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Oertliches. Wilsdruff, den 30. Mai 1904. ""lern Lesern auf dem Lande das „Wils druffer Wochenblatt" noch am Abend des Erscheinens zustellen zu können, beabsichtigen wir, bei Beginn des neuen Quartals in den Ortschaften des engeren Bezirks besondere Ausgabestellen unseres Blattes zu er öffnen, denen die Zustellung der Blätter an die Abonnenten zufallt. Geeignete Personen bitten wir, sich in unserer Atlaskissen ruhend die silberne Königin-Krone. Auch am Sarg waren das königliche Hauswappen und das württem- bergische Wappen angeheftet worden. Die Toten-Gebete wurden vom Bischof Bujanski geleitet. Acht knieende Priester beantworteten eine ganze Stunde lang ununter brochen m lateinischer Sprache gemeinsam die vom Bischof an sie gerichteten Fragen. Um 11 Uhr erschienen in den Oratorien sämtliche Mitglieder des königlichen Hauses mit den noch anwesenden fürstlichen Personen und dem Großen Dienst. Es entfaltet- sich wiederum em buntes Bild von glänzenden Uniformen. Auch der nun beginnende Haupt-Gottesdienst wurde vom Bischof geleitet. Unter Leitung des General-Musikdirektors von Schuch wurde das Registern von Reißiger aufgesührt, das der König selbst ausgewählt hatte. Gegen Mittag nahmen die Exequien ihr Ende. . * Ueber die Krankheit der Prinzessin gehen dem „Leipz. Tagebl." von ärztlicher Seite folgende Ausführungen zu: Verschiedenen Meldungen zufolge ist die hohe Ent schlafene einer im Anschluß an eine Myomoperation aufgetretenen Embolie zum Opfer gefallen. Das Myom ist eine Geschwulst, die vorwiegend aus Muskelgewebe besteht und u. a m der Speiseröhre, im Magen und Darm zur Entwickelung kommen kann, am allerhäufigsten aber als spezifisches Frauenleiden auftritt. Je nachdem die Neubildung noch von mehr oder weniger blutgefäß- fuhrendem Bindegewebe durchzogen ist, ist dieselbe weicher oder härter (Fibromyom). An sich rechnet man die Myome im Gegensatz z. B. zum Krebs, zu den gutartigen Ge schwülsten: das gilt aber nur, so lange sie klein sind, frühzeitig erkannt und demgemäß frühzeitig rein operativ oder auf ähnlichem Wege gefahrlos entfernt werden können. Zwar giebt es einzelne Erscheinungen (deren genaue Be sprechung in einer politischen Zeitung nicht angängig ist), welche eine Frau auf ihr Leiden zeitig aufmerksam machen und dazu veranlassen können, bald einen Arzt aufzusuchen' oft genug aber entschließen sich die Frauen hierzu erst wenn Ichon bedenkliche Symptome (gefährliche Blutungen^ wahnsinnige Schmerzen) sie dazu nötigen. Bei den gefährlichen Myomen bedingt indessen nicht die bedeutende Größe der Geschwulst an sich, sondern auch der Sitz derselben die größere Gefahr, ob sie nun mehr nach der Seite des Bauchfells oder nach der Schleimhaut des Organs oder mitten in der Muskelmasse desselben sich entwickelt haben. Wie groß die Geschwülste werden können, veranschaulicht die Tatsache, daß man solche von Kindes- köpf- bis Mannskopfgröße und solche im Gewicht von 50- 80 Pfund beobachtet hat! So große Myome werden oft schon gefährlich durch die von ihnen bewirkte Zusammen pressung und Einklemmung der benachbarten Körperorgane (Blase, Darm); die Hauptgefahren der einigermaßen größeren Myome bestehen indessen darin, daß sie sehr lange an haltende Blutungen herrufen, die zu stärkster Blutarmut, Entartung der Blutgefäße und Herzerkrankungen führen können, daß starke Blutergießungen in die Muskelgeschwulst selbst erfolgen können infolge von Störungen im