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WeM Mckff ThmM, Mr«, Zikdtülkh« M die UMWk«. ArnLsbL^clLL für dir Kgl. UmtshMptmunMaft zu Weißen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 81. Dienstag, den 9. October 1888. Wegen Reinigung der Localitäten bleibt das unterzeichnete K. Amtsgericht Sonnabend, de« 13. Oktober d. I., geschlossen. König!. Amtsgericht Wilsdruff, d-n 6. October 1888. vr. ÖnnAlvÜ. Bekanntmachung. Nachdem der Nachtrag zu dem Statute der Gemeindekrankenversicherung im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff, die Krankenversicherung der bei der Land- und Forstwirthschast beschäftigten Personen betreffend, von der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden genehmigt worden ist, so sind bei der gedachten Gemeindekrankenversicherung vom I. Oktober VH. As. ab von sämmtlichen nach § 25 des Gesetzes vom 22. März 1888 der Krankenversicherungspflicht nach Maßgabe des RcichsgesetzeS vom 15. Juni 1883 und des Abschnittes L des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886 unterworfenen, in der Land- und Forstwirthschast gegen Gehalt oder Lohn beschäftigten Personen, einschließlich des landwirthschaftlichen Gesindes und der Betriebsbeamten mit nicht mehr als 2000 Mark Jahresarbeitsverdienst und der bei dem Familienoberhaupte gegen Lohn oder Gehalt beschäftigten Familienangehörigen, jedoch mit Ausnahme der land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter, deren Beschäftigung ihrer Natur nach eine vorübergehende oder durch de« Arbeitsvertrag im Voraus auf einen Zeitraum von weniger als einer Woche beschränkt ist, die Beiträge zur Gemeindekrankenkasse wie von den übrigen Mitgliedern derselden allwöchentlich mit 18 Pfennigen von männlichen Personen, 9,6 - - weiblichen - und 6 - - jugendlichen, männlichen und weiblichen Personen bis mit 16 Jahren, von den Specialcassirern zu erheben. Indem man dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt, werden die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des untengedachten Kran kenkaffenverbandes unter Hinweis auf die Ihnen bereits gewordene vorläufige Mittheilung zugleich ergebenst ersucht, die Betriebsunternehmer derLand- und Forstwirthschast zur Verhütung von Strafen und sonstigen Nachtheilen zur Anmeldung der vorgedachten versicherungspflichtigen Personen bei der Gemeindekrankenkaffe sofort zu veranlassen auch gebeten, insoweit Sie nicht selbst die betreffende Specialcaffe führen, die Spezialcassirer mit entspre chender Anweisung zu versehen. Hiernächst ist noch zu bemerken, daß die Königliche Amtshauptmannschaft zu Meißen auf den in der letzten Generalversammlung des unten gedachten Verbandes gefaßten Beschluß, die Herabsetzung der Beiträge zur Gemeindekrankenversicherung betr., eine abfällige Bescheidung ertheilt und insbesondere Sich dahin ausgesprochen hat, daß vor einer Herabsetzung dieser Beiträge gemäß § 10 Abs. 3 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883 abzu warten sein wird, ob nach Hinzutritt der tand- und forstwirthschaftlichen Arbeiter zn der Gemeindckrankcnversicherung bei derselben sich wirklich dau ernde Ueberschüss« ergeben werden. Wilsdruff, am 6. October 1888. Der Krankenkaffenverband im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. Ficker, Brgmstr., Dorf. Wegen der Reinigung der Kämmerei- und Sparkassen-Expedition bleibt dieselbe Mittwoch, de« 1«. Oktober, geschlossen. Wilsdruff, am 8. October 1888. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Herbstmarkt wird Donnerstag, den 18. und Freitag, de« 1S. Oetober, abgehalten. Wilsdruff, am 24. September 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. DageSgeschichte. Berlin, 6. Oktober. Aus dem Munde einer maßgebenden Persön lichkeit in der Umgebung Sr. Maj. des Kaisers empfing der Vertreter der „Pol. Korresp." die Versicherung, daß Kaiser Wilhelm über die be- j sondere Wärme und Herzlichkeit des ihm in Wien zu theil gewordenen Empfanges von dankbarster Befriedigung erfüllt ist. „Kaiser Franz Josef", so lautete die Aeußerung, „und Kaiserin Elisabeth verstehen es in nicht gewöhnlichem Grade, den Glanz ihrer Gastfreundschaft mit wohlthuenden Herzenstönen zu durchwärmen. Wenn man hierzu in Anschlag bringt, daß Kaiser Wilhelm 11. am Wiener Hofe schon seitLangem kein Fremder ist, und daß ihn speziell mit dem durchlauchtesten Kronprinzen Rudolf langjährige und innige Freundschaft verknüpft, dann vermag man das richtige Bild des warmen Eindruckes zu gewinnen, welchen Kaiser Wilhelm II. aus Wien mitnimmt, eines Eindruckes, der sich in jedem einzelnen Mitglieve seiner Gefolges erneuert." Aus dem gleichen kompetenten Munde wurde es als zutreffend bezeichnet, wenn man die Anspielung im gestrigen Toaste Sr. Majestät des deutschen Kaisers auf das „Vcrmächtniß" seines kaiserlichen Großvaters dahin versteht, daß die Tradition der persönlichen Begegnungen zwischen den befreundeten Herrschern der beiden verbündeten Kaiserreiche, wie sie sich unter weiland Kaiser Wilhelm I. eingebürgert hatte, nach den beiderseits herrschenden Gesinnungen und Absichten so weit als möglich auch unter Wilhelm II. aufrecht bleiben soll. Wenngleich der Aufenthalt Kaiser Wilhelms am österreichischen Hofe zunächst den Charakter eines Hof- uud intimen Familienfestes aufweist, so zeigte sich doch auch die politische Umrahmung des Besuches schon durch die Anwesenheit auch der Mitglieder des ungarischen Ministeriums bei der Ankunft des Kaisers in Wien. Außerdem erhielt Staatssekretär Graf Herbert Bismarck noch in den ersten Nachmittagsstunden die Besuche des Grafen Kalnoky und des Sectionschefs v. Szebröni im Auswärtigen Amte, und dies, wie der Umstand, daß Graf Herbert Bismarck einige Tage in Pest, dem Politischen Schwerpunkte der Donaumonarchie, verweilen wird, bekundet mit die politische Seite des Besuches des deutschen Kaisers in Wien. Dieselbe wird schließlich auch in den diesem Ereignisse gewidmeten Artikeln der Wiener und Pester Blätter genugsam hervorgehoben und ohne Unterschied der Parteistellung stimmen die Preßorgane diesseits wie jenseits der Leitha darin überein, daß der Besuch des deutschen Kaisers in Wien eine neue Weihe des deutsch-österreichischen Bundes bedeute. So sagt z. B. das Wiener „Fremdenblatt", der kurze Aufenthalt Kaiser Wilhelms in Wien beweise, daß die Monarchen, ohnehin über die Ziele ihrer Politik eines Sinnes, durch den persönlichen Verkehr und Gedankenaustausch nur neuerlich jenem Bunde Vertiefung verleihen wollten, auf dem wie auf einem Walle, der allen Stürmen unnahbar sei, der Friede ihrer Völker und Eu ropas fuße. Aehnlich feiern alle anderen österreichisch-ungarischen Preß organe die Begegnung zwischen den beiden Kaisern und sie bringen hierin nur die Stimmung der öffentlichen Meinung in Oesterreich-Ungarn zum getreulichen Ausdruck und der „Pester Lloyd" spricht jedem österreichischen und ungarischen Patrioten aus der Seele, wenn er meint, daß das deutsche Reich und Oesterreich-Ungarn in den Tagen der Prüfungen einig und un zertrennbar in der Vertheidigung gegen jede Gefahr sein würden. An bemerkenswerthen politischen Kundgebungen von der deutschen Kaiserreise waren bis jetzt die beiden Auslassungen Kaiser Wilhelms her vorzuheben, in deren einer der jugendliche Monarch dem Bürgermeister v. Wiedenmayer gegenüber versicherte, die Geschicke des Reichs im Geiste seines hochseligen Großvaters weiterlenken zu wollen, in deren anderen aber der kaiserliche Enkel Wilhelms I. dem greisen Prinz-Regenten Luitpold uner schütterliche Bundesfreundschaft gelobte.