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WeuM ßl MlÄrW Beilage zu Nr. 16. Dienstag, den 6. Februar 1900. Bestimmungen über Fernsprech- Aebenanschlnsse. I. Zulassung von Nebenanschlüssen. 1 .) Die Theilnehmer an den Fernsprechnetzen können in ihren auf dem Grundstücke ihres Hauptan schlusses befindlichen Wohn- oder Geschäftsräumen Neben stellen errichten und mit dem Hauptanschluß verbinden lassen. 2 .) Diejenigen Theilnehmer an den Fernsprechnetzen, welche die Bauschgebühr zahlen, können in deu auf dem Grundstück ihres Hauptanschluss befindlicheu Wohn- oder Geschäftsräumen anderer Personen oder in Wohn- oder Geschäftsräumen aus anderen Grundstücken, mit Zustimm ung der Berechtigten, Nebenstellen, die nicht weiter als 15 üm von der (Haupt-)Bermittelungsaustalt entfernt sind, errichten und mit ihrem Hauptanschluß verbinden lassen. 3 .) Mehr als 5 Nebenanschlüsse dürfen mit demselben Hauptanschluß nicht verbunden werden. Den Theilnehmern ist überlassen, die Herstellung und Instandhaltung der auf dem Grundstück des Hauptanschlusses befindlichen Neben anschlüsse durch die Reichs-Telegraphenverwaltung oder durch Drite bewirken zu lassen. Die nicht von der Reichs- Telegraphenverwaltung hergestellten Nebenanschlüsse müssen den von der Reichs-Tclegraphenverwaltung festzusetzenden technischen Anforderungen entsprechen. Vor der Inbetriebnahme sind die Nebenanschlüsse dem Postamte, Telegraphenamte oder Sladt-Fernsprechamte an zumelden, welchem die Vermittelungsanstalt unterstellt ist Dieses ist befugt, jederzeit zu prüfen, ob die Nebenanschlüsse den techmschen Anforderungen genügen. Die Herstellung und Instandhaltung der nicht auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindlichen Neben anschlüsse wird der Reichs-Telegraphenverwaltung Vor behalten. 4 .) Die Inhaber der Nebenstellen sind zum Sprech verkehr mit der Hauptstelle, sowie mit anderen an dieselbe Hauptstelle angeschlossenen Nebenstellen befugt. Sprech- Verbindungen zwischen dritten Personen werden ihnen in demselben Umfange gewährt, wiedem Inhaber der Hauptstelle. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, finden für die Benutzung des Nebenanschlusses die für den Hauptan schluß geltenden Bestimmungen entsprechend Anwendung. Die unter 2.) bezeichneten Nebenanschlüsse werden, so fern nichts Gegentheiliges verlangt wird, in das Theil- nehmerverzeichniß ausgenommen. 5 .) Der Inhaber des Hauptanschlusses ist Schuldner der durch die Benutzung des Nebenanschlusses erwachsenden Gebühren. 6 .) Das Recht zur Benutzung des Nebenanschlusses erlischt mit dem Recht zur Benutzung des Hauptanschlusses. Außerdem kann es durch die Reichs-Telegraphenverwaltung entzogen werden: im Falle mißbräuchlicher Benutzung des Nebenanschlusses oder wenn sich ergiebt, daß dieser den technischen Anforderungen nicht genügt, oder falls sonst aus der Benutzung desNebenanschlusses erhebliche Schwierig keiten für den Fernsprechbetrieb entstehen. II. Gebühren für Nebenaufchlüsse. Die Gebühren für Nebenanschlüsse werden auf Grund des 8 10 der Fernsprechgebühren-Ordnung vom 20. De zember 1899 (Reichs-Gesetzbl. S/711), wie folgt, fetzgesetzt: /r. Für die Errichtung und Instandhaltung des Neben anschlusses durch die Reichs-Tclegraphenverwaltung werden erhoben: 1 .) für Nebenanschlüsse in deu auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindlichen Wohn- oder Geschäfts räumen des Inhabers des Hauptanschlusses für jeden Neben anschluß jährlich 20 Mk. 2 .) für andere Nebenanschlüsse, für jeden Nebenanschluß jährlich 30 Alk. 3 .) Sind zur Verbindung der Nebenstelle mit dem Hauptanschluß mehr als 100 Meter Leitung erforderlich, so werden außerdem für jede angefangenen weiteren 100 Meter Leitung erhoben bei einfachcr Leitung, jährlich 3 Mk., bei Doppelleitung jährlich 5 Mk. 4 .) bei Nebenanschlüssen, die weiter als 10 km von der (Haupt-)Vermittelungsanstall entfernt sind, werden für die überschießende, von der Hauptsprechstelle zu messende Leitungslänge