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chMatt ß s WilÄrH Tharandt, Wassen, Sieömtehn und die Amgegmden jj »7. Jahr» Donnerstag, Sen 2 Februar l«»» st abhängig zu machen: Gr undstücks - Verkauf 1. 2. 4. 5. m Versorgung die deutschen Produzenten besonders zu berück sichtigen. Staatssekretär Tirpitz erklärte daraufhin, von "4^ Millionen Mark, die im letzten Rechnungsjahr für Schiffs-Versorgung verausgabt seien, wären nur 152000 Mark für ausländische Konserven gezahlt worden; mau werde sich aber bemühen, das Verhältnis; zu Gunsten der einheimischen Produzenten noch günstiger zu gestalten. Die Ausgaben und Einnahmen des Etats wurden alsdann bewilligt. Ein Erfolg der deutschen Orientpolitik. Am 29. Januar Hal der Sultan einen kaiserlichen Befehl, Jrade genannt, erlassen, wodurch die deutsche Anatolische Eisen bahn-Gesellschaft in den Besitz des von ihr seit langer Zeit erstrebten Rechtes gelangt, einen großen Handels hafen in Haidar Pascha am Bosporus zu erbauen. Durch diesen Hafen erhält die Anatolische Bahn, die bekanntlich das werthvollste Werkzeug der wirthschaftliche» Unter nehmungen Deutschlands in Kleinasien ist, den bisher nicht in ausreichender Weise vorhandenen Anschluß an das völkerverbindende Meer. In dem neuen Landungspunkte am Bosporus werden künftig Deutschlands Handelsschiffe die für die Einfuhr nach Kleinasien bestimmten Waaren die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. Immission giebt seine Erlaubniß durch Ertheil- Bei Berathung des Kapitels „Reichs Versicherungsamt" wünschte Abg. Rösike (wildl.) ein „Museum für soziale Praxis," wogegen Staatssekretär Graf v. Posadowsky die gewaltigen Kosten eine solchen Unternehmens geltend machte. — Am 30. Januar trat der Reichstag in die zweite Brathung des Marin-Etats ein. Namens der Budget-Kommission beantragte Abg. Lieber unveränderte AnnahmedesVoranschlages, der sich innerhalb der finanziellen Begrenzung des Flotten-Gesetzes halte. Bei dem Ausgabe- Titel „Staatssekretär des Marin -Amts" brachte der Abg. Singer (Soz.) das Verhalten des Ober-Werftdirektors v. Wintersheim in Danzig gelegentlich der letzt n Reichs tagswahlen zur Sprache. Staatssekretär des Reichs- Marineamts, Kontre-Admiral Tirpitz, wies die persön lichen Vorwürfe gegen den Ober-Werftdirektor v. Winters heim zurück. Abg. Freiherr v. Stumm bezeichnete es als die Pflicht "jeder staatlichen Verwaltung, notorische Sozialdemokraten von ihren Betrieben fernzuhalten. Abg Graf Klinkoström (deutschkons.) schilderte, wi die Sozial demokratie ihr Partei-Programm verleugne, um die Land bevölkerung einzufangen. Beim Titel „Natural-Verpfleg- ung" bat Abg. Oertel (deutschkons.), hinsichtlich der Schiff sollen durch mich freihändig verkauft werden. Angebote bitte ich mir bis zum 15. Februar ds. Js. in den Nachmittags stunden von 2—6 Uhr in nieiner Canzlei, Kleinmarkt 12, 1 Tr., mündlich zu eröffnen Die Besichtigung vermitteln die Herren Ortsrichter. Meißen, im Januar 1899. Der Konkursverwalter. Rechtsanwalt Reinhard. Die zur Konkursmasse des Herrn Rittergutsbesitzers Wolf bon Schönberg- Poetting auf Tanneberg gehörigen Grundstücke, Die Eulenmühle in Neu-Tanneberg, Fol. 29 des Grundbuchs, Parzellen 211, 212, 214, 215 und 216 des Flurbuchs, 116 Ar, 89,16 Steuereinheiten. Die sogenannte Eulenwiese in Blankenstein, Fol. 62 des Grundbuchs, Par zelle 453 des Flurbuchs, 31 Ar, 9,74 Steuereinheiten. Schieferbruch und Feld daselbst, Fol. 49 des Grundbuchs, Nr. 403 k, 404 und 405 des Flurbuchs, 103,11 Ar, davon 1,80 Ar Schieferbruch, 16,90 Steuer einheiten, Das Wohnhaus mit Scheune in Alt-Tanneberg, Fol. 22 des Grundbuchs, Nr. 35a des Flurbuchs, 183 Grundsteuereinheiten. Feld daselbst, Fol. 53 des Grundbuchs und Nr. 153 und 154 a des Flur buchs, 525,75 Ar Submission. Für die beiden Wilsdruffer Krammärkte wird hiermit, nachdem Herr Amts zimmermeister Partzsch aus Gesundheitsrücksichten das Budenaufstellen und -Abbrechen abgesagt hat, das Budengeschäft anderweit an den Mindestfordernden vergeben. Offerten sind bis 10. Februar dieses Jahres an den Unterzeichneter» zu richten. Der Stadtgemrinderath behält sich die Auswahl unter den Bietern und ein halb jährliches Kündigungsrecht vor. Wilsdruff, den 28. Januar 1899. Der Stavtgememderach. Brgrmstr. l!