Blutkreis lauf, die mit sogenannten Thrombosen verlaufen. Unter Thrombose versteht man die Blutgerinnung innerhalb der Adern des lebenden Körpers. Während bei einem Ge sunden eine durch eine kleine Verwundung entstandene Blutung durch ein pfropsartig die verletzte Stelle ver schließendes Blutgerinnsel zum Stillstand kommt, welches nicht viel weiter in das Blutgefäß hineinreicht, als zum Verschluß desselben notwendig ist, jedenfalls also vor der Einmündung des nächsten Blutgefäßes endet und welches fest an seiner Stelle haften bleibt, können unter krankhaften Verhältnissen (Aenderungen im Blutumlauf, in der Blut beschaffenheit, im Zustand der Blutgefäßwände) so weit sich in die Blutbahn fortsetzende und so locker sitzende Ge rinnsel (Thromben) in den Adern sich bilden, daß Teile derselben vom Blutstrom ab- und fortgerissen und in andere Blutgefäße des Körpers verschleppt werden, wo sie je nach der Bedeutung letzterer mehr oder weniger schwerwiegende Folgeerscheinungen Hervorrufen können. Das eignet sich z. B. bei Thrombosen in den Bein- und Beckengefäßen und kommt auch als Folge der oben erwähnten Throm bosen in den Myomen selbst zustande, ganz gleich ob die Operation stattfand oder nicht, bezw. oft erst eine Reihe von Tagen nach glücklich vollzogener Operation. Während kleine Embolien in günstigen Fällen wieder repariert werden können (durch Entwickelung der benach barten Blutbahnen) schließen große Thromben, wenn sie in eine sogenannte End-Schlagader (z. B. der Lunge) ge raten, dieselbe so vollkommen und so plötzlich ab, daß der Blutkreislauf jäh abgeschnieden wird und sofortiger Tod eintritt. Ein solcher Fall ist selbstverständlich immer auch für den Arzt ein höchst schmerzliches Ereignis. Und trotz- "'Enn er sich dadurch für die Zukunft A Myomgeschwülste abhalten lassen d'e Statistik, daß vor allen myomkranken Frauen du^ Operation, deren Schwierigkeiten durch die Lage und Größe wie Beschaffenheit der Geschwulst und den sonstigen Gesundheitszustand der Kranken bestimmt werden, 8 bis 9 Zehntel werden gerettet. Der erschütternte Todesfall in unserem Königshaus muß daher als ein Unglück betrachtet werden, gegen w^ jetzt und wohl auch in aller Zukunft ohnmächtig ist und °uf dessen Eintritt jeder erfahrene Operateur in schwierigen Fällen leider gefaßt sein muß. Geschäftsstelle zu melden. — Zur Bequemlichkeit unserer Leser in Wilsdruff werden wir ferner am 1. Juli in unserer Stadt mehrere Ausgabestellen eröffnen, sodaß die jenigen Abonnenten, denen die Geschäftsstelle unseres Blattes etwas entfernt liegt, künftig das Blatt in der ihnen am nächsten gelegenen Ausgabestelle abholen können. Auch zur Uebernahme solcher Ausgabestellen erbitten wir uns Angebote, namentlich von Geschäften der Kolonial warenbranche. Verlag des Wilsdr. Wochenbl. — Prinz Johann Georg veröffentlicht folgende Danksagung: Während der Erkrankung und nach dem Heim gange meiner nunmehr in Gott ruhenden heißgeliebten Frau Gemahlin sind mir aus allen Teilen des Landes, von Be hörden, Korporationen, Vereinen und Privatpersonen un endlich viele Beweise treuer und inniger Teilnahme zuge- gangen, die meinem Herzen in meinem tiesen Schmerze aufrichtig wohlgetan haben. Es ist mir ein wahres Be dürfnis, allen meinen herzlichsten Dank dafür auch hier- durch auszusprechen. Johann Georg, Herzog zu Sachsen." — Sachsens Hof ohne Frauen. Die einzige weibliche Repräsentantin der königlichen Familie ist gegen wärtig Prinzessin Mathilde, die vierzig