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WchMM str Mlsdmff :kc. ThmM. Men, Menlehn lind die Umgegenden Imlsblull No. 40 Sonnabend, den 2. April 18S8 sowie der —^"btraumt worden. Eine Uebersicht der aus dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen Wilsdruff, am 10. Februar 1898. UW" S. April 18V8 -W« S5 s il uotsk Molle» Med »A U die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, A sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. kti»? exezld als Versteigerungstermin, 2« April 18S8, Bormittags 1V Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans »nd^ Zwangsversteigerung. i Das im Grundbuche auf deu Itamen li«rl Oti» eingetragene Grundstück, Haus mit Garteu, Folinm 27 des Grundbuchs für Steinbach, vorm. Stein- Mn AMHeils, bestehend aus den Flurstücken Nr. 25^ und 258 des Flurbuchs, 2,2 groß, mit 15,40 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 300 Mk. — Pf., soll im hiesigen "wlsgmcht zwangsweise versteigert werden und es ist der m. April 1888, Bormiltags 1» Uhr Königliches Amtsgericht Vr. «»iixloU. Ws Mit der einstweiligen Besorgung der Geschäfte des verzogenen Herrn Friedensrichters Gerlach in Sachsdorf ist am heutigen Tage Herr Grund- und Hypotheken- Mhrer in Wilsdruff betraut worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 29. März 1898. l vaiix-IoS. -h. Ipolh^ Mchlk» p ÄÄ ppcl»» lpoih^ Büü^ zjildls ig- tb Die Gemeindekrankenversicherung Bürgermeister 8ui-sian, Vorsitzender. TLvunkenkusse. Die Beiträge zur Kranken- und Jnvaliditäts- und Altersversicherung-auf das 1. Vierteljahr 1898 sind zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis zum in'L sl!>' k! dl-E li-e» definitive Annahme erledigt worden. Zunächst ist es dem Reichstage gelungen, den umfangreiche» Reichshaushaltuugs- etat noch knapp vor dem 1. April, dem verfassungsmäßig hierfür zulässigen äußersten Zeitpunkt, fertigzustellen und hiermit eine weitere Hauptarbeit, wenigstens quantitativ genommen, zu beendigen. Dann wurde die Vorlage über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter genehmigt, deren Verabschiedung endlich eine alte und gerechte Forderung weiter Volkskreise erfüllt. Ebenfalls noch vor Ostern zu Stande gekommen ist die Novelle zum Reichspostdampfer- gesetz, welche in ihrem Kernpunkte die Einführung 14tägiger Reichspoftdampferfahrten nach Ostasten und die Erhöhung der dem Bremer Llohd vom Reiche zu gewährenden jähr lichen Subvention um 1'/» Millionen Mark ausspricht. Schließlich sind in dem vörösterlichen Sessionsabschnitte noch einige kleinere Gesetzentwürfe zur endgiltigen Genehm igung gelangt, wie die Novelle zum Brauutweinsteuergesetz betreffs der veränderte» Branutwein-Koutingentirung, der Handelsvertrag mit dem Oranje-Freistaat, die Vorlagen über die Regelung der Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und über die Aufhebung der Amtskautiouen der Reichsbeamteu u. s. w. Immerhin bleibt auch noch für den Rest der Session ein nicht unansehnliches gesetzgeberisches Material zu ver abschieden. Den hervorragendsten Punkt unter letzterem bildet die Vorlage über die Reform der Militärstrafprozeß- ordnung, welche bis jetzt die zweite Lesung passirt hat. Ihr Zustandekommen ist jedoch trotz dieses so vorgerückten parlamentarischen Stadiums noch keineswegs ganz gesichert, da noch einige Differenzpunkte zwischen Regierung und Reichstag wegen der nenen Militärgerichtsordnung be stehen, indessen überwiegt in parlamentarischen Kreisen die Ut /-r ^2 parlamentarische Ostern. Reichstag ist nunmehr in seine Osterferien ge- um am 26. April nochmals voraussichtlich nur ^lia! Wochen zusammenzutreten. Das weitaus > xav' und bemerkeuswertheste Ergebniß des jetzt be- N, ersten Hauptabschnittes seiner letzten Session be- Annahme der Flottenvorlage, welche in der M jA vom 28. März endgiltig verabschiedet wurde. Aoum, - > bedeutsamen Reichstagsvotnm ist die so lange s ^elende, an Wechselfällen und Aufregungen