^^Äs°^?bnt'ich drei mal uno zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55Pf. vlnierate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. M Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktton Martin Berger daselbst. )jl^ /No 14 10) Militärpflichtigen, welche sich im Musterungstermine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 16. Januar 1899. Uriegs-Ministevium. von der Planitz. I Bestimmungen I über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder viertägigen DE aktiven Militärdienst. junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum Dienst im stehenden Herre oder in der Marine eintreten, falls er die nöthige I Malische und körperliche Befähigung hat. I Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem akiven Dienst bei den Fuß- My, der fahrenden Feldarullerie oder dem Train, oder zu dreijährigem Dienst bei »E.Stenden Artillerie, oder zu drei- oder vierjährigem Dienst beider Kavallerie melden hat vorerst bet dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes u m Sachsen der A ' ch Der Civilvorsitze g eines Meldeschein je f Die Ertheiluug des — 3) von der Einwilligung des Vaters oder des Vormundes, ß-K o) bon der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Mel dende durch Civilverhältnisse nicht gebunden ist uud sich »»utadelhast ge- Der Schmiedemeister Heinrich Rode in Grumbach beabsichtigt in dem unter Nr. 37 des Brand-Versicherungs-Katasters für Grumbach gelegenen Grundstücke eine Schlachthausanlage zur Groß- und Kleinviehschlächterei zu errichten. In Gemäßheit Z 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 28. Januar 1899. Die Aonigliche Amtshauptmannschaft. Nr. 101 O. 0i». MüllV... H. ische Rundschau. lag setzte am 28. Januar die Berathung chsamtes des Innern fort. Beim Kapitel stich AuskufMundh^ bat Abg. Müller-Sagan um biostai 7 >ber die Thätigkeit der im Vorjahre eingerichteten Mosad^ Abtheilung. Staatssekretär Dr. Graf von m Ä »sobalderwiderte, die biologische Abtheilung werde, , derbst B-K erst richtig organisiert sei, selbstverständlich in s auf,Koeck^ ordnungsgemäß eingegliedert werden. Abg. ! auiL an. A käPe alsdann die Frage der Lungen-Heilstätten FrM baß Graf Posadowsky wies darauf hin, >ie Wege der freiwilligen Liebesthätigkeit Hu Genesungs-Häusern im Gange sei. lber d^Tubcv^ s einem internationalen Kongreß i^rstlk? beraten als Volksseuche und Bekämpfung b « Ab»- Beckh gedachte de? Ge- iun^nd m .^ in Fabriken, wo Roß würden. Staatssekretär Graf de^üie in allernächster Zeit werde rem ^»^...^bordliui g ei laßen werden, die den Wünschender >ie heilen Kreist nach Möglichkeit Rechnung trüge. — , führt hat. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppen- bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme unter Vorlegung bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheils nachzusuchen. MM Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre Erliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. . Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmescheines. ltatmM, b) Di? Einstellung von Freiwilligen findet nur in der Zeit vom 1. Oktober bis uj.. frz, he,. Regel am Rekrukeneinstellungstermin (im Oktober) und ;end, Insoweit stutt, als Stellen verfügbar sind. Außerhalb der angegebenen Zeit dürfen .i iMwillige, welche aus Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in ein Sne Ann». wtar-MiffMiwH einzutreten wünschen, eingestellt werden. iedanken i Hierbei ist herauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen te Haup^M ganz besonders aber die, welche zuni drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei seines »" Kavallerie eirtreten wollen, vorzugsweise dann Aussicht auf Annahme haben, wenn > och, bei sonstiger Brauchbarkeit, bis 31. März melden, aber nicht zu sofortiger Ein- e?« mMUi.g, ssndern zur Einstellung am nächsten Rekruteneinstellungstermine. Wenn keine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zeit ihrer zum ^untz'mg/^ingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und stoßen ^Abnahme ihres Meldescheines bis zu ihrer Einberufung vorläufig in die Heimath 'Glaubt werdm. nesem G>, 7) Die friwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des „schttnl, Menderjahres in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet - in den ak- rsönOchl^kn Dienst eüqetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen r freilich^ stich im des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unter- sche uo'Wer-Charae fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungs- inen btt^^or vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark .. ,, ?en H„nen. Mannschaften der Kavallerie und der reitenden Feldartillerie, welche im stehen- nd, eiMu Hee^ drK Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur Katt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch für Mannschaften der Kavallerie, welche sich der LMtMjg vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung er so fray allt Hgheu « 9) Dieicniaen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv ,'dient - nerven zu Uebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht ">4 av kau, , Mstd die Landwehr-Kavallerie im Frieden zu Uebungen nicht ein- j Amtsblatt «ür die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, ( sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt.