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Aul No. 15. No. 16. Bekanntmachung, die Ernennung von Kommissaren für den Bau mehrerer Secundäreisenbahnen betr-, vom 5. April 1892 und o Anzüge sr.M. 21-30 Post. H No. 17. No. 18. No. 19. No. 20. M. 24 nur M. 8 nur M. 12 nur Post. W.-Palelots fr. M. 36 —45 Post. H.-An;üge fr. M. 13—20 an, an, an, an, an, ksicherungen in wilrdi all« Hautu «sfer, Hi> d«n L-t>n> Waschu»g-I Scrll v. kvrgmar Apotheki Der Ges hr 1891. findkapital inum-Einnahm chn-Einnahme Änien-Ueberträg Vertrag zur Del von Mk. K Knaben-Bloufen U Knaben-Hosen Knatzen-Jaquetts R Knaben-Paletots R Knaben-Anzüge K Knaben-Mützen Mädchen-Blousen Mädchen-Plaids Mädchen-Jaquetts Mädchen-Paletots Mädchen-Kleider Mädchen-Mützen Nur allein l. u II. Ltg. 8«ill<»888tl »88V I, I. u. II. kitg. Frackverleib-Jnftitut. Zur Ausscheidung unreiner Säfte aus Körper und Blut sind die Schwäbischen Blutreinignngs- spillen besonders zu empfehlen. — Schachtel L Llnrlr. In Wilsdruff in der Löwen-Apotheke. Wein- und Speisenkarten hält vorräthig die Druckerei dieses Blattes. Der Stadtrath Livlrev, Brgmstr. 1 Post. Bursch.- u. Jüngl.- Anz. fr. Verkaufspreis M. 9—20 j. M. 5'/i nur an, 600 Paar einzee. Leder- Hosen fr. M. 4—18 j. M. 1V« nur an, 300 Knaben-Anz. u. Paletots fr. M. 4 ^—14 j. M. 2 nur an, Meine auswärtige Kundschaft erhält bei Einkauf von Mark 20 im Umkreis von 25 Kilometer das Retourbillet III. Klasse bei Vorzeigung cm der Kasse vergütet. — Billigste Einkaufsguelle Dresdens HV» Irsutt iw»» Iiv»1 »i» billigt«» ? Diese Frag' ist überflüssig, Längstens ist es schon erkannt, Längstens ist bas Volk sich schlüssig: Lobt nur Gold-Lins Preiskourant. Gold-Eins ist das Reich der Kleider, Billig giebt sie Jedermann, Spricht es selbst doch mancher Schneider: Daß er's nicht so geben kann. Gold-Lins fertigt nur in Massen, Gold-Lins kauft nur Ladung' ein, Drum kann sie so billig lassen, Und verschönert unser Sein. Die aus der ü. 6o1N.-Lvllstur8m»88v über nommenen Waaren werden bei mir jetzt im 8p6cia!-^U8V6nl<auf 2o unlsv ssselurenpi-vi» Nr. K König Johann-Straße Nr. S der städtischen nnd freiwilligen Feuerwehr. Sonnsbenü, tzlen 7. Hilsi rls. Zs., Vlsvkmiklsg» 6 Uki», soll eine der in § 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen HaupM Feuerwehren abgehalten werden, und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen etc., bei Vermeidung im 8 52 des gedachten Feuerlöschregulatives angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Nachmittags '^6 Uhr statt. Wilsdruff, am 29. April 1892. Der Stadtgemeinderath. fivKei», Brgmstr. Wochenmarkt zu Wilsdruff am 29. Apr^ Eine Kanne Butter kostete 2 Mk. 20 Pf. bis 2 Mk. 30 k Ferkel wurden eingebracht 200 Stück und verkauft: starke 6 bis 8 Wochen alt, das Paar 27 Mk. — Pf. bis 33 M — Pf. Schwächere Waare das Paar 18 Mk. — Pfg- 24 Mk. — Pf. Meißen, 30. April. 1 Ferkel 5 Mk. — Pf. bis ' Mk. — Pf. Eingebracht 356 Stück. 1 Kilogramm 2 Mk. 52 Pf. bis 2 Mk. 64 Pf. Dresden, 29. April. (Getreidepreise.) An der per 1000 Kilogramm: Weizen, weiß Mk., braun 198—206 Mk., Korn 194—200 Mk. Gerste, ft. 165—172 Mk. Hafer 150—154 Mk.