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Dresdner Journal : 29.09.1882
- Erscheinungsdatum
- 1882-09-29
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188209297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18820929
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18820929
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1882
-
Monat
1882-09
- Tag 1882-09-29
-
Monat
1882-09
-
Jahr
1882
- Titel
- Dresdner Journal : 29.09.1882
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O227 Freitag, den 29. September. 1882. Ldoaoeweatvprot» r l» x»»«»» ä»ol,eL« LoteL«: ^Lkrlicti: .... 18 LsM-Ic ^)LbrIiell: 4 Uarlc LV kl. Liorelo» Huwwftri»: 10 ?s. La—riuUd do» dsuticiieu Kaiclio» tritt koit- und 8tsmpeliu»i.til»^ dionr. laavraleoprelaor kür don kaum eioor ssespLltsoso ?stit»«Is SV kf. Vvt«r „Li»««^dt" dj« 2«ils SV ?f Doi 1'adollsQ- und AiSsrasatr LV Lutielil»^. T^Iicii mit Xuiuoliws der 8oan- und k'eisrtL^s Ldsvd» für ds» kolxsodou l's^. DresdnerIlmmat. I»aer»t«a»i>o»diiie »ll»«»rt«: laiprtx: F>. LrandÄetter, 6omwi«iovLr de, Dresdner Journal«; L—dar^ NorUa - Visa - >»»«I Lrs^au »rankLirt a. N.: I/aaienÄe»« <1° ^o-/er, N»rUa-Vt»a-U»o>dar8 ?r»L - I.»ipitG - kr^ukturt ». N. -HLaek«»: fiad L/o«««,- N«rUa: /nratidcndanz:, Nromoo: F §c)dotte, Lr»»I»a: I, Lureau /fadat^,- rraairlart » U L dac-c^ick« vacbdandlun^; vorltt»: üi. A/idirr; L»a»ov«r: (7. §cLä«i«-, k»rt» NorUa-rroaLtart ». «.- »tatt^art: Da«deF6o., Lawdar^: ^1d. §t«ne^ Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. N « r » « « x v d s r r kvuial krpedition de» Dresdner Journal», Dresden, Lvin^erstr—s Xo. LV. Nichtamtlicher Theil. Tele-rN-htsche Nachrichte». München, Donnerstag, 28. September, Lor- mittags. (Tet. d. DreSdn. Journ.) Ihre Majestät dir Königin von Sachsen ist heute früh hier ein- getroffen und nach einstündigem Aufenthalte über Liuda« nach der Wriuburg in der Schweiz weitrr- gereist. Straßburg i. E., Mittwoch, 27. September, Abends. (W. T.B.) Wie die „Els.-Lothr.Ztg." meldet, ist durch Ministeriatverfügung eine Eom- misfiou zur Prüfung der Buch- and Aaffenführung der Tabakmavufactur unter Leitung des Miaiste- rialraths v. Strenge eingesetzt und vr. Roller bis auf Weiteres von der Leitung der Geschäfte entbunden worden. Lemberg, Mittwoch, 27. September, Abends. (Tel. d. Boh.) Auf Veranlassung des ruthenischea Pfarrers in Zalocza wurde am Portal der Orts kirche ein dem russischen ähnliches dreiarmiges Kreuz angehracht. Der Patronatsherr, da-Herren- hausmitglied v. Dzieduszycki, ließ jedoch daS Kreuz, weil schismatisch, abnehmen, waS einen Kampf zwischen Bauern und Gendarmen herbeiführte. Die wegen Widersetzlichkeit angeklagten Bauern wurden bei der vor dem Zloczower Strafgericht dnrchgeführten Verhandlung frergrsprocheu, allein die Anordnung deS Patrouatsherrn betreffs Be seitigung deS neuen KreuzeS wurde gestern von der Statthalterei bestätigt. Konstantinopel, Mittwoch, 27. September, Abends. (W. T. B.) Baker Pascha hat dem Sultan seine Demission als Flügeladjutant ge- gegeben und ist, ohne dir formelle Annahme der selben abzuwarten, nach Aegypten abgereist. Konstantinopel, Donnerstag, 28. Septem ber. (Tel. d. DreSdn. Journ.) In der Note vom 25. September an Lord Dufferiv erkennt die Pforte an, daß die gegenwärtige Lage in Aegyp ten eine türkische Truppensendung nicht wehr nö- thig mache. Die Pforte hofft, die Räumung Aegyptens feiten der britischen Truppen werde demnächst beginnen, da die Militäraction als be endet avzusehtn ist, und erwartet diesbezügliche Maßregeln. Lord Dufferiv theilte dem Earl Granville eine Note der Pforte mit, worin