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öie Kgl. Kmtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den StadkaH zu Ailsdmff. »r. 69 1887 Dienstag, den 30. August H4 » Kettei 1 seiet ühmiii S Few ! jM : Trvtt diz u gA MM, Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. § i b-' / ekl-S^< -!Ä Bekanntmachung. Mittwoch, de« LI. ds. M., Bormittags II V- Uhr findet im hiesigen Derhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 26. August 1887. Königliche Amtshauptmannschaft v. Kirchbach. Bekanntmachung, den Pflaumen-Borkenkäfer betreffend. Neuerdings ist in mehreren Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes wiederum der sogen. Pflaumen-Borkenkäfer (Lcospto gastsr Prum) in größerer Menge an den Pflaumenbäumen ausgetreten. Die Anwesenheit dieses überaus schädlichen Thieres macht sich dadurch bemerklich, daß Bäume in vollem Laube plötzlich absterben, daß am Stamme wie insbesondere auch an den jungen Aesten und Zweigen sich viele Bohrlöcher von der Größe eines Stecknadelkopfes zeigen, daß braune Harzmasse ausfließt, und die Bäume von Spechten abgesucht werden. Vornehmlich sind es kränkliche und im Abgänge begriffene Bäume, welche den dem Käfer heimgesucht werden. Das wesentlichste Vorbeugungsmittel gegen die Verbreitung dieses Käfers ist eine gute Baumpflege. Namentlich ist in dieser Beziehung er- ftrderlich, daß die dürren Aeste entfernt und alljährlich im Herbste die Bäume, nachdem die Rinde mit einer Baumscharre mäßig abgekratzt worden fit, bis in die jungen Aeste hinein mit einer flüssigen aus Kalk und Kuhdünger bestehenden Mischung bestrichen werden. Diese Mischung wird hergestellt, indem man 3 Theile strohfreien Kuhmistes und 1 Theil Graukalk, welcher mit Kuhjauche gelöscht ist, gut durcheinander rührt und auf 50 Liter Masse eine Handvoll Koch- oder Viehsalz zusetzt. Die von dem Käfer bereits befallenen Bäume aber müssen unbedingt niedergeschlagen werden, und sind von denselben mindestens die Aeste sowie die Rinde alsbald sorgfältig zu verbrennen. Die Ortsbehörden werden daher hierdurch angewiesen, die gewissenhafte Ausführung dieser Maßregel zu überwachen und die Säumigen witzigen Falles durch Androhung von Ungehorsamsstrafen hierzu anzuhalten. Meißen, am 25. August 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. von «Kirchbach. daß er sie vor fremder Einmischung bewahrt hat. Unter solchen Umstän den verliert auch die Antwort der Pforte an den Koburger fast jede Be deutung, zumal behauptet wird, daß der Sultan, wenn es sich eben nicht um die Erfüllung einer Formalität handelte, sehr gern die Ergebcnheitser- klärungen des Fürsten Ferdinand annehmen würde. Wenn man sich über die Widersprüche in den Erklärungen des Koburgers gegenüber den Bul garen und den Mächten ereifert, so sollte man doch nicht vergessen, daß Rußland, welches sich jetzt so entrüstet über die Verletzung des Berliner Vertrages ausspricht und sich gewissermaßen als einzigen Vertheidiger des selben hinstellt, eben diesen Vertrag schon mehr als einmal verletzt, ganz abgesehen von Batum. Der Berliner Vertrag hatte, wie der „Pester „Lloyd" hervorhebt, der Türkei das Recht der Besetzung der Balkanpässe eingeräumt, und doch wahrscheinlich nicht zum Spaße, oder weil er den Wunsch hatte, die Zahl der Paragraphen des Berliner Vertrags um einen zu vermehren, sondern in der Ueberzeugung, daß die Türkei natürlich von diesem Rechte Gebrauch machen würde, und also in der Absicht, auf diese Weise die Türkei und mit der Türkei ganz Europa gegen das gemeinschädliche Vordringen Rußlands zu schützen. Was aber that Rußland? Durch Drohungen, durch Jntriguen, durch alle möglichen illoyalen Mittel bewog es die Türkei, dieses ihr von Europa unter der Form eines Rechtes übertragene Mandat un ausgeführt zu lassen, so daß diese Bestimmung des Berliner Vertrags illu sorisch blieb. Der Berliner Vertrag hatte ferner die Schleifung der Donau- sestungen verlangt; er hatte Bulgarien nur eine Miliz gestattet, er hatte ihm das Halten einer Flotte auf der Donau untersagt. Aber unter der langjährigen russischen Kriegsverwaltung in Bulgarien blieben die Festungen bestehen, wurde ein stehendes Heer geschaffen, ebenso eine Flottille auf der Donau. Ebenso war während der russischen Herrschaft niemals die Rede von der Zahlung des im Berliner Vertrage festgesetzten Beitrags Bulgariens zur türkischen Staatsschuld. Ja selbst zur Innehaltung des vertragsmäßig festgesetzten Termins zur Räumung Bulgariens von den russischen Truppen verstand sich Rußland erst auf die äußerst scharfe, im kategorischen Imper ativ sprechende Note des Marquis von Salisbury vom 26. Januar 1879. Es ist ein Glück, daß alle jene Bestimmungen nicht ausgeführt worden sind, allein Rußland hat doch kein Recht, ein solches Geschrei