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^levainiiix. ein So daß dein stattfin solzevd (Neben lichsten vorgenommenen Aenderungen eingehen, um kleines Bild über die künftigen Verhältnisse zu geben, bestimmt u. a. der 8 1 der jetzigen Konkursordnung, der Nießbrauch, welcher dem Gemeinschuldner an Vermögen seiner Ehefrau oder seiner Kinder zusteht, ^ützung stimmuugen des Gesetzes über den Landerwerb in N Ostafrika 2000 Hektar käuflich erworben, 3000 Erbpacht übernommen sind. Wie wir hören, st"'" Umwandlung in eine Gesellschaft deshalb erfolgen, bei den außerordentlich günstigen Aussichten in de^ ' regten Gebiet eine bedeutende Erweiterung der stä erwünscht und für die deutschen Interessen außeror^ Kotzversteigerung auf Spechtshaufener Staatsforstrevier. ° Im Gasthofe zu 8p«vl»t8l»»ii8ei» sollen Arrsa Donnerstag, -en 24. Februar 1898, von Bormittags 9 Uhr an In d nachstehende und Ni^unböi^r, als: und H 1827 weiche Stamme, 770 weiche Klötzer, 177,5 Nm. weiche und 10,5 Nm. harte Nutzknüppel, 7 Nm. härteren 18 Nm. weiche Nrennscheite, 12,5 Nm. harte und 80,5 Nm. weiche Nrennknüppel, 12,5 Nm harte und 3,5' — weiche Zacken, 33 Nm. harte und 97,5 Nm. weiche Zieste „ . . . "... zur Konkursmasse gehört. Da aber nach den neuen Bestimm ungen der Zivilprozeßordnung jener Nießbrauch nicht mehr der Pfändung unterliegt, so ist es ganz selbstverständlich, versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königliche IorArevlerverwaltung Spechlsßnusen und Königliches Iorkrentaml Tharandt, am 14. Februar 1898. Vortheilhaft sein wird. Wie es heißt, wurde in Krakau und Prag gleichzeitig auch in Posen (I), ein polnisch-tschectiWurL Handels-Konsortium begründet, behufs FreiM,^ Galiziens, Mährens, Böhmens nnd Oesterreich-SF von deutschen Industriellen und Lieferanten. Die Hauptversammlung findet am 26. März im K^Snllm Rathhaussaale statt. — Das wäre also die wirtlW Kriegserklärung der verbündeten Polen nnd Tsche^ Deutschland nnd Alles, was deutsch ist. Deutschland in China. Nunmehr ist _ Deutschland und China eine Vereinbarung über die zessionirung zweier Eisenbahnen an deutsche Gesellst erfolgt, uämlich nach der Erklärung des Staatsstk jOs v. Bülow, einer Bahn von Kiaotschau über Weihsist j„ Z!- Tsinangfu, der Hauptstadt des Regierungsbezirke?^^ ,, nun einer Bahn von Kiaotschau nach Jtschaufu "^Söllne westen. Die erstere Linie hat in Luftlinie etwa eine-^, / , von 280 Km, die letztere von 240 llm. Doch sind.^^M die Verhandlungen mit China wegen Eisenbahukonzes^^^ s noch nicht abgeschlossen, sie dauern fort und namentlich die Fortsetzung der Bahn von Jtschauft7^^„ dem Innern, um weite Bezirke mit der Bucht von 'sammll schan zu verbinden und den Verkehr nach und von^eicklos schau zu beleben. M Die Vorgänge der letzten Wochen und vollends im Versammlung des Bundes der Landwirthe lassen schbzuha dringend erforderlich erscheinen, daß nun die Regstraume- welche die Sammlung der Erwerbs stände z« brüder' Aufgabe gemacht hat, endlich deutlich sagt, wohin, i" __ ihre Autorität und ihre Absichten in Betracht kom«« selbst e Reise gehen soll. Die im vorigen Sommer erfolgte.durch ve gäbe der Parole von der Sammlung aller prEsa^u und nationalen Kräfte war die erste politische Ernjedoch u des preußischen Finanzministers Dr. v. Miquel i» werden Eigenschaft als Vizepräsident des StaatsminiMwort ko Den Begriff der Sammlung erörterte er nicht näher, werden er selbstverständlich war, nämlich sofern diese ffcauf ab zunächst die Mahnung in sich schloß, an alle, die Haltung ging: den wirthschaftspolitischen Radikalismus samnit verwirrenden Allüren aus der politischen AuseilW-auf s setzung anszuscheiden zumal die erfreuliche AufbE der Getreibepreise auch innerhalb der auf denWgchal Strang geführten Agrarbewegung eine sachgemäße P^angver der wirthschaftspolitischen Maßnahmen zur FördenWie Gg Landwirthschaft sichtlich wieder erleichterte. Die Vier sich, Ausführung