dieselbe für die Wiederherstellung der Ordnung in Aegypten ihren Dank und die Hoffnung ausspricht, daß die Freund schaftsbande zwischen der Türkei und England immer enger geknüpft werden. Der Earl Granville beauftragte Lord Dufferin, die Genugthuung der englischen Reairrung über die in der Note ent haltenen Versicherungen der Freundschaft der Pforte auSzudrücken. Kairo, Mittwoch, 27. September, Abends. (W. T. B.) Der Ministerrath brrirth heute über die Frage wegen Bildung der Gerichtshöfe zur Ahurtheilung der bei der Rebellion brtheiligt ge wesenen Personen und stellte die betreffenden 3 Deerete fest, welche morgen von dem Khedive unter zeichnet werden sollen. Da- erste Decret verfügt die Einsetzung einer Spe cialcommission in Kairo zur Aburtheiluug aller von Militär- oder Civilpersonen begangenen Acte von Re. dellion. Die Commission soll au- 9 Mitgliedern be stehen unter dem Vorsitze J-mail BeyS. — Do« zweite Decret ordnet die Bildung eure- Kriegsgerichts in Kairo an, welches nach dem Militärstrafgesetze ohne Appellation alle ihr unterbreiteten Fälle aburtheilen soll; zum Vorsitzenden diese- Gericht-Hofe- wird Muha med Reuf Pascha ernannt. — DaS dritte Decret be trifft die Niedersetzung eines Kriegsgericht- in Alexan drien zur Aburtheiluug der ihm von den in Alexan drien und Tantah gebildeten Commissionen vorgelegten Fälle. Die Verhandlungen der Kriegsgerichte werden öffentlich sein; die Angeklagten können sich Vertheidiger wählen. Wie e» heißt, wird der Khedive demnächst ein Decret veröffentlichen, nach welcdrm allen Offi zieren vom Capitän abwärts Amnestie gewährt wird, mit Ausnahme derjenigen Offiziere, welche direct an den Meutereien Theil genommen haben, oder erst nach Beginn des FrldzugeS in die Armee getreten find. New-Dork, Donnerstag, 28. September. (Tel. d. DreSdn. Journ.) In Saint Louis und Theilen von Illinois und Indiana haben Erder- schüttrrungen stattgefnndeu. Dresden, 28. September. Die Aufrechterhaltung oder die Abschaffung deS ConcordatS ist eine Frage, welche bald die Kammern Frankreichs beschäftigen wird. Der KammerauS- schuß von 22 Mitgliedern, welcher über die strictere Handhabung deS ConcordatS zu berathen und das Mandat erhalten hatte, einen Entwurf auszuarbeiten, der die Beibehaltung de- ConcordatS vorausfetzt, ist über einen Gesetzentwurf einig geworden, welcher in der nächsten Session zur Debatte gelangen und einen sehr lebhaften Meinungsaustausch Hervorrufen dürfte. Die Bestimmungen dieses Gesetzentwurfs tragen fast durchweg einen für den regulären CleruS beengenden oder vexatorischen Charakter. Der Entwurf führt vor Allem eme Verschärfung der Erklärung des AmtSmiß- brauchS (oomrav ä'abas) herbei, die biS jetzt eine rein platonische Maßregel war. Der Entwurf stellt unter Adoptirung des Paul Bert'schen ProjecteS fest, daß jeder Geistliche, gegen den die Erklärung des Miß brauchs verhängt wurde, durch Verordnung des Mi nisters der Culten für eine gewisse Zeit, die kein Jahr übersteigen darf, seines GehalteS beraubt werden kann. Im Rückfalle erfolgt die Entziehung deS GehalteS von Rechtswegen. WaS die Hilfspsarrer und Vicare be trifft, gegen welche keine Erklärung deS Mißbrauch- erlassen werden kann, so soll ihre Absetzung vom Bi schof verlangt werden. Nach zwei fruchtlosen Mah nungen kann jeweilen die vom Staate zuerkannte Ent schädigungssumme durch Beschluß deS CultuSministerS gestrichen werken. Den Bischöfen und anderen vom Staate besoldeten Geistlichen werden ihre Gehalte nur nach Vorzeigung einer Bescheinigung, daß sie in ihrer Residenz sich aushalten, au-bezahlt. Für die Mitglieder deS DiöcesancleruS wird