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ThmM Men, Mmlehn nÄ die UMM-en. Imlsblull für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 5i> Pf- Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnscrtionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag vvn Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlicb für die Redaktion Martin Berger daselbst. No» 91 DsmwrsLag, dem S» AngKst 1897. Erlaß, HuN ssp § rrs h e i N s f f e N d. Am 27. ds. Mts. ist in Unkersdorf ein kleiner glatthaariger gelbbrauner Stubenhund männlichen Geschlechtes, ungefähr 4 Jahre alt, welcher Menschen und Thiere gebissen hat, getödtet worden. Bei der bezirksthicrärztlichen Section des Thieres hat sich herausgestellt, daß dasselbe au der Tollwuth gelitten hat. Zu Verhütung der Weiterverbreitung der Wnthkraukhcit wird daher über die im Vier-Kilometer-Umkreise von Unkersdorf belegenen Gemeinden und Gutsbezirke Unkersdorf, Wilsdruff, Sachsdorf, Klipphausen mit Neudeckmühle, Kleiuschönberg, Niederwartha, Weistropp, Hühndorf, Kaufbach, Grumbach, Kesse lsdorf, Steinbach b. K. und Roitzsch b. K. die H««defperr-r vis zum 27. Gkrsbsu r. I. dergestalt verhängt, daß bis zu diesem Tage alle in den bezeichneten Orten vorhandenen Hunde festzulegen (anzuketten oder einzusperren) oder mit sicherem Maulkorbe versehen, an der Leine auszuführen sind. Die Benutzung von Hunden zum Ziehen wird unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest augcschirrt und mit einem sicheren Maulkorbe versehen werden, außer der Zeit des Gebrauchs sind auch sie sestznlegen. Die Verwendung von HivtsnhunSsM zur Begleitung der Herde, von zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd wird unter der Voraussetzung genehmigt, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdrevieres) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen können nicht blos nach § 66 Punkt 4 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 als Uebertretungen, sondern bei wissentlicher Verletzung derselben, auch nach § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs als Vergehen mit Gefängniß bestraft werden. Die Ortsbehörden haben vorstehenden Erlaß sofort iu ortsüblicher Weise bekannt zu machen und seine Durchführung strengstens zu überwachen. Meißen, am 30. Juli 1897. Die Königliche AmtshaupLmKNNschaft, I. V. v. Bsse. Bekanntmachung. DouuerstW. dew 8» August -. I. Abends 8 Uhr öffentliche Stadtgemeitröerathssitzung. Wilsdruff, 3. August 1897. Anesiusr, Bgmstr. Versteigern« g. - Freitag, Nen 8. August Ns. Fs sollen im Bathbaushsfs eine Uhr, ein Han-Soffer, eine Labe sowie verschiedene Rleivungsstücke an den Meistbietenden versteigert werden. Wilsdruff, 3. August 1897. Vursran, Bgmstr. FeLdveppaehtting Das vormals Grsßs'setzs ^'lögrurrLfLis^, Parzelle 870 des Flurbuches für Wilsdruff, soll — oyne die anstehende Ernte — auf H Jahre hinter einander an den Meistbietenden verpaevLst werden. Die näheren Bedingungen werden im Verpachtungstermme* bekannt gegwen werden. Die Bieter wollen sich Sonnabend, den 7. August d. I. AbeuSs Ahr an dem bezeichneten Felde (Gründcheuweg) eiufinden. Wilsdruff, 3. August 1897. Bgmstr. Bursian. Hier thut Staatshilfe uoth! Im Volke würde es freudige Zustimmung finden, wenn alsbald tue Landstände einberufen würden, um über die Beschaffung der noth wendigen Mittel zu berathen. Gegen eine zu solchem Zwecke aufgenommene Millionenanleche, um rasche, aus reichende Hilfe zu schaffen, würde wohl auch der engher zigste und ängstlichste Finanzmann nichts vorbrmgen können. Indem wir den dauernden Verfall L-ansender von > wirthschaftlichen Existenzen durch rasche Hilfe hindern, er halten wir, rein ökonomisch betrachtet, deren Leistungs fähigkeit für den Staat: Pflicht der