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Wmdi, Wn, ÄdeMi M die MM«drL die Kgl. Kmtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den StadkaH z« MlsdnE.' »rjcheii't wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. 1887. Freitag, den 6. Mai »einen nchiin - — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. WWU MMs erti - Sir. 3«. ttt 'iUulkl öis jes Pf. haben Urost To-H^ Sekanni- zinnig!^ TageSgeschichte. Die Annahme der Branntweinsteuer-Vorlage in der letzten Plenar sitzung des Bundesraths ist mit Einstimmigkeit erfolgt. Das neue Gesetz bezieht sich zwar auf das ganze Reichsgebiet, jedoch sind für das Gebiet der norddeutschen Steuergemeinschaft und für dasjenige der süd deutschen Staaten besondere Bestimmungen getroffen. Für Norddeutsch- land wird vorgeschlagen, den bestehenden Brennereien für ein dem bishe- Ngm Konsum unter Anrechnung der Verbrauchsverminderung in Folge dkl Erhöhung der Steuer entsprechendes Quantum eine Konsumsteuer von 50 Mk. pro Hektoliter reinen Alkohols aufzuerlegen. Man rechnet nun Ms einen Rückgang des Verbrauchs von 12,5 Proz. und für die der Kon sumsteuer unterworfene Produktion würde nur ein Quantum von 2,243,500 Hektoliter übrig bleiben. Der Ertrag der Konsumsteuer von 50 Mk. würde alsdann 112 Mill. Mk. betragen. In der Praxis würde sich das Ver- hältniß so gestalten, daß die in den letzten drei Jahren bestehenden Bren nereien das Recht haben, 2 Mill. Hektoliter reinen Alkohols zu einem Konsumsteuersatz von 50 Mk. zu brennen, während die bestehenden oder Neu zu konzesiionirenden Brennereien von dem über dieses Quantum hinaus- gchenden Alkohol 70 Mk. vom Hektoliter zu zahlen haben. Je niedriger dem regelmäßigen Konsum entsprechende Quantum angenommen wird, um so größer ist die Wahrscheinlichkeit einer Preissteigerung des Brannt- Neins im Jnlande, in Folge deren auch der Branntwein, welcher dem Steuersatz von 70 Mk. unterworfen wird, konkurrenzfähig bleibt. That- fächlich läuft der Vorschlag darauf hinaus, den bestehenden Kartoffelbrannt- keinbrennereien eine Steuerermäßigung von 20 Mk. vom Hektoliter zu Mähren — und zwar dauernd. Im Rahmen der Regierungsvorlage er halten innerhalb der norddeutschen Branntweinsteuergemeinschaft die beste henden Brenner eine Art Monopolrecht auf die Herstellung der ersten ^Millionen Hektoliter reinen Alkohols mit einer Steuerprämie von 20 Ak. pro Hektoliter; was einer Reichssubvention von jährlich 40 Mill. Ak. an die Kartoffelbranntweinbrenner gleichkommt. Aehnlich liegt das ^erhältniß für die süddeutschen Staaten, nur daß dort das Quantum, Kelches dem geringeren Verbrauch entsprechend, mit dem niedrigeren Satz bfn 50 Mk. besteuert wird, verhältnißmäßig niedriger bemessen ist. Was me Berechnung der Einnahmen betrifft, so hat es den Anschein, daß die Annahme, welche aus dem mit 70 Mk. pro Hektoliter versteuerten Alkohol h°rrührt, in die Reichskaffe fließt, während der Ertrag der 50 Mark-Kon- Mmfteuer der norddeutschen Branntweinsteuergemeinschaft bez. den süddeut schen Staaten verbleiben würde. . Dem Reichstage ist die bereits mehrfach erwähnte Novelle, betr. Bänderung der Gewerbeordnung, zugegangen, welche es den Ver waltungsbehörden anheim giebt, selbstständige Handwerker, welche den Jn- Angen fernbleiben, sowie deren Gesellen zu den Kosten 1. der von der Innung für das Herbergswesen und den Nachweis für Gesellenarbeit ge stossenen Einrichtungen; 2. den Einrichtungen zur Förderung der gewerb- stchen und technischen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge und A des von der Innung errichteten Schiedsgerichts zwangsweise heranzuziehen. den derselben beigegebenen Motiven glauben wir nur folgende Stelle wiedergeben zu sollen, die mit besonderer Klarheit und Deutlichkeit den Standpunkt bezeichnet, welchen die Reichsregierung einnimmt und auch ferner einzunehmen gedenkt. Die betreffende, bemerkenswerthe Stelle ^utet: „Die Gewerbeordnung und in deren Weiterbildung die Novelle b°ui 18. Juli 1881 gehen davon aus, daß die Bildung und Wirksamkeit ber Innungen mit der gesunden, freien Bewegung auf dem Gebiete der gewerblichen Thätigkeit nicht in grundsätzlichen Widerspruch treten dürfe, ^ie haben daher die Bildung von Innungen der freien Initiative der ^heiligten überlassen, die Innungen selbst aber in gerechter Würdigung Bedeutung des Handwerks für das wirthschaftliche und soziale Leben wst öffentlichen Rechten und Pflichten ausgestattet, um sie dadurch als oflentlich-rechtliche Korporationen zu Trägern der gewerblichen Selbstver waltung zu erheben. Nach den bisherigen Erfahrungen liegt kein Grund aor, diese rechtliche Stellung der Innungen in ihren Grundlagen zu ändern, wclmehr berechtigt die bisherige Entwickelung des Jnnungswesens zu der Hoffnung, daß es dem deutschen Handwerk möglich sein wird, bei richtiger Benutzung der ihm durch das Gesetz gebotenen Gelegenheit berufsgenossen- Bisjtf 'S- . l HM rr. . d unö^ .edrungt, en D< s° jenen sf itte sc^ Lorte veiö kuu.