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MMM » «ilÄW Warandt, Massen, Siebenteln und die Hlmgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk^ardlswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Höhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Bohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStrovp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1M. 30 Pf., durch die Post bezöge« 1 Mk. 54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jniertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszelle! «3. Iahrg Lonnabcn», Sen 10. Dezember 1904 Dmck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. Ro. 14«. I Abhaltung eines Christmarktes. Der diesjährige Christmarkt soll Sonntag, den §8. -fs. Mts., abgehalten werden. Berechtigt zu dessen Beschicken sind nur hiesige Einwohner. Stältegeld wird nicht erhoben, für Aufstellung von Buden oder Ständen Hal tagsvorher jeder Verkäufer selbst zu sorgen. Den Anweisungen des Marktmeisters ist Folge zu leisten. Die Auslegung der Waren vor beendigtem Vormittagsgottesdienst fft verboten, im übrigen ist die Verkaufszeit dieselbe wie in den offenen Verkaufsstellen. Nach Beendigung derselben ist jeder weitere Verkauf untersagt und müssen sämtliche Buden und Verkaufsstände spätestens bis Montag vormittag 12 Uhr wieder entfernt, ebenso auch alle Plätze bis dahin gehörig gereinigt werden. Wilsdruff, am 6. Dezember 1904. Der Stadtrat. 1657 i Kahlenberaer. Jgr. Aus Stadt and Land. Mitteilungen aus dem Leserkreis- für diese Rubrik nehmen wir pdeizeN dankbar entgegen. Wilsdruff, den 9. Dezember 1904. — In der Tagesordnung für die Mittwoch, 14. Dezbr. stattfindende Sitzung des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshaupimannschaft Meißen befinden sich folgende Beratnngsgegenstände. Anderweites Gesuch des Schankwirtes Jähnichen in Herzogswalde um Aus- dehnung seiner Schankbefugnis auf das an den Schank- raum in Kat.-Nr. 11 anstoßende Zimmer in Kat.-Nr. 12 B daselbst. Gesuch des Gasthofsbesitzer Seifert in Deutschen bora um Konzession zum Branntweinschank und zum Tanz- halten im Gasthofsgrundstücke Kat.-Nr. 46 daselbst (Ueber- tragung). Gesuch Richard Hartmanns in Wilsdruff um Konzession zum Bierschanke (Uebertragung) und zum Ausschank von Cognak und besseren Likören (neu) im Restaurationsgrundstück „Kaffee Bismarck" daselbst. - Die Nr. 37 des „Simplizissimus", in welcher ein Bild die ehemalige Kronprinzessin von Sachsen am Weihnachtsabend vor dem sächsischen Königsschloß darstellt, wurde in Dresden beschlagnahmt. — Diese Reklame konnte man dem Blatte ersparen! — Die Gewinnliste derLotterie der10. Sachs. Pfervezuchtausstellung liegt in unserer Expedition zur gefl. Einsichtnabme aus. — Genau 40VV Mk. Weihnachtsgeld für die Wilsdruffer Hausfrauen liegen jetzt - zur jeder- zeitigen Abholung bereit — bei der städtischen Spar kasse- Es sind dies, die Gelder, welche die Mitglieder des hiesigen Rabatt-Spar-Vereins bei der Entnahme von Rabattmarken an die Sparkasse abgeführt haben, und welche die Kasfenstelle gegen Rückgabe der mit Marken vollbeklebten Rabatt-Sparbücher an die Konsumenten aus zahlt. Ueber 500 Mk. (genau 545 Mk.) hat die Sparkasse auf diese Weise bereits ausgehändigt und es ist anzu nehmen, daß die teure Zeit der Weihnachtseinkäufe und Stollenbäckerei gar manche Hausfrau veranlassen wird, jetzt ihren wohlerworbenen Anteil an die noch ruhenden 4000 Mark zu erheben und die Wirtschaftskasse etwas widerstandsfähiger zu gestalten. Berücksichtigt man bei diesen Ziffern, daß der Rabatt-Spar-Verein erst seit etwa einem halben Jahre besteht, dann wird man den hohen wirtschaftlichen Nutzen beurteilen