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WM, AM, ÄMch M die NaMM ArnLsbtclLL die Kgl. KmtshaupLmannschaft zu Weißen, das Kgl- KmLsgericht und den SLadtrath zo Wilsdruff. I woch.iill'ch zweimal, Du'ustags und Freitags. — Abo» uementpreis vl crlcl jährlich l Mark. Einzelne Nu!!!!!!.':» 10 -.7.7,.':! Mvilta.zs », und Donnerstags biß Mittags 12 Uhr angenommen. 78. Freitag den 30. SepteBber 1887. Bekanntmachung, den Wegebau betreffend. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Bezirks werden unter Hinweis auf die diesseitige Bekanntmachung vom 5. Avember 1877, den Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Wege betreffend, darauf aufmerksam gemacht, daß die über die vorzunehmendcn ^gebauten nach dem Schema -V zu erstattenden Anzeigen, in welchen namentlich auch der betreffende Wegetract genau zu bezeichnen ist, in doppel- Exemplaren, sowie daß Gesuche um Wegebau-Unterstützungen aus Staatsmitteln nach dem Schema unter 0 in einfachen Exemplaren bis zum 15. Oktober dieses Jahres einzureichen sind. In den Wegebau-Unterstützungsgesuchen ist außerdem anzugeben, ob die Straßenwalze benutzt worden ist. Meißen, am 26. September 1887. Königliche Amtshuuptmannschaft. V. «Kirchbach. Bekmmtumchzmg. Die für den Monat August d. I. festgestellten Durchschnittspreise für Marschsourage im Hauptmarktorte Meißen sind folgende: 5 Mk. 58 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 28 - - 50 - Heu, 1 - 78 - - 50 Stroh. Meißen, am 27. September 1887. Königliche Amtsbanptmnnnschast. von «Kirchbach. . Ooffemliche Einstellung Der NittcrgutSpachter Ernst Emil Horst zu Rothschönberg klagt gegen den Ziegelmeister Friedrich Wilhelm Birkigt, früher in Roth- Mnberg aufhältlich, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Rückerstattung zweier in seinem Auftrage einkassirten Posten für'verkaufte Ziegeln im ^sammtbetrage von 311 M. —, welchen Betrag er freiwillig auf 300 M. — herabgesetzt hat, mit dem Anträge, den Beklagten kostenpflichtig zu ^nheilen, an den Kläger 300 M. — zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche MSgericht zu Wilsdruff auf den 9. November 1887, Vormittags 1b Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Wilsdruff, den 29. September 1887. Busch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Bek a n u t m a ch u n g Der diesjährige Herbstmarkt wird Donnerstag, den 2v und , Freitag, den 21. Oetober ^Hilten. Wilsdruff, am 29. September 1887. Der StMtMieindentth. . Ficker, Brgmstr. Tagcsgcschichte. , Kaiser Wilhelm ist in Baden-Baden angekommen. Als ihm jüngst seinem prächtigen Aussehen gratulirt wurde, sagte er: Ich fühle mich A auch sehr wohl, allein, das muß sein; denn ich habe einen Wunsch, Erfüllung ich noch erleben möchte. Ich möchte noch einmal hell schmetternd, wie in früheren Zähren , die Stimme meines Sohnes, Kronprinzen, hören. . Die Rückkehr des Kronprinzen wird nicht vor dem Monat Mai ^rtet. Einem Gerücht zufolge, wird Prinz Wilhelm den Winter über krvnprinzliche Palais beziehen. L. Es ist Anordnung getroffen, daß das am 1. Oktober in Kraft tretende ^chsgesetz über den Verkehr mit Ersatzmitteln für Butter und die ^ gehörige Bekanntmachung des Reichskanzlers auf dem platten Lande ^rjg bekannt werde. Auch sollen die mit Kunstbutter, oder, wie der ^ausdruck lautet, Margarine handelnden Verkaufsstellen von Zeit zu nachgesehen werden, um festzustellen, ob diese dem Gesetze Nachkommen. e lieber den Besuch des Grafen Kalnoky in Friedrichsruh berichtet Pester Lloyd", daß die Begegnung der beiden Staatsmänner auch E>nal den herzlichsten Charakter hatte und die aufrichtige gegenseitige Apathie Beider auch in der ziemlich langen Dauer des Besuches zum ?