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W Amtsblatt Et Landberg. Hühndvrf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönbera, Klipphausen, Lampersdorf, crg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdors bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg — Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadl, Specbtsbausen. Taubenheim, S7. Iahrg Dienstag, den n. Mai 18»» (U 8.) Münckner. v. Metzsch. (l.. 8.) Schoren. ielr 45 Absatz 2: Der deutsche Reichstag hält morgen, Dienstag, I?orn üelr 60 Nachtragsetat werden im Ganzen 8439990 Mk. gefordert, davon 940866 Mk. an fortdauernden Ausgaben. 1642250 sind angesetzt zu Theuerungszulagen für Unterbeamte aller mkt K. ist noch anzufügen: für die Baupolizei und den Wegebau ür bas Krankenhaus . 8 8 des Statuts erhält unter b. und c. folgende Fassung: einem besoldeten Stadtrathe und so Drei unbesoldeten Stadträthen." Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. ausgefertigt. Dresden, am 10. April 1899. Ministerium des Innern Ho, u/cooorn, Veeugnaor, Vvewlsvauien, Lauvenveim, lmrersoori, ^ Wöchentlich orennat uno zwar Dienstags, Donnerstags uno Sonnavenos. — Bezugspreis olenetiayruch 1 Att. 3i- Ps., durch tue Pop oezogen 1 Ml. 55 Pf. rate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsprets 10 Psg. pro viergespaltene Corpuszeile. Bekanntmachung. Montag, de« 1». Mai 18»». Nackmittags S Uhr tzmtÄkckmlW i>cs Lrm!iit«iiFkVkrk«dk; im M- MiKsbczilke Nikdruff. Tagesordnung: Vortrag der Rechnungen aus dem Jahre 1898. Versammlungsort: Kotel „Weitzer Adler" Wilsdruff. Wilsdruff, 5. Mai 1899. Der Versitzende des Arankenkassenverbandes. Bursian, Bürgermeister. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. vorzunehmender Reinigung bleiben die hiesigen Geschäftsräume Sen 12. M Smmßend, dm 1b. lfd. Als. Gezirkssteuereinnahme und Gauverwalterei Meißen, am 6. Mai 1899. Friedrich. III. .5 des Statuts erhält im Absatz 1 folgende veränderte Fassung: Jahre und zwar jedesmal am 2. Januar scheiden je 2 mal 3 und 1 mal ^verordnete, von den Stadtverordnetenersatzmännern aber jedes Jahr 2 ^Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Sie haben jedoch, wenn der der Neugewählten nickt sollte am 2. Januar erfolgen können, bis zu Einführung in Funktion zu bleiben." Dev Stadtgemeinderath. Bursian, Bürgermstr. III. Nachtrag c zu vem Ortsstatrite für die Ktadtgemeinde Wilsdruff vom 24. März 1875. Bekanntmachung. der III. Nachtrag zu dem Ortsstatute für die Stadtgemeinde «E von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist, wird derselbe nachstehend M„ 'lmite nach bekannt gegeben. Abrufs, den 4. Mai 1899. ok 40 3 des Ortsstatuts für die Stadtgemeinde Wilsdruff vom 24. März 1875 geändert: m §8 39 und 41 der Revidirten Städteordnung. ^ahl der Stadtverordneten ist Zehn, die ihrer Ersatzmänner Sechs". , Lokalblatt für Wilsdruff, ."tEeberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hühndvrf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- ' ' ' " , ' ", g mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Kessclsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadl, Spechtsbausen. Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildbcrg. Wch-MWiiktM. Von den Revieren des Forstbezirks Grillenburg sollen in dem Gewerbehaus (der früheren Debusstchen Restauration) M Fveibevg Montag, den 15. Mai 1899, Von Vormittags 11 Uhr ab es.11M Atmete«' micdei' MMrei zum Theil in bereits aufbereitetem, zum Theil in noch aufzubereitendem Zustande meist als Stammholz in einzelnen Holzposten von 50 bis 400 Festmetern unter den in der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Näheres darüber besagen die bei der unterzeichneten Oberforstmeisterei und dem Königlichen Forstrentamte Tharandt in Empfang zu nehmenden speziellen Auktions-Be kanntmachungen sowie die von den Herren Forstrevierverwaltern zu beziehenden speziellen Auktionsverzeichnifse. Im Uebrigen ist auf die m den umliegenden Gasthäusern aushängenden Plakate zu verweisen. Aonigliche Obevfsvstmeistevei Gvillenbtivg, am 2. Mai 1899. Karl Tittmann, Oberforstmeister. Kaiser in gewohnter Regelmäßigkeit entgegen. Der Gottes- Der deutsche Reichstag hält morgen, Dienstag, ? Das Kaiservaar verweilt auf dienst in der Kirche zu Kugel wurde besucht. Zur kaffer- wieder eine Sitzung ab. In dem jetzt veröffentlichten 352. II. O. Vorstehender IU. Nachtrag zu dem Ortsstatut für die Stadt Wilsdruff wird hierdurch bestätigt und darüber gegenwärtige Bekunde chMM für MM» Hßarandt, Mosten, Sieömlestn und die Mrngegendm. Im 2. Absatz ist anstatt „x" zu sagen „K" und es sind die Worte „jedoch bis mit „geordnet ist" zu streichen Wilsdruff, den 15. Dezember 1898. Dev Stadtgemeindevath. Bursian, Bürgermeister. Goerue, Stadtrath. vr. Gangloff, Stadtrath. Reiche, Stadtverordneter. G. Dinndorf, Gerhardt, Kunze, Wätzel, Bretschneider, Trepte, Schmidt, Tzschaschel, 8 9 des Statuts erhält folgende Fassung: cm „ er b.: „Der besoldete Stadtrath erhält einen jährlichen Gehalt von 120 M. : „Die hiesige städtische Svarkasse hat zu dem unter w gedachten festen Gehalte alljährlich 1200 M. beizutragen; es ist daher dieser Betrag an jedem Jahresabschlusse aus der Sparkasse der Stadtkasse zurückzuerstatten." H ist zu setzen, anstatt „Rathmann" „Stadtrath" und anstatt „den un- Ehmann" „den dienstältesten unbesoldeten Stadtrath." des Statuts wird dahin abgeändert: , . M ^unkt b. ist hinter „Feuerlöschwesen" noch emzusugen: „und die offent- .^Anlagen." ist nur zu sagen: „für das Armenwesen." -.r k. ist zu sagen: „für die elektrische Straßenbeleuchtung und Wasser- Attfche Rnn-fchatz ^§Mthal°/in d^n ReiManden^in beschaulicher lichen TafÄ war der von S und wit» <et sich der genauen Besichtig- geladen. Der Kronprinz Wtlhelm feierte seinen siebzehnten , Die Vorträge nimmt der Geburtstag m der jtadettcnanstalt in Piven. . V I rc. 8 4 Absatz 1 des Statuts erhält folgende veränderte Fassung: den Stadtverordneten müssen Sechs, von den Ersatzmännern Vier inner- Wlb des städtischen Gemeindebezirkes mit Wohnhäusern angesessen sein. Vier X Madtverordnete und 2 Ersatzmänner müssen den unangesessenen Bürgern