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n. Warandt, Wollen, Sieömlehn und die Umgegenden Amtsblatt Donnerstag, den 2. März 18M 57. Jahrg 50 50 Es 25 40 40 50 15 80 sebrual MM- ndlW' on des b, B wclch^ s gelallj Nochmals das Schlachvieh- und Fleischbeschau-Gesetz. Hausschlachtungen. Das Schlachtvieh- und Fleischbeschau-Gesetz trifft für Vieh, welches von dem Be sitzer zur Verwendung im eigenen Haushalte geschlachtet wird, in seinem Paragravhen 2 Ausnahme-Bestimmungen. Während im Allgemeinen eine doppelte Untersuchung, vor und nach der Schlachtung, angeordnet ist, dürfen bei der Hausschlachtung beide Untersuchungen in Wegfall kommen. Wörtlich lauten die Bestimmungen über Hansschlach- Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. tungen folgendermaßen: „Die Untersuchung von Schasen und 'Ziegen sowie von noch nicht drei Monate alten Kälbern und Schweinen darf vor und nach der Schlachtung unter bleiben wenn die Thiere keine Merkmale einer Krankheit zeigen und der Besitzer des Thieres das Fleisch ausschließ lich im eigenen Haushalte verwenden will. Ergeben sich bei der Schlachtung Erscheinungen, welche Zweifel an der Gesundheit des geschlachteten Thieres zu erwecken geeignet sind, so ist das Fleisch alsbald zur Untersuchung zustellen. Als eigener Haushalt in Sinne dieser Bestimmung ist der Haushalt der Kasernen, Kränkenhäuser, Erziehungs- Anstalten, Speise-Anstalten, Gesangenen-Anstalten, Armen- Häuser und ähnlicher Anstalten, sowie der Haushalt der Schlächter, Fleischhändler, Gast-, Schank- und Speisewirte nicht anzusehen." In weiten Volkskreisen wird man diese Ausnahme- Bestimmung freudigst begrüßen. Die Kleinbürger, Bauern, Kossäten, Büdner, Tagelöhner, kurz die kleinen Leute über haupt, würden schon eine einmalige Untersuchung des häus lichen Schlachtviehes als unbequeme, mit Zeitaufwand und Kosten verknüpfte Last empfunden haben. Sie werden daher der Regierung Dank wissen, daß diese in der Ver tretung gesundheitlicher Interessen nicht über das unbe dingt noihmendige Maß hinausgegangen und alle über flüssigen Eingriffe in den Bereich der Häuslichkeit ver mieden hat. In klarer und zutreffender Weise wird der von der Regierung hinsichtlich der Hausschlachtungen eingenommene Standpunkt in der dem Entwürfe beigefügten Begründung gerechtfertigt. Es wird hier zunächst darauf hingewiesen, wie nickt zu verkennen sei, daß die Zuziehung eines Fleisch beschauers vor und nach jeder Schlachtung in vielen Orten, namentlich auf dem Platten Lande in Gegenden mit dünner Bevölkerung ohne geschloffene Ortschaften, als eine sehr lästige Auslage empfunden werden würde. Weiterhin wird dann im Einzelnen bemerkt, daß für die Befreiung vom Untersuchungszwange Pferde und Rinder überhaupt nicht in Betracht kämen. Erstere würden für den eigenen Be darf der Besitzer wohl überhaupt nicht geschlachtet, und bei letztern fänden solche Schlachtungen im Hinblick darauf, daß die Fleischmengen der einzelnen Thiere zum Verbrauch in einem Einzel-Haushalt in der Regel zu groß seien, nicht häufig statt. Schweine werden dagegen für den eigenen Hausbe- bedarf der Besitzer in großen Mengen geschlachtet, und in beträchtlichem Umfange auch Kälber. Von diesen Thieren legt nun die Begründung des Gesetz-Entwurfs dar, daß sie bis zum Alter von 3 Monaten von nicht schon äußer lich erkennbaren Krankheiten höchst selten helmgesucht werden, und eben deshalb erscheint es zulässig, sie bis zu der ge nannten Altersgrenze vom Untersuchungszwange zu befreien. Schafe undZiegen endlich sind nach dem Urtheil der Sach verständigen ansteckenden Krankheiten überhaupt nur in ge ringem Maße ausgesetzt. Für sie kann dwBefrerung von dem Untersuchungs-Zwänge daher ohne Rücksicht aus das Alter erfolgen. Um die Begründung zu vervollständigen, sind der selben noch „technische Erläuterungen" aus dem kaiserlichen Gesundheitsamte beigefugt, die außer allen Zweifel setzen, daß zu Befürchtungen, als sei durch die Ausnahme-Be stimmung hinsichtlich der Hausschlachtungen den gesund heitlichen Anforderungen Abbruch geschehen, durchaus kein Anlaß vorhanden ist. einens lagc»^— . Grundrecht im Kachsenlande. iälM