Jahre zählt und unverheiratet geblieben ist. Der König ist bekanntlich seit langen Jahren verwitwet, der Kronprinz geschieden, Prinz Johann Georg ist jetzt Witwer geworden, der dritte Sohn des Königs ist Priester, somit sind sämtliche Mit glieder des sächsischen Königshauses gegenwärtig ohne Gattin. — Prinzessin Luise von Toskana, die sich bisher im Schlosse Ventnor auf der Insel Wight aufhielt, wird sich zum 1. Juni nach dem Schlosse Wartegg bei Rorschach am Bodensee begeben, wo sie bis auf weiteres Aufenthalt nehmen wird. — Die Parochie Wilsdruff steht jetzt am Abschluß eines bedeutenden Werkes, das in der Geschichte unserer Kirchgemeinde für alle Zeiten einen Markstein bilden wird: in diesen Tagen ist der Bau -es Pfarrhauses beendet worden, das in seinem Aeußeren eine — man möchte sagen: selbstverständliche — und sehr glückliche Ergänzung unseres neuen Gotteshauses bildet. Am gestrigen Tri- nitatisfest erfolgte in einfacher, aber sehr würdiger Form die Einweihung der neuen Pfarre. Zu dem Akte waren u. a. die Vertreter der Stadt-, Kirchen- und Schulgemeinde geladen. Die kleine Gemeinde versammelte sich am Altar- Platze der Kirche, wo der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes, Herr Krippenstapel, Herrn Pfarrer Wolke unter herzlichen Segenswünschen den Schlüssel zur Pfarre überreichte. Der Pfarrer öffnete das Tor im Namen des dreieinigen Gottes und unter feierlichen Accorden des Harmoniums zog man in den zu ebener Erde gelegenen, überaus würdig ausgestatteten Konfirmandensaal. Nach dem allgemeinen Gesang des Liedes: „Wir haben dieses Haus gebaut" und nach Verlesung des 100. Psalmen durch Herrn Pfarrer Wolke nahm letzterer das Wort zu einer längeren Ansprache. Der Redner dankte zunächstdem Stadtge meinderat, dem Kirchenvorstand und der Baudeputation im Kirchenvorstand, von letzterer namentlich Herrn Stadtrat Dinndorf, fürdietatkräftigeUnterstützung, die sie Alle dem nun vollendeten Werke angedcihen ließen. Herzliche Dankes- Worte widmete er auch dem verstorbenen Kaufmann Engel mann, der letztwillig 500 Mk. zur Anschaffung von ge- malten Fenstern für den Konfirmandensaal stiftete, und dem Fräulein Fehrmann-Dresden, die von einer Stiftung in Höhe von 1000 Mk. ausdrücklich 200 Mk. zur Aus- schmückung des Konfirmandensaales bestimmte. Seinen weiteren Ausführungen legte der Geistliche die Worte: „Bete und arbeite" und „Ich und mein Haus wollendem Herrn dienen" zu Grunde. Er wies dabei hin auf die Ströme des Segens, die gerade aus dem evangelisch- lutherischen Pfarrhaus geflossen seien, und verbreitete sich über die hohen Aufgaben des Pfarrers und des Pfarr- Hauses. Möge, so schloß der Geistliche, das Pfarrhaus sein eine Heimstätte wahrer Gottesfurcht und Frömmigkeit, eine Bildungsstätte himmlischer Weisheit, das ganze Haus eine Hütte Gottes bei den Menschen! Herr Bürgermeister Kahlenberger übermittelte Herrn Pfarrer Wolke und seiner Familie die besten Wünsche des Stadtgemeinderates.. Mit Gebet und allgemeinem Gesang schloß die Feier. Die Harmontumbegleitung hatte Herr Kantor em. Kunze über- nommen. — Was man sich in bezug auf Verhetzung -er breiten Volksschichten alles leistet. In der Beilage zu Nr. l18 der Sächsischen Arbeiter-Zeitung spricht man sich unter der Spitzmarke „Hausagrarische Gemeindesteuerpolitik" über die Gemeindesteuerverhältnisse der Stadt Wilsdruff aus. Wie nicht anders zu erwarten, strotzt dieser Artikel von Verdrehungen; ja man betritt sogar den breiten Weg der