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WWn-CGWerAnzeiM Erscheint täglich nbcnds mit Ausnahme der Sonn- und Festtage für den nächstfolgenden Tag. - - — Bezugspreis: Bei AbhUung in den Ausgabestellen vierteljährlich Mark 1.50, monatlich .50 Pfennig. Durch Boten frei ins Haus geliefert vierteljährlich Mark 1.80, monatlich 60 Pfennig. Durch die Post bezogen vierteljährlich Mark 1.80 ausschließlich Bestellgeld. Einzelne Nummern 10 Pfennig. zugleich Oberlungwitzer Tageblatt und Gersdorser Tageblatt. Anzeigenpreis: h Orts-Anzeigen die 6gespalte»c Korpuszeile 15 Pfennig, auswärtige 20 Pfennig, die Reklamczeile M Pfennig, die 2gespaltene Zeile im amtlichen Teil 4.5 Pfennig. Außergewöhnlicher Sah nach vorheriger Ucbereinkunsl Bei Wiederholungen Preisermäßigung nach feststehendem Tarif. EämtlicheAnzeigen erscheinen ohne Ausschlag im Oberlungwitzer Tageblatt und im 6>er.da sei Tageblatt. Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Nüsdors, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Grüna, Ursprung,Kirchberg, Erlbach,Meinsdorf, Langenberg, Falken, Lallgenchursdorf usw. Rr. I3S. N-. ISI. SliMiMg, den 15. 3nni 1S16. Geschäftsstelle Bahnstraße 3. 43. Zl-rgW MmtWchW znr Bereinsalhnng der Möstignng. Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundes rats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (ReichSges.-Bl. S. 327 folgende Verordnung erlassen: 8 1 In Gast-, Schank- und Speisewirtschaften sowie in Vereins- und Erfrischungsräumen dürfen an den Tagen, an denen die Verabfolgung von Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen nach der Verordnung der Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs vom 28. Oktober 1915 (Reichkges.-Bl. S. 714 überhaupt zulässig ist, zu einer Mahlzeit nicht mehr als zwei Fleischgerichte zur Auswahl gestellt werden. Jedem Gaste darf zu einer Mahlzeit nur ein Fleischgericht ver abfolgt werden. Als Fleischgerichte im Sinne der Vorschriften in Satz 1 und 2 gelten nicht Fleisch als Ausschnitt auf Brot sowie Brüh- und Kochwürste. Feste Speisenfolgen dürfen höchstens folgende Gänge enthalten: eine Suppe, ein Fisch gericht oder Zwischengericht, zu dem Fleisch nicht verwendet ist, ein Gericht aus Fleisch mit Beilage, eine Süßspeise oder Käse oder Dunstobst oder Früchte. An fleischlosen Tagen dürfen sie ein weiteres Fischgericht oder Zwischsngericht, zu dem Fleisch nicht verwendet ist, enthalten. 8 2. Die Verabreichung von warmen Speisen, zu deren Zubereitung Fett verwendet ist, auf Vorlegeplatten oder Schüsseln ist verboten, soweit eS sich nicht um die gleichzeitige Verabreichung desselben Gerichts an zwei oder mehrere Personen handelt. 8 3. Die Verabfolgung von roher oder zerlaßener Butter zu warmen Speisen ist verboten. 8 4. Als Fleisch im Sinne dieser Verordnung gilt: Rind-, Kalb-, Schaf-, Schweine- und Ziegen fleisch sowie Fleisch von Geflügel und Wild aller Act. Ausgenommen sind Kopf, Zunge und innere Teile. 8 6. Die Unternehmer haben einen Abdruck dieser Verordnung in ihren Betrieben auSzuhängen. 8 6. Wer den Vorschriften der 88 1 bis 3 und 5 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bi« zu fünfzehnhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 8 7. Diese Vorschriften dieser Verordnung finden auch auf Verbrauchervereinigungen Anwendung. 