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MrufferTageblatt ! 79. Jahrg Nr 2« Sonntag den t. Februar 192« Amts. Wochenblatt fürWilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1S44. Insertion-prei« Pfg. för »le s-gefpallen« K»rru«Me oder deren Naum, Lolalpr-j« Pfg., Reklamen Pfg., alle« ml! Teuerung«,llfchlag. Z. 'raub und tabellarischer Satz mit 50°/ Ausschlag, B«l Wiederholung und I«hre«un. ehe» entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur »on Lehör. n, die Spaltzeile so Pfg. d-z. Pfg. / Nachweisung«, und Offertengehübr 20 be». Pfg. / Telephonische Irfteraten-Aufgabe schließt jede« Reklamation«recht au«. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Beilagengebühr da« Tausend "Vik., fr die Postauflag- Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikt« Platzporschrtst Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar. Zahlung hinnen ZV Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtlich« Einziehung, ge« meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zehen- preisc«. / Sofern nicht schon früher au«drücklich oder stillschweigend al« Srfüüung«ort Wil«druff vereinbart Ist, gilt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnung«tag« an, Widerspruch erhebt. v«w .WtUdruster T«g«blatt° ersthetnt täglich, mit Autznahme der Sonn- und Festtage, abend« ü ilhr für den folgenden Tag. / Bezug«prei« bei Selbstabholung »on der Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich MI.; durch unsere Au«träger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.; »et den deutschen Postanstalten vierteljährlich M. ohne Zustestung«gebühr. «Nr Postanstalten, Postboten sowie unsere Au«träger und GeschSfi«steNe nehmen jederzeit Bestestungen entgegen. / Im Aaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betrieb- der Zeitungen, der Lieferanten oder der BefSrderung«einrich«»ngen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung »»er Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug«preise«. Ferner hat der Inserent in den obengenannten ALNen keine Ansprüche, fast« »I- Zeitung »erspät.t, in beschränktem Umfange oder nicht erschein«. / Einzel, «erkauftprei« der Rumm«r 10 Pfg. / Zuschrift,« sind nicht persönlich zu ibressleren, sondern an den Verlag, hi« Echrtstleitung oder die Geschäfi«steNe. / Anonhme Zuschriften bleiben unb«rückstchtiat. / L-rlin-r Vertretung: Berlin SW. 4». AMLsKemchL und dsn StadtraL zu Wilsdruff xKNtKMt zu Thuraudt. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614 Mr die AMLshauPiMMuschsfL Meitzer, für das Sernsor.cherl Amt Wilsdruff Nr. ü. sSWlL sÜt dlts FGLff- AMtlicher Teil. Höchstpreise für Vollmilch, Butter- und Magermilch, Butter, Quark und Käse. Für den Aommunalverband Meißen Stadt und Land werden folgende Voll-, Mager- und Buttermilch- sowie Butter-, Quark- und Käsehöchstpreise festgesetzt. !. Vollmilch. I. Erzeugerhöchstpreis. Der Erzeugerhöchstpreis für das Liter Milch beträgt: u) bei Lieferung ab Stall — 57 Pfg. d) bei Lieferung frei Abgangsstation oder, falls keine Bahnbe ¬ förderung stattfindet, frei Verbrauchsort oder Molkerei — 60 „ c) Für Lieferung nach Städten über 100000 Einwohner und ihren Vororten dürfen die unter a) und d) festgesetzten Erzeugerpreise um 3 Pfg. erhöht werden. Bei zweimal täglich geladener Bahnmilch tritt «in weiterer Zuschlag von 1 pfg. hinzu; Für nach diesen Orten gelieferte Achsenmilch darf pfg. für das Liter gefordert werden. n. Ladenhöchstpreis. Für den Verkauf im Ladeu oder ab Wagen wird a) für den Bezirk der Stadt Meißen und der Gemeinden Brock witz, Loswig, Fischrrgasse, Hintermauer, Alosterhäuser, Aorbitz, Aötitz, Lercha, Neucoswig, Niederau, Niedermeisa, Gbermeisa, Questenberg, Sörnewitz und Weinböhla der Ladenhöchstpreis für das Liter auf — 75 „ b) für den übrigen Teil des Bezirks auf — 69 „ festgesetzt. II. Magermilch und Buttermilch. 1. Der Erzengerhöchstpreis für das Liter Magermilch beträgt a) bei Lieferung ab Stall oder Molkerei — 2^/z„ b) bei Lieferung frei Abgangsstation oder, falls keine Bahn ¬ beförderung stattfindet, frei Verbrauchsort oder Molkerei — 27^/z, c) bei Lieferung an Städte über 100000 Einwohner und ihre Vororte dürfen die unter a) und b) festgesetzten Erzeugerpreise um 3 Pfg- für das Liter erhöht werden. 