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Elbeblatt für Riesa, Strehla und deren Umgegend. 81. Dienstag, den S1. In« 1853. Dom Landtage. Der Landtag wird, wie eS jetzt beißt, von Er. Majestät dem Könige in Person und zwar lm königlichen Schlosse verabschiedet werden, so daß sich die von mehren Zeitungen gebrachte Nachricht von einer Reise Sr. König!. Majestät nach Brenn bühl in Tyrol als unbegründet erweist. Was die Aammerverhandlungen betrifft, so werden jetzt die noch rückständigen Geschäfte rasch ihrer Erledigung «ntgegengeführt und von den größer« Vorlagen der Regierung ist bei der zweiten Kammer nur noch das Jagdgesetz im Rückstände. Die erste Kammer bat bei dem Rechenschafts berichte auf die Finanzperiode 181? ohne alle De batte Beruhigung gefaßt. Alsdann hak sie den Gesetzentwurf über Berichtigung von Wasserläufen und Ausführung von Ent- und Bewässerungsan lagen in der Hauptsache mir den Beschlüssen der zweiten Kammer übereinstimmend, erledigt. Um die Nothwendigkeit dieses Gesetzes zu erkennen, bedarf es bloS des Beweises, daß im Königreich Sachsen allein an 18,000 Acker Land schon ver sumpft oder in der Versumpfung begriffen find, welche aber durch ein rationelles Bewässerungssy stem der Cultur gewonnen werden können. Nächst- dem hat die erste Kammer den Gesetzentwurf, die Aufbringung des Bedarfs für Kirche» und Schu- len betreffend, einstimmig angenommen, und bei der Berathung die von der zweiten Kammer ab gelehnten Bestimmungen wegen Befreiung der Geist lichen und Schullehrer, ingleichen der Officiere und der im Ofstciersrange stehenden Militärperso nen von den Parochialanlagen in den Gesetzentwurf wieder ausgenommen. Nückficbtlich des von der Regierung beantragten Ankaufs größerer Getreide- vorräthe in wohlfeilen Jahren behufs billiger Na- turalverpflegung der Armee in theuren Jahren, wozu dieselbe einen Kredit von 450,000 Thlr. verlangte, hat sie folgenden Beschluß gefaßt: „Man wolle dem Kriegsministeriüm die Ermächtigung ertheilen, bei Eintritt billiger Getreidepreise außer ordentliche Einkäufe in Korn und Hafer nach Be finden bis zur Höhe eines dreijährigen Bedarfs an Korn und eines einjährigen dergleichen an Ha fer behufs der Verwendung für die Armee in theuern Jahren zu bewerkstelligen, hierzu einen laufenden Kredit bei der Finanzhauptcaffe bis zu dem Betrage von 400,000 Thlr. eröffnen, da- Finan.Ministerium aber ermächtigen, die zu diesem Zwecke erforderlichen Geldmittel aus den verfüg baren Cassenbeständen zu entnehmen, oder, wen» dies nicht tbunlich, durch auszunehmende Handdar lehne zu beschaffen." ES unterscheidet sich dieser Beschluß von dem jenigen der zweiten Kammer nur dadurch, daß hier die von der Letzter« beschlossene Fixation der Mazi- malprcise (2 Thlr. 20 Ngr. beim Scheffel Korn und 1 Thlr. 124 Ngr. beim Scheffel Hafer) ab gelehnt worden ist, weil man der Ansicht war, daß eS zweckdienlicher sei, hierin der Regierung völlig freie Hand zu lassen. Von der zweiten Kammer find endlich die bei 24a de» Ausgabebudgets für kne hiesige königl. Polizeidirection geforderten 29,100 Tblr. nun auch sgegen 19 Stimmen) bewilligt worden, aber auch diesmal mußre die Dresdener Sicherheitspolizei verwaltung insbesondere von dem Abg. Sester mehrfache allgemeine Angriffe erleiden. Bei den frübcrn Bcrathnngcn über diesen Gegenstand hatte unter Anderem auch der Abg. Riedel bemerkt, daß von der k. Polizeidirection mehre hiesige achtbare Einwohner verfolgt worden wären. Der Minister des Innern hatte infolge dessen den Abg. Riedel arstgesordert, ihm die betreffenden Personen in ver traulicher Weise zu nennen, und Letzterer hatte dies auch zugesagt. Bei der neuerliche» Berathung sprach der Minister nun sein Bedauern aus, daß der Abg. Riedel seine Zusage bis zur Stunde noch nicht erfüllt habe, worauf der Abg. Riedel erwie- derte, daß er die fragliche Anzeige noch während seines Hierseins bewerkstelligen werde. Auch da- Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern ist durch die Berathung der zweiten Kammer ge gangen und von dieser schließlich mit 36 gegen 30 Stimmen angenommen worden. Der Justizmini ster vr. Zschinsky gab dabei eine Erklärung ab, welche völlig mit dem übereinstimmt, was schon vor längerer Zeit einmal in diesem Blatte bemerkt wurde, daß nämlich das Friedensrichterinstitut von der Staatsregierung als ein intcgrirender Bestand- theil des Organisationsgesetzes betrachtet wird, und daß ohne ersteres die neue Behördestorgani- sation schwerlich in daS Leben geführt werden dürfte. Auch wurde die Berathung des Entwurfs ei ner definitiven LandtagSordnüng bewirkt. B-> allgemeinerm Interesse dürfte eS sein, zu verneh. men, daß von mehren Abgeordneten dabei der Antrag auf Errichtung einer besonder« Deputa-