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Wmcktt für MMf Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstagS und Freitags. — AbonncmentöpreiS vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 ML 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. TharM NO«. Mrnlthn md die Umgegendtn. — — ImtsöluU Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionspreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 24. Freitag, Sen 23. März 1894. Des Osterfestes halber erbitten wir uns Änferate für die Dienstagsnummer bis spätestens Äonnnbenä a«8 ^mt8- «I»a ^V»«kv»I»I»1t«8 1«r HTil8Uv«S. Grabesgang am Ostermorgen. Dunkel war's noch auf den Straßen, Da und dort ein trübes Licht — Langsam durch die Wolkenmassen Morgens erster Schimmer bricht: Weit verbreitend süße Düfte Gehn zwei Weiber aus dem Thor, In die dunkelste der Grüfte, Laagen sie den Blumenflor. Kränze haben sie geflochten. Spezereien mitgebracht, Weil der Herr nun ausgefochten Seinen Kampf mit Satans Macht. Liebe hat er auch im Blute Liebe bis zum Tod geübt — Wenn im Grab er ewig ruhte, Ewig blieb er doch geliebt. Wie sie auf dem Berge gehen, Bricht die Sonne glühend vor, Keine wagt's, sie anzusehen, Seit sie ihre Sonn' verlor. Nur noch eiliger sie schreiten. Ach, sie fragten nie nach Licht, Dürften sie zu seinen Seiten Schlummernd harren auf's Gericht. „„Aber wer wird von dem Grabe Wälzen ab den schweren Stein? Wird ein Engel unserer Gabe Liebevoller Träger sein?* — „Ach, die Engel sind verschwunden, Als Sein mächt'ger Mund erblich Und wir bleiben einsam unten, Seit zum Vater Er entwich.*" — Und sie schwiegen: mächt'ge Bäume Nehmen sie in Schatten auf, Durch die dichtverschlungnen Räume Immer banger irrt ihr Lauf. Plötzlich aus dem dunkeln Thale Aus der allertiefsten Schlucht Angeblitzt vom Morgenstrahle, Glänzt der Stein, den sie gesucht. „Laßt uns danken für den Morgen! Wenn uns auch noch vieles drückt, Ist ein schwerer Stein der Sorgen Doch vom Herzen weggerückt." „"Sieh hinunter, ach wie Helle, Welch ein klarer Morgenschein!",, Zitternd stehn sie an der Schwelle, Zitternd gehen sie hinein. Soll ich sagen, was sie drinnen Schauten, was ihr Ohr gehört? Von dem Engel Leib und Linnen Ist zu sprechen mir verwehrt. Bleibt mir doch die Eine Wonne, Deren Lob mir Gott geschenkt, Daß die starke Ostersonne Nicht nur Ein Grab hat gesprengt. — O du tote Menschenerde, O du Grab, gehüllt in Nacht, Nimm doch heut das laute: „Werde!* „Werde Licht l" des Herrn in Acht. Hört ihr nicht den Erdkreis beben? — Gottes Arm ist nicht verkürzt: „Aus dem Grab ruft er zum Leben, Und der Stein ist weggestürzt." — Schule zu bringen. Die Eltern, Erzieher, Lehr- und Dienstherren sowie Arbeitgeber werden ersucht, die bei ihnen sich aufhaltenden, zur Fortbildungsschule verpflichteten jungen Leute auf vorstehende Bekanntmachung aufmerksam zu machen. Wilsdruff, den 21. März 1894. Der Schulvorstand Dicker, Brgmstr. Bekanntmachung, die Wiedereröffnung der hiesigen Fortbildungsschule bctr. 1 ., Verpflichtet zum Besuch der hiesigen Fortbildungsschule sind alle jungen männlichen Personen, welche in der Zeit von Ostern 1892 bis jetzt die Schule verlassen haben und hier aufhältlich sind: 2 ., die Anmeldung neuemtretender Schüler hat am Sonntag, den 1j. April d. I., von Vormittags 11 bis 12 Uhr, bei dem Herrn Schuldirektor Gerhardt hier und zwar in der Erped. No. 7 persönlich zu geschehen: 3 ., die hiesige Fortbildungsschule wird . Montag, Sen 2. April ds. Js., Nachmittags 6 Uhr, wieder eröffnet; . 4 ., die Schüler erhalten wöchentlich 2 Unterrichtsstunden und zwar jeden Montag von Nachmittags 6 bis 8 Uhr; 5 ., ausgenommen von der Verpflichtung zum Besuche der Fortbildungsschule sind nur Diejenigen, welche regelmäßig eine höhere Lehranstalt oder eine mittlere oder höhere Volksschule neun Jahre anstatt 8 Jahre besuchen, oder auch dementsprechenden Privatunterricht genießen, jedoch nur unter den im Absatz 3 8 11 der Ausführungs verordnung zum Schulgesetze gedachten Voraussetzungen; 6 ., die aus einer anderen als der hiesigen Bürgerschule entlassenen Fortbildungsschulpflichtigen haben ihre Schnlentlassnngsschelne bei der Aufnahme vorzulegen; 7 ., Schulgeld ist von den Fortbildungsschülern, welche sich hier aufhalten, nicht zu entrichten; 8 ., Unentschuldigte oder ungerechtfertigte Schulversäumnisse und hierbei etwa vorkommendes widerrechtliches Verfahren der Eltern, Erzieher, Lehr- oder Dienstherren und Ar beitgeber werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft, sowie eigenmächtiges Einschrenen der Eltern gegen Disziplinarmaßregeln der Lehrer und gegen die Ordnung der Schule mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder entsprechender Hast geahndet; 9 ., die erforderlichen Rechen- und Zeichenhefte, Schreib- und Notizbücher und die sonst noch erforderlichen Schreibutensilien haben die Schüler zu beschaffen und mit in die Bekanntmachung. Die Aufnahme der angenieldeten scheilpflichtig«n Rinder erfolgt Montag, den 2. April, nachmittags 2 Uhr im Schnlsaale. Etwaige Gesuche um Versetzung von Kindern aus einer Bürgerschule in.die andere sind bei dem Unterzeichneten bis Sommbens, Sen 31. März von den Eltern persönlich oder schriftlich anzubringen. Wilsdruff, den 19. März 1894. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. Holzvevsteigerung. Vom Grillenburger Revier sollen Mittwoch, den 4. April d. I. von Bormittag S Uhr an, im Gasthofe zu Grillenburg 154 buchne und birkne und 2708 weiche Stämme, 1487 buchne, birknc und aspne und 179 weiche Klötzer, 840 weiche Reisstangen, 20 buchne und 1767 weiche Derbstangen, 11'/, Rm. fichtne Nutzscheite, sowie 62 Rm. dergl. Knüppel, und Donnerstag, Sen 5. April I., von Bormittag 1-11 Uhr an im Gasthofe zum Sachsenhofe bei Klingenberg 231 Nm. harte und 369 Rm. weiche Brennhölzer, 36 Wllhrdt. hartes und 116,8 Wllhrdt. weiches sowie 170 Rm. weiches Brennreisig versteigert werden. Näheres enthalten die in Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierverwaltung Grillenburg und König! Forstrentamt Tharandt, am 20. März 1894.