um 50. Jahrestage der Publikation der Grundrechte in Sachsen am 2. März 1849. Vaterländisches. Dre Ziehung der 3. Klasse der 135. Kgl. Sächs. Landeslottene findet am 6. und 7. März a. c. in Leipzig statt und hat die Erneuerung der Nachklassenloose nun mehr ungesäumt zu geschehen. -In Meißen hat Dienstag Abend im Konserva tiven Verein seitens des Herrn Landtagsabgordneten, Bürgermeister Rüder-Roßwein, ein Vortrag über Landtags angelegenheiten stattgefunden, zu welchem jeder königstrene städtische Landtagswähler eingcladen war. — Auch in unserem Wilsdruff würde man sich herzlich freuen, einmal aus dem Munde unseres bisherigen Herrn Vertreters etwas über dieselbe Angelegenheit zu hören. „ — Meißen. (Bezirksversammlung.) Unter Mit wirkung des landwirthschaftlichen Kreisvereins wurde hier Konservativen bedurfte. Ueberdies schien jenes Mißtrauen vollkommen unbegründet, wenn man die Lage der Ver hältnisse genau ins Auge faßte. Nachdem die preußische Verfassung vom 5. Dezember 1848 mit wenigen Ausnah men die Grundrechte ausgenommen hatte, konnte es sich für Sachsen nicht mehr daruni handeln, ob die Grundrechte etwa segensreich seien oder nicht, sondern nur noch darum, wann und wie die Anerkennung derselben am besten er folge. Hätte das neue Ministerium diese Anerkennung noch beanstanden wollen, so kam es in die schlimme Alternative, entweder dem unausbleiblichen Drängen der Kammer später nachzugeben und was jetzt noch freier E itschluß war, wäre dann eine schimpfliche, das Ansehen der Regierung, wenn nicht untergrabende, so doch schwächende Konzession ge wesen; oder aber den Landtag wegen dieser Differenz auf zulösen, wodurch es sich für die Neuwahlen auf das un günstigste Terrain gestellt hatte. Und selbst wenn man diese formelle Ankündigung umgangen hätte, materiell würde man immer zu dem näm lichen Ziele gekommen sein, da der erste Theil dieser Re form dem sächsischem Volke bereits gesetzmäßig gewähr leistet war, und die übrigen nach dem Vorgänge Preußens ihm nicht länger vorzuenthalten gewesen wären. Spätere Modifikation der Grundrechte aber, die im Wege der Reichsgesetzgebung zu erwarten standen, würden den Ein zelstaaten zu Gute kommen, gleichviel ob dieselben die Grund rechte publiziert hatten oder nicht. Was indeß das Mini sterium zu einem so schnellen Entschluß gedrängt zu haben schien und warum man ihnen dafür aufrichtigen Dank wissen mußte, war die Rücksicht auf die Krone. Die Kammeropposition hatte sehr geschickt im Lande die Ansicht zu verbreiten gewußt, als liege das nunmehr entschlossene Ministerium wegen der Grundrechte im hef tigsten Zwiespalt mit der Krone. Auf diese Weise wollten sie die Schuld einer etwaigen Ministerkrisis in der öffent lichen Meinung von sich ab und der Krone zuwälzen. Hierüber mußte das Volk sogleich aufgeklärt werden; und es gab daher keinen schlagenderen Beweis, als indem das neue Ministerium die Publikation alsbald zusagte. Das Land konnte nunmehr nicht länger mehr im Zweifel sein, daß der Entwickelung seiner Freiheiten vom Throne her keine Hindernisse in den Weg gelegt würden und daß es allein die maßlose Haltung seiner Vertreter war, welche den Rücktritt des alten Kabinetts verursacht hatte. So war durch den entschieoenen Schritt der Verwaltung das Mißtrauen, welches man im Volke gegen den König zu säen versuchte, im Keime erstickt morden. Schon am 28. Februar gelangte das Kgl. Dekret, die Publikation der Grundrechte betreffend, an die Kammern. me es,» lautete also: „Da Se. königliche Majestät mit dem, von den „Kammern in der Schrift vom 24. Februar dieses „Jahres wegen der Grundrechte des deutschen „Volkes gestellten Anträge einverstanden sind, so „wird mit der Publikation derselben unver- „weilt verfahren werden. Allerhöchstdieselben „setzen jedoch hierbei das Einverständniß der Kammern „darüber voraus, daß bei der Publikation zur Wahr- „nehmuny der materiellen Interessen des Landes die „Giltigkeit der in 8 3 und 4 enthaltenen Bestimmungen „nur denjenigen deutschen Staaten gegenüber ausge- „sprochen wird, in denen die Grundrechte durch die „Verfassung zur Geltung gelangen und sehen hierüber „der Erklärung der Kammern entgegen." Dresden, den 27. Februar 1849. Gegengezeichnet: Or. Gustav Friedrich Held. Von Dr. L. Brüx. derc^.