des Saiumlungsprogramms schob Dr. Wortrax damals der Reichsregierung zu, wie er sich mit -'Abend ausdrückte, einer „leitenden Reichsregierung.' M Rönne: muß zugeben, daß diese ihrerseits auch gethau lB'Ltadtk bisher thunlich war, und zwar durch Einberufung^ wirthschaftspolitischen Ausschusses, der aufs genauMch wa Lebensbedingungeu aller Erwerbsstände feststellen ssffssis ur bereits erfolgreich bei der Arbeit ist. Weiter hat zahl gekündigt, daß zunächst ein neuer, nach den jetzig^Anklanj dürfniffen spezialisirter autonomer Tarif hergestellt «Regung soll, in den später die Zollsätze eingestellt werden Mümde dann den gesetzgebenden Körperschaften unterbreitet ^uidtkc soll. Damit ist unmittelbar gesagt, daß nicht ast Wege einer gesetzlichen Existeuzgarantie, sondern der geringe, erhöhung der Landwirthschaft zu Hilfe gekommen «Schutz soll. Weiter hat die Reichsregierung bekunden lassen, " Macht, ! neuen Handelsverträge im Jahre 1904 zwar keine ÄVder vät der alten, aber doch wie jetzt Tarifverträge sein Vstas Zii und über die Abschlüsse solcher Handelsverträge hat.Weichem Staatssekretär weiter auf den Standpunkt des kstZwangl Bilanz ziehenden Kaufmanns gestellt, der lediglich beehrst wt ob noch ein Nutzen für das Vaterland dabei heraus des Zü Auch national hat die Reichsregierung insofern gest!, — als die auswärtige Politik volles Vertrauen bis 'Rscheert Radikalismus hinein erworben, und schließlich Wnd in Reichsregierung „gesammelt" durch die feste und ivstmholien! Vertretung der Marinevorlage. Die einzige Kundst^ die inzwischen seitens des preußischen StaatsminissH — erfolgt ist, war die Erklärung des Landwirthschaftsnst nspektio, daß für die Landwirthschaft „besser gesorgt werde« stehrer j Damit hat die preußische Staatsregierung sich al^Imonuel allgemeine Anerkennung erworben, aber auch ei« Mehrer ü darauf, daß nun jene Agitation eingestellt wird, «Burlersd Nachsicht behandelt werden konnte, weil der Tiefist Richard Getreidepreise so vieles entschuldigte, uud weil — sicht dem später, zu günstiger Zeit wiederholten M.mst deff offenes Ohr sichern sollte. Damit fällt ihr „u jetzt die Pflicht zu, nun zum wenigsten deutWhr beb sagen, was sie nicht will, dafür zu sorgen, daß M °uf i Anschein einer wohlwollenden Duldung jener M in per zerstört wird, der bisher dadurch Nahrung erhalt^ Politiker, wie der Abg. Hahn, ohne bündig zurüE fahrens von dem Gemeinschuldner vorgenommenen unent geltlichen Verfügungen zu gunsten des Ehegatten für an fechtbar erklärt. Eine Neuregelung haben auch die Bestimmungen über das Konkursverfahren erlitten. So ist die Haftpflicht des Verwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschussts jetzt präziser festgestellt worden: während es bisher nur hieß, die Genannten hätten die Sorgfalt eines ordentlichen Hausvaters anzuwenden, werden sie künftig für die Er füllung der ihnen obliegenden Pflichten direkt verantwort lich gemacht. Und um die Allgemeinheit möglichst vor Schaden zu bewahren, haben die Gerichte ein Verzeichniß derjenigen Schuldner zu führen, bezüglich deren der Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens abgewiesen werden mußte, weil eine den Kosten entsprechende Masse nicht vorhanden war. Fünf Jahre fianriren die Betreffenden in dieser »schwarzen Liste", in die Jedermann Einsicht nehmen kann; erst dann wird die Eintragung unkenntlich gemacht. Die über die Einstellung des Verfahrens bisher gültigen Bestimmungen bleiben meist in Kraft, jedoch hat künftig die Einstellung zu unterbleiben, wenn ein zur Deckung der Kosten ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Außer dem ist noch neu, daß vor der Einstelluna die Gläubiger versammlung angehört werden soll. Den Schluß des Entwurfs bildet eine Reihe neuer Bestimmungen über das Konkursverfahren über einen Nachlaß, wobei die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches eine ausgiebige Berücksichtig ung erfahren