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NMMMM WMI, Wi, Meilthi M die UWMdkL Amts b LcrLL für die Kgl. KmLsh auptmann sch ast zu Meißen, das Sgl- Kmtsqerichi und den Sladtraih zu Wits druff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montsg und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 12. Dienstag, den 12. Februar 188S. Verordnung, die für die eonsignirten Rinder und Pferde zu Deckung der im Jahre 1888 aus der Staatskaffe bestrittenen Berlage an Entschädigungen zu erhebenden Beträge betreffend. Nach der im Monate Dezember vorigen Jahres vorgenommenen Consignation der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1888 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen nach dem Reichsgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach dieser Anordnung gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetzen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung umgestandenen oder wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen Rinder oder für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu gewähren gewesen, beziehentlich an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der eonsignirten a.., Rinder ein Jahresbeitrag von zehn Pfennigen, k., Pferde ein Jahresbeitrag von dreizehn Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in § 4 der Verordnung vom 4. März 1881 (Ges.- u. Vdgs.-Bit. Seite 13) und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 (Ges.- u. Bdgs.-Blt. S. 62 bez. 64) andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Consignationen die oben ausgeschriebenen Jahres beiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferdebesttzern unverzüglich einzuheben und unter Beischluß der Constgnationen an die Kreishauptmann schaften bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 30. Januar 1889. Ministerium des Innern. (gez.) von Unter Hinweis auf vorstehende Verordnung werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn ingleichen die Herren Gemeinde« Vorstände des hiesigen Verwaltungsbezirkes veranlaßt, die in Gemäßheit obiger Verordnung auf Grund der an sie abgestempelt zurückgelangten Con stgnationen einzuhebenden Jahresbeiträge unter Beifügung der gedachten Constgnationen bis zum 2S. dieses Monats anher abzuliefern. Meißen, am 6. Februar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung. Die in Gemäßheit von Art. II § 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21 Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tagespreise des Hauptmarktortes Meißen im Monat December 1888 festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Ver gütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monat Januar d. I. an Militär-Pferde zur Ver abreichung gelangte Marschfourage beträgt 7 Mk. 87,5 Pf- für 50 Kilo Hafer, 4 - 83 - - 50 - Heu, 3 - 78 - - 50 - Stroh. Meißen, am 9. Februar 1889. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach» Tagesgeschichte. Der amerikanische Konsul in Samoa, Sewell, welchem nach allen bisher eingelaufenen Berichten ein großer Theil der Schuld trifft, daß die Eingeborenen sich zu den beklagenswerthen Ausschreitungen verleiten ließen, hat seitens seiner Regierung die Aufforderung erhalten, seine Entlassung zu geben, da seine Auffassung der Sachlage mit der der Regierung nicht übcreinstimme. Es ist dies eine sehr erfreuliche Wen dung , da sie zeigt, daß in Washington eine objektivere Beurtheilung der Verhältnisse Platz gegriffen hat und daß man entschlossen ist, dem chau vinistischen Gebühren der Amerikaner auf Samoa, welches schon soviel Unheil zur Folge hatte, ein Ende zu machen. Man wird wohl nicht fehl gehen, wenn man diesen unzweifelhaften Erfolg auf Rechnung der überaus loyalen Haltung der deutschen Negierung setzt, welche sich durch keine der Provokationen zu übereilten Maßregeln hinreiben ließ, sondern bestrebt blieb, auf gütlichem Wege einen Ausgleich der widerstreitenden In teressen herbeizuführen. Berlin 7. Februar. Der hiesigen Stadtverordnetenversammlung ist folgendes Schreiben Sr. Majestät des Kaisers und Königs zugegangen: „Die Bellmer Bürgerschaft hat Mich zu Meinem Geburtstage durch die allgemeine Feier des Tages, wie sie sich in mannichfachster Art, insbeson dere durch reiche Ausschmückung und glänzende Beleuchtung der Gebäude kundgegeben hat, aufrichtig erfreut. Die Mir hiermit bekundete treue Ge sittung und liebevolle Anhänglichkeit hat auch in der Adresse, welche Mir die Stadtverordneten Meiner Haupt- und Residenzstadt aus demselben Anlaß dargebracht haben, beredten Ausdruck gefunden. Bewegten Herzens gebe Ich Ihnen Meinen wärmsten Dank zu erkennen und hoffe mit Ihnen, daß Gottes Gnade Meine auf die Wohlfahrt Meines Reiches gerichteten Bestrebungen zum Ruhme und Segen des gesammten Vaterlandes gerei chen lasse. Berlin, 1. Februar 1889. gez. Wilhelm. lisx. Berlin, 9. Februar. Die hier anwesende marokkanische Ge sandtschaft ist voller Freude über die herzliche Aufnahme, die ihr von Seiten deS königlichen Hauses entgegengebracht wird. Der Eindruck, den der Empfang durch Se. Maj. den Kaiser auf den Botschafter gemacht hatte, war, wie erzählt, so überwältigend, daß er sich, wie sein Ausdruck n>»r, dagegen arm fühlte; das will sagen, befangen von all den Ehren, die ihm geworden. Am Tage nach dem Empfang ging durch einen der Sekretäre ein großer Bericht an den Sultan von Marrokko ab. Am vorgestrigen Tage überbrachten die Abgesandten die von der marrokkanischen Majestät dem Fürsten und der Fürstin Bismarck, dem Grafen Herbert Bismarck bestimmten Geschenke. Die Abgesandten werden noch einige Tage in Berlin verbleiben. Einen Gast weniger als acht Tage bei sich zu behalten, ist nach Auffassung der Bekenner des Propheten eine Unhöf lichkeit, zwölf Tage dagegen werden als Ehre und Auszeichnung betrachtet und jeder Tag darüber eine Erhöhung dieser. Und nach dieser Auffassung wird auch der Aufenthalt der marrokkanischen Gäste am hiesigen Hofe be messen werden. Vorgestern Abend vor dem Galadiner, empfing die Kaiserin-Großmutter Augusta im Palais den Botschafter und die zwei Sekretäre Sr. marrokkanischen Majestät, dazu den Dolmetscher, nachdem dieselben bereits am Tage zuvor von Ihrer Majestät mit einer Einladung zur Tafel beehrt worden waren. Der Botschafter richtete eine arabische Ansprache an die Kaiserin, in welcher er die Beileidsbezeugungen seines Souverains überbrachte, welche Worte der Dolmetscher für die Kaiserin in das Französische übersetzte, und ebenso ging d'e Antwort der hohen Frau an den Botschafter zurück — auch der Dank der Kaiserin für die Geschenke, welche der Sultan von Marokko für die hohe Frau bestimmt hatte. Diese waren auf einem Tische ausgebreitet und bestanden aus einem goldenen und einem silbernen Armbande, den Symbolen von Sonne und Mond, aus kostbaren Kleiderstoffen, goldgestickten Schuhen und einem Teppich. — Der Kaiser wird dem Sultan von Marokko als Gegengeschenk für die Berberhengste Trakehner Rappen senden. Dieselben werden ihren Eindruck nicht verfehlen, denn die Berber sehen ihnen gegenüber fast wie Zwerge aus. Die gesandten Berberhengste sind ein Rappe, ein Falber, zwei Braune, die übrigen Schimmel. Die marokkanische Gesandtschaft steht unter der Führung des außerordentlichen Botschafters Sid Abdeffa- lam Ben Rechid el Harisi; derselbe ist der Schwager des Sultans von Marokko und bekleidet in seiner Heimath die Stellung eines Provinz- Gouverneurs. Sowohl er wie sein Gefolge sind hier Gäste des deutschen Kaisers; sie bewohnen eine ganze Flucht von Zimmern im ersten Stock werk des Kaiserhofes und haben dort außer ihrem eigenen Personal, das namentlich die Küche besorgt, auch zwei königliche Diener zu ihrer Ver fügung. Morgen beabsichtigt die Gesandtschaft Potsdam zu besuchen und