^ruck kam. Dies herzliche Verhältniß der beiden Staatsmänner lasse Z^uf schließen, daß die Ereignisse, die sich seit der vorjährigen Entrevue ^tragen, die innigen, freundschaftlichen Beziehungen beider Staaten nicht Mindesten alterirt haben. Dies Bewußtsein sei jedenfalls eines der nicht genug anzuschlagenden Resultate der Friedrichsruher Begegnung. An der deutsch-französischen Grenze Kat sich abermals ein be- j?Mchex Zwischenfall zugetragen. Ein französischerDragoneroffizier Garnison von Luneville, Baron von Wangen, und sein Treiber Pignolt anderen Nachrichten Brignon), die sich am Sonnabend in Raon- '^Plaine nächst Epinal, hart an der deutschen Grenze, auf der Jagd be- ""rden angeschossen. Pignolt blieb todt auf dem Platze, während Wangen das Bein zerschmettert wurde, so daß eine Amputation des selben nothwendig werden dürfte. Die Telegramme der Pariser Journale, welche über diesen bedauerlichen Vorfall berichten, behaupten, die drei Schüsse welche so unglücklich trafen, wären von deutschem Gebiete aus gegeben worden. Die durch den Unterpräfekten von St. Dio eingeleitete Unter suchung soll ergeben haben, daß der Thäter ein abkommandirter deutscher Soldat, namens Richard Kauffmann, eines inSaverne stationirtenBataillons sei. Eine eingehendere, von den Behörden beider Länder einzuleitende Unter suchung wird wohl ergeben, ob hier mehr als ein Jagdunglück vorliegt, und ob die Beschädigten nicht etwa dadurch, daß sie sich auf deutschem Ge biete besanden, mitverantwortlich für das Unglück sind, was indeß Pariser Blätter in Abrede stellen. Von anderer Seite wird vermuthet, die Schüsse könnten von deutschen oder französischen Wilderern abgegeben worden sein. Mit Befriedigung muß übrigens konstatirt werden, daß die meisten Pariser Journale angesichts der großen Aufregung und Entrüstung das Publikum doch zur Vorsicht und Ruhe mahnen, um nicht durch eine unzeitgemäße Demonstration die Aktion der Regierung zu stören. Allenthalben wird der Ueberzeugung Ausdruck gegeben, daß die deutsche Regierung nicht säumen wird, ebenso wie in der Äffaire Schnäbele Frankreich Genugthuung zu geben, wenn der Nachweis geliefert wird, daß die Organe der deutschen Regierung schuld an dem Unglück sind. Die französische Regierung hat auch bereits die diplomatischen Schritte in Berlin eingeleitet, und es ver lautet auch, daß der französische Botschafter in Paris, Herbette, seinen Ur laub abbrechen und allsogleich auf seinen Posten zurückkehrcn soll. Der Vorfall bei Raon-sur-Plaine spricht übrigens für die Berechtigung der kürzlich von dem „Journal des Debats" ausgesprochenen Mahnung, daß es im Interesse der Beruhigung der aufgeregten Gemüther auf beiden Seiten der Grenze dringend geboten wäre, daß beide Regierungen auf die exponirten Grenzposten nur besonnene und taktvolle Beamte entsenden. Die von deutscher Seite über den bedauerlichen Vorgang eingeleitete Untersuchung wird jedenfalls volle Klarheit erbringen. Sollte, was sich bisher nicht be stimmt behaupten läßt, ein Verschulden eines deutschen Beamten vorliegen, so wird dasselbe sicherlich die gesetzliche Sühne finden.