diese Bescheinigung durch den Präfecten oder Unterpräfecten, für die Pfarrer, Hilf-- priester und Vicare durch den Maire der Gemeinde ausgestellt. Diese Bescheinigung darf nicht ausgestellt werden, wenn eine Abwesenheit von mehr, als 1 Monat während eines Quartals ohne regelmäßigen Urlaub oder ohne Ermächtigung der Regierung constatirt wurde. In diesem Falle wird ein verhältnißmäßiger Abzug vom Gehalt gemacht. Jeder Priester, der keiner französischen Diöcese angehört und sich der Diöcesan- oder Psarrgebäude bedient, um pfarramtliche Handlungen auSzuüben, kann Kraft deS Strafgesetze- mit einer Geldstrafe bis zu 15 FrcS. belegt und mit Gefängniß bis zu 5 Tagen bestraft werden. Jeder Priester, der durch Predigten oder durch eine andere Handlung seines Amte« daS Votum der Wähler zu beeinflussen oder sie zu bestimmen sucht, sich de« Votum- zu enthalten, kann mit einer Geldstrafe von 100 bit 1000 FrcS. Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Schloß Morawetz. Vom Jugendheim Ihrer Majestät der Königin von Sachsen, dem Schlosse zu Morawetz in Mähren, girbt der k. k. Professor Oberlieutenant Herm. Siegl in Brünn in der .Moravia* (Monats schrift für Literatur und Heimathskunde) eine Schil derung, welche zunächst der malerischen Lage und der Geschichte diese» Schlosse- sich zuwendet, sodann aber au» dem Walten unserer Königin Carola daselbst einiger Züge gedenkt, um die innige Verehrung zu bezeugen, welche Derselben in Ihrer Heimstätte seit jüngsten Jahren bewahrt worden ist. Einen Auszug au- dieser Schilderung deS Professor- Siegl nahm be reit- kürzlich die böhmische „ErzgebirgSzeitung* „im Hinblicke auf die lebhafte Theilnahmc, welche die Be wohner der böhmischen Seite de» Erzgebirge» an säch sischen Verhältnissen nehmen*, auf und folgende Mck- theilungen darau» werden sächsischen Lesern besonder» willkommen sein. Dorf Morawetz de» Bystritzer Bezirk» im Jglauer Kreise zählt vielleicht 3^ Hundert Einwohner, hat Pfarrei und Schule und ein sehr ansehnliche» Schloß. Al» alter Bau ragte diese» letztere einst, obwohl nur mit Schindeln gedeckt, stolz, zweistöckig und mit vier Lhürmen versehen, empor. ES brannte, al» e» rin Graf Fünfkirchen im Besitze halte, ab; man hat jetzt aus sein Erdgeschoß nur ein Stockwerk ohne Thurm ausgesetzt, dennoch geben 63 Zimmer und 3 sehr große Säle zu einem zurückgezogenen Leben und auch zu lauten Gesellschaftsfreuden hinlänglich Raum. Diese» Schloß, dessen jetziger Besitzer seit 1858 der Reichs- sreiherr Gabriel GudenuS ist, gehörte einst der Frau Prinzessin Louise Wasa, der Mutter Ihrer Majestät der Königin Carola, die eS von dem Grafen Fünf- kirchen gekauft hatte. Hier flossen die Tage de» Früh- lebenS der edeln Fürstin dahin; die Mutter bewohnte die eine, Sie die andere Seite de» Haufe-, an deren Wänden Weinranken, die Sie selbst anpflanzen ließ, hinaufkletterten. Da die Mutter kränklich war, hielt Sie Sich nur von einem kleinen Hofstaate umgeben, lebte zurück gezogen und widmete Sich, soweit Sie bei ihrem Leid» n daran Antheil zu nehmen im Stande war, ganz der Erziehung der kleinen Prinzessin, die selbstverständlich die sorgfältigste war. Konnte so da» sittigende, den Zerstreuungen lärmender Umgebungen fernab liegende Landleben seinen ganzen Zauber, seine volle Macht auf da» Herz de» Kinde» auSüben, so hatte diese» alle Gelegenheit, seinen von der Mutter übernommenen Ge- müthSneigungen nachzugehen. Die größte Freude der Prinzessin war, die Jugend von Morawetz an beson deren Festtagen eigenhändig zu bewirthen und zu be schenken. ES gefi-l Jhr, in einer kleinen, an 'hre Woh nung sich schließenden Küche