dieselben Baukostenzuschüsse erhoben, wie bei Hauptanschlüssen. L. Für Nebenanschlüsse, die nicht von der Reichs-Te legraphenverwaltung hergestellt und instande zuhalten sind, werden erhoben: 1 .) für Nebenanschlüsse in den auf dem Grundstücke des Hauptanschlusses befindliche» Wohn- oder Geschäfts räumen des Inhabers des Hauptanschlusses für jeden Nebenanschluß jährlich 10 Mk. 2 .) für andere Nebenanschlüsse, für jeden Nebenanschluß jährlich 15 Mk. In Bezirks-Fernsprechnetzen wird für Nebenan- Müfse an solche Hauptanschlüsse, deren Inhaber die Bausch gebühr für die Benutzung der Verbindungsleitnngen zahlen, zu dem nach II 2 und 8 2 zu entrichtenden Gebühren em Zuschlag von 100 Mk. jährlich für jeden Nebenanschluß erhoben. Für Nebenanschlüsse, deren Inhaber die Ver gütung nach II 1 und L 1 zu entrichten haben, wird dieser Zuschlag nicht erhoben. III Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. April 1900 in Kraft. In technischer Hinsicht gelten folgende Vorschriften: Die Sprech- und Hörapparate der nicht von der Te legraphenverwaltung errichteten oder von dieser nicht instand- zühaltenden Nebenanschlüsse dürfen den von der Telegraphen verwaltung für den Ortsverkehr verwendeten Apparaten nicht nachstehen. Wenn für die Nebenanschlüsse Systeme verwendet werden sollen, die Aenderungen der Umschalte vorrichtung der Vermittelungsanstalten erfordern, so ist die Genehmigung des Reichs-Postamts nothwendig. Wenn in ein Grundstück mehrere Fernsprechanschlüsse desselben Inhabers einmünden, so ist der Sprechverkehr zwischen allen niit diesen Hauptanschlüssen verbundenen Nebenanschlüssen gestattet. Sind jedoch außer den Neben anschlüssen noch Privatapparate vorhanden, für welche Ge bühren nach II 8 der Bekanntmachung nicht gezahlt werden, so werden die technischen Einrichtungen so gestaltet, daß Gesprächsverbindungen zwischen den Privatapparaten und der Vermittelungsanstalt nicht hergestellt werden können. Die Bezeichnung „Zwischenstelle" fällt künftig bei den Fernsprechanschlüssen fort. Die Zwischenstelle bildet fortan den Hauptanschluß, die Endstelle einen Nebenanschluß. Nebenanschlüsse sind auch die bisherigen Hausanschlüsse, die sogenannten zweiten, dritten u. s. w. Apparate, sowie die mit Fernsprechanschlüssen in Verbindung stehenden be sonderen Telegraphenanlagen. Die Rache ist mein. Original-Roman von Gustav Lange. Nachdruck verboten. (Fortsetzung.) 11. Kapitel. Doch kehren wir zunächst zu Franz zurück. Er hat Wort gehalten und dem Manne, den er aus den Händen des Indianers gerettet, bald einen Besuch in seiner Einsiedelei abgestattet. Der selbe bewohnte ein roh gezimmerte«, mitten im Walde gelegenes Blockhaus, um das herum noch nicht die geringsten Kulturversuche gemacht worden waren; ein paar starke, bissige Hunde, seine Leibgarde, wie er die Vierfüßler scherzhaft nannte, theilten mit ihm den eng begrenzten Wohnraum rn dem Blockhaus, hatten ihr Lager nicht weit von dem seinen. Er lebte ausschließlich von der Jagd, das Wildpret lieferte er in die nächste größere An siedelung von Weißen ab und tauschte dafür seine Lebensbe dürfnisse ein; er schien zufrieden mit seinem Loos zu sein. Dem ersten Besuch folgten bald weitere und das zweite Mal begleitete Bofinger den Franz, denn es ließ sich wirklich gut mit dem Alten bei einem Glase Brandy plaudern, der eine reiche Erfahrung bezüglich deö Lebens im Westen hatte durch feinen langen Aufenthalt im Urwald und mit seinen praktischen Rathschläaen nicht zurückhieli. Als die Männer an einem strengen Wintertage wieder ein mal bei einander gesessen, da hatte der Einsiedler auch feine Lebensgeschichte zum Besten gegeben. Danach war er vor vielen Jahren ein recht glücklicher Mann gewesen, dem kein Mensch ge- proph ezeit, daß er einst sein Leben einsam und verlassen in einem fernen Winkel des amerikanischen Urwaldes beschließen werde und er selbst hatte nicht im entferntesten daran gedacht. Erhalte in New-Jork ein gutgehendes Geschäft besessen und war mit einem hübschen