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WenM m RilsSrW Tharandt, Wossen, Siebentehn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Agl. Horstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, , Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berqer daselbst. No. 134. Dienstag, den 12. November 1W1. 6b. Jahrg. Herr Rentier M. Spalteholz in Mettzen ist an Stelle des Herrn Rentier Klopfer in Meißen, welcher das Amt eines stellvertretenden Mitgliedes der Körkom- missiou aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt hat, in der Sitzung des Bezirks-Aus schusses am 26. vorigen Monats auf die Amtsdauer des letzteren — bis Ende August 1904 — gewählt worden und hat die Wahl angenommen. Meißen, am 4. November 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. I A' vr. Heerklotz, Bez.-Ass. Hk^ Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Cigarrenfabrikanten Ernst Eduard Koch in Wilsdruff wird heute am 9. November 1901, Nachmittags 6 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet. Der Kaufmann Paul Schmidt in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Dezember 1001 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die, Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf den 4. Dezember Vormittags 10 Ahr, — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den §8. Dezember ifyvt, Vorm. 40 Ahr, — vor dein unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 30. November 1001 Anzeige zu machen. Aoniglichos Amtsgericht zu Wilsdruff. Wwch, de« L Immkr d. I., WEG 1v M, wird die Weidennutzung der Gemeinde Blankenstein an Ort und Stelle auf das Meistgcbot vergeben. Blankenstein, am 8. November 1901. Birkner, Gemeinde-Vorstand. Das Insterburger Duell. Uebcr die näheren Umstände des Zweikampfes, dem in Insterburg der Leutnant Kurt Blaskowitz zum Opfer gefallen ist, war bisher nur wenig bekannt geworden. Es steht aber außer Frage, daß die Oeffentlichkeit ein Recht darauf hat, sich mit allen Einzelheiten dieses tragischen Falles zu befassen, weil behauptet wird, daß die Vorschriften der kaiserlichen Verordnung vom 1. Januar 1897 hier nicht beachtet worden seien. Ebenso unterliegt es keinem Zweifel, daß dieses Duell im Reichstage zur Erörterung gelangen wird. Unter diesen Umständen muß von einer Darstellung Notiz genommen werden, welche der „National- Zeitung" von vertraueuswerther Seite aus Insterburg zu gegangen ist mit der Versicherung: „Die Meinung ist, was die Information betrifft, so sorgsam bearbeitet, wie ich es vor Gott und den Menschen verantworten kann; die Sache schreit zum Himmel." Dieser Bericht lautet: „Der Leutnant Kurt Blaskowitz ist der Sohn eines Pfarrers aus Walterkehmcn, einein Kirchdorf, das etwa 2 Meilen südlich von Gumbinnen liegt. Pfarrer Blas kowitz hat eine recht zahlreiche Familie; sein Sohn Kurt war sein ältestes Kind. Seit dem August 1896 war Kurt Blaskowitz Offizier. Dem Vater war es als Pfarrer nur mit manchen Opfern möglich gewesen, seinen Sohn Offizier werden zu lassen; die Zukunft hatte sich jedoch für den iungen Leutnant durch seine Verlobung sehr günstig ge- staltet Auch in militärischer Hinsicht berechtigte Kurt Blaskowitz zu den besten Hoffnungen: er war AdMant bei dem zweiten Bataillon des Infanterie-Regiments Nr. 147 und galt allgemein als befähigter Offizier. . d. Mts., sollte in Deutsch-Eylau bei einer Schwester seiner Braut die Vermählung durch einen Polterabend emgeleitet werden. Am Tage vorher gab Leutnant Blaskowitz seinen unverheiratheten Kameraden im Casino die übliche