Sa- Aotenwerk der Alliierten. Die „Versprechungen" von Locarno. Nunmehr sind endlich die Entschließungen der Entente über die versprochenen „Rückwirkungen" ein- getroffen. Die Rote der Botschasterkonferenz über die Äenderungen des «esatznngsregimes im Rheinland sagt u. a.: „Sle (b. h. Vie an der Botschafterkonferenz beteiligten Regierungen) haben sich beeilt, ihre Zustimmung zur Be stellung eines neuen Reichskommiisar» zu geben; auch haben sie die deutsche Regierung wissen lassen, daß die Rheiuland- kommissio» bereit ist, weitgehende Amuestiemaßnahmen zu treffen, in der Annahme, daß auch das Reich ausreichende Zusicherungen hinsichtlich der Behandlung der mit den Be satzungsarmeen in Verbindung stehenden Personen geben wird. Außerdem ist die Rheinlandkommission mit der Aus« arbeitung eines sehr weitgehenden Resormplanes beschäftigt« Die Maßnahmen, welche die in der Rheinlandkommission vertretenen Regierungen ins Auge gefaßt haben, und Lie teils unmittelbar, teils durch Vermittlung der Rheinland kommission zur Ausführung kommen werden, Verfolgen ein doppeltes Ziel: einmal soll die Stärke der Besatzungstrnp- Pen erheblich herabgesetzt werde«: ferner solle» im Rahme« des Rhcinlandabkommens alle Maßnahmen ergriffen wer den, um der deutschen Verwaltung die freie Betätig«»« in» besetzten Gebiet zu erleichtern. So wird die Bermiuve- Besatzungstruppen, die annähernd auf normal« ^"?bgesetzt werden, zur Folge haben, daß ein Teil der öffentlrchen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke, di« bisher für die Besatzungstruppen und Bssatzungsbehörden verwendet werden mußten, den deutschen Behörden und der Bevölkerung zurückgegeben werden kann." Im einzelnen nennt dann noch die Note die be sonderen Erleichterungen und sagt weiter: „Die Abänderung des bisherigen Verwaltungsregimes umfaßt andererseits die Beseitigung des Systems der Delegierte», denen bisher die Verbindung zwischen den BesatzungStruppen und den deutschen Behörden oblag. Es werden Anordnun gen getroffen werden, um auf die deutsche Gerichtsbarkeit bestrmmte Gruppen von Fällen zu übertragen, die gegen wärtig zur Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit gehören. Endlich werden die geltende« Ordonnanz«» im gleichen Geiste des Vertrauens und der Entspannung einer Revision unterzogen werden. Die Rheinlandkommis- sion hat Auftrag erhalten, die Absichten der beteiligten Regierungen in dieser Hinsicht im einzelnen krstzuleLen und alle Maßnahmen für die Inkraftsetzung des neuen Re gimes zu treffen, bei deren Durchführung ihr- die wirk samste Mitarbeit des Reichskommiffars sicher nicht fehle» wird.' Ser deutsche Standpunkt. Zu dieser Note wird deutscherseits eine halbamtliche Erklärung gegeben, in der es zu den einzelnen Punkten heißt: 1. Die Stärke der BesatzungStrnpPe» in der zweite» nnd dritten Zone soll aus ein Matz herabgesetzt werden, daß sie künftig ungefähr dem normalen Stande, d. h. ungefähr der Stärke der deutschen Truppen entspricht, die dort im Jahre 1914 vor Ausbrnch des Kriege» in Garnison stände«. 2. Die Quartierlasten der Bevölkerung sollen u. a. da durch vermindert werden, daß die zurzeit beschlagnahmten Schulen und Sporstrlätze und ebenso auch alle diejenigen Privatwohnungen freigegeben werden, die für die Bc- satzungstruppen nicht unbedingt benötigt werden. 3. Das System der Delegierten wird restlos be seitigt. 4. Das gesamte Ordonnanzshstem wird einer radikalen Revision unterzogen. Die Ordonnanzen werden größtenteils aufgehoben oder gemildert. Von den bisher erlassenen 307 Ordonnanzen wird künftig nur ein geringer Bruchteil übrig bleiben. Jede Einmischung in die deutsche Verwaltung wird fortfallen. 6. Der Abbau der Ordonnanzen wird automatisch zu einer starken Einschränkung der Militärgerichts barkeit führen, da diese die Zuständigkeit für alle Ver stöße gegen die Ordonnanzen in Anspruch nahm. Darüber hinaus wird der Umfang der Militärgerichtsbarkeit noch dadurch vermindert, daß ganze Kategorien von Fällen auf die deutsche Gerichtsbarkeit übertragen werden. 6. Die Verhandlungen über die beschleunigte Durch führung der Reform des BesatzungsregimeS wer den von dem neu bestellten Reichskommtssar für die be- Wtzten Gebiete sofort mit der Rheinlandkommission ausge nommen werden. Vorläufige Stellungnahme -er Aelch-regiermtg. Die Neichsregierung hat unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten die Beratungen über die äußer? politische Lage abgeschlossen. Ter Reichsminister des Aeußeren wurde beauftragt, die erforderlichen Vor lagen an die gesetzgebenden Körperschaften äuSzuar- beiten. Die Beschlußfassung über die Borläge wird in der am Donnerstag tagenden Konferenz der StaatS- und Ministerpräsidenten der Länder erfolgen. In einer halbamtlichen Erklärung z« dem Beschlusse des ReichskabinetteS beißt es, daß es sich