reiche einer für die Sicherung der Stellung ^ds zur See und für die Interessen des Gesammt- a ersprießlichen und befriedigenden Weise znm i>Einer Fracht worden, die deutsche Flotte wird künftig IH ^tunggebietendcn Stärke aufzutreteu vermögen. »'He?8lhu»ng aller Vaterlandsfreunde über die de- Mes PAMentarische Sanktion des Flottenverstärkungs- Hf „ '"nb vor Allein auch an allerhöchster Stelle ge- weiß ja, wie lebhaft sich der Kaiser für das ",eu der Flottenvorlage interessirte. Seiner i» H "der die nun erfolgte Verabschiedung derselben Monarch denn auch durch die Ernennung H Tirpitz zum preußischen Staats- Ordensauszeichnungen mehrerer Offiziere ""Eamtcs und durch sein Telegramni an den «, !ki,if ^u Baden, in welchem er dem badischen Herrscher ^'"EnimdlW Mitarbeit zu Gunsten des Flotleu- und ihn r» In suits der Marine-Infanterie ^b^'E"ben Ausdruck gegeben. EM Flottengesetz, dein Hauptstück der laufen- Zession, sind in deren vorösterlichen Sessions- I noch eine Anzahl anderer Vorlagen durch deren Entrichten. Wilsdruff, am 22. März 1898. Bekanntmachung, die rechtzeitige Entfernung der Leichen uns dem Kterbehaufe betr. I Zufolge Generaloerorduung vom 8. November 1877 hat das Königliche Ministerium des Innern, mit Rücksicht ans die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, dß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mk. - Pf. für jeden einzelnen Contraventionsfall alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, Ai über den vierten Tag (4 nial 24 Stunden) von der Stunde des eingetretenen Todes an im Sterbehause belassen werden dürfen, sondern aus dem letzteren spätestens mit Nauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den Todtenhallen übergeben zu werde». Die Polizeibehörden des hiesigen Bezirks werde» daher angewiesen, über die Befolgung dieser Anordnung zu wachen und etwaige Zuwiderhandlungen anher anzuzeigen. Meißeu, am 22. März 1898. Königliche A m t s h a n p t m a nn s ch a f t. von Svknoolio»- brscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags nnd Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk. 55Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — VeramworNich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Meinung, daß sich die vorhandenen Differenzen durch An- bequemuug des Reichstags an den Regierungsstandpunkt beseitigen lassen werden. Daneben sind zunächst in zweiter Plenarlesung noch die Novellen zum Gerichtsverfasiungs- gesetz, zur Zivil- und Strafprozeßordnung und zur Kon kursordnung, die Vorlage über die Abänderung des Post gesetzes und der vom Zentrum beantragte Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Unsittlichkeit, sowie in dritter Lesung die Vorlage betreffs der Weiterführung der Reichsschulden tilgung zu erledigen; außerdem hat sich das Haus nach Ostern noch mit den: Nachtragsetat wegen Kiaotschaus zu befassen. Freilich wird aber nach dem Wiederbeginn der Reichstagssitzungen nach Ablauf der Osterferien nicht viel ruhige Berathungszeit mehr übrig sein, denn es gilt als feststehend, daß die Neuwahlen Mitte Juni stattfinden, und die Nähe des Wahlkampfes kann begreiflicher Weise auf die nachösterlichen Reichstagsverhandlungen kaum günstig einwirken. Hoffentlich gelingt es, dieselben rasch und glatt zu Ende zu führen, damit das alte Parlament wenigstens nicht mehr versammelt ist, wenn die Wahlagitation in ihren letzten und geräuschvollsten Abschnitt eintritt. politische Rundschau. Das Kaiserpaar weilt seit Dienstag in dem lieb- licben Taunusbade Homburg v. d. H., in dessen milden Klima sich die Kaiserin von den Nachwehen ihrer jüngsten Krankheit gänzlich zu erholen hofft. Voraussichtlich werden die Majestäten sich bis Mitte April in Homburg aufhalten. Der Reichstag nahm am Dienstag die dritte Lesung des Etats in Angriff und förderte sie an diesem Tage bis zum Etat des Auswärtigen Amtes und der Schutzgebiete, welche Spezialetats noch mit zur Erledigung gelangten,