Lüge, kommt es doch gewissen Leuten nur darauf an, Unfrieden zu säen. Wie aus dem Regulativ über die Anlagenerhebung ersichtlich ist, wird hierorts nicht bloß 5 Pfg für die Grundstcuereinheit erhoben, sondern auch der Betrag von 10 Pfg. Ersterer kommt zur Erhebung von hier wohnenden Grundstücksbe sitzern, letzterer von denen, die nicht im Gemeindebezirke wohnen. Wie steht's denn nun, befindet sich unter den Hausbesitzern nicht auch eine große Anzahl Arbeiter, denen diese Ermäßigung von 9,5 Pfg. auf 5 Pfg. ebenfalls zu gute geht? Ei, ei! Weiter ist gesagt, „der Etat der Ge meinde ist nur mit Mühe und Not ins Gleichgewicht zu bringen"! Wie reimt sich denn dies zusammen mit der Ermäßigung auch der Gemeindeeinkommensteuer trotz der aufgeuommenen und nach 10 Jahren schon wieder getilgten Anleihe von 40000 Mk.? O heilige Logik! Dann wird gesagt: „DaS neue Regulativ lehnt sich an die Bestimmungen des Staatseinkommensteuergesetzes vom ^4' 'an. Da muß man fragen: Warum an das gar nicht mehr gültige Gesetz von 1900, warum nicht an das von 1902?" Ganz abgesehen davon, daß das städtische Regulativ vom 28. 2. 1902 datiert, also von einer Zeit, wo das Einkommensteuer. Abändcrungsgesetz vom 1. Juli 1902 noch gar nicht existierte, ist das , Einkommensteuergesetz vom 24. 7. oo durchaus nicht un- § gültig, worüber sich Einsender bei einigermaßen gutem "Willen und wenn er nicht gleich im voraus die Absicht gehabt hätte, die Angelegenheit möglichst falsch zu berichten, recht bald Kenntnis verschaffen konnte. Was nun endlich den Steuertarif anlangt, so liegt doch sein Vorteil klar zu Tage. Während früher Einkommen schon von 150 Mark jährlichem Einkommen zur Gemeindesteuer herangezogen wurden, sind Einkommen bis einschl. 400 Mark jetzt freigelassen. Also eine Begünstigung der weniger steuerkräftigen Bewohner. Wenn man nun be hauptet, daß von den Armen 240 Prozent der Staats einkommensteuer, von den Reichen und Reichsten nur 72 Prozent erhoben werden, so ist das einfach unwahr! Nach dem jetzt gültigen Tarif beträgt bet einem Einkommen über 400—500 Mk. der Normalsteuersatz allerdings 2 Mk. 40 Pfg., dagegen nach dem früheren Tarif bei 375 Mk. Einkommen 3,60, bet 450 Mk. 4,50 und bet 525 Mk. 5,10, welch' bedeutende Ermäßigung gegen früher! Werden im laufenden Jahre nur 72 Prozent der Anlagen erhoben, so sind eben nicht 2,40 zu entrichten, sondern nur 1 Mk. 73 Pfg. u. s. w. Diese Ermäßigung geht aber Arm und Reich, also allen zu gut. Warum verschweigt man denn dieses? Warum macht man hier nicht auf die ganz bedeutenden Ermäßigungen aufmerksam? Der Grund ist nur zu leicht zu erraten! — Damit die streikenden Tischler bei der Stange bleiben, läßt die Streikleitung kein Mittel unversucht. Jetzt, da man merkt, daß die urteilsfähigen Elemente, die glücklicherweise die Mehrheit bilden, von dem „Kampf um nichts" sich mehr und mehr absondern, versucht man es mit der Einschüchterung. Man will den Streikenden nämlich Glauben machen, daß sie die bisher erhaltenen Streikgelder zurückzahlen müßten, so bald sie „den Streik brechen". Wir weisen deshalb da raufhin, daß der Streikleitung, bez. dem Holzarbeiter- Verband jede Handhabe fehlt, um im gegebenen Falle die gewährten Streikgelder einzuklagen. Auch eine vertrags mäßige Unterschrift, durch die sich die Streikenden zur ev.Rück- zahlung verpflichtet haben sollten, würde völlig unverbind lich sein. Ein solcher Vertrag würde nämlich gegen H 814 des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen, welcher