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2. Meilage zu Ar. 52 des AocheMatLes für Ailsdruß. ' M Vaterländisches. (Mittheüungen aus dem Leserkreise sind der Redaktion stets willkommen. Der Name des Einsenders bleibt unter allen Umstünden Geheimnis; der Redaktion. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.) — Bestellungen auf vorliegende Zeitung mit ihren 2 Beilagen (landwirthsch. und 8seitige illustrirte) zum Preise von Mk. 1,30 pro Vierteljahr und 44 Pfg. pro Monat werden jeder Zeit noch entgegen genommen. Wilsdruff, 13. März 1900. - — Der Gesangverein „Liedertafel" hält nächsten Freitag, den 16. d. M., Abends 7 Uhr, im Hotel Löwe sein diesjähriges Stiftungsfest, bestehend in Konzert und Ball, ab. — Von Seiten der Kgl. Amtshauptmannschaft Meißen ist am 9. d. M. Herr Schuhmachermeister Paul Harder in Wilsdruff als stellvertretender Trichinenschauer für Wilsdruff in Pflicht genommen worden. — Den Monat März betrachteten die alten Germanen als einen wichtigen Zeitabschnitt. Wenn der Frühlings gott Donar mit seinem glühenden Hammer nach heißem Ringen die Frost- und Reifriesen, die Sturm- und Hagel riesen aus dem Lande trieb, wenn Frau Holda in der Mittagssonne sich badete und kämmte, dann nahten die Zugvögel aus fremden Zonen als Vorboten des beginnen den Frühlings. Die Schwalbe, als Vermittlerin zwischen Helheim und der Menschenwelt, stand in hohem Ansehen und ihr Einnisten galt als günstige Vorbedeutung. Der 22. März wurde als der festreiche Siegestag begangen, an dem den Lichtgottheiten geopfert wurde. Ausgelassene Freude herrschte in den Gauen, daß die Mächte des Lebens und des Lichtes über das Reich des Todes und der Finster niß triumphiren durften. Vom Lengez, das ist Läuger- werden, hat diese Zeit den Namen Lenz erhalten. — Die Frage, wenn beginnt in Sachsen der Lenz? beantwortete Professor Dr. Drude in Dresden folgender maßen: Die Grenze oes Frühlingseinzuges oder Beginnes der Vegetationsdauer in den drei Zonen Sachsens schwankt in der ersten Zone zwischen 28. April und 9. Mai, in der zweiten zwischen 10. und 17. Mai, in der dritten zwischen 18. und 25. Mai, also in nicht ganz einem Monate durchläuft der Frühling das Land Sachsen. Als Mittel- werthe des Frühlingseinzuges sind festgestellt in der ersten Zone für Pirna der 28. April, für Leipzig der 29. April, für Dresden der 30. April, für Wermsdorf der 2. Mai, für Döbeln der 3. Mai, für Löbau der 6. Mai, für Bautzen der 6. Mai, für Chemnitz der 7. Mai, für Planen der 7. Mai, für Geringswalde der 9. Mai; in der zweiten! Zone für Ebersbach der 10. Mai, für Grillenburg der 11. Mai, für Hinterhermsdorf der 12. Mai, für Anna berg der 13. Mai, für Freiberg der 13. Mai, und in der dritten Zone für Brunndöbra der 19. Mai, für Oberwiesen thal der 22. Mai, für Reitzenhain der 22. Mai, für Johann georgenstadt der 23. Mai. Im Vergleich mit den am günstigsten gelegenen Gegenden Deutschlands (Rhein, Neckar, Main) tritt der Frühlingseinzug bei uns 10, im hohen Erzgebirge 35 Tage später ein. — Am bevorstehenden Bußtag wird im Gottesdienst nach altem Brauch um Gaben für die innere Mission gebeten werden. Es ist nun 25 Jahre her, daß das evangelisch-lutherische Landeskonststorium die Verordnung erließ, daß alljährlich, wie sür die Heidenmission, die Hauptbibelgesellschaft und den Gustav Adolf-Verein, so auch für die innere Mission in den Kirchen des Landes eine allgemeine Kollekte veranstaltet werden solle, und zwar am Bußtag in der Passtonszeit. Der gejammte Er trag der Kollekte in den letzten 25 Jahren stellt die stattliche Summe von 320000 Mark dar, die in unzähligen kleinen und größeren Theilbeträgen wieder in die verschiedenen Theile des Landes hinausgeflosjen ist. Der Ertrag dieser Kollekte ist mit wenig Ausnahmen von Jahr zu Jahr gestiegen. Im vorigen Jahre konnten 20000 Mark vcrtheilt werden. Das Flugblatt, welches alljährlich zur Vorbereitung der Kollekte in nahezu 30000 Exemplaren verbreitet wird, schließt mit einem warmempfundenen Appell. — Anspruch auf Zeugengebühren. Nicht gerade erfreuliche Belehrungen