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Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar DienA tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen j Mk.55pf. Einzelne Nummern sO Pf. ThmM Ach«, Mtnlehll lind die AmMM. -r — Imtsöluft Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags s2 Uhr angenommen. Insertionspreis jOpf. pro dreige- spaltens Eorpuszeile. für die Agl. Amtshauxtmannschast Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt- Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 108. Sonnabend, de« 8. Dezember 18S4. Bekanntmachung, den Hufbeschlag betr. In Gemäßheit Punkt 2 der unter dem 24. Oktober 1884 erlassenen Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 16. April 1884, die gewerbsmäßige Ausübung deS Huf beschlages betreffend, wird hiermit veröffentlicht, daß nach dem in diesem Jahre von ihm beigebrachten Zeugnisse der Königlichen Commission für das Veterinärwesen ä. <1. Dresden, 30. Januar 1892, der Schmiedemeister Earl Linil Gaitzsch in Limbach bei Wilsdruff als geprüfter Hufbeschlagschnried diplomirt worden ist. Meißen, am I. Dezember 1894. Königliche Amtshauptmannschaft. I. A. Meusel, Bezirksassessor. Bekanntmachung. Nachdem bei der heutigen Stadtverordneten-Ergänzungswahl Herr Obermeister der vereinigten Handwerkerinnung, Lederfabrikant Johannes Richard Bruns Bretschneider und Herr Kürschnermeister Otts Rudslph Springsklee als ansässige Stadtverordnete, sowie Herr Schuldirektor Friedrich Ernst Gerhardt als unansässtger Stadtverordneter, ferner Herr Stellmachermeister Barl Julius Galle und Herr Schuhmachermeister Ernst Heinrich Bernhard Busch als ansässige Stadtverordneten-Ersatzmänner, sowie Herr Holzbildhauer Bernhard" Rsbert Richard Hsfmann als unansässtger Stadtverordneten-Ersatzmann gewählt worden sind, so wird Solches hiermit öffentlich bekannt gemacht. Wilsdruff, den 6. Dezember 1894. Der Bürgermeister. Ficker. aus Spechtshausener Staatsforstrevier. Im Gasthsfe zu Spechtshausen sollen * Donnerstag, den 29. Dezember 1894 von Vormittags 9 Uhr an folgende Nutz- und Brennhölzer, als: 680 weiche Stämme, 145 weiche Klötzer, 215 weiche Derb- und 290 weiche Reisstangen, 3300 fichtne Weinpsahle, 4 Rm. harte nnd 28 Rm. weiche Rrennscheite, 325 Rm. weiche Rrennknüppet, 2 Rm. harte und 298 Rm. weiche Aeste, versteigert werden. Näheres enthalten die bei den Orlsbehörven uno in den Schankstälten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königs. Aorstremerverwaltung Spechtshausen und Königs. Iorstrentamt Tharandt, am 5. Dezember 1894. Flemming. Lvslfframm. Die Thronrede. Die Thronrede, mit welcher der Kaiser am Mittwoch Mittag im Rittersaale des Königlichen Schlosses zu Berlin den Reichstag eröffnet hat, ist als eine der bedeutendsten in jeder Hinsicht zu bezeichnen, welche seil der Wiederaufrichtung des Deutschen Reiches die Rcichsboten zu ernster parlamentarischer Arbeit berufen haben. Des vollendeten neuen ReichstagS- hauses gedenkend, wünschte nach dem Willkommengruße der Kaiser, daß Golles Segen auf dem Hause ruhen möge und zugleich die Wohlfahrt deö Reiches immer das Ziel sein, welches alle zur Arbeit im Reichstage Berufenen anstrebe. Als den vornehmsten Wunsch hebt dann der Kaiser die Lösung wirthschaftlicher und sozialpolitischer Aufgaben im neuenReichs- tage hervor, denn getreu den Ucberlieferungen der Vorfahren und im Einverständnisse mit seinen hoben Bundesfürsten gilt eö dem Kaiser als vornehmste Aufgabe die schwächeren Klassen im Staate zu schützen und ihnen zu einer höheren wirthschaft- lichen und sittlchen Entwickelung zu verhelfen. Von der Ueber- zeugung ausgehend, daß es der Staatsgewalt obliegt, die wider- streitenden Interessen d-r verschiedenen Berufsklassen dem Ge- iammlintercsse zu unlerordnen, sollen hauptsächlich die Grund sätze ter ausglcichenden Gerechtigkeit zur Geltung gebracht werden. Soll dies aber wirksam geschehen, so erhofft der Kaiser auch die rückhaltslose Unterstützung des Reichstages, wo es geboren erscheint, dem verderblichen Gebühren Derjenigen wirksamer entgegenzutreten, welche die Staatsgewalt an der Erfüllung ihrer Pflicht verhindern. Da die vorhandenen Ge setze dazu nicht die nöthige Handhabung bieten, wird dem Reichs lage sofort ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher den Schutz der Staatsordnung noch verstärken soll. Die Ein bringung einer Vorlage gegen die Umsturzbestrebungm der So- zioldeniokratie ist also eine Thatsache. Ferner kündigte der Kaiser zwei Vorlagen an, welche die Schäden und Mängel in der Strasprozeßordnung beseitigen und auch unschuldig Ver- urlheilten eine entsprechende Entschädigung gewähren sollen. ' Um die Gefahren abzuwenden, welche dem Volkswohlstände durch mißbräuchliche Anwendung des Börsenverkehrs drohen, soll auch in dieser Session ein Gesetzentwurf vorgelezt werden, welcher diesen Schäden entgegentretcn soll. Dasselbe gilt von einem Gesetzentwürfe, welcher Handel und Gewerbe vor dem unlauteren Wettbewerbe zu schützen berufen ist. Da sich die finanziellen Verhältnisse des Reiches in bedenklicher Weise ver schoben haben, indem jetzt die Bundesstaaten höhere Ma- trikularbeiträge zu leisten haben als sie aus den Erträgen der Reichssteuern und Zölle verrechnet bekommen, so halten die verbündeten Regierungen an der Nothwendigkeit einer Finanz- resorm zu Gunsten der Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches fest und erblicken in einem neu vorgelegten Ge setzentwürfe über eine neue Besteuerung des Tabaks das ge eignete Mittel dazu. Zur Befriedigung des Kaisers hat im letzten Jahre das Vertrauen auf die Erhaltung des Friedens eine neue Kräftigung erfahren und pflegt das deutsche Reich mit allen Mächten gute Beziehungen. Die Thronrede lautet wörtlich wie folgt: Geeehrte Herren! Im Namen Meiner hohen Verbündeten heiße Ich Sie beim Beginn Ihrer verfassungsmäßigen Thätigkeit willkommen. Sie wer-en Ihre Arbeit in die neue Stätte verlegen, welche durch zehnjähriges ernstes Schaffen als ein Denkmal vaterländischen Fleißes ihrer Vollendung entgegengeführt ist. Möge Gottes Segen auf dem Hause ruhen; möge die Größe und Wohlfahrt des Reiches das Ziel sein, welches alle zur Arbeit in seinen Räumen Berufenen in selbstverleugnender Treue anstreben! Diesen Wunsch empfinde Ich besonders lebhaft im Hinblick auf die wirthschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben, welche unter ' Ihrer Mitwirkung zur Lösung zu bringen sein werden. Getreu den Ueberlieferungcn der Vorfahren betrachten Meine hohen Verbündeten und Ich es als die vornehmste Aufgabe des Staates, die schwächeren Klassen der Gesellschaft zu schützen uno ihnen zu einer höheren wirthschaftlichen und sittlichen Ent wickelung zu verhelfen. Die Pflicht, dieses Ziel mit allen Kräften anzustreben, wird um so zwingender, je ernster und schwieriger der Kampf um das Dasein für einzelne Gruppen der Nation sich gestaltet hat. Von der Ueberzeugung getragen, daß es der Staatsgewalt obliegt, gegenüber den streitenden Interessen der verschiedenen Elemente das Gesammtinteresse des Gemeinwesens und die Grundsätze der ausgleichenden Gerech tigkeit zur Geltung zu bringen, werden die verbündeten Regie rungen fortfahren in dem Bestreben, durch Milderung der wirthschaftlichen und sozialen Gegensätze das Gefühl der Zu friedenheit und der Zusammengehörigkeit im Volke zu erhalten und zu fördern. Soll aber dieses Bestreben, bei welchem Ich Ihre rückhaltlose Unterstützung erhoffe, in seinem Erfolge ge sichert werden, so erscheint es geboten, dem verderblichen Ge bühren derjenigen wirksamer als bisher entgegenzutreten, welche die Staatsgewalt in der Erfüllung ihrer Pflicht zu stören ver suchen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die bestehende Gesetz gebung nicht die erforderlichen Handhaben hierzu bietet. Die verbündeten Regierungen erachten deshalb eine Ergänzung unseres gemeinen Rechtes für geboten. ES wird Ihnen unverzüglich ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, welcher vor nehmlich durch Erweiterung der geltenden Strafvorschriften den Schutz der Staatsordnung verstärken will. Ich hege die Zu versicht, daß Sie für diese ernste Aufgabe Ihre thatkräftige Mitwirkung gewähren werden. Die seit Einführung der Reichs justizgesetze gesammelten Erfahrungen haben Mängel der Straf- Prozeßordnung und der mit ihr im Zusammenhang stehenden Theile des Gerichtsverfassungsgesetzes ergeben. Behufs ihrer Beseitigung wird Ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, in