„„ Ä 'E schönen Sachsenlande hatte das revolutionäre e M«er Februarrevolution des I ahres 1848 gezündet rdcn. lE eines der loyalsten, seinem angestammten vei K^^rhause am treusten ergebenen Völker Europas, war r'^on den unabwendbar daherwehenden Flammeusturm. nnabc"'. ^ewohner und Behörden der größeren Städte, voran in ihr^. Hren Weltbuchhandel schon damals berühmte Zold^a^^stoöt Leipzig, bestürmten Se. Majestät den König -7B Adressen und Petitionen, Bittschriften und mündlichen -derin denen eine völlige Aenderung des Re- ^cuer ^ungssystems nicht nur erbeten, sondern in oft durchaus bald - mißzuverstehenden Forderungen und selbst Drohungen ^^langt wurde. Dos Ministerium befand sich einem solchen Ansturm -genüber sehr bald in einer äußerst prekären und wenig newenswerlhen Lage. Völlig unvorbereitet und derGe- Stü0'ßlt last wehrlos preisgegcben, suchte es die rapid an- -EAütnde Bewegung zuerst durch einzelne Zugeständnisse iar beschwichtigen. Aber alles Parlamentieren, alles Nach- > MMen und Gewähren hatte nicht den gewünschten Erfolg, mvern verschlimmerte die Lage zusehends, so daß das nm lr'^enum sich genöthigt und durch die Macht der Um- i guls E,, schließlich gezwungen sah, am 13. März 1848 seine uiedÄ^W^g zu nehmen. Braun, ein Mann von einiger iSA^bcht und nicht so leicht zu lockernder Zähigkeit, bildete 1^' "ches Kabinett, dessen hervorragendste Mitglieder oer Pfordten, Georgi und Oberländer waren und das 13^ Komischsten zu handeln glaubte, wenn es vor der Hand —liberalen Forderungen prompt zu erfüllen versprach. -KMmttwechsel Mr viel kostbare Zeit ve» -S»! pichen lassen, welche die radikal demokratischen Elemente ausgenutzt hatten, so daß nicht mehr die ge- Pf. o Nötmn Liberalen, sondern die Umsturzelemente das ' führten und sich als Herren der politischen ianMM" betrachten konnten. Die Ergänzungswahlen zum at,„, § und die Wahlen für das Frankfurter Parlament ossale Majorilären zn Gunsten der äußeren Linken Landtage, der am 18. Mai 1848 eröffnet ' iwiwE bie Opposition jedoch vorläufig ziemlich ' 'uur allgemein schon auf das allerschlimmste , wUäusch? recht erstaunt, so verhältnißmäßig günstig ^n daß M°n ließ es von radikaler Seite hin- nd der IM in der Frage der Verfasiung egte und üb Ä die allgemeinen Grundsätze fest- 'echt und das Vereins-und Versammlungs- -^ Ä kenlwürfe »^ Wahlrecht für beide Kammern '0 die angenommen wurden. Das i0 '' schrieb allgemeine direkte Wahlen für die " 'I 'n" emem Census vor. '0 m Jahres 1849 herrschte sozusagen die ir d?. -E Partei m ganzen Lanve, so daß die Wahlen "ach dem neuen Gesetz zu wählenden Land- Snsnahme demokratisch ausfielen. Lange ichi am nMe suchte dieses phänomenalen Wahlresullates ie Ide- ch-wartm. Die Mehrheit verwarf entschieden ür eines erblichen und verantwortlichen Oberhauptes Fa erschaffende deutsche Reich und verlangte urier Ao«-? ,e sofortige Publikation der von der Frank- ^lhenc,i °^ zu Ende des Jahres durch ¬ ras aaM»MM,»°nlrten Grundrechte. " einer Ministerium Braun den Todesstoß nnd Ee ez -'"eren erfolgreichen Wirksamkeit verzweifelnd, wachst durn, 5 Mullas,ung im Februar ein und wurde Hitze der Uebergangsministerium ersetzt, an dessen och von m^l.ationsrath Held stand und in welches 'test gewähr,.'Amling und von Rabenhorst eintraten, n 2. März ^"ch die Publikation der Grundrechte figes Mißt^^eben hatte der konservativen Partei ir dies jedow !! ^gen bas Ministerium eingefiößt. Es ß neue MiM,""' 1° aufrichtiger zu bedauern, je mehr iffen der ^u mmier schärfer werdenden An aalen gegenüber die Unterstützung aller «Mli ji, «SW die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den .^tadtrath zu Wilsdruff, /Ä sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. — — n B'"schont wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnaoeuos. — Bezugspreis olerletjayrtich I M. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55 Pf- Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionsprets 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile.