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Kr die Kgl. KmtshaupLmannlchaft zu Weißen, das Kgl. Kmtsgerichl und den Aadkath zu MkdaU. )rr. 88 1887 Freitag, den 4. November bei Auf Obiges Bezug nehmend, empfehle ich mich auch fernerhin zur Annahme von Kleidungsstücken u. s. w., welche schön gefärbt oder chemisch gewaschen werden sollen. Hochachtungsvoll Wil8lir*usf. Kmalik ttoffmann. in Wilsdrusi, IreibergerAr. im8ckinmg68okäf1 übernimmt noch nach wie vor alle möglichen «KleidungSftücke u. s. w. zum Schönfärben, chemischen Waschen u. s. w. und sind die Preise, die sowohl hier als bei mir in Löbtau vollständig gleich find, worauf ich besonders aufmerksam mache, denn da ich viel werthe Kunden aus den umliegenden Ortschaften von Wilsdruff und Wilsdruff selbst habe , deshalb legte ich eine Annahmestelle nach dort, um es meiner werthen Kundschaft bequem zumachen. Die Preise sind jetzt V, billiger, ein Rock oder Kleid, welches also früher 3 Mk. kostete, wird für 2 Mk. gefertigt! Ich bitte bei Bedarf u« geneigte Berücksichtigung, sichere sehr gute und reelle Bedienung zu und zeichne hochachtungsvoll Woläemai' Ikeer-, Löbtau-Dresden. Ein Läufer steht zu verkaufen Fosvk rrivdv in Lotzen. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Bekanntmachung. Stadtbezirk Wilsdruff betreffend. Alle im obengenannten Stadtbezirke aufhältlichen Reservisten der Jahresklassen 1880 bis mit 1887 und alle DispositionsUrlauber erhalten Befehl, zu der Donnerstag, den 10. November 1887, Nachmittags 1,2 Uhr, 0« Gasthaus zum weißen Adler in Wilsdruff stattfindenden Controlversammlung zu erscheinen. Die Militairpapiere sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zur Controlversammlung selbst nicht mitgebracht werden. Nichterscheinen wird bestraft. Königliches Landwehr-Bezirks-Connnando DLeißen. WeM WM, Wi, Mkckhi M die WWicki. varlokn« rn 31» 2in8«n wit Tilgung an landwirthschaftliche Grundbesitzer und Gemeinden, sowie dm Verkauf von Pfandbriefen für den Kandwirthschaftlichen »reditverrin im Königreich Sachsen vermittelt Wilsdruff. 1t». Bekanntmachung. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche das hiesige Bürgerrecht noch nicht erworben haben, aber nach der Beilage sub unter 2 hierzu verpflichtet sind, wollen sich behufs Erlangung desselben nunmehr sofort und bis spätestens den 10. November dieses Jahres bei Ver meidung einer Ordnungsstrafe von Zwei Mark in der hiesigen Rathsexpedition anmelden. Wilsdruff, am 2. November 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. T Nach § 17 der revidirten Städteordnung sind 1., zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt alle Gemeindemitglieder, welche 1 ., die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2 ., das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3 ., öffentliche Armenunterstützung weder zu beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4 ., unbescholten sind, 5 ., eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6 ., auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Auf enthalts vollständig berichtigt haben, 7 ., entweder »., im Gemeindebezirk ansässig sind, oder l>., daselbst wenigstens seit 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o., in einer andern Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren; 2., zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet, alle zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte Geweindemitglieder, welche 1 ., männlichen Geschlechts sind, 2 ., seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben, und 3 ., mindestens 9 Mark an direkten Staatssteuern jährlich entrichten. Bekanntmachung Das 14. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887 enthält: No. 49. Bekanntmachung, die Ordnung der Prüfung für das höhere Schulamt betr.; vom 31. August 1887. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 29. Oktober 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. 2ur goM. Usolwivltt! Den Alleinverkauf meiner prämirten und ge setzlich geschützten Lrierrsslcl«! habe ich für Wilsdruff und Umgegend Herrn /lug. Letimim, ffilsäruff Dresdnerstr. 59 u. 60 übertragen. Dresden, d. 1. Okt. 1887. v8vnlä Lorenr. Auf Obiges bezugnehmend offeriere selbige in allen Größen mit neusilb. Beschlag und unbeschlagen zum Fabrikpreise. Hochachtungsvoll no Gravieren der Gläser sauber und billigst. Va8 81oek- u. Vreeli^örwaaren-Kk^käft § 186« gegründet im Jahre 1860, befindet sich jetzt im Hause der Frau verw. Hixon, Nr. 193, Conditorei u. Bäckerei, Dresdnerstraße Nr. 193. Danke zunächst meinen werthen Kunden und Gönnern für das ge schenkte Vertrauen, was sie mir bis heute bewahrt und füge die Bitte hinzu, selbiges auch in die neue Wohnung folgen zu lassen.