haben. Was nun zu guterletzt die Strafbestimmungen betrifft, so haben dieselben eine Verschärfung erfahren, insofern als für die wegen einfachen Bankerotts angeklagten Personen das Maximum von zwei Jahren beseitigt und außerdem noch die Zulässigkeit des Verlustes der bürgerlicheu Ehren rechte eingefügt worden ist. Diese Strafbestimmung gilt auch für alle diejenigen, welche in der Absicht, die Eröff nung des Konkursverfahrens hinauszuschieben, Waaren oder Werthpapiere auf Kredit entnehmen und diese Gegen stände erheblich unter dem Werthe veräußern. Der Begründung des Entwurfs ist eine statistische Uebersicht beigegeben worden, aus der hervorgeht, daß seit dem Jahre 1892 die Zahl der Konkurse erheblich zurück- gegangen ist. Tagesgeschichte. Berlin, 15. Februar. Heute Vormittag 10 Uhr sand im Königlichen Schlosse unter Vorsitz des Kaisers ein Kronrath statt, dem sämmtliche Minister beiwohnten. Berlin, 15. Februar. Dem Staatsminister, Staats sekretär des Auswärtigen Amtes von Bülow ist der Rothe Adlerorden erster Klasse mit Eichenlaub verliehen worden. Berlin, 15. Februar. Die Privatmeldungen aus Deutsch-Ostafrika über eine angeblich dort entsetzliche Ver heerungen anrichtende Pockenseuche sind übertrieben. Der „Post" zufolge sind hier an zuständiger Stelle keinerlei Nachrichten eingetroffen, welche ans einen solchen Grad der Seuche wie es geschildert wird, schließen lasfen. Berlin, 14. Februar. Ein parlamentarisches Früh stück, das seit seinem Eintritt in den Reichstag Friedrich Krupp alljährlich zu veranstalten pflegt, hat heute statt gefunden. Wie stets so war auch diesmal das Hotel Bristol bestimmt, die Freunde des indnstriegewaltigen Mannes aufzunehmen und zu bewirthen. In dem mamor- getäfelten Saal des Erweiterungsbaues versammelten sich zur Mittagszeit die Gäste, eine vielhundertköpstge illuftre Gesellschaft. Von den Spitzen der Aristokratie, von den ersten Männern des Heeres und der Marine, von den Lenkern des Reiches und des Staates wurde sie gebildet. Zur Organisation des Handwerks. Wie wir erfahren, dürften schon in der nächsten Zeit die näheren Bestimmungen über die Festsetzung des Zeitpunktes erlassen werden, von dem ab die bestehenden Innungen sich darüber zu entscheiden haben werden, ob sie als freie Innungen fortbestehen oder sich in Zwangsinnungen verwandeln wollen. Ebenso wird demnächst auch die Frist festgesetzt werden, innerhalb der die mit den Rechten aus 8 100s oder 1001 der R.-G.-O. ausgestatteten Innungen den Antrag auf Errichtung einer Zwangsinnung stellen können. Wie wir hören, wird demnächst eine der größten in Ostafrika befindlichen Kaffeeplantagen, welche gegen wärtig aus Privatmitteln betrieben wird, in eine Aktien gesellschaft umgewandelt werden. Es handelt sich um die Plantage Sakarre; dieselbe liegt ani Westabhang des Luengera Thals in Usambara in einer Höhenlage von 1200 m. Die Plantage enthält jetzt bereits 170000 Kaffeebäume. Bis zum September d. I. werden 300000 Bäume ausgepflanzt sein. Die über die Plantage im amtlichen Bericht über die Entwickelung der Schutzgebiete, sowie in besonderen Gutachten seitens der Fachautoritäten in Deutsch-Ostafrika gefällten Urtheile find überaus günstig. Die Höhenlage entspricht den Anforderungen des arabischen Kaffeebaums in hervorragender Weise. Die Temperatur schwankt zwischen einem Mininum von 11" O. und einem Maximum von 27" L. Der Umfang des Areals der Plantage beträgt 5000 Hektar, von denen nach den Be- daß derselbe auch von der Konkursmasse ausgeschlossen werden muß. Zivilprozeß- und Konknrsordnung sind in mancher Hinsicht in Beziehung zu einander gebracht worden; durch die Einschränkung der der Pfändung unterworfenen Gegenstände ist auch der Umfang der Konkursmasse kleiner geworden. Tief einschneidend in die jetzigen Verhältnisse sind auch die Bestimmungen des 8 2. Bisher hatten die Unterhaltungsansprüche gegenüber Ehegatten, Kindern oder Eltern bei der Einleitung