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Dienstaq, den 4. Juli 1887 Str-. Stübel, RcgierungSrath. Graf Vitztkum von Eckstädt, Major. Hübler, S No. 29. Wilsdruff, am 1. Juli 1887. Ein iemlich m daS He die ständen önnlen, konse- ' einein rer ein innter- tDu!" Hand- ccß für seine!» ns und s nichi die in Frankreich lebenden Ausländer sind ein betrübendes An zeichen von dem neuen internationalen Recht, welches infolge des sranzö- sischen Deutschenhasses im Anzug ist. Sie verstoßen theils direkt gegen die bestehenden Handelsverträge, theils umgehen sie dieselben in einer Weise, die eben so schlimm ist, und um in belästigenden Maßregeln gegen die Fremden, d. h. Deutschen, vollständig unbehindert zu sein, wird schon jetzt in Aussicht gestellt, daß die Handelsverträge gekündigt oder wenigstens in der Frage der Behandlung der Fremden abgeändert werden müßten. Die geltenden Handelsverträge setzen fest, daß Ausländer nicht zu besonderen Steuern herangezogen werden dürfen, denen die Inländer nicht unterliegen. Run glaubt aber die französische Regierung, die in Aussicht genommene Steuer für die vom Militärdienst befreiten Franzosen ohne Verletzung der Handelsverträge auch auf die Ausländer ausdehnen zu können, ein Ver fahren von mindestens sehr zweifelhafter Rechtmäßigkeit. Ferner soll, da die Verträge einen allgemeinen Ausschluß Fremder von staatlichen Sub missionen nicht gestatten, bei jeder einzelnen Submission eine die Fremden ausschließende Klausel in die Lizitationsbedingungen ausgenommen werden. Verträge dazu Anlaß geben, den Betrieb über das unter u. bezeichnete Mast hinaus und zu dem einfachen MaischboMäMierbctrage zu gestatten. ' Die^Vorbereitung begriffenen gesetzgeberischen M aßregeln gegen jcnigen landwirthschaftlichen Brennereien gestattet, welche Getreide verarbeiten und an einem Tage nicht mehr als 1050 Liter Bottichraum bcmaischen. er Fall rar im Aus »einend fiferde- LacheN isegeld. w Ver- Wahlen in Ungarn. Minister Tisza ist mit sehr großer Mehrzahl wieder gewählt worden und sitzt nun 5 Jahre lang fest im Sattel. Er ist ein eifriger und einflußreicher Parteigänger des deutschen Bündnisses, das er für die Ruhe und das Wohl beider Reiche für unbedingt nothwendig hält, und das ist um so wichtiger, als es in beiden Rcichshälften Oester reichs auch gewichtige Gegner und verschämte und unverschämte Schwärmer für die Franzosen giebt. Mit dem 1. Juli treten folgende Bestimmungen des Brannt- weinsteuergcsetzes in Kraft: Für die Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September d. I. wird u. der Betrieb jeder Brennerei mit Ausnahme der Hefebrennereien auf drei Viertel des Umfanges desjenigen Betriebes beschränkt, welchen dieselbe in dem entsprechenden Zeiträume des Vorjahres gehabt hat, unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 2 Ab satz 2, t>. die Maischbottichsteuer aus das Dreifache des bisherigen Satzes und dementsprechend die Steuervergütuug für Branntwein, welcher aus dem deutschen Zollgebiete ausgeführt oder zu gewerblichen Zwecken einschließlich der Essigbercitung verwendet wird (§ 1 des Gesetzes, bctr. die Steuerfrei heit deö Branntweins zu gewerblichen Zwecken, vom 19. Juli 1879, Neichs- gesetzbl. S. 259), auf 48,03 Mk. für das Hektoliter re ncn Alkohols fest gesetzt. Hefcbrenncreien unterliegen jedoch nur einer Erhöhung der Maisch bottichsteuer um 100 Proz., andere Getreidcbrennereien einer solchen um 150 Proz. des bisherigen Satzes. In dem bisherigen Satze der Maisch botlichsteuer ist der nach vorstehender Vorschrift beschränkte Betrieb dcn- ihalle" is aus Zweig Wissen: basigen 'der ist Das No. 27. No. 28. «bürget Ma» künstel' putze», Stifte, a brüh ntc fit : siarin für die kaiserin Ohne wenige Köchin cekwrin schien limnn vollck selnd« i Col- >errei- chleist Der ieselb« ewegte »eater- tfand. Cen- größte e und Stadt ützen- Nusik- 2urch- Der StadtgemeindmM Wirker, Brgmstr. rst Di' relchel» n Ol- 8.J»' au« z» Straf : einen Nnst-b machten, Die die ulirenk thait!" nieder Bald > Rust zu und .ennteN semliä sollte, n, die -ast «n Bekanntmachung. 9. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887 enthält: Bekanntmachung, den Commissar für den Bau der Geithain-Leipziger Staatöeisenbahn bctr.; vom 12. Juni 1887; Bekanntmachung, die Betriebseröffnung der Schönberg-Schleizer Eisenbahn betr.; vom 13. Juni 1887; Verordnung, die den Ortsbehörden nach den Bestimmungen der Dienstvorschrift über Marschgebührnisse bei Einberufun Bekannt m a ch n n g, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen PrüfungScommiffivn werden in Gemäßheit der Bestimmung in H 91 der Ersatz-Ordnung vom 28. Sep- teinber 1875 im Laufe des Monats September dieses Jahres die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den cinjährigen- sreiwilligcn Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichnen Königlichen Prüfungscommission nach M 23 und 24 der Ersatzordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung »n die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum I. August dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Niieh dusem Termine ein gehende Zulassungsgesuche können nach § 91 der Ersatzordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: I., ein Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung, daß xv bereit ««k fähig fei, den Freiwillige» während einer einjährige» aetive» Dienstzeit zu bekleiden, auSzueüsten und zu vtlpstegett, 2., ein Geburtszeugniß und 3., ein Unbescholtenheitszeugniß auf die Zeit bis zur Einreichung der Anmeldung, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen Leute durch die Polizeivbrigkcit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustcllen ist. Diese Papiere sind im Originale cinzureichcn. In dem Zulassungs gesuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzulassenden Aspi ranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Ucbrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatzordnung als Anlage 2 zu § 91 beigefügten Nrüf»ngSordnu»g zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresdm, den 1. Juli 1887. Königliche PrüfunqecouiMission für Einjährig - Freiwillige. sowst bei Entlassungen zufallenden Verpflichtungen betr. - vom 17. Juni 1887. Gedachtes Stück dcö Gesetz - und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme auf hiesiger Rathoerpedition aus. richeii-. t wöchentlich zweimal, DiraStagS und g-'.uasö. — AbonnomrutpreiS vierteljährlich l Hart. mm-Une Stummer» IS Pfg.— Inj eraie werten Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen Kommenden Sonnabend, den » Juli -. I.» Vormittags 10 Uhr, gelangen im hiesigen K. Amtsgerichte 1^ ar, l Kleiderschrank, 1 Klavier, 1 Flinte, ca. 90 Pfd. Rosinen, Rauchtabak, Leim, Zucker, Reis u. s. w. gegen sofortige Baarzahlung § ' eigerung. Wilsdruff, am 4. Juli 1887. MatrheS, Gerichtsvollzieher. chnM smUME WrM, Wu, Äckckh« M die MgeM«. lTaqe^gesckichte. Unsere Nachbarn im Westen sorgen trefflich dafür, daß Deutschland sich nicht in trügerische Ruhe und Sicherheit einwiegen läßt. Kaum, daß die Beseitigung des Generals Boulanger in Verbindung mit der Mäßig- »Ng, welche Deutschland in dein Falle Schnäbele bewies, die Hoffnung "ui E rubigcre Gestaltung der Verhältnisse in Frankreich wach werden kch, regt die Verurthcilung der reichsländischen Mitglieder der Patrivten- üga wegen Landcsverraths die öffentliche Meinung daselbst bis zur Glüh te auf. An sich ist zu dieser Erregung nicht der mindeste Anlaß vor- ^nden; denn eS ist völlig selbstverständlich, daß der Angehörige eines Landes, welcher einer ausländischen, auf Abreißung eines Theiles desselben Achteten »Verbindung angehört, sich des Verraths schuldig macht und mit Hecht dem Strafrichter verfällt. Die Franzosen selbst würden Bewohner von Nizza und Savoyen, welche sich einer etwa in Italien sich bildenden Reinigung mit dem Ziele der Wiederabtrcnnung dieser Landestheile von Frankreich anschlössen, unzweifelhaft und ganz mit Recht, als Landesver- Mer behandeln. Wenn sic gleichwohl in dem entsprechenden Vorgehen ^tutschlands eine HeranSsorderung erblicken wollen, so liegt der Grund eben darin, daß sie noch immer die Wiedervereinigung von Elsaß-Lothringen "nt dem Reich nicht als den daraus und zu Reckst bestehenden Zustand verkennen wollen, sondern in dem Gedanken fortlcben, daß der Wieder- Mchluß dieser LandeStheile an Deutschland nur ein rein thatsächliches Verhältniß sei, dessen Abänderung Frankreich herbeiführen könne oder gar küsse, sobald es nur die nöthige Macht dazu besitze. Es ist klar, daß, iv lange die Franzosen sich in dieser Anschauung gefallen, die Erhaltung . Friedens nur so lange gesichert ist, als sie nicht die Stärkeren zu sein ! Der Bundesrath ist ermächtigt, allen Brennereien, soweit abgeschlossene Amben. Mehr denn je zeigt sich daher jetzt wiederum, in wie hohem Maße die Stärkung der Wehrkraft und der Finanzen des Reiches, wie sie dem letzten Reichstage herbeigeführt worden, die Voraussetzung für die Erhaltung des Friedens bildet. Die Entschlossenheit, mit welcher Deutsch- lvnd die hohen Anforderungen erfüllt, welche im Interesse der militärischen Aast des Reichs an die persönliche und finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Bürger gestellt werden mußten, hat die KricgSlust rasch abgekühlt, welche Mang de« Jahres den Frieden gefährdete und die Stellung des Haupt- »äger« des Rcvanchcgedankens erschütterte; verharrt Deutschland in der Achen Entschlossenheit, für seine Sicherheit nach Auß n zu sorgen, und faßt es zugleich mit der nämlichen Entschiedenheit seine feste Absicht er- 'mnen, Elsaß-Lothringen zu behalten, so wird auch der jetzt tobende Sturm Nch legen, ohne den Frieden zu gefährden. Allein, er lehrt uns doch Klederum, wie sehr Deutschland auf seiner Hut sein muß, und wie sorg sam e« vermeiden muß, auch nur den Anschein von Schwäche oder Rach- Gles der Wachsamkeit zu erregen, wenn anders eö in Frieden fortleben will. Der Friede Europa's hat seit manchem Jahr auf dem festen Bünd- Deutschlands mit Oesterreich geruht, wie nach der Sage die ^we aus den Schultern des Riesen Atlas. In diesen Tagen Hal das Almdniß eine Sicherung und Stärkung erfahren durch die stürmischen l fand die Kgl. KmtshaupLmairnschaft zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht Md den Stadtrath zu Wilsdruff. T mit i nun !