8 8. Die LandeSzentralbehöcden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung. Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bezeichneten Behörden sind befugt, für den einzelnen Fall Ausnahmen zu gestatten. 8 9. Diese Verordnung tritt am 7. Juni 1916 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens. Berlin, den 31. Mai 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich. 1. StMische Verkaufsstelle, Altmarkt 23. Donnerstag 8—12: Eier, 1 Glück 21 Pfg. Bis 3 Personen 3, 4—6 Personen 6, über 6 Personen 9 Stück. Abgabe erfolgt an die Inhaber der B alkarten Nummern 2100—1921: 8—9, 1920—1741: 9—10, 1740-1561: 10—1l, 1560—1826: 11—12 Die Eier werden «ach der obengenannten Reihenfolge gegen abgezähltes Geld verabfolgt Sardinen in Oel, Dose 80 Pfg., in Tomaten, 65 Pfg., Sahne, Flasche 90 Pfg , Brotläse, u, Pfund 60 Pfg., Speckfett (Brotauf strich), 1-Pfund-Dose 5 Mk. 40 Pfg. 2. Städtische Verkaufsstelle, E-emui-er-, Eike Wieseustratze. Donnerstag von 8—12 Rindfleischkonserven. 1 Pfunddose 2 Mark 60 Pfg., Fleischmarken 250 Gramm. 2 ,, 5 „ - „ „ 500 „ 3 „ 7 „ 50 „ ,. 750 „ 4 „ 10 „ - ,, ,, 1000 ,, Gegen Vorlegung der Brotkarten von Nr. 2401—4415. Außerdem thüringische Leverwnrst Is., 200 Gramm 1 Mk. 25 Pfg. Sahne, Flasche 90 Pfg. Sardinen in Oel, Dose 80 Pfg. Gersdorf. Kriegsküche. Um in der jetzigen schweren Zeit den minderbemittelten Einwohnern einige Tage in der Woche billiges und kräftige« MittagSeffen bieten zu können, soll kommenden Montag in der Koch schule eine KciegSküche eröffnet werden. Es sollen Essen zum Preise von 20 Pfg. für eine Mahlzeit Kriegerfamilien, Invaliden bis zu einem bestimmten Einkommen und Mittellose erhalten. Mehr aiS 3mal wöchentlich kann für eine Person Essen aber nicht abgegeben werden. Wer von dieser segensreichen Einrichtung Gebrauch machen will, hat sich Freitag, den 16. d. M. von 8—1 und 3—6 Uhr im Rathause, Zimmer Nr. 2, eine BerechtigungSkarte zu lösen. Der Steuerzettel oder Kriegerfamilienausweis ist dabei vorzulegen. Die auf eine Familie kommenden Mahlzeiten sind jeden Sonnabend, nachmittags von 2 bis 4 Uhr, für die bevorstehende Woche zu lösen und zu bezahlen. Die BezugStage sind auf den dafür erhältlichen Karten ersichtlich. Zu anderen Zeiten erfolgt keine Markenausgabe. Wer sonach nicht Sonnabends seine Marken für die bevorstehende Woche gelöst hat, kann für die ganze Woche kein Esten erhalten. Nähere Auskunft ist im Rathaus — Zimmer Nr. 7 — zu erfahren. GerSdorf, am 13. Juni 1916. Der Gemeinderat. Scheunemann, Gemeindevorstand. erfolgt Ne Arzahlms der KriegssMliMNterstöWg Freitag, den von l6. Juni 1916, im Polizeizimmer und zwar: 1—2 Uhr nachmittags an die in Nr. 1—150 Wohnenden, 2-3 „ „ 151-300 3-4 301-400 4-5 „ „ , 401-500 5-6 501-657 Die angegebenen Zeiten sind genau einzuhalten. Oberlungwitz, am 14 J ini 1916 Der Gemeindevorstaud. «NM Die Vergeltung. o. Zu Pfingsten v. I., das damals auf den 23. Mm fiel, beging Italien unter Sa- landras Ministerpräsidentfchast den unerhörten Troubruch gegen den Drei' und und richtete die Kriegserklärung an Oesterreich-Ungarn. Das Pfingstfest dieses Ich res hat Herrn Salandra aus der Regierung