des Konkursverfahrens ein ge wisses Vorzugsrecht, insofern der Gemeinschnldner verlangen konnte, daß die Unterhaltungsansprüche während der ganzen Zeit des Verfahrens aus der Masse bestritten wurden. Dem wird nun ein Ende bereitet, indem 8 2 in einem neuen Absätze bestimmt, daß derartige Unterhaltungsan sprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Ver schieden behandelt in den einzelnen deutschen Rechtsgebieten wurde die Frage, wem das Recht zusteht, eine vor der Eröffnung des Verfahrens dem Gemeinschuldner angefallene Erbschaft oder ein Vermächtniß auszuschlagen oder anzu nehmen. Dieser Punkt ist jetzt dahin geregelt worden, daß dem Schuldner dieses Recht allein gebührt, und die Ent schließung resultirt aus den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach die Ausschlagung einer Erbschaft die Wirkung hat, daß der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt. Bisher waren keine allgemeinen Vorschriften maß gebend darüber, ob ein von dem Gemeinschulduer ertheilter Auftrag durch die Eröffnung des Konkursverfahrens criischt; das geschieht jetzt, wenn sich der Auftrag nicht auf das zur Masst gehörige Vermögen bezieht. In gleicher Weise wird verfahren, wenn sich jemand durch einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag verpflichtet hat, ein ihm von dem Gemeinschuldner übertragenes Geschäft zu besorgen. Eine wichtige Aenderung enthalt auch der 8 25 des Entwurfs, welcher von der Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügungen spricht. Künftig werden in dieser Beziehung die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend sein, wonach z. B. die Frau schon dann berechtigt ist, Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn das Verhalten des Mannes die Be sorgniß rechtfertigt, daß die Rechte der Frau in einer das eingebrachte Gut erheblich gefährdenden Weise verletzt werden. Deshalb werden in der Konkursordnuna einfach alle anderen in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Ver Gedenktage des Jahves 18Y8. Zum 25jährigen Regierungsjubiläum Aönig Alberts von Sachsen. 15. Februar. 1873. ff Generallieutenant von Heintz, Kommandeur der sächs. Truppen im Schleswig-Holsteiner Feldzug 1849. 1876. Besuch des deutschenKronprinzen ani königlichen Hof in Dresden. 16. Februar. 1871. Kapitulation der Festung Belfort. 1897. Nachmittags in der 4. Stunde bricht in der Kreuzkirche in Dresden Feuer aus und äschert das Gottes haus vollständig ein. 17. Februar. 1876. König Albert verleiht das K. S. 2. Husaren- Regiment Nr. 19 dem deutschen Kronprinzen. 18. Februar. 1871. Die französischen Truppen ziehen aus Belfort ab. Die Festung wird von deutschen Truppen besetzt. Die neue Rsnkurssrdnung. Das am 1. Januar 1900 in Kraft tretende Bürger liche Gesetzbuch bedingt bekanntlich eine Reihe neuer Spezial- gesetze auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts. Das Gerichtsverfafsungsgesetz, die Novelle zur Zivilprozeßordnung, das Gesetz über die freiwilligeGerichtsbarkeit.überdieZwangs- versteiaerungen rc. sind dem Reichstage zugegangen und haben auch theilweise schon zur Berathung gestanden. Als letztes dieser Gesetzes ist nun auch die neue Konkursordnung von der Regierung dem Reichsparlamente überwiesen worden; auch sie muß mit der Einführung des Bürgerlicheu Gesetz buches in Kraft getreten sein, also unbedingt erledigt werden, gleichviel welche Aenderungen der Reichstag etwa zu machen beliebt. Aber wir wollen gleich von vornherein bemerken, daß die Regierung sich in dem Entwürfe eine weist Be schränkung auferlegt hat, daß sie im allgemeinen nur solche Neubestimmungen traf, welche durch das Bürgerliche Gesetz buch geradezu geboten werden. So hat sie sich z. B. nur einen kleinen Theil der vom Zentrum dem Reichstage gemachte» Vorschläge zur Konknrsordnung angeeignet und sich lediglich an das dringendste Bedürfniß gehalten. Wir wollen in dem Folgenden auf einige der wesent