jungen Mädchen verheirathet. Nichtsfehitemehr zu seinem Lebensglück, wie eine Schaar froher Kinder, doch dafür war noch Aussicht, denn sie waren erst kurz verheirathet. Da eines Tages machte er ganz unvermuthet die Entdeckung, daß es seine Frau mit der ehelichen Treue nicht sehr genau nahm und in der Erregung darüber, von grenzenlosem Zorn übermannt, seiner Sinne nicht mehr mächtig, erschoß er zuerst den Mann, den er als Zerstörer seines Glückes betrachtete und dann seine Frau. Von der Jury war er zwar freigesprochen worden, doch er hatte keine ruhige Stunde mehr. Alles um ihn her war ihm verhaßt geworden und um diesem qualvollen Zustand, der traurigen Erinnerung zu entgehen, hatte er eines Tages kurz entschlossen Haus und Geschäft verkauft, und weil ihm alle Menschen verhaßt waren, die Stadt verlassen und war nach dem Westen gezogen in die Wildniß. In der Gegend, in welcher er zuerst sich ein j Blockhaus erbaut hatte, war er häufig mit einem Jndianerstamm in Berührung gekommen, mit dem er sich trotz des Raffenunter- schieds ganz gut vertrug — er verkehrte mit den Rothhäuten wie mit seinesgleichen und begleitete sie auf ihren Jagdzügen. Bei diesem Jndianerstamm befand sich auch ein hübsches weißes Mädchen von zwanzig Jahren, über die Herkunft derselben ver weigerten die Rvthhäute jede Auskunft, wahrscheinlich war es bei einem Ueberfall auf eine Farm seinen Eltern geraubt worden, das Mädchen selbst wußte nichts darüber anzugeben; soweit es zurück zu denken vermochte, hatte sie hier in der Wildniß beiden Indianern gelebt, schon als kleines Mädchen. Zwischen ihm un oem Mädchen hatte sich heimlich ein freundschaftliches Verhältni entwickelt, was aber dem Sohn des Häuptlings nicht verborge geblieben war, der dem Mädchen nachflellte. Die beiden Weißen fanden doch öfters Gelegenheit, heimlich mit einander zu sprechen und eines Tages waren sie darin übereingekommen, mit einander zu entfliehen. Die Vorbereitungen waren von ihm auf das Sorg fältigste getroffen worden, ober die Beobachtung des Indianers war doch noch schärfer gewesen und als die beiden Flüchtlinge schon glücklich das Lager der Indianer hinter sich hatten und mit verdoppelter Eile tiefer in den Wald geeilt waren, da krachte ein Schuß hinter ihnen und das Mädchen sank todt zu Boden, ein zweiter Schuß, der ihm gegolten, verfehlte sein Ziel und so kam er mit heiler Haut davon. In dem Indianer war ihm ein unversöhnlicher Feind entstanden, von dem er im Laufe der Jahre mehr wie einmal mit dem Tode bedroht worden war, dessen Nachstellungen er sich aber immer glücklich zu entziehen verstanden batte, indem er dann stets seinen Aufenthalt in einer andern Gegend suchte, wenn er sich entdeckt sah. Einige Jahre hatte er jetzt vor seinem Todfeinde Ruhe gehabt vis dahin, wo der Ueber fall stattgefunden, bei dem ihn zum Glück Franz aus seiner gefahrvollen Lage befreit hatte, der Indianer war ihm also wieder auf oer Spur. Der alte Jäger bezeugte nicht die geringste Furcht darüber, er vertraute auf die Wachsamkeit seiner Hunde, auf seine nie fehlende Büchse und vor allem auf den lieben Herrgott, ohne dessen Willen ihm doch kein Haar gekrümmt werden konnte. * * * Bofinger und Franz hatten sich heute abermals auf den Weg zu ihrem neuen Freunde gemacht, es sollte das letzte Mal sein, denn der Winter war bald vorüber, ihrer harrte dann andere Arbeit und bleibt keine Zeit mehr frei, um Besuche zu machen. Der alte Jäger aber wollte in den nächsten Tagen hin über in die Ansiedlung und da sollte er für sie einiges mit be sorgen, was für den Hausbedarf nöthig war. „Man merkt's, daß der Frühling im Anzuge ist/ meinte Franz zu Bofinger, wie sie durch den Wald schritten. „Gewiß und wenn dieser laue Wind eine Weile anhält, so wird der Schnee bald schmelzen und vom Erdboden verschwinden/ entgegnete Bofinger. „Er ballt sich schon recht unter den Füßen/ Sie schlitten wieder ein Weilchen wortlos nebeneinander h« und da tauchte das Blockhaus des Jägers auch schon zwischen