Armen und Kranken selbst die Mahlzeiten zu bereiten und Sie brachte dieselben auch bei schlechtem Wetter und auf große Entfernun gen perfönlich in die dürftigsten Hütten. Die Königin erinnert sich noch heute an die Namen der von ihr einst auf diefe Weise Unterstützten. Al» da» Schloß nach dem Tode Ihrer Mutter an den Reich»frhrn. GudenuS verkauft war, besuchte e» und mit einer Gefängnißstrafe von 1 Monat bis zu 1 Jahre bestraft werden. Der Entwurf vervollständigt diese Strafverfügungen, indem er jedem Bürger, wie der Staatsanwaltschaft daS Recht giebt, ohne vorher gehende Bewilligung der StaatSratheS eine Verfolgung gegen einen Priester wegen Worten oder Handlungen einzuleiten, welche in Ausübung seines Amtes von ihm auSgehen. Neben diesen Verfügungen, die sich auf Vergehen beziehen, die durch Geistliche au-geübt werden, enthält der Entwurf noch Polizelvorschriften und Vorschriften der allgemeinen Verwaltung. So stellt er fest, daß die Kirchenglocken den Charakter von Immobilien haben und der Maire sie für alle bürger lichen Dienste, welche der Gebrauch feststem, läuten lassen kann. WaS die Processionen betrifft, so be gnügt sich der Entwurf damit, die Bestimmungen der Gesetze von 1790 zu bekräftigen, denen zufolge jeder Maire daS Recht hat, Processionen zu untersagen. Der Entwurf enthält ferner einen Artikel, der dahin geht, daß alle Stiftungen, die den Zweck haben, für den Unterhalt der Geistlichen oder die Ausübung deS Cul- tu» zu sorgen, nur in StaatSrenten gemacht werden können. In jedem Falle dürfen die Notare keinen Kauf-, Tausch- oder Abtretungsvertrag abschließen, wenn er nicht durch eine Bewilligung der Executiv- gewalt bestätigt ist. Der Entwurf streicht die Stipen dien für die Seminare und die Gehalte für die Ka noniker, die nicht durch daS Concordat geboten sind. Schließlich schafft er jede Verfügung ab, welche Ge bäude deS StaateS, der Departement- und der Ge meinden, mit Ausnahme derjenigen, die das Concordat vorschreibt, CultuSzwecken oder geistlichen Anstalten zuerkennt. D»e Departement- und Gemeinden sollen unmittelbar in den Besitz ihrer Immobilien treten. Staatsgebäude werden dem Unterrichtsminister zur Verfügung gestellt oder verkauft werden; in letzterm Falle soll der Ertrag in die Kasse der Schulen und Lyceen fließen. Alles dies trifft nun gar nicht daS Concordat, sondern nur die organischen Artikel, welche Napoleon I. einseitig nach Abschluß des erstern erließ und gegen welche die Curie sofort protestirte. Der CleruS unterwarf sich damals, aber tue meisten dieser Bestimmungen, die bi- in die Klerderordnung reichen, sind längst ein todter Buchstabe geworden. WaS die ernsteste Beschwerde bildet, ist, daß der CleruS die Republik nicht liebt und da- neue Nationalfest deS 1-4. Juli nicht feiert; er soll sich nicht erinnern, war er 1793—1800 von der Revolution erlitten, sondern soll diese, die herkömmlich als eine untheilbare Ein heit behandelt wird, verehren und den CultuS der Re publik der Jugend predigen. Der Bericht schlägt des halb allen Ernstes vor, daß die Bischöfe und Pfarrer zur Feier deS 14. Juli gezwungen werden sollen, indem, wenn sie dies nicht freiwillig thun, die Civil- behörden auf ihre Kosten die Kirchen schmücken und die Glocken läuten sollen. Die Herren werden, wie die „Neue Preußische Zeitung* treffend bemerkt, noch bei dem Recept des voltairianischen Apothekers in Flaubert'S Roman „Madame Bonary* ankommen, der vorschlägt, die Priester, da man sie doch nicht tödten könne, wöchentlich wenigstens ein Mal zur Ader zu lassen. ES ist nicht wahrscheinlich, daß der Senat, wenn die Kammer diesen Entwurf