2. Der Ladenhöchstpreis für das Liter Mager- oder Butter- milch beträgt: u) m der Stadt Meißen, sowie den unter I 2 a genannten Gemeinden — Hl » d) in den übrigen Teilen des Bezirks — 36 „ 111. Aleinverkaufspreis für den Erzeuger für Vollmilch, Magermilch und Buttermilch. l. Im Kleivverkauf von Vollmilch durch den Erzeuger unmittlbar an den Verbraucher ab Stall dürfen a) in der Stadt Meißen und den unter I 2 a genannten Ge ¬ meinden für das Liter höchstens — 69 , b) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens — 60 „ gefordert werden. 0) Nur solche milcherzeugende Betriebe, die mindestens die Hälfte der von ihnen erzeugten Milch zu dem für Orte über 100000 Ein wohner bestimmten erhöhten Lrzeugerhöchstpreis verkaufen, dürfen — 63 „ für das Liter fordern. 2. Im Kleinverkanf von Mager- und Buttermilch durch den Erzeuger unmittelbar an den Verbraucher ab Stall oder Molkerei dürfen u) in der Stadt Meißen und den unter 1 2 a genannten Ge ¬ meinden für das Liter höchstens — 56^2,, d) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens — 27^/z^ gefordert «erden. IV. Großhandelshöchstpreis für Molkereien. Molkereien, die Vollmilch, Magermilch und Buttermilch an Wieder- verkäufer abgeben, dürfen l- für das Liter Vollmilch a) in der Stadt Meißen und den unter 1 2 n genannten Ge ¬ meinden höchstens — 70 „ b) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens — 65 „ 2. für das Liter Magermilch und Buttermilch a) in der Stadt Meißen und den unter 12s. genannten Ge meinden höchstens — 37 „ b) in den übrigen Teilen des Bezirks höchstens — 32 , fordern. V. Butter-Höchstpreis. l. Erzeugerhöchstpreis. Der Erzeuger kann für das Pfund Butter fordern u) bei Abgabe an den Händler und an die Ortssammelstille b) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle n. Aufkäuferhöchstpreis. De: Aufkäufer kann für das Pfund Butler fordern a) bei Abgabe an dl« OrtssammelsteUe d) bri Abgabe an die Bezirkssammelstelle III. Ortssammelstellenhöchstpreis. Die OrtssammelsteUe kann für das Pfund Butter fordern a) bei Abgabe an die Bezirkssammelstelle d) bei Abgabe im Aleinhandel IV. Bezirksfammelstellenhöchstpreis. Die Bezirkssammelstelle kann für das Pfund Buller fordern n) bei Abgabe an Gemeinden und Wiederverkäufer d) bei Abgabe im Aleinhandel V. Kleinhandelshöchstpreis. Alcinhändler, die Butter an Verbraucher abgeben, dürfen fordern für das Pfand Butter für das Zehntelpfund Vl. Tuarkhöchstpreis. Der Huark darf höchstens 75°/» Wassergehalt haben. Die Preise gellen für das Pfund Huark. 5 Mk. 50 Pfg. 5 „ 55 , 5 , 60 „ 5 „ r 0 „ 5 „ 70 , 5 „ 90 „ 6 „ 30 „ 6 , 80 , 6 v 80 „ - , 68 „ Quark, der in landwirtschaftliche» Betrieben erzeugt wird. I. Erzeugerhöchstpreis. g.) bei Abgabe an Händler und Lammelstellen s b) bei Abgabe an Bezirkssammelstellcn s n. Aufkäuferhöchstpreis. n) bei Abgabe an Vrtssammelstellen 1 b) bei Abgabe an Bezirkssammelstellen l M. Ortssammelstellenhöchstpreis. a) bei Abgabe an Bezirkssammelstellen s b) bei Abgabe im Aleinhandel s IV. Bezirkssammelstellenhöchstpreis. a) bei Abgabe an Gemeinden und Wiederverkäufer s k) bei Lieferung außerhalb des Aommunalverbandes c) bei Abgabe im Aleinhandel s V. Kleinhandelshöchstpreis r 8. Molkereiquark. n) bei Abgabe an Wiederverkäufer und Gemeinden b) bei Lieferung außerhalb des Aommunalverbandes s c) bei Abgabe im Aleinhandel l VII. Räsehöchstpreis. p Der Hrrstellerhöchstpreis für versandfertigen Quarkkäse bei Landwirten und Molkereien beträgt für das Pfund 2. Der Großhandelspreis für das Pfund Aäse beträgt 2. D«r Aleinhandelspreis für das Pfund Aäse beträgt Für vollreifen Quarkkäse beträgt der Aleinhandelspreis für das Pfund S. Für Aäsereien, die den Aäse aus Sammelquaik gewinnen, wird der Grobhandelspreis für das Pfund auf der Klemhandelspreis auf festgesetzt. vm. 2 2 2 2 3 3 „ 02 „ 15 „ 20 „ 30 , 25 „ 32 „ H5 „ H5 , 25 „ 32 , H5 „ H8 „ 67 „ 92 . 97 , 30 // Die Höchstpreise dieser Bekanntmachung treten mit dem 2. Februar l92O in Arof und sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betr. Höchstpreise vom H. August s9fH in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 19sH. (RGBl. 516.) Meißen, am 30. Januar 1920. Nr. 123 II G ,r3s Kommunalverbaud Meitze« Stadt und Land. hölzerne Geschoßgestelle, Stück 35 Pfg., an Einwohucr unter 5000 Mk. Einkommen. — Anmlleung am 3. Februar 9—1 Uhr OrtSkohlenstelle. Wilsdruff, am 29. Januar 1920. rrr? Der Stadtrat — Ortskohlenstelle.