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Wochenblatt für MMff Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Dienst tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis Viertels. I Mk. 30 j)f., durch die Post bezogen j Mk.35j)f. Einzelne Nummern 10 Pf. TharM Noffen, Sikbealeha mb die KmstgM». Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags (2 Uhr angenommen. )nsertionspreis jOpf. pro dreige spaltene Lorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Firma H. A. Berger in M!?drun. — Verantwortlich sür die Redaktion H. A. Berger daselbst. No. 1W. Dienstag, Sen 2». November 18S4. Bekanntmachung. Der Ziegeleibesitzer 12. I. in IVilckkerx beabsichtigt, in dem unter Nr. 24 des Brand-Versicherungs-Katasters, Nr. 11'6 des Flurbuchs sür Wildberg gelegenen Grundstück einen neuen Ziegelbrennofen (sogenannten Kammerofen) zu errichten. MM ^K^.Jn Gemäßheit § 17 der Reichsgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 16. November 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. vsu Schroeter. Donnerstag, den 22. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemein-erathssitzung. Wilsdruff, am 19. November 1894. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Die Sonntagsruhe. Schon in da« dritte Jahr hinein besteht nun das soge nannte „Sonntagsruhe-Gesetz", wie cs in der letzten Novelle zur Gewerbeordnung enthalten ist, aber noch heute giebt sich gegen dasselbe in weiten Volkskreisen mehr oder weniger Abneigung kund. Das ganze Gesetz hat eben von Anfang an viel zu scharf und unvermittelt in tiefeingewurzelte Geflogenheiten, Neigungen und Ueberlieferungen der Bevölkerung eingegriffen, als baß man sich mit seinen vielverschlungenen Bestimmungen so rasch hätte aue- söhnen können. Dazu kommt noch, daß bas Sonntagsruhe- Gesetz nach gar manchen Richtungen hin den Anforderungen und Bedürfnissen des täglichen Daseins direct widerspricht, und gerade letzterer Umstand trägt wesentlich zu der noch immer vielfach fortbestehenden Unzufriedenheit mit der neuen Sonntags- Ordnung bei. Man könnte sich eigentlich wundern, daß ein derartiges Gesetz, welche« so mannichfach mit den Volksgewohnheiten wie mit den Anforderungen des praktischen Lebens collidirt, vom Re'chetage überhaupt beschlossen wurde, der in seiner Mitte doch allzeit eine sehr große Anzahl praktisch erfahrener und mit den Regungen und Empfindungen der Volksseele vertrauten Männer gezählt hat. Aber die Mehrheit des Reichsparlaments, welche seinerzeit das Sonntagsruhegesetz beschloß, hat hierbei vor Allem dessen berechtigten sozialpolitischen Kern im Auge gehabt und daher geglaubt, alle wohl schon damals aufgetauchlen Bedenken gegen die geplante einschneidende Neuerung zurück stellen zu müssen. In der That, der das Gesetz über bie Sonntagsruhe ober, wie es auch heißt, das Arbeiterschutzgesetz, durchziehende Grundgedanke ist ja auch ein so schöner und erhebender, daß man sich über seine Verwirklichung vom humanitairen und sozialpolitischen Standpunkte aus nur freuen kann. Der übermäßigen Ausnutzung der Arbeitskraft von ungezählten Tausenden, die in den verschiedensten Zweigen des HandelsgewerbeS, für welches ja die reichsgesetzliche Sonntags ruhe vorläufig noch allein gilt, angestellt sind, ist durch letztere ein Ziel gesetzt worden, und alle diese Bevölkerungselemente genießen nunmehr die Wohlthat der behaglichen Ruhe und Erholung am Tage des Herrn. Aber um diesen glücklichen und gesunden Kern des Gesetzes hat man dann noch eine ganze Reihe von Maßnahmen, die mit den eigentlichen Zielen und Zwecken der reichsgcsetzlichen Sonntagsruhe theils gar nicht, lheilS nur sehr lose zusammenhängen, gruppirt, Maßregeln, die infolge ihres vielfach engherzigen, bureaukratischen und schadlo- msirenden Charakters gleich von Anfang an in weiten geschäft lichen wie häuslichen Kreisen Mißvergnügen und Widerspruch hervornefen. Diese Stimmung macht sich trotz aller Einschränk ungen und wachsenden „Ausnahmen", welche da) Sonntags- ruhegesetz seit seinem zweieinhalbjährigen Bestehen schon erfahren tat, noch immer bemerklich, und eS wäre darum nur lebhaft zu