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Mcubkkl ßr MlsSrE H^arandt, Wo^en, Sieöwte^n und die Mwgegenden. o«<v> Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmcrnnschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruffs sowie für das Rgl. ^orstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk arvtsmalde Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, tzühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lamversdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seetigstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Truck unL Beriar, von Marlin Berger tu WMdrusi. — BeramworÄÄ für die ReoeLiwr. Rarliu Berger »siewn. No 15 L. Dienstag. Sen 22. Dezember 1903. 62. J«hrg Die Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, die nachstehende Be. kanntwachung unter Hinweis auf die darin enthaltene Strafandrohung zur gehörigen Nachachtung hiermit anderweit einzuschärfen. Meißen, am 11. Dezember 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. 1803 L. Lofsow. U. Da wiederholt durch das unvorsichtige Gebühren der Kinder mit Streichhölzern und dgl. Schadenfeuer entstanden sind, so bestimmt die Königliche Amtshauptmannschaft zu dessen Verhütung im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse Folgendes: 1. wer Streichhölzer, Feuerwerkskörper oder dgl. in so wenig sorgfältiger Art verwahrt, daß Kinder zu denselben gelangen können, oder 2. wer Streichhölzer, Feuerwerkskörpcr oder dgl. an Kinder unter 12 Jahren verkauft oder ihnen wissentlich überläßt, wird mit einer Geldstrafe bis zu 50 Mk. bez. entsprechender Haft bestraft. Meißen, am 27. August 1898. Königliche Amtshauptmannschaft. Dienstag, den 2y. -ss Mts., vormittags /zt2 Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 18. Dezember 1903. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossou». Nachdem die Rekrutierungs-Stammrollen für die Ortschaften des hiesigen Bezirks berichtigt worben sind, werben die Herren Gemetndevorstände hierdurch veranlaßt, dieselben hier abzuholeu. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 16 Dezember 1903 Lossow. G An Stelle des freiwillig aus dem Amte als Ortsrichter scheidenden Herrn Friedrich Wilhelm Schmiedgen in Neutanneberg ist der Gemeindevorstand Herr Franz Theodor Helbig in Nentanneberg als Ortsrichter für diesen Ort ernannt und am 15. dss. Mts. von dem unterzeichneten Amtsgerichte in Pflicht genommen worden. Wilsdruff, am 18. Dezember 1903. Königliches Amtsgericht. Betannemachung, die Kinderarbeit in gewerblichen betrieben betr. Mit dem 1. Januar nächsten Jahres tritt neben den diesbezüglich bereits be stehenden reichs- pp. gesetzlichen Bestimmungen das Reichsgesetz, betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben, vom 30. März 1903 in Kraft und dürfen von diesem Zeit punkte an Kinder in Betrieben, die als gewerbliche im Sinne der Gewerbeordnung an- zuschen sind, uur dauu beschäftigt werden, wenn der Arbeitgeber der Ortspolizeibehörde vorher hierüber schriftliche Anzeige, welche die Betriebsstätte des Arbeitgebers uuv die Art des Be triebes genau bezeichnen muß, erstattet hat und ihm für das in Beschäftigung tretende Kind die vorgeschriebene Arbeitskarte ausgehändigt worden ist. Ausstellung derselben erfolgt kosten- und stempel- frei auf Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch die Ortspolizei behörde desjenigen Ortes, an welchem das Kind zuletzt seinen dauernden Auf enthalt gehavl hat. Von den obigen Vorschriften, über die an Ratsstette bereitwilligst Auskunft erteilt werden wird, werden sowohl eigene als auch fremde Kinder betroffen, dagegen werden hiervon nicht berührt alle im Gesinbedienst und in der Landwirtschaft beschäftigten Kinder. Zuwiderhandlungen ziehen die geordneten Strafen nach sich. Wilsdruff, am 17. Dezember 1903. Der Stadtrat. Kahlenberger.Jgr. Politische Rundschau. Seine erste öffentliche Ansprache nach feiner Operation hat unser Kaiser bei der militärischen Erinnerungs feier in Hannover gehalten. Er beantwortete den Kaiser toast des General-Feldmarschalls Prinzen Albrecht von Preußen und sagte mit sehr lauter, weithinschallender Stimme: „Mit herzlichem Danke erhebe ich mein Glas und wünsche, daß ein Jeder von Ihnen es mir nachtut mit dem Rückblick auf die Vergangenheit, auf das Wohl der deutschen Legion (aus welcher die jetzt ihr hundertjähriges Bestehen feiernoen Regimenter hervorgegangen sind), in Erinnerung an ihre unvergleichlichen Taten, welche im Verein mit Blücher und den Preußen bei Waterloo das englische Heer vom Untergang retteten, auf die Vergangen- heit von 1866, wo tapfer und brav und unerschrocken der Heerschild hannoverscher Ehre hoch und blank gehalten wurde, auf die Vergangenheit von 1870, auf die Gegen- wart, die hier versammelt ist, und die ich von Herzen hier begrüße, und auf die Zukunft, die in den drei Regimentern verbürgt ist, und welche ebenso glänzende und ebenso blank, rein und schön sein möge, wie die Vergangenheit. Das ist die Aufgabe, die ich den Regimentern stelle: die deutsche Legion und ihre Traditionen: Hurrah, hurrah, Hurrah!" Namens der allen hannoverschen Offiziere brachte der Oberst a. D. von Ehlert das Hoch aus den Kaiser aus, indem er betonte, daß auch die Devise seiner Kameraden laute: »Mit Gott für König und Vaterland." — In einer militärischen Ordre an die drei Jubel-Regimenter würdigt der Kaiser ebenfalls ihre historischen Taten und sagt dann: „Den Geist der Hingebung und Treue pflanzten die Männer der Legion der neuen hannoverschen Armee ein, deren Kern sie wurden; ihn bewährten die Söhne au dem blutigen Tage, der — Gott gebe es — zum letzten Male Deutschen gegen Deutsche die Waffen in die Hand drückte und abermals den Untergang ihrer Regimenter herbeiführte; ihn betätigten sie in deren ruhmvollen Kriege, der die endliche Erneuerung Deutschlands besiegelte! Der Ruhm der Väter ist der Söhne Ehre. Der unerschöpfliche Jung brunnen, aus dem sie fort und fort Kraft schöpfen, es diesen gleich zu tuen, der Hort der eignen Ehre in sturm bewegter Zeit." — Nach Schluß der militärischen Jubel ¬ festlichkeiten in Hannover ist unser Kaiser nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückgetehrt, wo die kaiserliche Familie die Weihnachsfeier in gewohnter Weise begehen wird. Die Neujahrsgratulation findet im Berliner Schlosse wie stets durch feierliche Kour statt. Sonntag vormittag wohnte der Kaiser dem Gedenk-Gottesdienst bei, zur Tafel war eine größere Zahl von Personen geladen. Bei seiner Abreise wurden dem Kaiser wieder lebhafte Ovationen dargebracht. Der neugewählte preußische Landtag wird nach einer Mitteilung der ministeriellen „Berl. Pol. Nachr." am 12. Januar eröffnet werden, also am gleichen Tage, an welchem der Reichstag nach Ablauf seiner Weihnachtspause wieder zusammeutritt. Mit dem Falle „Breidenbach", der das leidige Kapitel der Soldatenmißhandlungen in der Deutschen Armee um eine besonders traurige Seite bereichert hat, beschäftigte sich am Freitag das Ober-Kriegsgericht des Gardekorps in Berlin. Es handelte sich um die Berufung des Haupt mannes