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WrM, AO», Äkdkiilkh« »nd die NWMki. AmLsbscrLL für die Kgl. Kmtshauplmannlchaft zu Weitzen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag». — Abonncmentpreis vierteljäbrlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags dis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 35 1888 Dienstag, den 1. Mai Bekanntmachung, das Anshebnugsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen betreffend. Die diesjährige Aushebung im Aushebungsbezirke Nossen wird am 28., 29., 39. und 31. Mai dieses Jahres von Bormittags H V2 Uhr an im Gasthofe zum „Deutschen Haus" in Nossen stattfinden. Zur Vorstellung kommen die zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschaften, die zu dem Landstürme I. Aufgebotes, zur Ersatz- Reserve und sämmtliche als tauglich zur Aushebung in Vorschlag gebrachte Militärpflichtige. Den vorzustellenden Mannschaften werden von hier aus durch die Ortsbehörden besondere Ordres zugehen; es werden dieselben aber hierdurch noch besonders angewiesen, sich zu Vermeidung der sie bei ihrem Nichterscheinen nach § 24 7 und 65 3 der Ersatz-Ordnung treffenden Strafen und Nachtheile zur bestimmten Zeit an dem angegebenen Orte pünktlich einzufinden und hierbei zur Vermeidung von Ordnungsstrafen bis zu 10 M. den Äosungs Schein und die Ordre mit zur Stelle zu bringen. Gleichzeitig werden die Stadträthe von Nossen und Lommatzsch, sowie die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn und die Herren Gemeindevorstände der zum Nossener Aushebungsbezirks gehörigen Ortschaften veranlaßt, zu den anberaumten Aushebungsterminen sich mit einzufinden, beziehendlich einen geeigneten Vertreter abzuordnen. Ferner werden die genannten Ortsbehörden veranlaßt, den etwa cintretenden 4t b - und Zugang Gestellungspflichtiger beziehendlich unter Beifügung der erforderlichen Stammrollen-Nachträze ungesäumt anher anzuzeigen. Meißen, am 24. April 1888. Der Hivilvorsitzende der Königlichen Ksatz-Kommisston, Amtshauptmann v. Kirchbach. Bekanntmachung, die Verfügung der Hundesperre betreffend. In Folge des Auftretens eines der Tollwuth dringend verdächtigen Hundes, mittelgroßen, schwarzen, langhaarigen Neufundländerbastars mit weißem Flecke an der Brust, in Wilsdruff und Umgegend, welcher am 23. dieses Monats in einem Gartengrundstück auf der Pillnitzerstraße in Dresden getödtet worden ist, wird für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff hiermit die Hundesperre bis 23. IM dieses Jahres angeordnet. Bis dahin sind alle Hunde eingesperrt zu halten oder nur mit gutem, passenden Maulkorbe versehen, an der Leine zu führen; auch dürfen dieselben ohne polizeiliche Erlaubniß aus dem Bereiche des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Zughunde ist unter der Bedingung gestattet, daß dieselben fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen und außer der Zeit des Gebrauckes festgelegt werden. Die Verwendung von Jagdhunden bei der Jagd, von Schafhunden zur Begleitung der,Heerde und von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh ist unter der Bedingung gestattet, daß diese Hunde außer der Zeit des Gebrauches ebenfalls festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe ver sehen, an der Leine geführt werden. Alle sonst frei umherlausenden Hunde sind polizeilich wegzufangen und zu tödten, wie denn auch die sofortige Tödtunz aller von dem tollwuthverdächtigen Hunde gebissenen und bezw. mit demselben in Berührung gekommenen Hunde und Katzen hierdurch an geordnet wird. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bekanntmachung werden nach § 66 Pkt. 4 in Verb, mit § 38 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 und § 26 der Sachs. Ausführungsverordnung vom 9. Ma: 1881 mit Geldstrafe bis 150 Mk. oder mit Haft bestraft. Rücksichtlich der Cavillerumgänge werden die Qrtsbehörven aus § 26 der sog. Competenz - Verordnung vom 22. August 1874 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1874 Seite 125 fg.) verwiesen. Meißen, am 28. April 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach. Anction. In Burkhardtswalde gelangen Freitag, den 4. Mai d. I., Nachmittags 3 Uhr, I Getreidemähmaschine und I Pserdeschlepprechen gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bicterversammlung bis '^3 Uhr im Gasthof das. Wilsdruff, am 27. April 1888. MattheS, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Localitäten bleibt das hiesige K. Amtsgericht Sonnabend, de» 5. Mai d. I., geschlossen. König!. Amtsgericht Wilsdruff, «m 30. AM 1888. lti. txau^lott. — Kommenden Donnerstag, den 3. Mai ds. Js., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 30. April 1888. Der Stadtgemeinderath. Ticker, Brgmstr. Bekanntmachung. Hauptübung der städtischen nnd freiwilligen Feuerwehr. Nächsten Bonntag, den U Mai ds. .Js-, Bormittags II Uhr, soll eine der im § 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc. bei Vermeidung der im § 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzusinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags ^11 Uhr statt. Wilsdruff, am 30. April 1888. Der Stadtgemeinderath. Kitker, Brgmstr.