wünschen, daß der Reichstag die letzte Gewerbeordnungs- Novelle einmal einer gründlichen Durchsicht unterzöge, um ihre auf die Sonntagsruhe bezüglichen Bestimmungen mit den wirk lichen Erfordernissen des praktischen Lebens endlich mehr als bis jetzt in Einklang zu bringen. Von einer völligen Wieder abschaffung dieses in seinem innersten Wesen doch so wohlthätig wirkenden Gesetzes kann indessen selbstverständlich keine Reoe sein und sicherlich wird an maßgebender Stelle an eine solche radicale Maßnahme auch gar nicht gedacht. Unter den obwaltenden Verhältnissen ist eö nun nur mit Befriedigung zu begrüßen, daß die Ausdehnung der reichsgesetz- ULen Sonntagsruhe auch auf Industrie und Handwerk nur sehr vorsichtig und schrittweise erfolgt. Sind doch auf den betref fenden Gebieten der ErwerbSthäligkeit die Schiwerigkciten und Hindernisse, welche in de» Praxis der Einführung dieser Reform Die „Leipziger Jllustrirte Schuhmacherzeitung brachte nun der Verfasser, hier könne ebenfalls, wie bei der Ausbildung zu dem nicht ausgesprochenen Ergebniß, daß an eine Aufbesserung Die mit entgegenstehen, noch größere, wie beim Handelsgewerbe, es könnte daher mit einem allzuhastigen und zugleich nivellirenden Vorgehen mit den Sonntags-Bestimmungen für Industrie und Handwerk sonst leicht recht bedenkliche Erfahrungen gemacht werden. nachweis zeigen, daß sie dazu selber geeignet seien. Recht beklagte mangelhafte Lehrlingsausbildung ist doch nur auf Betrachtungen über Ausbesserung des Handwerks. der Lehrlinge, niemand besser eingreifen als der Bund deutscher Schuhmacherinnungen — also, im allgemeinen gesprochen, eine innungsmäßige Organisation, so hat er vollkommen recht; nur muß er nicht vergessen, daß eine kräftige, allumfassende Innung dazu gehört, um auch dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Stellt der Verfasser der „Betrachtungen" also den In nungen so erhebliche Aufgaben, so muß er vor allem erst da für sorgen, daß die Organisation dazu fähig sei. Experimen- tiren kann eine „freie" Innung nicht, und wenn es heißt, die Innungen mögen nur erst zeigen, was sie leisten können, dann werde sich die Zahl der freiwilligen Mitglieder rasch und be deutend vermehren, so ist das eine beweislose Behauptung, die von den Thatsachen selbst schon lange sä absuräum geführt ist. vor einiger Zeit einige Betrachtungen über die Aufbesserung B""ung das möglich. > des Handwerks, die nach mehr als einer Seite interessant sind, f . B^er verlangt der Verga ser mit Recht, eS müsse ein Der Verfasser ist nämlich kein Anhänger des Befähigungönach-! günstigerer, unabhängigerer Einkauf der Rohwaare als noth weises, ja er ist nicht einmal ein Befürworter wendig für ein besseres Gedeihen der Kundenschuhmacherei «nS Zwangsinnungen, und gleichwohl kommt er bei aller ausge- Auge gefaßt werden. Nicht allein für die Schuhmacherei güt sprochenen Abneigung vor diesen beiden berechtigten Forderungen Forderung, sie ist allen Handwerkern gemeinsam. Meint 0 m ? a , t» , u v „„„ g.pr könne ebenfalls wie be, der Ausbüknna Rechnung der Untüchtigkeit vieler Meister und derjenigen „Lehr herren zu setzen die nach dem heutigen Rechte Lehrlinge „aus bilden" dürfen, ohne selber das Handwerk jemals praktisch be trieben zu haben. Will der Verfasser der „Betrachtungen" also ernsthaft auf sein Ziel losgehen, so wird er mit uns für die Einführung des Befähigungsnachweises eintreten müssen. Hinsichtlich der Innungen schreibt der Verfasser: „Wohl können die Innungen auch heute noch nach verschiedenen Seiten hin sehr nützlich wirken, allein dazu bedarf cs nicht einmal des staatlichen Eingriffs, vielleicht durch Einführung von Zwangs innungen. Nein, die Mitglieder müssen freiwillig kommen, und das thun sie auch, wenn die Sache einen faßbaren Werth hat; mit Zwang erreicht man nichts. Deshalb ist die Idee der Zwanzsinnungen eine ganz verkehrte. Was soll auch die Organisation allein bezwecken, wenn der Handwerkerstand in sich selbst nicht gekräftigt wird? Und als pure Organisation sind die Innungen anzusehen, sofern sie nicht in irgend einer Genossenschaft sich vereinen." Das Handwerk kann