muß seit Inkrafttreten des neuen bürger lichen Gesetzbuches mancher vor das Gericht geladene Zeuge mitaehmcn, indem ihm bekannt gegeben wird, daß der Anspruch auf Zeugengebühren insofern eine Aenderung erfahren-habe, als solche Prioatangeyellte, welche mindestens vierzehntägige Kündig ung haben, für ihre Versäumniß als Zeuge auf eine Ent schädigung- keinen Anspruch haben, da ihnen nach Paragraph 616 des bürgerlichen Gesetzbuchs auch ihre Dienstherrschaft keine Abzüge machen darf. Paragraph 616 des neuen bürgerlichen Gesetzbuches lautet: „Der zur Dienstleistung (durch einen Dienst vertrag) Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, daß er für verhältnißmäßig nicht er hebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Also Allen, welche mindestens vierzchntägige Kündigungsfrist haben, darf der Brodherr, wenn sie als Zeuge vor Gericht zu erscheinen haben, diese dafür erforderliche Zeit an dem Arbeits löhne oder Monatsgehalt- nicht mehr abziehen. — Ein Aufruf für die Beibehaltung der Thaler zirkulirt gegenwärtig unter den Industriellen Westdeutsch lands. Er schließt mit folgenden Sätzen: Die dem Reichs tage vvrgelegte Münztabelle behauptet, daß die Industrie die silbernen Zwei- und Fünfmarkstücke vor den Thalern bevorzugt — das ist unrichtig. Die Thaler sind allgemein beliebtes Geld, ihre Beibehaltung ist zur Erzielung billigen Diskonts, auch ohne unsere Goldwährung zu präjudiziren, dringend geboten. So lange eine Regelung der Währungs frage nicht zu erreichen ist, dürfen die Thaler, die volle gesetzliche Zahlkraft haben, nicht beseitigt werden; sie müssen vielmehr, entsprechend dem Verfahren ver Bank von Frank reich, dazu benutzt werden, unseren Bankdiskont auf einen angemessenen Satz zurückzuführen und zu erhalten. — Dem Landlage sind nicht weniger als neunzehn Petitionen wegen Errichtung von Amtsgerichten zugegangen. Zehn derselben beziehen sich aus Wiedereinrichtung von Amts gerichten an Stelle früher eingezogener G-richtsämter und neun auf Neueinrichtung von Amtsgerichten. Die Finanzdeputation und die Gesetzgebungsdeputation der zweiten Kammer beantragen, die Kammer wolle beschließen: die Petitionen wegen Errichtung von Amtsgerichten in Rötha und Wilkau der Königlichen Staats- cegierung zur Erwägung zu überweisen; die Petitionen von Brandis, Gottleuba, Schöneck, Strehla, Weißenberg und Zwönitz zur Kenntnißnahme zu überweisen; die Petitionen von Gerings walde, Geyer, Grünhain, Hartha,Kötzschenbroda,Lu gau, Lunzenau, Meinersdorf, Oelsnitz i. E., Thalheim, Thum und Moritzburg (soweit sich letztere auf die Errichtung eines Amtsgerichts bezieht), auf sich beruhen zu lassen. — Dresden, 12.März. In der heutigen Sitzung der 2. Kammer theilte der Präsident mit, daß am Donnerstag und Freitag die Eisenbahnpetitionen (auch die Linie Wilsdruff- Dresden) auf die Tagesordnung gestellt werden sollen. — Dresden, 12. März. Die Bevölkcrungszahl von Dresden mit Albertstadt ward für 1. März auf 403 400 ge schätzt. — Hier soll ein zweites Elektrizitäts-Kraftwerk im Westen der Stadt errichtet und das erste Kraftwerk im Osten erweitert werden. Die Baukosten sind auf rund 5 200000 Mark be ziffert worden. Durch diese Neuanlagen wird der Strombedarf für die Stadt und den Straßenbahnbetrieb vollständig ge deckt. Es sollen dann erh ebliche Erweiterungen des Straßen bahnbetriebes durchgesührt werden. Dann wird auch eine er hebliche Tarifermäßigung der Straßenbahnen eintreten. — In folge des hohen Wasserstandes ist es zur Zeit der deutsch-ameri kanischen Petroleumgesellschaft möglich, ihre größten Tankschiffe von Hamburg bis noch dem Hafen bei Dresden bringen zu lasten. Diese großen Tankschiffe sind ganz aus Eisenblech her gestellt und enthalten getrennte Kammern, in denen das Petro leum lose verstaut ist. — Wie die Herrenschneider, haben nun mehr auch die Damenschneidergehilfen von Dresden beschlossen, in den Ausstand einzutreten. Die Lohncommission hat den ein zelnen Geschäften ihre Forderungen bereits formulirt. Die Damenschneider fordern Abschaffung des AccordlohncS und Ein«