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1SP3>- vner Preisen. «8vr Fabrikation. 9.836k'. trlsclsnsm ssodinaok llk8uft, 'sser Tischler n Mütze, 'ik Bischheim. ne, rechtsgehend, ' d. Bl. rMsr h ivr. SI? Osse!. sehr schönes nefleisch, L nefleisch und Sämieer und ch Johne. ?Z? hne 12 Pfennigen roßokriüa. - o h n. ehr lohnender lüenknecht. r. sehr an Belt' Wir wanvte» lüspathifchep - in Görlitz- t gänzlich und verbindlichste" vt Sülfeldt. und 1. Octbk- > Löschner, izerstraße. chlörhe, ndkörbe usiv- reisen. straße 32. and dauerhaft klein ?lt Lkrttok^ ersicheruuü^ >tige, fleißige er. » SI8t <' ten. . Schnitt- Kedkich' -marckplatz. Blatt Amts und des Sladtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Druck und Verlag von E. L. Förster'- Erden in PulSnitz. Inserate sind bi- Dienstag und Freitag Vonn. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Lor puSzeile (oder deren Raum) stein L Vogler, Jnvaltdendank, Rudolph Moste und G. L. Daube t Lomp. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend IN Pfennige. Keschäftsstelren: Buchdruckereien von X. Pabst, Königsbrück, E. S. Krausche, Kamenz, LarlDaberkow, Kroß- rShrSdorf. Annoncen-BureauSvonHaasen- Wutsnih. Wntzigstee Jahrgang Als Beiblätter: l, JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. ttandwirthschaftliche Beilage (monatlich). -könne in ent» - PreiS AerteU hrl-1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Mittwoch. Rc. 48. 15 Juni L8S8. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Cigarrenfabrikanten Ernst Emil Winkler in Bretnig hat der Gemeinschuldner gemäß Z 188 Abs. 2, 189 der Konkurs- Ordnung Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Konkursgläubiger können binnen einer mit dieser Bekanntmachung beginnenden Frist von einer Woche Widerspruch gegen den Antrag erheben. Pulsnitz, am 10. Juni 1898. Königliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichts schreibe! Aktuar Hofman«. Konkurs Verfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der früheren Inhaberin der Bahnhofsrestauration Pulsnitz Marie Amalie Auua verw. Linke, geb. Hünig, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. P u l s n i tz , den 13. Juni 1898. Königliches Amtsgericht Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Aktuar Hofmann. Belan n t m a ch u n g. Wegen Anschluß der städtischen Wasserleitung an die neugelegte 200 m/m weile Rohrleitung wird die städtische Wasserleitung für die Schießgasse Donnerstag, om 16. dss. Mts. und für das Bahnhofsviertel Donnerstag, Freitag, und Sonnabend, den 16., 17. und 18. dss. Mts. abgestellt, was hiermit bekannt gemacht wird. Pulsnitz am 14. Juni 1898. Der Stadtrat h. Schobert, Brgrmstr. Neichstagswahl. Die Ermittelung des Ergebnisses der bevorstehenden Neichstagswahl im III. Wahlkreise findet Montag, am 20. dieses Monats, nachmittags von 3 Uhr ab un Sitzungszimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Bautzen statt. Der Zutritt steht jedem Wähler offen. Die Herren Wahlvorsteher in diesem Wahlkreise werden aufgefordert, die Protokolle über die Wahl mit sämmtlichen zugehörigen Schriftstücken ungesäumt UNd bis spür Erstens Sonntag, den 18. dieses Monats, vormittags portofrei an den Unterzeichneten einzusenden. Rückständige Wahlprotokolle werden aus Kosten der Säumigen abgeholt werden. Bautzen, am 11. Juni 1898. Der Wahlkommissar für den III, Wahlkreis des Königreichs Sachsen. . Or. Hempel, Amtshauptmann. Hpr. Reichstags wähl betreffend. Zu stellvertretenden Wahlvorstehern bei der Reichstagswahl am 16. bss. Mon. werden im 4. Wahlbezirke des HI. Wahlkreises — Amtsgerichtsbezirk Kamenz — der Ge- uieindeälteste Weudt in Brauna und im 16. Wahlbezirke — Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz — der Gcmeindeälteste Julius Haase in Oberlichtenau, sowie zum Wahlvorsteher im Bezirke Bretnig — Amtsgerichtsbezuk Pulsnitz — der stellvertretende Standesbeamte Mattick in Bretnig ernannt. Weiter wird zum Wahllokal im 60. Wahlbezirke — Amtsgerichtsbezirk Kamenz — die Wohnung des Gemeindevorstandes in Skaska bestimmt. Hiernach wird die Bekanntmachung vom 9. Mar 1898 in Nr. 39 der Kamenzer Wochenschrift abgeändert. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t Kamenz, am 10. Juni 1898. von Erdmannsdorff. Posenerkrankungen betreffend. Die Erhebungen über die während der letzten Jahre amtlich bekannt gewordenen Pockenerkrankungen innerhalb des Reichsgebietes haben ergeben, daß die Entstehung der Mehrzahl dieser Fälle auf die Einschleppung dieser Seuche aus dem Auslande (namentlich Rußland, Oesterreich und Italien) zurückzuführen ist. Vornehmlich sind es die in Deutsch land Beschäftigung suchenden fremdländischen Arbeiter und unter diesen vorwiegend die zur Zeit der Ernte eingestellten landwirthschaftlichen Arbeiter, die vielfach an den Pocken er- fianken und zum Ausgangspunkte für weitere Seuchenfälle und sogar für kleinere Epidemien werden. Das Königliche Ministerium des Innern hat deshalb angeordnet, daß fortan fremdländische Arbeiter aus Ländern, in welchen der allgemeine Impfzwang überhaupt nicht besteht oder erst in den letzten 10 Jahren eingeführt ist, einer möglichst baldigen, innerhalb 3 Tagen nach der Ankunft vorzunehmenden Untersuchung zu unterziehen und diejenigen unter ihnen, welche sich nicht über eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatternerkrankung ausweisen können, der Schutzpocken- 'Mpfung zu unterwerfen sind. Die Ortsbehörden werden hierdurch angewiesen, strengstens über Einhaltung des vorstehend Verordneten zu wachen und bei Feststellung von Pockenerkrankungen unter den vorerwähnten Ankömmlingen sofort nach Punkt l der in der Osterland'schen Sammlung Band 8 Seite 2 abgedruckten Ministerialverordnung vom 19. Januar 1886 an den König!, ^ezirlsarzt binnen 24 Stunden die erforderliche Anzeige zu erstatten. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 7. Juni 1898. von Erdmannsdorff. Montag, den 2V Juni 1888: Biehmarkt in Bischofswerda Zum Wahlkampfe im Deutschen Reiche. Die Verfassung des deutschen Reiches giebt den Reichs- Die unvollkommenen Menschen zeigen sich auch vielfach bei der Ausübung ihres Wahlrechtes recht einseitig und mangel ¬ deutschen Reichsverfassung kann auch schwerlich ein Wahlrecht die Mehrheit der gereiften und erfahrenen, ihr Vaterland ausgestaltet sein, denn dasselbe ist für alle Berufs, und und ihre Mitbürger liebenden Männer auch den rechten Die Verfassung des deutschen Reiches giebt den Reichs- Bevölkerungsklassen der Bürger gleich und allgemein, und , Weg und die geeignete Stimmenabgabe bei den Reichstags- tog-wahlen, die direkt, allgemein, gleich und geheim stattfin- es wird ferner durch geheime Abstimmung ausgeübt, der wählen finden würden, aber leider widerspricht die praktische °on, die maßgebende Betheiligung des Volkes an den gesetz- unlauteren Beeinflussung kann sich also jeder Bürger ent- Erfahrung meist vollständig diesem theoretischen Hoffen. Seberischen Arbeiten, mithin ist die Neichstagswahl das höchste ziehen, und seine gewissenhafte Begutachtung kann allein im politische Recht und zugleich auch eine wichtige Pflicht des letzten Momente maßgebend für seine Wahl sein. Man »u,. ..."..y»- "utschen Bürgers. Freier und unabhängiger als in der sollte somit in der Theorie ganz folgerichtig erwarten, daß Haft in der Auffassung ihrer politischen Pflichten, und kommt