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MMM für Msdmff f um gütige« ^tSparthie. )ruß e 2kvlerr ehrt, sind -ne al, u^msnn^ Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis 'vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzeln ! Nummem 10 Pf. TharM DD, Sitbtnlehn M die Umgegenden. — Imlsblult Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, No. 36. sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt. Dienstag, den 3. Mai 1892. Bekanntmachung, den Bi eh Hand el betreffend. Angesichts des besonders starken Auftretens der Maul- und Klauenseuche im laufenden Jahre wird hiermit auf die nachstehenden Bestimmungen der Verordnung, Be- ichränkung des Verkehrs mit Treiber schweinen betreffend, vom 22. De-emver 1888 erneut hingewiesen: Danach haben die Führer von Treiberschweinen ihre Thiere von einem hierländischen Bezirksthierarzte auf ihren Gesundheitszustand, besonders in Bezug auf Freiheit von Maul- ««d Klauenseuche, untersuchen und sich ein Gesundheitszeugniß ausstellcn zu lassen. Dieses Zeugniß haben sie stets bei sich zu führen. Dasselbe hat Gültigkeit auf fünf Tage; nach dieser N ist es zu erneuern. Gleicherweise wird die Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft vom 5. Juli 1881 wiederholt in Erinnerung gebracht: Mittels derselben ist angeordnet «Aden, daß alle Diejenigen, welche mit den in dem Neichsgesetze, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880 bezeichneten Vieharten Handel treiben, jeden ihnen eingehenden Viehtranspsrt unverzüglich nach erfolgtem Eingänge dem Bezirksthierarzte anzumelden haben. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Die erhalten hierdurch Anweisung, die Ausführung der vorgedachten Bestimmungen strengstens zu überwachen, etwaige Zuwiderhandlungen unverzüglich anher M Anzeige zu bringen und überhaupt den vcterinärpolizeilichen Vorschriften auf das Sorgfältigste nachzugehen. Meißen, am 27. April 1892. Königliche Amtshauptmanufchaft. V. LLiroUk»««!». Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen des Mühlenbesitzers Gruft Julins Böhme in Helbigsdorf eingetragenen Grundstücke: L., Wohnhaus mit eingebauter Mahlmühlen-, Schneidemühle und Wirtschaftsgebäuden nebst Garten, Wiese, Erlen- und Birkenniederwald und Hutung No. 39 des Brand- katästers und Folium 15 des Grundbuchs für Helbigsdorf, vorm. Rothschönberger Antheils, bestehend aus den Flurparzellen No. 364 n. 0., 365, 366, 367, 368 369, 370, nach dem Flurbuche 1 ka 87 a groß, mit 153,46 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 28,770 Mk., 5., Feld und Wiese, Folium 26 des Grundbuches für Helbigsdorf, vorm. Weistropper Antheils und No. 356, 363 und 371 des Flurbuchs, nach dem Flurbuche 4 Ku 2,7 u groß, mit 126,36 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 10,075 Mk., sollen im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist Ser 4. Juni 1892, Bormittags 9 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 26. Juni 1892, Vormittags 9 Uhr s als Versteigerungsternrin, sowie »er 30. Juni 1892, Bormittags 9 Uhr Termin zu Verkündung des vertheilungsplans anberaumt worden. Die Real berechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetcrmine ««Melden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anineldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ««gesehen werden. Wilsdruff, am 27. April 1892. Königliches Amtsgericht v I». 6 s n g l o Konkursverfahren. Ueber den Nachlaß des Schnittwaarenhändlers Aarl August Wehner in Wilsdruff wird heute am 28. April 1892, Nachm. ^3 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Kaufmann ^aul Schmidt in Wilsdruff wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 18. Mui dei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und cintretenden Falles über die in 8 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände nicht minder zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Sen 28. Mai 1892, Bormittags 9 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu «crabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, k«> Konkursverwalter bis zum AH. Mai 18^)2 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. vn. ksnglott. Veröffentlicht: Bieksz, Ger.-Schreiber. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen der Material- und L-chnittwaarenhändlerin Lmma Angufte Anders in Lofseban-e, jetzt verehel. Andrä in Wilsdruff wird heute am 29. April ^92, Vormittags 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Gustav Müller in Dresden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 22. Mai f8H2 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falles über die in 8 120 der ^«kursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 39. Mai 1892, Bormittags 9 Uhr «00 dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu «irabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, M Konkursverwalter bis zum 22. Mai f8h2 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff. Veröffentlicht: Bieltz, G.-S. Bekanntmachung. Das 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1892 enthält: k, No. 13. Verordnung, eine Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen betr., vom 26. Februar 1892; No. 14. Verordnung zur Ausführung der wegen einer Fristbestimmung in dem Besetzungsverfahren für geistliche Stellen unter dem 26. Febniar ergangenen Verordnung i» Wil-drufi. V0M 1. März 1891;