genehmigt, demselben, ohne ihn wesentlich abzuändern, beistimmt. Von kirchlicher Seite erklärt man, einer derartigen Handhabung de» ConcordatS die völlige Abschaffung derselben bei Weitem vorzuziehrn. In ähnlicher Weise äußer» sich auch der „Figaro*, welcher den KammerauSschuß für das Concordat wegen der Verschärfung des letztern durch allerlei Strafbestimmungen verspottet und sagt: „Offen bar ist diese Angelegenheit weit dringlicher, als der Stadt Pari» ihre verlorene Sicherheit rurückzu geben. Paris mag immerhin eine Räuberhöhle sein, daS geht nur Pari» an, während da- Concordat ganz Frankreich betrifft. E» ist klar, daß ganz Frankreich dem glück lichen Tage entgegenseufzt, an welchem man mit dieser überlebten Einrichtung aufräumen wird. Man sagt e» jeden Abend in Montmartre und Belleville in Ver sammlungen voll Historikern, Juristen und Staats männer: „„Concordate woll'n m'r nicht mehr!** Ganz Frankreich kennt aufs Gründlichste sein Concordat und die organischen Artikel. Es versteht den Sinn und die Tragweite derselben, beurtherlt ihre Wirkungen, bemißt alle ihre Consequenzen. ES giebt keinen länd lichen Wähler, der nicht m seinem Innern hundert Mal diesen schrecklichen Vertrag verflucht hätte, der ihn an den Papst mit einer Kette bindet, deren Ge wicht er täglich fühlt, denn sie ist auf seine schmerz- zuckenden Glieder geschmiedet, wie um ihm zu den eisen, daß seine Sclaverei ewig sei. Diese Sclaverei darf keinen Tag länger dauern! Mag man fortfahren, die auf der Straße Gehenden zu ermorden, daran liegt nicht viel; bedenklich wäre hingegen, wenn man auf hören würde, die Pfarrer zu ärgern.* UebrigenS meint der „Figaro*, die Verschärfung bei ConcordatS würde zwecklos sein, da dessen Abschaffung doch immer daS Losungswort bleiben werde. Lagesgeschichk. Dresden, 28. September. DaS Ministerium de» königlichen HauseS befindet sich in der angenehmen Lage, eine dem „goldenen Stipendienfond* durch eine Dame, welche nicht genannt fein will, zu Theil gewordene abermalige Bereicherung von 300 M. hier verzeichnen zu können * Berlin, 27. September. Der „StaatSanz.* meldet heute an der Spitze feine- Blatte» die Ver- leihung de» Schwarzen Adlerorden» an Se. königl. Hoheit den Prinzen Friedrich August, Herzog zu Sachsen. — Der Berliner Magistrat hat gegen den preußischen FiScuS einen Proceß angestrengt wegen der sehr erheblichen Kosten für da» Berliner Nachtwachtwefen und dir Feuerwehr. Vorgestern hat da» Reichsgericht eine Entscheidung zu Ungunsten der Stadt Berlin gefällt. — Die gestrige Sitzung der Berliner Stadtverordneten hatte in emem Punkte viele Erwartungen getäuscht. Etwa» Sensationelle», wie erwartet wurde, hat sich nicht ereignet; e» ging vielmehr ein stiller Zug der Resignation durch die Reden, so sehr sich auch die Redner bemühten, einen hohen Ton anzuschlagen. Nach dem Berichte de» „Berl. Tagebl.* scheint aber der Vorsteher vr. Straß- mann dem SensationSbedürfniß doch wenigsten- in etwa- Rechnung getragen zu haben. Er constatirle „einstimmige* Annahme der Resolution Horwitz. Daraus erhoben sich Rufe: „Nein, Nein* und „Gegen probe*. Der Stadtv. Limprecht erhob sein« Hand, um zu documentiren, daß er der Resolution nicht zu gestimmt habe. Darauf sprach der Vorsteher vr. Slraßmann folgende Worte: „Die Gegenprobe ist nur zulässig, wenn die Abstimmung zweifelhaft ist. Sollte in der That ein Mitglied in der Versammlung nicht zugestimmt haben, so wird da- Mitglied seiner Wähler schaft gegenüber und Denen, die ihm Vertrauen ge schenkt, nachzuweisen haben, daß er da- Vertrauen noch ferner verdient.* Au- der Versammlung rief man: „Sehr gut!