können, den der Verein für das konsumierende Publikum hat. Es ist selbstver- stündlich, daß bei den hohen Opfern, welche der Verein den Mitgliedern auferlegt, die Abgabe von Weihnachts gratifikationen in anderer Form in Fortfall kommen muß. — Käthe Bastes Gastspiel wird sich vor voll besetztem Hause vollziehen. Die Nachfrage nach Eintritts- karten in Stadt und Land ist eine sehr rege. Es ist ja auch nicht anzunehmen, daß man in absehbarer Zeit in Wilsdruff einen solchen „Stern am Theaterhimmel" in mitten eines zusammengespielteu Ensembles begrüßen darf. Die großstädtische Kritik — uns liegen Berichte aus Dresden, Berlin, Hamburg, Lübeck, Potsdam, Göttingen v. s. w. vor — ist in der ungeteilten Anerkennung selten so einig gewesen wie in Bezug auf Käthe Bastä. — Zwei Privatklagett hatte die Streikkommission bez. 55 streikende Tischler gegen die Redaktion des Wils druffer Wochenblattes durch Rechtsanwalt Rudolf-Dresden beim hiesigen kgl. Amtsgericht anhängig gemacht. Die Kläger gaben an, durch Artikel unseres Blattes, in denen Ausschreitungen während des Streiks kritisiert waren, sich in ihrer Ehre verletzt zu fühlen. Vom kgl. Amtsgericht Wilsdruff wurde jedoch die Klage zurückgewiesen. Die Kläger ließen darauf durch ihren Rechtsvertreter Beschwerde gegen den Beschluß des Amtsgerichts beim Landgericht Dresden einlegen. Auch die zweite Instanz hat die Be schwerde zurückgewiesen uns den Privatklägern die beträchtlichen Kosten auferlegt. Das Landgericht Dresden schloß sich allenthalben den Gründen des Vorberrichters an; es verneinte im besonderen den Tatbestand oder die Absicht der Beleidigung und sprach uns den Schutz des 8 193 R. St. G B. (Wahrung berechtigter Interessen) zu. — Morgen werden sich übrigens mehrere der Privatkläger wegen der Ausschreitungen während des Streiks vor der 2. Strafkammer des Landgerichts Dresden zu verant worten haben. — In welch kurzer Zeit ein Baum in eine Zeitung umgewandelt werden kann, wurde jüngst m Eisentyal bewiesen. Um 7,35 morgens wurden im benachbarten Forst drei Bäume gefällt, entrindet und in die Papiermühle geschafft. Um 9,34 war der erste Bogen Papier hergestellt. Die nächste Druckerei befand sich in der vier Kilometer entfernt liegenden Stadt. Das Papier wurde mittels Motorwagens eiligst dorthin geschasfr, und um 10 Uhr vormittags verließ es als Zeitung die Presse. Der ganze Vorgang vom Waldbaum zum Zeitungsblatt hatte daher nur 2 Stunden 25 Minuten in Anspruch genommen. — Bei der Geflügelausstellung in Cossebaude erhielt Herr M. Sander-Nicderwarlha eine vom Landes, verband gestiftete Preisurkunde. Zweite Preise erhielten auf Großgeflügel: M. Werner-Wilsdruff, auf ausgestellte Tauben: H. Busch-Wilsdruff. — Bei Per Viehzählung am 1. Dezember wurden ermittelt: In Kesselsvorf 74 Pferde, 301 Rinder, 300 Schweine, 18 Ziegen; in Unkersdorf 50 Pferde, 223 Rinder, 229 Schweine, 14 Ziegen; in Roitzsch 18 Pferde, 82 Rinder, 74 Schweine, 1 Ziege; in Steinbach bei Kesselsdorf 35 Pferde, 126 Rinder, 88 Schweine, 8 Ziegen, in Zaukeroda 64 Pferde, 1 Esel, 102 Rinder, davon 4 Kälber unter 6 Jahren, 81 Schweine und 14 Ziegen. — Der 31 Jahre alte, aus Döhlen gebürtige, zuletzt in Grumbach bei Wilsdruff wohnende Ziegelarbeiter Ernst Richard Büttner erhielt vom Landgericht Dresden wegen wiederholten Rückfallbetrugs sechs Monate Gefängnis und dreijährigen Ehrenrechtsverlust. B. ist Spezialist im Zechpreller». Am 13. Oktober dieses Jahres verfiel er wieder in seinen alten Fehler. Er kehrte vollständig mittellos in zwei Schankwirtschaften ein, machte daselbst für 50 Pfennige und 15 Pfennige Zeche und verschwand dann, ohne zu bezahlen. — Klipphausen, 8. Dezbr. Im hiesigen