Selbsterhaltung des Staatswesens ist es, in diesem außergewöhnlichen Falle sich nicht auf zufällige, niemals gleichmäßig durchgreifende Privatwohlthätigkeit zu verlassen. Die Pariser Bazar-Nächstenliebe bleibe uns fern Fern bleibe uns auch alle thräuenselige Sentimentalität, die den gesunkenen Muth des Betroffenen nur noch mehr lähmt. Nüchtern, fest, entschlossen, wie es Männern ziemt, wollen wir den Schaden ermessen und dem Unglück ins Auge blicken. Unser fleißiges Sachsenvolk ist so tüchtig, daß es aus eigener Kraft sich wieder emporzurichten vermag. Darum Kopf hoch! Frisch ans Rettungswerk! Nicht schwächlich nach fremder Hilfe ausgeblickt! Lasset uns vielmehr der Welt ein Beispiel geben, wie ein intelligentes, arbeitsames Volk unter Führung einer wohlwollenden, umsichtigen Regierung die schwersten Schicksalsschläge zu überwinden und sich selbst wieder emporzuarbeiten vermag. Aus viel schwereren Nöthen hat sich schon das Sachsenland zu ueuer Blüthe erhoben. Warum sollte es diesmal nicht auch gelingen? ..... rar... — StimtshWe! Von einem entsetzlichen Unglück ist unser Sachsenland heimgetucht worden! c er Erbarmungslosigkeit hat das eut- sesselte E ement die Wer e menschlichen Fleißes vernichtet und Tausende m Armuth, Eleud und Trauer versetzt. Obdachlos irren die Aermsten umher. Händeringend umstehen sie die spärlichen Trümmer ihrer zerstörten Wohn stätten, ihres fortgerisseuen Hausrathes. Wehklagend suchen sie nach den Ihren, die ein jäher Tod ihnen geraubt. Ein Bild des jammervollsten Elendes, der entsetzlich sten Verwüstung, der bittersten Noth, wohin wir nur blicken! Nun, da gilt es, die Hoffnungslosen aufzurichten, die Entblößten zu kleiden, den Obdachlosen eine neue Heim stätte zu bereiten, die Noth zu lindern, ehe Verzweiflung sich der so schwer Heimgesuchten bemachügt Was soll nun geschehen? Prwatwohlthatigkeff, so erwünscht und erfreulich sie ist, vermag bei der Größe des Unglücks, bei der erschreckenden Höhe des Schadens keine ansreichende Hilfe zu gewähren. Auf Unterstützung aus freundlich gesinnten Nachbar ländern dürfön wir nicht rechnen, da diese von ^der glei chen Noth nicht minder schwer betroffen worden sind. Es bleibt uns nur die Hilfe durch uns selbst. Die betroffe nen Gemeinden freilich sind außer Stande, sich selbst zu helfen. Hier muß die Gesammtheit für den Einzelnen und für die einzelne Gemeinde haften und eintreten. Sie muß die Noth, die den Einzelum und die einzelne Ge meinde zu erdrücken droht, an ,^ckmltern der Ge- tammtheit berthejlew , Lhvsnrk der Stadt Wilsdruff. (Nachdruck v-rboUn.) (Fortsetzung.) 1896. Am 18. Januar wurde zur Erinnerung au die vor 25 Jahren erfolgte Begründung des neuen deutschen Kaiserreiches in der Morgenfrühe den Bewohnern durch einen durch die Straßeu der Stadt vom Stadtmusikchor gespielte« Weckruf das große Ereigniß iu das Gedächtniß gerufen. Vormittags zwischen 11—12 Uhr fand Konzert auf dem Marktplatze, Mittags zwischen 12—1 Uhr Glvcken- geläute und Abends ein Festkommers im Hotel zum goldnen Löwen statt. Am 20. Januar begann, nachdem auf Wunsch vieler Gemeindeglieder am 15. noch einmal Wochenkommunion und am 19. ein Abschiedsgottesdienst darin abgehalten worden war, der Abbruch der alten Nikolaikirche. Durch kundige Arbeiten des Glockengießers Bierling in Dresden wurden die Glocken, welche in der neuen Nikolaikirche wieder verwendet werden sollen, vom Thurm abgenommeu und auf unten bereitstehende Wagen herabgelassen, auf denen sie in die Bierling'sche Glockengießerei nach Dresden gefahren wurden, um daselbst gereinigt zu werden und einen drehbaren Klöppel, sowie eisernen Glockenstuhl zu erhalten. Die Orgel der alten Nickolaikirche wurde vou Arbeitern der Orgelbauer Gebrüder Jehmlich in. Dresden.,