* Die Frage, wer dem Vorsteher einer Stadtverordnetenversammlung ein Recht gegeben habe, die Abstimmung ihrer Mitglieder von AmtSwegen einer öffentlichen Kritik zu unterwerfen, wurde leider nicht beantwortet. Der Sachverhalt, schreibt die „Post*, hat nunniehr die Vereinfachung, zugleich aber die Verschär fung erfahren, daß von Seiten der beiden städtischen Behörden nur noch der eine Punkt in Fuge gestellt wird, ob aus Grund der Städteordnung von 1853 der Regierung bei der Auflösung einer Stadtverordueten- die damalige Kronprinzessin von Sachsen 1870 im strengsten Jncognito wieder zum ersten Male; eS war zu einer Zeit, al» eL unbewohnt war. Bon der Er- innerung Ihrer hier verlebten Jugend tief ergriffen, besichtigte Sie die Zimmer der abgeschiedenen Mutter, die bi» heute die Eil richtung jener entschwundenen Tage zeigen und in denen die hohe Gästin seither bei allen Ihren Besuchen einkehrt; ebenso ging Sie in die Kirche und versäumte niemals, auf dem Friedhöfe die Ruhestätte einer alten Dienerin aufzusuchen. Seit dem Jahre 1870 war die Königin mehrere Male in Morawetz, woselbst Sie auf einem von dem Reichsfreiherrn GudenuS hierzu geschenkten Grunde au» Mitteln ihre» Privatvermögens ein SiechenhauS errichten ließ, daS zur Erinnerung an Ihre Mutter den Namen L iuisen-Siechenhau» führt; die Kranken werden von Nonnen gepflegt. Die Königin legt bei ihren Besuchen in Morawetz die Majestät ab und zeigt sich in ihrer ganzen HerzenSgüte und Menschenfreundlich keit. Sie geht in die Einzelnherten ihrer Stiftung ein, hört die Bitten und Wünsche der Armen und Kranken an und verlheilt selbst eigenhändig gefertigte Kleidungs stücke. Die Armenbetheiligung zum Christfeste, die Besetzung der Stellen im Siechenhaufe, sowie im Kloster zu Obrowitz bei Brünn, woselbst Sie 6 Stellen zur Erziehung von Mädchen gründete, hat Sie zwar der Umsicht deS GutSdirectorS von Morawetz anver traut, behält Sich aber in Allem die persönliche Ent scheidung vor. Bei Ihrer Anwesenheit im Schloss« sucht Sie Ihre einstigen Liebling-plätze auf, besieht vormal» selbst ge pflanzte Bäume, kurz Sie ergeht Sich in allen Erinne rungen an Ihr, von Ihr so sehr geliebte» Frühleben. Alte Diener, die schon bei Ihrer Mutter waren, ge nießen die hohe Gunst besonderer Herablassung und werden reichlich beschenkt. Ein rührender Anblick reiner ländlicher Freude thut sich auf, wenn die Königin nach dem Diner vor die Einfahrt Tisch und Bänke rücken läßt und mit ihrer Umgebung Platz daran nimmt. Auf dem Rasenplatze spielt die Dorfmusik und während sich Alt und Jung fröhlich im Kreise dreht, kommen die Kinder zutraulich zum Tische und empfangen au» den Händen der hohen Frau Zucker- und Backwerk und andere Geschenke. Die fröhlichen Klänge locken nach und nach die Bevölkerung der ganzen Gegend an und die Uute» Haltung währt oft, auch wenn Sich die Königin schon zum Thee zurückgezogen hat, bi- Mitter nacht. Solches sind (so schließt Professor Siegl seinen Aufsatz) die stillen und liebsten Freuden Ihrer Majestät der Königin Carola von Sachsen. —«. Wandlungen. Novelle von F. L. Reimar. (Fortsetzung.) Die beiden Geschwistcr waren daheim; sie hatten schon durch dar Fenster den Kommenden bemerkt und Philipp beeilte sich nun, ihm mit der dtflissenstea Höflichkeft entgegen zu gehen, während Anna sich in bescheidener Ferne hielt. „O, Herr Pastor, wa» verschafft mir die Ehre, daß Sie unter mein geringe« Dach treten?' rief er au», indem er den Gast zum Sitzen nüthigte. Der Geistliche erklärte hier, wie er e» vor Kurzem erst in dem großen Hause gethan halte, den Zweck
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