ausdrücklich bestimmt: Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbind lichkeit Geleistete kann nicht zurückgesordert werden, wenn der Leistende gewußt hat, daß er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rück sicht entsprach. Es ist also vollkommen ausgeschlossen, daß die Streik gelder auf irgend einem Wege rechtskräftig eingeklagt werden können, und wenn die Streikleitung das Gegenteil behauptet, dann kann sie damit nur eine Einschüchterung der Empfänger bezwecken. — Aus -er Körriglich Sächsischen Armee wer- den mit dem 6. Juni d. I. in der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwcstafrika, und zwar im 2. Bat. 2. Feld-Regts., angestcllt: Meister, Major und Adjutant der 2. Div. Nr. 24. unter Verleihung eines Patents seines Dienstgrades vom 5. Juni d. Js. als Bataillonskommandeur, Frhr. v. Humbracht, Hauptmann und Komp.-Chef im 1. (Leib-) Gren.-Regt. Nr. 100, als Kompaniechef, Kirsten, Oberleut nant im kombinierten Jägerdetachement zu Pferde, als Oberleutnant, Engler, Leutnant im 14. Jnf.-Regt. Nr. 179, mit Patent vom 22. Mai 1898 als Leutnant. — Wegen SitMchkeitsverbrechens, begangen an einem Mädchen unter 14 Jahren, hatte sich heute vor- mittag der 1857 in Zaschwitz bei Leipzig geborene, z. Zt. in Untersuchungshaft befindliche Gasthofsbesitzer Hermann Louis Thiele aus Limbach vor dem Landgericht Dres den zu verantworten. Tie Verhandlung sand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt. Sie endete mit der kostenpflichtigen Verurteilung Thieles zu zwei Jahren Gefängnis und 5 Jahren Ehrenrechtsverlust. Aus Sachsen. Wilsdruff, den 30. Mat 1904. Die Generalversammlung der Meißner Straßenbahn. Aktiengesellschaft genehmigte den Geschäftsbericht, nach wel chem das Geschäftsjahr 1903 wieder keinen Reingewinn erbracht hat. Die Garanten mußten wieder in voller Höhe in Anspruch genommen werden, um die garantierte 3Vg prozentige Dividende zur Auszahlung bringen zu können. Um eine Lohnerhöhung von vier Pfennigen für die Stunde zu erzielen, stellten die Arbeiter eines Neu baues in Meißen die Arbeit ein. Aus diesem Anlasse hörten zu gleicher Zeit auch dir daselbst beschäftigten Maurer auf, um die Arbeiter in ihren Forderungen zu unterstützen. In Nossen hat sich ein Konsumverein eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftung gebildet. Mitglieder des Vorstandes sind zwei Maler und ein Schmied. So ist's recht — was hat ein Kaufmann bei solchen Dingen zu tun! ! Unter der Arbeiterbevölkerung in den westlichen Vor städten von Dres-en macht sich jetzt eine Bewegung be merkbar, die den Austritt aus der evangelischen Lan deskirche bezweckt. Den Grund hierfür bildet die hohe Kirchensteuer in diesen Stadtteilen. In den Parochien von Alt-Dresden beträgt sie 8 bis 12 Prozent, in Plauen 16 Prozent in den neuen Stadtteilen Löbtau, Naußlitz, Wölf nitz und Cotta, wo fast lauter Arbeiter wohnen, werden in diesem Jahre 24 Prozent der neuen (erhöhten) Staats- einkommensteuer als Kirchenanlage erhoben. Eine jüngst in Naußlitz abgehaltene Versammlung besprach die Frage: „Was hat man für Schritte einzuleiten, wenn man seinen Austritt aus der Landeskirche bewerkstelligen will?" Hoffent lich werden rechtzeitig Schritte gegen diese Bewegung getan. Eine Verwechselung, wie man sie kaum für mög lich halten sollte, ist kürzlich in Dres-en, wie von dort geschrieben wird, vorgekommen, und es sei für Zweifler vorweg bemerkt, daß das Nachfolgende auf Tatsachen be-