Abschiedsbowle. Daß er selbst dabei des Guten zu viel gethan hatte, haben seine Kameraden nicht bemerkt; sonst hatten sie ihn nicht allein nach Hause gehen lassen. BN der frischen Luft scheint jedoch die Bowle ihre Wirkung geübt zu haben; denn als in der Reitbahnstraße die Artillerie-Leutnants Hildebrand und Raßmüssen ihren Kameraden Blaskowitz trafen, schien er ihnen so schwach auf den Füßen, daß sie beschlossen, ihn der Vorsicht halber nach Hause zu bringen. Leider führten sie diese Absicht nicht sofort vollständig aus; sie brachten den kaum seiner Sinne Mächtigen nur bis in die Nähe seiner Wohn ung und glaubten, er würde sich von dort allein nach Hause finden. Sie waren bereits eine nicht unerhebliche Strecke von der Stelle entfernt, an der sie den Leutnant Blaskowitz seinem Schicksal überlassen hatten, als ihnen Bedenken auf stiegen, ob sie gut daran gethan hätten, den Kameraden nicht ganz nach Hause zu bringen. Deshalb kehrten sie um und fanden den Leutnant Blaskowitz fast auf derselben Stelle, wo sie ihn verlassen hatten. Augenscheinlich hatte er sich zunächst an ein Haus angelehnt und war dann heruntergesunken, so daß ihn die beiden Offiziere in hockender Stellung, schlafend, an die Mauer gelehnt, antrafen. Sie faßten ihn deshalb unter die Arme und suchten ihn empor zuheben. Dabei schlug der Trunkene mit den Armen um sich, ohne im Schlafe zu wissen, wer ihn ungefaßt Halle und gegen wen er sich wehrte. Das ist die Ursache zum Zweikampf! Am nächsten Morgen, also am Freitag, fuhr Leutnant Blaskowitz zu seinem Polterabend nach Deutsch-Eylau. Man kann es ihm gewiß glauben, wenn er versicherte, von den Vorgängen des letzten Abends am nächsten Morgen nichts gewußt zu haben. In Dcutsch-Eylau war alles zur Feier des Polterabends vorbereitet; auch die Gäste waren bereits erschienen, als ein Telegramm aus Inster burg eintraf, das den Leutnant Blaskowitz aufforderte, sofort nach Insterburg zu kommen; er sei von zwei Offi zieren gefordert und müsse wahrscheinlich den Ehrenhandel sofort ausfechtcn. Daß Leutnant Blaskowitz zu seiner Hochzeit gefahren, war den Absendern des Telegramms selbstverständlich bekannt. Die Hochzeit war auf Sonn abend festgesetzt. Sie wurde in Folge dieses Telegramms verschoben und Leutnant Blaskowitz reiste sofort nach Insterburg. Dort erfuhr er, daß die Leutnants Hilde brand und Raß müssen den Vorgang gemeldet und ihn gefordert hätten. Nun tagte ein Ehrenrath, ob am Sonn abend oder am Sonntag, das ist nicht gewiß, doch ist letzteres wahrscheinlicher. An dem Ehrenrath sollen außer dem Regiments-Kommandeur Obersten von Reißwitz der Hauptmann Weyergang und die Oberleutnants Müller und Quade theilgenommen haben. Leutnant Blaskowitz wollte die Angelegenheit, von der er thatsächlich nichts wußte, in der Weise regeln, daß er eine Ehrenerklärung den beiden Artillerieoffizieren gegenüber abgab, und die Verletzten wollten sich damit auch begnügen. Es verlautet sogar, daß einer der beiden Artillerieoffiziere seine Forder ung nach richtiger Würdigung der Verhältnisse zurückge nommen hatte oder habe zurücknehmen wollen. Der Etzren- rath entschied jedoch so, daß der Zweikampf unvermeidlich war; der Brigade-Commandeur, Generalmajor Stamm in Gumbinnen, und der aus dem Krosigkprozeß bekannte Divisionskommandeur von Alten in Insterburg haben von dieser Entscheidung Kenntniß erhalten. Am Sonntag Abend kam der Pfarrer Blaskowitz mit seiner Frau, ferner die Braut und ein Infanterie-Hauptmann, der mit einer Schwester der Braut in Deutsch-Eylau verheirathet ist, nach Insterburg. Am nächsten