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Großenhainer WtchMWS- M MtMblM Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. M 46. 1859. Donnerstag, den 21. April Aufforderung zu Einzahlung der Grundsteuern aus den zweiten Termin 1859. Die auf den zweiten Termin, den 1. Mai d. I., zahlbaren Grundsteuern nach zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit sind spätestens bis zum IS. Mai -. I an die hiesige Stadt-Steuer-Einnahme abzuführen, da nach Ablauf dieser Frist zu dem gesetzlich vor geschriebenen Zwangsverfahren unnachsichtlich verschritten werden muß. Der Stadtrath. Großenhain, am 18. April 1859. Schickert. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Uebereinstimmung mit den Ge meindevertretern beschlossen worden ist, a) in hiesiger Stadt nach und nach, zunächst in der inneren Meißner Gasse und am Kirchplatze Granittrottoirs für die Fußpassage legen zu lassen, b) die eine Hälfte der Anschaffungs- und Verlcgungskosten auf die Stadtkasse zu übernehmen, die andere Hälfte aber von den anliegenden, Grundstücksbesitzern einzuziehen, wodurch sich in soweit deren ortsverfassungsmäßig schon zeither bestandene Verpflichtung zu Instandhaltung des Pflasters in der Breite von 3 Ellen längs des Grundstücks erledigt, und v) den darum nachsuchenden Grundstücksbesitzern den ihren Grundstücken zur Last fallenden Bei trag gegen Verzinsung und jährliche Abzahlungen bis auf 5 Jahre zu creditiren. Die städtische Bauverwaltung ist mit Ausführung dieser Beschlüsse zunächst hinsichtlich der inneren Meißner Gasse beauftragt und es wird dieselbe für die möglichst billige Beschaffung der Platten und der Verlegungskosten ebensosehr im Interesse der Stadtkasse, als der betheiligten Grundbesitzer besorgt sein, jedoch ist dadurch der Selbstbezug der Platten, wenn derselbe nur rechtzeitig erfolgt und wenn die Platten nach Qualität des Materials und Form den zu stellenden Anforderungen entsprechen, nicht ausgeschlossen; die Verlegung aber hat jedenfalls nur den Weisungen des Stadtbauinspectors gemäs zu erfolgen. Man giebt sich der Hoffnung hin, daß diese, einem vielfach dargelegten Bedürfnisse Rechnung tragende Einrichtung allgemeinen Anklang und freudige Folgeleistung finden wird. Großenhain, am 15. April 1859. Der Stadtrath. Schickert. Bekanntmachung. Die der Stadtgemeinde innerhalb der Stadtflur zustehende Fifchereigcrcchtsamc soll Freitag den 29. dieses Monats Vormittags V2I2 Uhr anderweit verpachtet werden. Bietungslustige wollen sich an Rathsexpeditionsstelle anmelden. Der Stadtrath. Großenhain, den 14. April 1859. Schickert. Jahrmarkt in Großenhain. Der hiesige zweite, sogen. Mfingstmorkt wird vom Donnerstage, den 23., bis Sonnabend den 25. Juni dieses Jahres abgehaltcn. Mittwoch den 22. Juni findet der Bieh - und Bretermarkt statt. Der Stadtrath. Schickert. Mit Rücksicht darauf, daß beabsichtigt ist, künftig nur ein Mal des JahreS und zwar zu Ostern die schulpflichtige Jugend in die Schule aufzunehmen, werden die Eltern, Vormünder und Erzieher aller hier aufhältlichen Kinder, welche bis Ende September