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jm die Kgl. Amtshauptmannschaft zu Neiden, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserat e werden Montag und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. tr Wieder e ich Ihrer vollständix ernest'scher , wo ebew hre Mitten andt. Nr. 4. Dienstag, den 13. Jannar 1889 anke. oras. mit Hustei :rst als tö tiden voll da ich mb be. rsiol. it längere uche, fühl Bekanntmachung, die Geburtslisten für das Ersatz - Geschäft betreffend. Die Pfarrämter des hiesigen Bezirkes werden hierdurch auf die Bestimmung in § 46^ der Wehrordnung mit dem Bemerken hingewiesen, daß ihnen die Formulare zu den Geburtslisten über die im Kalenderjahre 1872 geborenen Personen männlichen Geschlechtes in den nächsten Tagen zugehen werden. Meißen, am 9. Januar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. leister. auer. leister. Meißen, am 6. August 1887. walter. «alter. 2 Flasche' als das bk mden aug« etster. ie Flasche, t geholfen, ichts niehi heben, — chwach. — in auf dc> e Kräutev inige Mai terung ach nach sechs ndung wa :s Krauler 128. r von den l Kräuter- ich konnte gerem Ge- age Ihnen en Leidem s Krauter befreit bin an und ec c. diätetlsö n und sag l Gebrauc haben seh' !t das Her idung eine >en. — Jö t gebraucht >urde soga tg auf Er örust- un> zu Ihren m ich den Linderung inen Dan> «Königliche MmtShauptmannfchaft. (gez.) v. Kirchbach. Da die nachstehende, das Tanzwesen betreffende Bekanntmachung vielfach von den Betheiligten außer Acht gelassen wird, so wird dieselbe hiermit eingeschärft. Meißen, am 9. Januar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Bekanntmachung, das Danzwefen betreffend. Die Gesuche um Ertheilung von Erlaubniß zu außerordentlichen Tanzbelustigungen an jedem beliebigen nicht regulativmäßigen^ Tanzsonntage gehen fortgesetzt so zahlreich ein, daß, wenn denselben immer stattgegeben werden sollte, einer der wesentlichsten Zwecke, welcher mit dem Erlasse deS nach Maßgabe der von dem Königlichen Ministerium des Innern dafür aufgestellten Grundsätze bearbeiteten Tanzregulatives erstrebt worden ist, nämlich die Zusammenlegung der Tanzvergnügungen in öffentlichen Lokalen auf gewisse, sogenannte regulativmäßige Tanzsonntage, größtentheils ver eitelt werden würde. Wie nun bereits in § 4 Abs. 1 des für den hiesigen Verwaltungsbezirk bestehenden Tanzregulatives vom 9. März 1878 ausdrücklich her vorgehoben worden ist, daß man Erlaubniß zu außerordentlichen Tanzbelustigungen nicht zu häufig ertheilen werde, so findet sich die Königliche Amts- hauptmannschast veranlaßt, zur Vermeidung von Weiterungen und Kosten die Betheiligten noch darauf aufmerksam zu machen, daß solchen Wirthen, welche regulativmäßig nur an jedem ersten Sonntage im Monate ohne besondere Erlaubniß Tanzmusik abhalten dürfen, die Veranstaltung außeror dentlicher Tanzvergnügungen in dazu geeigneten Fällen in der Regel nur an den dritten Sonntagen im Monate gestattet werden wird, während diejenigen Wirthe, welchen mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse das Tanzhalten auch an jedem dritten Sonntage im Monate bereits zusteht, zu Gesuchen um außerordentliche Tanzerlaubniß um so weniger Veranlassung finden werden, je mehr sie sich, wie ihnen hiermit im eigenen Interesse dringend empfohlen wird, angelegen sein lassen, im Sinne der ihnen eingeräumten Vergünstigung die beiden tanzfreien Sonntage nicht bloß zu ge wöhnlicher öffentlicher Tanzmusik zu verwenden, sondern auch durch geeignete Veranstaltungen bez. Einschränkungen den Bedürfnissen und Wünschen der verschiedenen tanzlustigen Kreise der Ortsbewohner zur Verfügung zu stellen. Hiernach wollen" sich sowohl die Ortsbehörden bei der Begutachtung der ihnen vorgelegten Tanzerlaubnißgesuche als die Wirthe bei deren Anbringung richten. Bekanntmachung, das Betreten -er Elbstromeisdecke betr. Indem die unterzeichnete Behörde dem Publikum zur Vermeidung von Unglücksfällen bei dem Betreten der Eisdecke des Elbstromes über haupt die möglichste Vorsicht anempfiehlt, weist dieselbe insbesondere darauf hin, daß an Stellen, wo sich die Eisdecke über den ganzen Elbstrom er streckt, der Ucbergang nur auf den abgesteckten Eisbahnen erfolgen darf, und daß diesfallsige Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 20 Mk. ge ahndet werden. Meißen, am 12. Januar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. rann. iloppirend wrden un! .macht fiel t gebe uni a der vor gerem Ge zte, welche! diese in st inzutreffcn er-Honig, hle ühnliö Bekanntmachung, die Verzeichnisse über Gewerbeanmeldüngen betreffend. Der Umstand, daß von den Gemeindebehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes noch häufig die früher in halbjährigen Zeitabschnitten zu er statten gewesenen Anzeigen über Gewerbeanmeldüngen, beziehendlich diesfallsige Vacatscheine anher eingereicht werden, veranlaßt die Königliche Amts hauptmannschaft unter Hinweis auf die bereits unter dem 5. Juni vorigen Jahres deshalb erlassene Bekanntmachung nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß es dieser Anzeigen nicht mehr bedarf. Meißen, am 9. Januar 1889. Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. In Herzogswalde gelangen Montag, den 21. Jannar d. I., Nachmittags 1 Uhr, 1 Rüst-, 1 Feder- und 1 Wirthschaftswagen, 1 Schlitten, 9 Stück Doppel- 2 Stück Vi und 113 StückV- Tonnen, circa 4 Ctr. Hopfen, 2 Schweine uns 2 englische Kutschgeschirre gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieter wollen sich in der Jähnichen'schen Restauration einfinden. Wilsdruff, am 14. Januar 1889. MattheS, Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. Bekanntmachung. Nachdem der Herr Tischlermeister Geißler hier vor dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe die Erklärung abgegeben hat, mit spätestmS 1. April ds. Js- die Kremdenherberge, mit welcher bisher das Recht zum Bier- und Branntweinschank verbunden gewesen ist, aufzugeben, so fordern wir diejenigen Bewohner hiesiger Stadt, welche gesonnen sind, dieselbe zu übernehmen, andurch auf, solches sofort und spätestens bis zum LS. -S. MtS. in der hiesigen Rathsexpedition anzubringen. Wilsdruff, am 12. Januar 1889. Der Stadtgemeinderath. — Ficker, Brgmstr. — Auktion.