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Tharandt, Wessen, Siebentehn und die Amgegenden. "4 Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^tadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttannrbcrg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalbe, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oderhermsdorf, Pohrsdorf, Röhlsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Roihschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmicdewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadl, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, -Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionspreis 10 Pfg. pro viergespalteue Corpuszeile. > nick ünL Pnlan nvn Marlin Berner in Wilsdruff. - BemmworUich für die liwaknon M » r l i n Berqer daieldn 24 LouuuvcuS, Sen 23. Februar 1901. Ü0. <Zas Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushcbuugsbezirke Nossen in der nachstehend bemeikteu Weife flultimueu: Montng, den §8. März 19«1 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Sindt Lommatzsch und aus nachstehenden Ort schaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Alllommatzsch, Älisattcl, Arntitz, Baderien, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domstlwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendolf, Krepta, Lautzschen, Lcubcn mit Ketzcrgassc und Löbfchütz »u Lchictzhause zu Lommatzsch; Dienstag, den 19. März 1901 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niedcrstancha, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Poilitz, Praterschütz, Pröda, Prositz d. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Zöthain, Zscheilitz und Zschochan ebenfalls im Schictzhause zu Lommatzsch; Mittwoch, den 20. März 1901 von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Siadt Wilsdruff, wwie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Alttanncberg, Birkenhain, Blankenstein, Burk- Hardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und Herzogswalde im Gusrhvsl „zum Adler" in Wilsdruff; Donnerstag, den 2k. März 19s» von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen ans den uachslehenoen übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschöubcrg Klipphausen, Lam persdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neuk-rchen, Nentanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Roihschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adle»" in Wusdruff; Freitag, den 22. März 1901 „ « von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn lM Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Noffen; Sonnabend, den 22. März 1901 von Vormittags 8'/, Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nofsen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren- Toppschädel, Deutschenvora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Golthels- frieorichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilken dorf, Karcha und Katzenberg tm Gasthause „zum Deutschen Haus" in Nossen; Montag, den 25. März 1901 von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Klessig, Kreißa, Leschm, Lütlewch, Malitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Obcrstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewiy, Raußlitz, Reinsberg mir Drehfeld und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebmtz, Stahna, Starrbach, Weudischbora, Welterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gaflschütz ebenfalls im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Dienstag, den 26. März 1901 von Vormittags 8 /2 Uhr an Loofungstermin für den gesummten Aashebungsbezirk Nossen I.» Gastgofe „zam D uifchcn Haus" IU Nossen. Sämmtliche in dem Aushebungsbezirke Meißen aufhältliche Militärpflichtige der! Altersklasse 1881/1901, ingleichen die Zurückgestcllten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die wird Militärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militäroerhältniß noch nicht endgiltig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in § 33 des ReichS-Militär-G.setzeS vom 2. Mai 1874, verbunden mit § 26, Punkt 7 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 angedrohten Strafen und sonstigen Nachiheile an dem für sie bestimmten Tage pünktlich früh 8 Uhr im Musterungslokale persönlich einzufinden. In Fäll n, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär pflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außeubleibens ärztliche Zeugnisse, welche, smern der ansstelleude Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizcibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung.) Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechligten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission loosen wird. Die Herren Gemeinbevorstättde und von Seiten der Stadlräthe und bezw Stadtgemeindcräthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit ein,zufinden und behufs etwaiger AuSkunflsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienstein tritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); 2 , daß alle etwa wegen häuslicher Verhältniffe oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und fpäteftens im Musterungstermine selbst unter Beimg, ng der nöchigen Nachweise und Bescheinigungen etnzureichen sind, da auf . die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Ange hörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Commission in dem Musterungstermine zum Zwecke der Untersuchung durch den bienstthuenden Militärarzt vorzustcllcn. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirks arztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Ar- bcits- uns Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizudringen; 3 .) daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden muss.n; 4 .) daß aut alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung eingereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur bann ent schieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach be endigtem MustcrungSgeschäft eingetreten ist; 5 .) daß Rccurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Obcr-Ersah-Commission an die Königliche Ersatzbehörde III. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ermtz- Commission, da dieselben anordnungsgemäß fpäteftens bis zum 31. August der Königlichen Ersatzbehörde III. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Commission einzureichen sind, und haben die Ort behörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöihig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einznwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tbun haben; 6 .) daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes bcizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist lhunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden 7 . die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter 8 ge dachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis! eingezogeuer sorgfältiner Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und dast eine blotze Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Be glaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 15. Februar 1901. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Crsatz-CommWon des Aushcbungsbezirkes Meißen, von Schroeter. G