Morgen sollte der Zwei kampf stattfinden. Was mögen diese Menschen in dieser Nacht miteinander berathen habend! Waren sie nicht wie Ge stalten aus einem Calderonschen Drama, durch einen falschen Begriff der Ehre mitten aus der Freude des Lebens vor die schrecklichste Entscheidung gestellt? Was sie gesprochen haben mögen, wir wissen es nicht, nur so viel steht fest, daß auch die Frage erörtert wurde, ob Leutnant Blasko witz nicht seinen Abschied nehmen sollte. Es ist begreiflich, daß er, der mit Leib und Seele Soldat war, diesen Aus ¬ weg rundweg ablehnte. Pfarrer Blaskowitz versuchte am Sonntag Abend noch durch persönliche Rücksprache eine an dere Entscheidung herbeizuführen — vergebens. Dann kam das Würfelspiel um Tod und Leben. Ueber die Bedingungen, unter denen der Zweikampf statt fand, sind viele Lesarten im Umlauf. Mir ist diejenige die wahrscheinlichste, nach welcher nur ein einmaliger Kugel wechsel vorgesehen war. Es wurde nach Zählen geschossen, und beide Theile schossen so gleichzeitig, daß mau anfänglich glaubte, es sei nur ein Schuß gefallen. Leutnant Blas kowitz hatte einen Schuß in den Unterleib erhalten. Die Kugel hatte die linke Niere zerschmettert und war an der Wirbelsäule abgeprallt. Die Verletzung war tödtlich. Be reits wenige Stunden nach dem Zweikampf war Leutnant Blaskowitz eine Leiche. Beerdigt wurde er von seinem Vater an seinem 25. Geburtstage. Einigen betheiligten Herren soll jetzt Manches furchtbar leid thun. Der Rest ist Schweigen." Dieser Darstellung gegenüber vergleiche man dieAn- fangssätze der oben erwähnten kaiserli ch e n Vero rd n un g: „Ich will, daß Zweikämpfen Meiner Offiziere mehr als bisher vorgebeugt wird. Die Anlässe sind oft geringfügiger Natur, Privatstreitigkeiten und Beleidigungen, bei denen ein gütlicher Ausgleich ohne Schädigung der Standesehre möglich ist. Der Offizier muß es als Unrecht erkennen, die Ehre eines anderen anzutasten. Hat er hiergegen in Uebereilung oder Erregung gefehlt, so handelt er ritterlich wenn er an seinem Unrecht nicht fefthält, sondern zu güt lichem Ausgleiche die Hand bietet. Nicht minder muß der jenige, dem eine Kränkung oder Beleidigung widerfahren ist, die zur Versöhnung gebotene Hand annehmen, soweit Standesehre und gute Sitten es zulassen." Ueber die Thätigkeit des Ehreurathes bestimmt die Verordnung „Der Ehrenrath hat unter Leitung des Kommandeurs den Sachverhalt ungesäumt durch mündliche oder schriftliche Verhandlungen aufzuklären und nach dem Ergebnisse der Ermittelungen, sowie nach Anhörung der Betheiligten schriftlich entweder 1. einen Ausgleichsvorschlag aufzustellen, oder 2. zu erklären, daß er sich nach Lage der Sache außer Stande sehe, einen Ausgleich vorzuschlagen, daß vielmehr ein ehrengerichtliches Verfahren nothwendig sei, oder aber 3. festzustellen, daß die Ehre der Betheiligten für nicht berührt zu erachten und deshalb weder ein Grund zur Aufstellung eines Ausgleichvorschlags noch auch zu einem ehrengerichtlichen Verfahren vorhanden sei." In dem Falle zu 2 hat ein ehrengerichtliches Verfahren stattzufinden. Die Verordnung bestimmt ferner: „Ueber einen Offizier, der unter Umgehung des Ehrenraths oder vor endgiltigcr Entscheidung über den Beschluß des Ehrenraths oder unter Nichtachtung des endgillig festgestellten Ausgleichsvor schlages oder der Feststellung zu 3 oder vor Meiner Ent- fchcidung auf den ehrengerichtlichen Spruch einen anderen Offizier zum Zweikampf herausfordert oder die Heraus forderung eines anderen Offiziers zum Zweikampf an nimmt, ist Mir sofort zu berichten." .