v. Grolmann im 4. Garderegiment zu F., des Kompagniechefs des ehemaligen Unteroffiziers Breidenbach, gegen die ihm zudiktierle kriegsgerichtliche Strafe von vier Wochen Stubenarrest; diese milde Bestrafung war gegen Hauptmann v. Grolmann erkannt worden, weil er in fahr lässiger Weise die Mißhandlungen, welche Unteroffizier Breidenbach verübt, zugelassen hatte. Die oberkriegsgericht liche Verhandlung, bei welcher u. A. auch der verurteilte Unteroffizier Breidenbach als Zeuge fungierte, zeitigte für Hauptmann von Grolmann den Erfolg, daß seine erst instanzliche Strafe auf die Hälfte, auf zwei Wochen ein fachen Stubenarrest herabgesetzt wurde. In der Schweiz wird das Werk der Verstaatlichung der wichtigeren Eisenbahnlinien fortgesetzt. Der National rat hat vorige Woche mit 101 gegen 6 Stimmen den Ver trag genehmigt, welcher den Rückkauf der Jura-Simpion- bahu durch den Bund ausfpricht. Hiermit wird die vierte Hauptbahn der Schweiz verstaatlicht. Die jetzige radikale Regierung in Frankreich führt ihre antiklerikale Politik energisch weiter. In dem am 18. Dezember zu Paris abgehaltenen Ministerrate hat Präsi dent Loubet das Gesetz vollzogen, nach welchem die Er teilung von Unterricht durch Kongreganisten verboten wird. Nach einer Frist von fünf Jahren müssen die bestehenden Unterrichtsanstalten der Kongreganisten geschlossen werden. Die Durchführung des Gesetzes wird während fünf Jahren eine jährliche Aufwendung von 10 Millionen Frcs. er fordern. In der Deputirtenkammer erlitt Ministerpräsident Combes eine kleine Niederlage, indem der dringliche An trag des Sozialisten Mirman auf Abschaffung aller Ordens auszeichnungen trotz seiner Bekämpfung durch Combes an genommen wurde. In England wird nun doch die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht geplant. Allerdings handelt es sich bei dem Entwurf nicht um einen mehrjährigen Dienst unter den Fahnen — dieser begegnet bekanntlich einer sehr entschiedenen Abneigung im englischen Volke — sondern um eine auf einige Wochen jährlich berechnete oberflächliche militärische Ausbildung, ähnlich wie sie früher bei der deutschen Ersatzreserve bestand. Im einzelnen berichtet man aus London hierüber folgendes: Dem Fachblatt Military Mail zufolge arbeitet die Regierung einen Plan für zwangsweise militärische Ausbildung aller männlichen Personen zwischen 18 und 22 Jahren aus. Im ersten Jahre ist eine Uebung von 2 Monaten mitzumachen, in jedem folgenden der vier Jahre eine solche von 14 Tagen, und zwar unter Aufsicht von Offizieren des stehenden Heeres. Man schätzt die Gesamtzahl der Uebungspflichtigen auf 1,165.000, wovon 304,000 auf das erste Jahr fallen. Im tunesischen Knegshafen Biserta zieht Rußland ein angeblich nach Ostasien bestimmtes Geschwader zu sammen. Bereits sind von denselben ein Linienschiff, zwei Panzerkreuzer und fünf Torpedobootszerstörer, sowie das Panzerschiff „Imperator Nikolai 1." und ein Aviso erwartet. Die neueren Nachrichten über den Stand der ost- asiatischen Krisis lauten vorwiegend ziemlich pessimistisch. So berichtet der „Standard" aus Tokio: Man glaubt, daß Rußland in seiner Antwort die Hauptpunkte der japanischen Forderungen ihrem Wesen nach abgelehnt hat. In diesem Falle und wenn Rußland nicht einwilligen sollte, die politische Lage nochmals in Erwägung zu ziehen, sei der Ausbruch der offenen Feindseligkeiten fast unver meidlich. Die antirussische Liga und zwei andere Gesell schaften wandten sich mit der Bitte an die Krone, andere als diplomatische Maßregeln zu ergreifen. Weiter besagt