gefegt und dem ruhmsüch tigen Staatsmann ein schmähliches Ende le reitet Pfingsten ward Italien durch die ver brecherische Schuld des Landes in beiden Iah. ren zum Un'eil. Kaun der Geist noch deut licher sprechen? Nein, da? Gericht, das über die treulosen Beulejäger lereinlricht, ist ein Zeichen, daß es eine allwattende Gerechtigkeit gibt und daß sich jede Schuld auf Erden rächt. Und der Sturz des Ministeriums Sa- landra ist me^r als ein bloßer Ka'inettswech sel, chwo'l ein solcher in der Kriegszeit eine recht hohe Bedeutung besitzt. Die gegenwärti ge Regierungskrise in Rom ist vielmehr der Zusammenbruch des ganzen Systems, ist der Anfang vom Ende und das Signal für den Eintritt anarchischer Zustände; denn Salandra Halen ja nicht die Kriegsgegner gestürzt oder allein diejenigen Elemente, die die unzuläng liche Kriegführung Italiens verurteilen, son dern in erster Linie die Kriegshetzer, die die Kriegserklärung auch an Deutschland fordern. Die Straße, die zu Pfingsten vorigen Jahres ihr Hosiannah Salandra und Sonnino zuju beste, hat ihnen jetzt das „Kreuzige!" zuge- schrien. Tie Straste herrscht, die Antimonar chistcn, die Republikaner und Anarchisten füh- ren das große Wort, aus ihrer Mitte must der König die neuen Männer wählen. Ein starkes Ministerinm hätte Italien viel leicht vor dem verhängnisvolle» Kriege be wahrt. Es war ein Unglück für das Land, daß der alte, erfahrene und mastvolle Giolitti im März 1914 wn dem Posten des Minister- Präsidenten zurücktrat, weil ihn die aus dem erweiterten Wahlrecht hervorgegangene Kam mer einige Schwierigkeiten bereitet hatte, die Giolitti, um zu keiner Partei in Kampfstel lung zu geraten, von einer neuen Regierung beseitigen lassen wollte, nm dann bei gegebe ner Gelegenheit wieder auf den Posten zurück zukehren, den er schon viermal bekleidet hatte. Salandra, der sich bereits als schwankendes Rohr bewiesen und bald Sonnino, bald Gio litti zugeneigt hatte, wurde mit der Neubil düng des Ministeriums betraut. Noch ehe er die nächstliegenden Negiernngsaufgaben erledigt hatte, kam der Weltkrieg. Das italienische Staatsschiff wäre gleichwohl vielleicht vor Klip pen und Untiefen bewabrt geblieben, wenn nickst der dreibundfreundliche Minister des Aus wärtigen, Giuliano, gestorben und Sonnino sein Nachfolger geworden wäre. Somnno war die Seele des Kabinetts, dos Salandras Na men trug. Salandras Rechtfertigung des ita lienischen Eingreifens in den Krieg vor der Kammer am 20. Mai v. I. war nur die Wie dergabe der Sonninoschen Einflüsterungen. Da mals erklärte Salandra unter den stürmischen Beifallskundgebungen der erdrückenden Mehr heit der Kammer, dast Italien dreißig Jahre lang dem Dreibünde angehört nnd seine eige nen nationalen Interessen zurückgesetzt lvabe, nur um der Erhaltung des Friedens zu die neu. Da Oesterreich von seinem Angriff gegen Serbien in Rom keine Mitteilung ge »acht ha be und auf territoriale Besitzvermidenmge» am Bvlkan ausging, so verletzte cs den Geist des Bündnisvertrages und nötigte Italien zur Kündigung des Bündesverhältnisses. Salan dra appellierte dann in bombastischen Wendun gen an die Einigkeit Italiens, um in dem Augenblick, da die Weltgeschichte in eine ent scheidende Phase trete, das zu erreichen, was