Gasthofe findet am Sonntag abend ein kirchlicher Familienabend statt, in welchem Herr Pfarrer Dr. Größe! einen Vortrag über „Frieden mit Rom?" halten wird. Zu der Veran staltung hat Jedermann Zutritt. Besonders werden die Mitglieder und Freunde des Evangelischen Bundes um ihr Erscheinen gebeten. — Sachsdorf, 9. Dezember. Am Mittwoch Vor mittag verunglückte in Kölitz der bei dem Fuhrwerksbe- fitzer Franz bedienstete Geschirrführer Reinhold Hillig dadurch tödlich, daß ein voll beladener Wagen auf ihn fiel und ihm den Brustkasten eindrückte. Hillig, welcher im 35. Lebensjahr stand, war verheiratet und Familien vater. Seinen in tiefe Trauer versetzten, hier wohnenden Angehörigen wendet sich die allgemeinste Teilnahme zu. — Das Dienstmädchen Anna Franziska Seifert in Mohorn hatte sich vor dem Schwurgericht Freiberg wegen Meineides zu verantworten. Der am 24. Dezember 1882 in Mohorn geborenen Angeklagten wird zur Last gelegt, in einer Verhandlung vor der Strafkammer des Landgerichts Freiberg am 15. Februar 1904 gegen den Bäckergesellen Engler aus Dresden we gen Diebstahls und Erpressung ein falsches Zeugnis durch den Eid bestätigt zu haben. Das Verfahren gegen Engler, mit dem sie früher verlobt gewesen ist, hatte die Ange klagte durch eine Anzeige herbeigeführt, in welcher sie Engler beschuldigte, ihr verschiedene Schmuckgegenstände und ein Jackett gestohlen zu haben. Auch habe er von ihr durch Drohung weitere Sachen erpressen wollen. Die Ver handlung gegen Engler endete jedoch mit dessen Frei sprechung, da das Gericht annahm, daß die Gegenstände Geschenke des Englers aus dem früher bestandenen Ver löbnis gewesen sind, auf welche er nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch einen berechtigten Anspruch hatte. Bei der Hauptverhandlung vor der Strafkammer Freiberg hat die Angeklagte Seifert unter Eid in Abrede gestellt, in der Zeit vom Juni bis 16. November 1903 mit anderen Männern verkehrt und Tanzsäle besucht zu haben. Hierauf hat Engler gegen die Seifert Anzeige wegen Meineides erstattet. Diese behauptete anfänglich, die Fragen in der Verhandlung vor der Strafkammer nicht richtig ver standen zu haben, gab aber vor den Geschworenen un umwunden zu, damals nicht die Wahrheit beschworen zu haben. Sie habe auch während der Zeit vom Juni bis 16. November 1903 mit mehreren Männern verkehrt und Tanzsäle besucht. Als Grund für ihre falsche Aussage führte sie an, daß sie sich geschämt habe. Von den Ge schworenen wurde die Frage nach wissentlich falschem Zeugnis „verneint" und die Frage nach fahrlässigem Falscheid „bejaht". Das Urteil lautete auf 8 Monate Gefängnis bei voller Anrechnung der seit dem 18. Oktober erlittenen Untersuchungshaft. Der Angeklagten wurde bei der Strafzumessung ihr seit Verhaftung geständiges Verhalten zu Gute gerechnet, andererseits aber auch die große Leichtfertigkeit, mit welcher sie den Eid abgelegt hat, in betracht gezogen. — Die Verhandlung gegen die Seifert gab übrigens einem Manne Veranlassung zu einem dreisten Schwindel. Nach der Verhandlung (gegen 4 Uhr nachmittags) stellte sich bei der in Mohorn wohn haften Mutter des Mädchens ein angeblich vom Land gericht Freiberg abgesandter Mann mit der Meldung ein, daß ihre Tochter freigesprochen sei, er aber die vom Gericht verlangte Summe von 40 Mk. mitzubringen habe. Die Mutter gab es ihm gern. Zu spät erfuhr sie, daß sie einem Schwindler zum Opfer gefallen war. Eingesandt. und alle, die durch ihren Beruf rissige, I wunde, verätzte, entzündete Hände bekommen, schützen sich durch vorbeugenden , erfolgssicheren Gebrauch der Nafalan-Me- dizinal-Seife (Retorten-Marke). 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