Volltext Seite (XML)
WM MÄff ThmM, Uch«, Aeilch M die WWidki. AmLsbtclLL für die Kgl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Ers chcir.t wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 1t) Pfg. — Inserate werden MoalagS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 34. Dienstag, den 30. April 1889. Ml - — ^-.1^., 7 ^-^.-- - ,-- » -! ^ Mekanntmachung, das Aushebungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betrsfd. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nsssen wird am 22., 23. Nttd 24. Mai dieses Jahres von Vormittags 8'/, Uhr an im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen die als tauglich zur Aushebung, die zur Ersatz-Reserve und die zu dem Landstürme I. Aufgebotes in Vorschlag gebrachten, die als dauernd untauglich auszumusternden Militärpflichtigen. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Ordres zugehen; es werden dieselben aber hier durch noch besonders angewiesen, sich zu Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach § 26 7 und § 66 3 der Deutschen Wahlordnung treffen den Strafen und Nachthelle zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich einzufinden und hierbei zu Vermeidung von Ordnungsstrafen bis zu 10 Mk. den Lsosungrschein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirke gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzusinden bez. einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner werden die genannten Ortsbchörden veranlaßt, den etwa eintretenden Zuzug und Wegzug Gestellungspflichtiger bez. unter Bei fügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträge ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 17. April 1889. Der Civil-Vorsitzende der Köniql. Ersatz-Commission, Amtshauptmann v. Nirchbach. - Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Localitäten bleibt das unterzeichnete K. Amtsgericht Sonnabend, den 4. Mai d. I. geschlossen. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, s?. ism. vr. Gangloff. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß vor dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht im Laufe dieses Jahres Herr Gutsbesitzer August Leberecht in Wildberg als Ortsrichter für Wildberg, Herr GutSauszüglcr Gustav Bruno Alexander in Grumbach als Ortsrichter für Grumbach und Herr Gutsbesitzer Karl Heinrich daselbst als Gerichtsschöppe für dasigen Ort verpflichtet worden sind. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, d-n 21. <n»« iss». Ficker, Brgmstr. welche im vorigen Jahre der Jmpspflicht nicht oder nicht gehörig genügt haben und welche nach hier verzogen sind und der Jmpspflicht noch nicht oder nicht gehörig Genügt geleistet haben, sowie derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei ""Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haststrafe bis zu drei Tagen, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorge- laden werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. , Jahre geborene Kinder, welche in den bevorstehenden Impfterminen der Impfung unterworfen werden sollen, sind vor dem Impf ¬ termine aus hwstser Rathsexpedition anzuzeigen. ^"pfungtn erfolgen unentgeltlich. Wilsdruff, am 27. April 1889. a, b., L Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisioueu betr. 'N llemahhett der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 30. März 1875 betr., von dem für den hiesigen Jmpf- bezirk in chslicht genommenen Impfarzte, Herrn Nr. mo<l. Siedler hier, di- öffentlichen Impfungen und Jmpfrevifionen bis auf Weitere» auf jeden Mittwoch, Nachmittags 1 Uhr, IN dem hierzu bestimmten Lokale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, welche im vorigen Jahre geboren worden sind, Bekanntmachung. Hauptübuug der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Sonntaa, den 5. Mai Vs. Iss., Vormittags jstf Uhr, soll eine der im 8 51 des hiesigen FeucrlöschregulativS vor geschriebenen Hauptübungcn der Feuerwehren abgehaltcn werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mann schaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc. bei Vermeidung der im § 52 des gedachten FeucrlöschregulativS angedrohten Ordnungsstrafe pünkt lich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags ^11 Uhr statt. Wilsdruff, am 29. April 1889. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.