— Auf dem Mar^ Hafer pro Hektoliter 7 Mk. 60 Pfg. bis 8 Mk. 60 Pf.. Kartoffeln pro Hektoliter 4 Mk. — Pf. bis 4 Mk. 60 Butter 1 Kilogramm 2 Mk. 20 Pf. bis 2 Mk. 60 Pf. pro Centner 3 Mk. — Pf. bis 3 Mk. 60 Pf. Stroh' Schock 26 Mk, --- Pf. bis 27 Mk. -Pf, kü8t8elllÜtz Prospekte franco durch Dir. Wsdon, Postschule Stettin. abgegeben. Es befinden sich darunter: 1 Post. W.-Paletots fr. M. 15—25 j. M. 8^ nur an, Post. W.-Paletots fr. M. 26—35jj. M. 13 nur No. 21. No. 22. No. 23. No. 24. No. 25. No. 26. No. 27. Gedachtes Stück Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen vvm 1. März ds. Js. in No. 25 dieses Blattes machen wir die hiesigen Pfrrdebesi nochmals darauf aufmerksam, daß die diesjährige Stntenmusterung und Fshlenschan für das Juchtgebiet Kesselsdorf, am 17. Mai ds. Js., Bormittags S Uhr ohne Prämiirung in Reffelsdorf stattfindet. Zugleich weisen wir darauf hin, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestö werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerhin das bisherige niedrigere Deckgeld von sechs Mark sichern wollen, müssen Stuten bei der nächsten Stutenmusterung znr Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Wilsdruff, am 2. Mai 1892. Der Bürgermeister. ^ivlcvr. Post. H.-Anzüge fr. M. 32—45 . M. 19 nur 2V0Sl Konstim-Liy. H ALL ksckuMM, Louvsrts ftiefert billigst II. k ösi-gkn's öuollckruckvi-si. Bekanntmachung, die Uebertragung des Baues einer Secundäreisenbahn an die Generaldirektion der Staatseisenbahnen betr., vom 5. April 1892. des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, den 28. April 1892. AMge Preise mit 3lo Kassen-Kabatt. 8iegfne«I 8cblesinger, In der Kl Bekanntmachung, die Einführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen unter dem 26. Februar 1892 ergangenEa-st von 9 dir Verordnung in der Oberlausitz betr., vom 1. März 1892; , »»vi Verordnung zur Ausführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen unter dem 26. Februar 1892 ergangenen § ordnung, vom 1. März 1892; Luxusgc, Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadtgemeinde Stollberg betr., vom 8. März 1892; Verordnung, das Betäuben der Schlachtthiere betr., vom 21. März 1892; Bekanntmachung, eine Zusatzbestimmung über Versteuerung von Lotterieloosen und Spielausweisen betr., vom 29. März 1892; scigerung. Gesetz, Abänderungen der gesetzlichen Bestimmungen über die Pensionsverhältnisse der ständigen Lehrer an den Volksschulen und an den höheren Schulanstaltft sowie der Hinterlassenen derselben betr., vom 25. März 1892; Verordnung, die Ausführung der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich betr., vom 28. März 1892; Verordnung, die Entwerthung der Marken bei der Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr., vom 31. März 1892; Landtagsabschied, für die Ständeversammlung der Jahre 1891 und 1892, vom 5. April 1892; Finanzgesetz auf die Jahre 1892 und 1893, vom 5. April 1892; Gesetz, eine Abänderung des Gesetzes vom 1. März 1879 enthaltend, vom 5. April 1892; lieu suigenommen kLräersds für Knabe« und Mädchen. 668okmaoI(V0!l8l6 HktÄtzllung. — VoNLÜglieKk btoffö