nun aber ohne die Zwangsorgani- sation garnicht in sich gekräftigt werden. Die freien Innungen haben ihre Ohnmacht wirklich zur Genüge gezeigt. Entweder halten sich ihnen die leistungsfähigsten Meister fern, weil sie der Innung nicht benöthigen, und dann fehlt der nothwendige materielle Rückhalt; oder die unbemittelten Meister lehnen den Beitritt ab, weil ihnen auch die geringe Beitragssumme noch zu viel ist im Verhältniß zu d->m bis jetzt gebotenen Vortheil: dann geht der Hauptzweck, den wirthschaftlich Schwachen eine Stütze zu sein, der Innung verloren. Ohne Zwang, der groß und klein, reich und arm zu einem kräftigen widerstandsfähigen Ganzen einigt, geht es mit einer Handwerksorganisation auf keinen Fall. Der Verfasser der „Betrachtungen" stellt den freiwilligen des Handwerks ohne Zwangsinnungen und Befähigungsnach weis nicht zu denken ist. In den „Betrachtungen" heißt es nämlich, nachdem der Verfasser die Einführung des Befähigungsnachweises ausdrück lich bekämpft hat: „Zunächst ist eine durchgreifendere Aus bildung der Schuhmacher sehr nothwendig, sowohl nach der fach lichen, als auch nach der kaufmännischen Seite hin. Wer in dieser Beziehung Erfayrungen gesammelt hat, der wird wissen daß hier noch sehr, sehr viel Aufbesserung noch thut; gerade durch die mangelhafte Ausbildung und nicht zum wenigsten der geschäftSmännischen, muß der Schuhmacher nur zu leicht der Konkurrenz unterliegen, bie ihm Fabrikenwaare und nichtsach liche (!) Händler machen." Wer soll nun aber eine bessere Ausbildung der Lehrlinge ins Werk setzen, wenn die Meister nicht durch einen Befähigungs Tagesgeschichte. Der Kranz des deutschen Kaiserpaares, welchen Prinz Heinrich am Sarge Alexanders III. niedcrlegen wird, dürfte eine der hervorragendsten Spenden sein. Dieselbe besteht m einem antik-römischen Kranz von drei Meter Durchmesser, aus grünen und goldenen Lorbeerzweigen gewunden, die mit natürlichen und goldenen Knospen, Bluthen und Früchten des Lorbeers durchflochten sind. Aus der Mitte des Kranzes er heben sich zwei Cycas-Circinalis-Wedel von 3^ Meter Länge. An diesen befindet sich eine breite, weiße Moireeschleife, aus welcher eine ebensolche, mit breiten goldenen Fransen eingefaßte Moirecschärpe herabhängt. Diese trägt die in Gold gestickten Monogramme des Kaisers und der Kaiserin. Die Zusammen stellung des Kranzes geschah nach den Angaben des Kaisers. Dem Bundesrath ist der Entwurf eines Gesetzes zuge gangen, betreffend Abänderung des Strafgesetzbuchs, des Mi litärstrafgesetzbuchs und des Gesetzes über die Presse. Wie es heißt, ist eine umfangreiche Begründung beigefügt. Ueber den Geschäftsplan des Reichstages vor Be ginn der Weihnachtspause lauten die Angaben noch immer recht widerspruchsvoll. Namentlich dreht sich der Streit darum, ob von den größeren zu erwartenden Vorlagen der neue Etat noch vor dem parlamentarischen Weihnachtsferien mit zur erst maligen Lesung gelangen wird. Es wäre da sehr angezeigt, wenn die Reichsregierung endlich ihre bezüglichen Dispositionen in irgendeiner unzweifelhaften Form bekannt gäbe. Ueberhaupt könnte es aber nichts schaden, wenn nunmehr über das muth- maßliche Arbeitsprogramm des Reichstages in seiner bevorstehen den Session Authentisches bekannt gäbe, denn auch in dieser Beziehung fehlt es nicht an starken Widersprüchen. Z. B. hieß es unlängst, die schon mehrfach angekündigte Vorlage über die Reform des Börsenwesens würde in der neuen Reichstags-Ses sion bestimmt eingebracht werden, andere Nachrichten aber wollen wissen, der betreffende Entwurf sei noch gar nicht in Angriff genommen. Inzwischen soll nun, wie die „Apotheker-Zeitung" Innungen recht erhebliche Aufgaben. Er will, daßjste Fach schulen ins Leben rufen, die als Eigenthum der Innungen von vornherein auf jeden pekuniären Vortheil verzichten — vermuth- lich aber große Kosten verursachen würden. Eine „freie" Innung wird nun aber sich zu solchen Opfern, die auch den Nicht- Jnnungsmitgliedern, die dadurch zu gut ausgebildeten Gesellen kämen, ohne den Finger krumm zu machen, nicht entschließen. 'Nur der aus der Gesammtheit der Berufsgenossen bestehenden