über eine neue Verletzung des schon so oft verletzten und niemals vollständig aus geführten Vertrages zu erheben. Jm Uebrigen hat Rußland selbst feierlich anerkannt, daß es einer einzelnen Macht gar nicht zusteht, sich einseitig von einem Vertrage loszusagen. Uebrigens ist allen diesen Fragen keine besondere Bedeutung beizulegen, so lange der Koburger sich in Bulgarien zu halten vermag, und die Bulgaren, sowie ihr neuer Fürst scheinen ent schlossen zu sein, unbekümmert um die russischen Drohungen ihre eigenen Wege zu gehen. Das belgische Seebad Ostende ist schon seit mehreren Tagen der Schauplatz einer blutigen Fischerrevolte. Die Ostender Fischer wollen nicht dulden, daß einige in Ostende eingetroffene englische Fischerbarken sich ihrer Ladung entledigen und ist es deshalb zwischen den Ostender Fischern und der Gendarmerie zu wiederholten blutigen Zusammenstößen gekomnien. Ja am Mittwoch mußte sogar die Artillerie der Bürgerwehr eingreifen und gegen die Tumultanten feuern, wodurch zwei Fischer getödtet und vier schwer verwundet wurden. Trotz dieser ernsten Lektion beobachtet die Ostender - den^ eihn<- i de» i ild, ule en ' LageSgeschichte. Obwohl die völlige Genesung Sr. Maj. des Kaisers Wilhelm dem Sfeisen Kriegshelden gestatten würde, an den Kaisermanövern, die diesmal in Ost- und Westpreußen und in Pommern stattfinden, so ist doch die Umgebung des Monarchen bemüht, schon jetzt für Fernhaltung den Ueberanstrengung zu sorgen. In der nächsten Umgebung des Kaisers Korden sich Se. Maj. der König Albert von Sachsen, der Großherzog Sachsen-Weimar, einige andere regierende deutsche Fürsten und ein österreichischer Erzherzog befinden. Man spricht davon, daß event. König Wert einen Theil der Repräsentationspflichten des Kaisers übernehmen kürde, um von dem greisen Monarchen jede Anstrengung möglichst fern halten. Unsere Kriegervereine können sich bei der französischen Patrioten- M bedanken. Der Unterausschuß in Tours hat in seiner letzten Sitzung °'o beiden folgenden Wünsche beschlossen, nämlich daß „1. alle Mitglieder dor deutschen Kriegervereine als Spione betrachtet und als solche in Folge neulich erlassenen Gesetzes über die Spionage vor Gericht gezogen Korden sollen, als Antwort auf die Rechtsprechung, welche von dem Leip ner Gerichtshof auf die Mitglieder der Patriotenliga angewandt worden 'st> 2. die Regierung die Vornahme des Antrags beschleunige, wonach den ^heimischen Franzosen eine Steuer auferlegt würde im Verhältniß zu der Mahl von Ausländern, die sie beschäftigen." Der „National" gestattet fish dazu noch den albernen Zusatz: „Wir machen darauf aufmerksam, daß Kriegervereine eine Gesellschaft in der Art der Patriotenliga, nur mit Unterschiede sind, daß die das Ausland bewohnenden Mitglieder der- die Verpflichtung haben, für Rechnung ihrer Regierung zu spioniren." - Wien. Mehrere Blätter, insbesondere die „Neue Freie Presse", kon- ^tirm mit Bedauern, daß Deutschland und Oesterreich-Ungarn " der bulgarischen Frage sich in zwei verschiedenen Lagern befinden, Id daß das mit Oesterreich-Ungarn verbündete deutsche Reich die russische ?Mk im Oriente mit allem Nachdruck unterstütze. Nach der „N. Fr. Pr." M die Notifikation des Sultans an den Fürsten von Bulgarien, die selben unter Berufung auf den Berliner Vertrag auffordert, das Land » fiorlassen, keine Unterschrift, und wurde dieselbe vom Vakufsekretär des huschen Konsulates, Onik Effendi, übergeben. Die bulgarische Regie- M beschloß, die Notifikation unberücksichtigt zu lassen. Bezüglich seines ^Mammes äußerte der Fürst, er sei zunächst entschlossen, eine Lösung . inneren Fragen anzustreben; gelinge dieselbe, so würden die äußeren Indikationen von selbst schwinden. Den fremden Mächten gegenüber U Eme Politik ruhigen Zuwartens verfolgt werden; der Fürst betrachte "w Hüter der Verträge und werde die Bahn des Rechtes nie verlassen, d D'k Pforte hat auf die Ergebenhcitsadresse des Prinzen Ferdinand fiS» ?°burg gerade so geantwortet, wie man es erwartet hatte; sie er- N M Besitzergreifung des bulgarischen Thrones durch denKo- sür illegal, welche Auffassung ohne Zweifel die einzig richtige ist. "i°rte hat aber auch die Zuwuthung Rußlands, durch eine gemein- b. h. russisch-türkische Okkupation Bulgariens und Ostrumeliens .Grundlagen des Berliner Vertrages wieder herzustellen" entschieden ^.bewiesen. Damit hat der Sultan der Erhaltung des Friedens einen vm Dienst geleistet, und auch die Bulgaren werden es ihm Dank wissen, Äp een ' ?bitt"A re" / bott",^ nM/ u>' " ras irsiW n. zu eint wir i M' puls ist I , ruhi^ bcim^ nm jeder, ases cs ines . sichF wegi sss i sieb iden ff nders? cht M räun^, icht it »-l; nst lt< der vcrB' rank^ n cn ier Z" b- § Nist s eloitt adel. enD§ - tt.5 den, -i- , WMIMKinss WM, W«, Menletz end die WMcki.