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WchtlM für Wilsdruff Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar DienS-' tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels, s Alk. 30 Pff., durch die j)ost bezogen s Mk.55pf. Einzelne Nummern Z0 j)f. ThmM Sitbrnlkhn und die UmMM. Imtsblslt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. Insertionspreis j0j)f. pro dreige- spaltens Eorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag van Martin Berger !N Firm.. L> A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst Sonnabend, den 29. Dezember No. 11« 1894 tammrollen-Nach- die Ortsbehörden der Rekrutirungs-StammroNen hier einzureichen. Ueber etwaigen Abgang und Zugang Militärpflichtiger nach erfolgter Einreichung der Stammrollen ist sofort Anzeige bez. unter Beifüg träges anher zu erstatten. Meißen, am 20. Dezember 1894. an die Einreichung Die Ortsbehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf Königliche Amtshauptmannschaft von Schroeter. werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß „die Versäumniß geatzten Strafen zur rechtzeitigen 8 25,1 der Wehrordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die Rekrutirungs-Stammrollen sind nach erfolgter Eintragung -er Militärpflichtigen in alphabetischer Scheinen, Loosungs-Scheinen und sonstigen Unterlagen bis zum s. Februar 18»s ichtigen durch öffentlichen Anschlag, öffentliche der Rekrutirungs-Stammrolle, welche nach ge mit den Geburtslisten, Geburts- en an die Herren Standesbeamten die Einreichung von Auszügen aus dem Sterberegister Unter Hinweis auf die Bestimmung in § 46, 7b der Wehr-Ordnung (Ges.- und Verordn-Blatt v. I. 1888, S. 609 fg^werden^u Herren Standesbeamten de- hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirkes veranlaßt, bis zum 15. Januar 1895 einen Auszug aus dem Sterbe-Register, enthaltend die im Jahre 1894 verstorbenen männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr nicht erfüllt Habets anh Meißen, am 20. December 1894. Königliche Amtshauptmannschaft von Schroeter. inzureichen. Sekr. Busch, Ger.-Vollz. Montag, Sen 31. Dezember S. IS Wilsdruff, am 24. Dezember 1894. Sekr. Ger.-Vollz. Die Gemeindekrankenkaste Ficker, Brgmstr. aatseisenbahnen Traft: schmalspurigen Eisenbahnen: (iSLI >. 480^ bei Vermeidung sofortiger Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens anher zu bezahlen. Gleichzeitig wild darauf aufmerksam gemacht, daß nach § 11 des für den hiesigen Krankenverbande geltenden Statuts die Beiträge wöchentlich im Voraus zu beM Wilsdruff, den 27. Dezember 1894. Sonnabend, den 29. SS. Mts., Bormittags 11 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung Wilsdruff, am 28. Dezember 1894. Der Stadtgemein berat h. Ficker, Brgmstr. Montag, den 31. dies. Mon., 3 Uhr Nachmittags gelangt in 1 Kommode und 1 Tisch zur Versteigerung. Bieterversammlung im dasigen Gasthofe. Wilsdruff, am 28. Dezember 1894. 1 Uhr Nachmittags gelangt in dem Dorfe H«Ik»iK8«Iortl 1 Sopha und 1 Tisch zur Versteigerung. Bieterversammlung im dasigen Gasthofe. Bekanntmachung Behufs baldiger Ablegung der Jahresrechnung sind die noch im Rückstände befindlichen Beiträge zur Kranken-, Jnvaliditäts- und Altersversicherung „hjs Uonigltch Säehsis Am 1. Januar 1895 treten für die nachgenannten schmalspuriges? 1-, neue Tarife für die Beförderung von Gütern, Leichen unt^mbent Donnerstag, den 3. Januar 1893, 1 Uhr Nachmittags gelangt in dem Dorfe 1 Wäschmangel und 1 Handwagen zur Versteigerung. Bieterversammlung im dasigen Gasthofe. Wilsdruff, am 27. Dezember 1894. Sekr. Busch, Ger.-Vollz. an die Herren Standesbeamten die innenbezeichneten Stegister-Auszsige betr. Die Herren Standesbeamten des hiesigen Bezirkes werden hierdurch darauf hingewiesen, daß von ihnen gemäß § 46 Punkt 7 er der Mehr- blalt vom Jahre 1888 Seite 609 fg.) den Ortsbehörden ihres Bezirkes je ein Auszug aus dem Geburts-Register des Jahres 1878, enthaltend all Kindern männlichen Geschlechtes innerhalb der Gemeinde unentgeltlich zuzustellen ist. Die Formulare hierzu werden demnächst übermittelt werden. Meißen, am 20. Dezember 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. v. 8«I»r«e1«r. g (Gesetz- und Verordnungs- ungcn der Geburtsfälle von