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Wochenblatt fiir Mdmff Tharandt, Men, Menlehn and die Umgegenden. Imtsölutt I Erscheint I wöchentlich zweimal u.zwarDienstags I und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 M., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionSvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, No. 74. sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Freitag, den IS. September 1893. Bekanntmachung. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen auf Grund von 8 105b. Absatz 2 der Reichsgewerbeordnung vom 1. Juni 1891 an den beiden A»r«?^^'hfests»,,«tagen, , . den 17. und 24. dieses Monats, den Betrieb des Han-elrgewerves in der Stadt wie auf der Schießwiese auf 10 Stunden von Vormittags 10 Uhr bis Abends 8 Uhr freigegeben hat. Wilsdruff, den »- ^cpiemver 1893. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung, die Verhängung der Hundesperre betreffend. Der in den letztvergangenen Tagen in Blankenstein getödtete Hund, ungefähr 2—3 Jahre alt, von weißer Farbe und tigerartig gefleckt, welcher in diesem Orte und in Tanneberg mehrere Hunde gebissen hat, ist bei der bezirksthierärztlichen Untersuchung und Section als mit der Wuthkrankheit behaftet befunden worden. Es wird daher zur Verhütung weiterer Fälle von Wuthkrankheit für die Ortschaften Blankenstein, Steinbach bei rn-h»»«, Helbigsdorf, Limbach, Birkenhain, Schmiedewalde, Groitzsch, Alttanneberg, Nentanne berg und Neukirchen die Bnndesperre auf die Dauer von 3 Monaten und zwar bis mit 8. Dezember lfd. Js. dergestalt angeordnet, daß bis zu diesem Tage alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gut passendem Maulkorbe versehen an der Leine auszufuhren sind. Wegen der ähnlichen Beschränkungen unterliegenden Benutzung der Zug-, Hirten-, Fleischer- und Jagdhunde wird auf die Bestimmungen in § 26 Absatz 4 und 5 der zum Reichögesetze vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, erlassenen Königlichen Sächsischen Ausführungsverordnung verwiesen. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten, und können Zuwiderhandlungen gegen vorbemerkte Anordnungen nicht bloß nach 8 66 Punkt 4 des erwähnten Reichsgesetzes als Uebertretungen, sondern — worauf noch besonders hinqewiesen wird — bei wissentlicher Verletzung derselben aus 8 328 des Reichs strafgesetzbuches als Vergehen mit Gefängniß bestraft werden. Hiernach haben die betreffenden Ortsbehörden das Nöthige anzuordnen und zu überwachen. Meißen, am 10. September 1893. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Airchbach. Bekanntmachung, die Landtagswahl im 17. ländlichen Wahlkreise betreffend. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat für die am sy. Oktober d. Js. stattfindende Wahl eines Landtagsabgeordneten im s?. ländlichen Wahlkreise aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff die nachstehend unter D aufgeführten Wahlbezirke gebildet und für dieselben die ebendaselbst genannten Gemeindevorstände als Wahl vorsteher ernannt. Indem dies hiermit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht wird, erhalten die Herren Wahlvorsteher zugleich Anweisung, den in 88 28, 29, 31, 44, 45, 50, 51 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 3. Dezember 1868, sowie in §8 ^6—21 der Ausführungsverordnung dazu vom 4. Dezember 1868 (Ges.- u. Verordn.-Bl. v. I. 1868 Seite 1374 und 1380 fgd.) enthaltenen Vorschriften, beziehendlich der ihnen in ihrer Eigenschaft als Gemeindevorstände unter dem 5. dss. Mts. — No. 7220 von hier aus ertheilten be sonderen Instruction, allenthalben genau nachzugehen, insbesondere aber die in 8 43 des obengedachten Wahlgesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung über Abgrenzung des Wahlbezirkes, sowie Ort und Zeit,für Abgabe der Stimmzettel mindestens 8 Tage vor dem Wahltermine in ortsüblicher weise zu erlassen. Für den übrigens rechtzeitig anher anzuzeigenden Behinderungsfall des einen oder anderen der nachgenannten Wahlvorsteher haben die für dieselben in Gemeindeangelegenheiten bestellten gesetzlichen Vertreter (Gememdeältesten) die Funktion des Wahlvorstehers für den betreffenden Wahlbezirk zu übernehmen. Stimmzettel zu der fraglichen Wahl werden von hier aus nicht vertheilt. Die Wahllisten werden sofort nach deren hier erfolgten Abschlusse den Wahlvorstehern nebst den Formularen zu dem Wahlprotokolle und zu der von den Wahlvorstehern nach 8 43 des obengedachten Wahlgesetzes zu ertheilenden Bescheinigung zugestellt werden. Uebrigens ist die Königliche Amtshauptmannschaft bereit, jede gewünschte weitere Anleitung wegen des Wahlgeschäftes zu ertheilen. Meißen, am 9. September 1893. Königliche Amtshanptmannfchaft. v. Airchbach. Nr. des Wahl bezirkes. Angabe der Ortschaften aus welchen der Wahlbezirk besteht. Name des Wahlvorsteher». 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. Alttanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Kesselsdorf Kleinschönberg Klipphausen Lampersdorf Limbach Lotzen Munzig Neukirchen Niederwartha Neutanneberg Rothschönberg mit Perne Röhrsdors Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Sora Steinbach b. Mohorn Steinbach b. Kesselsdorf Unkersdorf Weistropp Wildberg Gem.-Vorst. Poppe in Alttanneberg ,, „ Gühne in Birkenhain „ „ Birkner in Blankenstein „ „ Obendorfer in Burkhardtswalde „ „ Kippe in Groitzsch „ » Herzog in Grumbach „ „ Harz in Helbigsdorf „ „ Lindner in Herzogswalde „ „ Pietzsch in Hühndorf „ „ Nedeß in Kaufbach „ „ Eulitz in Kesselsdorf „ „ Arnold in Kleinschönberg' „ „ Schulze in Klipphausen „ „ Klunker in Lampersdorf „ „ Dachsel in Limbach „ „ Schumann in Lotzen „ „ Dämmig in Munzig „ „ Rost in Neukirchen „ „ Große in Niederwartha „ ,, Schmiedgen in Neutanneberg „ „ Schumann in Rothschönberg „ „ Beyer in Röhrsdorf „ „ Irmer in Roitzsch „ „ Beger in Sachsdorf „ „ Vohland in Schmiedewalde „ „ Kästner in Sora „ „ Johne in Steinbach b. M. „ „ Lommatzsch in Steinbach b. K. „ „ Sohrmann in Unkersdorf „ „ Gießmann in Weistropp „ „ Zscheile in Wildberg. -