die edelsten Bestrebungen und die vitalsten In teressen des Königreichs erforderten. Die Kam mer genehmigte darauf unter beispiellosen Be ger lerungsslürmen mit 407 gegen 74 Stim- men die angeforderten Krirgskredite. Salandra hätte den Sturz vielleicht noch um einige Zeit hmousfchieben können. D« Fällung seiner Dagesocknung aber, die, los gelöst wn allen schwebenden politischen Fra- gen, ein glattes Vertrauensvotum für die Maß nahme» der Regierung forderte, bewies, daß Salandra »n der Versenkung zu verschwinden wünschte. Ter Gnnid diese? Wunsches liegt klar zutage; er beste" l in der Erkenntnis, dast sich jeder spätere R cktrilt unglimpflicher gestal- ten nnd den scheidenden Ministern indes Wör les buchstäblicher Bedeutung Kopf und Kragen tosten könnte. Salandra, der die militärische Lage Italiens doch genau kennt, hat der Welt daher mit seinem Rücktritt klar und deutlich zu erkennen gegeben, dast er den Krieg Italiens für aussichtslos hält. Zur Erkenntnis der militärische» Hos'mmgslollgkeit Italiens g»- hört freilich nicht viel: die Offenbarung dieser Erkenntnis durch die italienische Regierung ist gleichww I v.m nicht zu unterschätzender Bo- deutnng, zumal sie iuxh durch das ausdrückk- chc „mannhaste" Eingeständnis unterstrichen wurde, daß durch eine bessere Vorbereitung und Verteidigung die österreichischen Angriff» länger hätten aufgehalten werden können. Irr den Eptentrfloaten wird die Offenherzistkit Salandras ein recht eigentümliches Echo er wecken. Freilich, st re ersten sprühenden Hoff nungen auf die militärische Unterstützung Ita liens hat die Entente längst begraben, und der Schwanengesang Salandras vor der Te- putieitknkammcr enthielt eine Lüge an der Stelle, die die vollkommene Einigkeit der En tentemächte verherrlichte. * Eine schärfere KriegSpolttik Italiens. Soweit sich die Schweizer Matter mit der italienischen Kabinettskrisis befassen, erivarten sie ein stärkeres, noch links orientiertes Mi nislerium nnd damit eine verfchärste Kriegs- Politik. Tic Sorge f r den Sieg der Alliier ten werde, der „Neuen Züricher Zeitung" zu- folge, mebr als bisler vor derSvrge für die Interessen Italiens de» Vorrang erhalten. Nicht ausgeschlossen ist dabei, dast sich dies bereits auf der Pariser Wirtschastskonfcreuz be- merkbar machen wird. Eine Schwenkung in der italienischen Haltung zn Montenegro und Serbien wäre für den Ausgang des Krieges von noch grösserer Bedeutung. Man entdeckt in dcn Ereignissen vom Sonnabend unschwer die Finger des englischen nnd des französischen Botschafters in Rom. Wüste Lärmszenen in der italienischen Kammer. Mailänder Blättermeldungen zufolge kam es in der vorgestrigen Kammersitzung, die eigent- lich nur für die Mitteilung der Temission des Ka' inetts bestimmt war, zn äusterst stürmischen Zwischenfällen. Turati griff die Regierung »>egcn der Nichtnnterdrückung der Manmrubcn in Mailand im Jahre 1915 an, wobei der Pöbel sich an dem Privateigentum der deut schen und österreichischen, jo selbst der schwei- zerischen Bürger vergriffen habe. Wir hoffen, schloß Turati, dast solche Gewalttätigkeiten, wie sie die Regierung damals in Mailand gestat tete, nicht mehr vorkommen. Bei diesen Wor ten sprang Salandra erregt ans und schrie Tu-