den hohen Bäumen auf. Doch als sie noch einige Schritte näher gekommen waren, blieben die beiden Männer wie auf Kommando stehen und schauten sich gegenseitig verdutzt an. „Was hat das zu bedeuten, die Thüre offen und keiner der Hunde zu bemerken, die doch sonst gleich anschlagen, wenn Jemand näher kommt/ meinte Franz. „Nun, ganz richtig scheint mir das auch nicht zu sein/ pflichtete Bofinger bei. Von einer bangen Ahnung ergriffen, schritten sic vollends auf das Hau« zu, hatten aber zur Vorsicht die Büchsen von den Schultern genommen und hielten sie schußbereit. Ihre mit freudigem Gebell vorangesprungenen Hunde kehrten mit jämmer lichem Winseln zurück, auch das war verdächtig. Sie hatten jetzt das Blockhaus vollends erreicht und was sie da erblickten, bestärkte sie nur in ihren bangen Ahnungen — unmittelbar vor der Thüre lagen die prächtigen Hunde des Jägers verendet. Nicht ohne ein geheimes Grauen traten sie durch die offene Thüre ein — Todtenstille herrschte überall. Als sie in den Raum eintraten, der dem Jäger für gewöhnlich zum Aufenthalt diente, und in dem sie so oft mit ihm beisammen gesessen hatten, da bot sich ihnen ein noch fürchterlicher Anblick dar — die herkulische Gestalt des Jägers lag leblos inmitten einer großen Blutlache. Was war hier vorgefollen? Es konnte sich nur um einen chändlichen Mord, um einen hinterlistigen Ueberfall handeln. „So ist doch in Erfüllung gegangen, wogegen er sich ge feit glaubte/ bemerkte Bofinger, tief erschüttert von dem Anblicks „Der Mordbube hat hier ein wahres Meisterstück von Nieder tracht vollbracht, man hält es kaum für möglich, wie er sein Opfer so überfallen und niederstoßen konnte." Irgend welche Hilfe war hier nicht mehr möglich, davon lberzeugte das Aussehen der Leiche die beiden Männer, es war chon völlige Todtenstarre eingetreten. Bofinger wollte wenigstens einmal untersuchen, wie die Todeswunde beschaffen war; als er die Brust befühlte, da kam ihm ein harter Gegenstand in die Hand, der auf der Brust verborgen war; er zog ihn hervor — es war eine kleine flache Blechkapsel, die an einer Schnur um den Hals befestigt war. Bofinger knotete das blutige Ding ab und entfernte den Deckel — ein mehrfach zusommengefalteles Blatt Papier fiel heraus. Auch Franz trat heran, als Bofinger das Blatt entfaltete, es war auf beiden Seiten flüchtig beschrieben, die Schrift nicht leicht zu entziffern, weil dem alten Jäger durch die lange Entwöhnung das Schreiben schwer geworden sein mochte und dem Aussehen nach das Schriftstück aus neuerer Zeit stammte. Doch nach einigen Mühen war es ihnen gelungen, den Inhalt zu enträthseln, zwar nicht in allen Einzelheiten, aber wenigstens dm wesentlichsten Inhalt. Das Schreiben war eigentlich an Franz gerichtet; der alte Jäger, welcher in seiner Einsiedelei alle Verbindung mit denen verloren hatte, die mit ihm einst durch verwandtschaftliche Bande verbunden gewesen; sprach schon darin die Befürchtung aus, daß er eines Tages plötzlich von dieser Welt scheiden würde — eine dunkle Vor ahnung. Er hatte seit vielen Jahren eine Summe Geldes bei einer Bank in New-Jork deponirt und noch vor seinem Ende Verfügung getroffen, daß der größte Theil davon an Franz und ein kleiner Theil an Bofinger ausgezahlt werden sollte. So glaubte er seinem jungen Freund den Liebesdienst vergelten zu können, der zu ihrer Bekanntschaft geführt. Der Jäger hatte den Brief in der Hoffnung geschrieben, daß er in Franzens Hände gelangen würde, doch auch im gegentheiligen Falle war Fürsorge getroffen, daß das Vermögen nach seinem Tode so getheilt würde, wie er es in dem Briefe wollte. Wie versteinert stand Franz einen Augenblick da, als er gleich seinem Freunde mit Lesen zu Ende war — nie hatte er sich das träumen lassen können — dann sank er in die Knie und ergriff die eine starre, kalte Hand de« Todten, die er fest zwischen den seinigen drückte, als wolle er ihm für die großherzige That danken und als er sich wieder erhoben hatte, da sank er an BofingerS Brust.