^ 01,^0 Bisj-k u hab-" schastlicher Vereinigung auf diesem Wege zu einer seiner wirthschaftlichen ' und sozialen Bedeutung entsprechenden Organisation zu gelangen und mit Hülfe derselben auch die aus der Entwickelung der Großindustrie für das Handwerk entspringenden Schwierigkeiten bis zu einem gewissen Maße zu überwinden. Paris. Die Freilassung Schnäbele's hat den Berichten der Präfetten an den Minister des Jnnem zufolge in ganz Frankreich um so mehr die lebhafteste Befriedigung hervorgerufen, als durch die Schuld eines Theiles der Presse allgemein die Meinung verbreitet war, Deutschland habe durch die Verhaftung Schnäbele's Frankreich provoziren und den Kriegs fall herbeiführen wollen. Von der Aufregung, welche hier während der letzten Woche geherrscht hat, hat man sich in Deutschland gar keine Vor stellung gemacht. Der größte Theil der Pariser Presse bespricht die Frei lassung in angemessener Weise; einzelne Journale gehen sogar so weit, der deutschen Regierung Anerkennung für ihr gerechtes Verfahren zu zollen. Nur die unverbesserlichen Hetzblätter fahren fort, zu lügen und zu schimpfen, indem sie gleichzeitig ihren Lesern aufbinden, daß die ganze Welt ihre würdige Haltung bewundere. Dagegen protestiren das „Journal des Debats" und der „Temps", ja selbst chauvinistische Blätter wie „Paris" und „National" gegen die kindische Idee der „France", mittelst einer Sub skription für Schnäbele ein Ehrenlegionskreuz in Brillanten anzuschaffen. Dieser Plan macht übrigens Fiasko, da die zweite Liste erst zweihundert Namen aufweist, beinahe ausschließlich diejenigen hiesiger Elsaß-Lothringer oder von Mitarbeitern bekannter Hetzblätter. Uebrigens wurde erwartet, daß Schnäbele selbst diese ihm zugedachte taktlose Ehrenbezeugung zurück weisen würde. Schnäbele hat denn auch an den Herausgeber der „France" ein Schreiben gerichtet, in welchem er denselben ersucht, von der angereg ten Subskription für ein Ehrenlegionskreuz in Brillanten Abstand zu nehmen, da er Geschenke dieser Art weder annehmen wolle, noch könne. In politischen Kreisen hörte man allgemein die Ansicht aussprechen, daß der Minister des Auswärtigen, Flourens, durch die Art, wie er die Unterhandlungen der deutschen Regierung einleitete und zu einem glücklichen Ergebniß führte, sein Ansehen als Leiter der auswärtigen Politik wesent lich gefördert, so daß auch die Stellung des gesammten Kabinets befestigt erscheint. Man knüpft daran auch deshalb beruhigende Folgerungen, weil man annehmen zu dürfen glaubt, daß die Handlungsweise des französischen Ministers an leitender Stelle in Berlin einen günstigen Eindruck ge macht bat. Der deutsche Polizeikommissar Gautsch richtet an den „Temps" einen Brief, in welchem er dagegen proteftirt, daß die „Agence Havas" in ihrer den Pariser Journalen gelieferten Uebersetzung oer Mittheilung der „Nordd. Allgem. Ztg." über die Spionage Schnäbele's anstatt des mit der Verhaftung beauftragten Berliner Polizeikommisfars von Tautsch seinen Namen gesetzt habe. Gautsch versichert dagegen, daß er selbst vor dem 20. April gar keine Kenntniß von der beabsichtigten Verhaftung Schnäbele's gehabt hat. Die Regierung hat, einer Meldung der „Voss. Ztg." aus Paris zufolge, ein Rundschreiben an die Grenzbeamten erlassen, welches diesen die äußerste Vorsicht und Korrektheit im Amtsver kehr mit den Deutschen vorschreibt. London. Alles athmet auf, seitdem der deutsche Kaiser die Frei lassung Schnäbele's anbefohlen. Die Nutzanwendungen, die sich da rananknüpfen, sind verschieden, aber durchweg ungünstig für dieFran- zosen. „Die Deutschen" — meinen die „Daily News" — „hatten wirkliche Klagegründe gegen Schnäbele, und die Franzosen hatten keine Ursache, ihn wegen seiner den Frieden zwischen beiden Ländern gefährden den Bemühungen zu vertheidigen. Die französische Regierung wird wohl daran thun, ihn von der Grenze weg zu versetzen." „Die Hochherzigkeit des deutschen Kaisers" — sagt die „Morning Post" — „beweist, daß Frankreich mehr als je verpflichtet ist, gegen seine mächtigen Nachbam eine offene und loyale Politik zu verfolgen." Die „Times" heben die schwachen Fäden hervor, an denen augenblicklich in Europa Krieg und Frieden hängen. „Auch jetzt" — sagen sie — „ist der Horizont von Wolken nicht frei, und ohne die Nachgiebigkeit der einen und den gesunden Menschenverstand der anderen Partei wäre der Sturm leicht entfesselt worden." Der „Daily Telegraph" wiederholt die Gesammtgeschichte des Vorfalls, betont, daß Schnäbele keineswegs in eine absichtlich gelegte Falle gegangen, und daß w sofoli rstr :um! für dd ert Nachts. «Königliche Bahnverwaltuug. 35 25 Kommenden Montag, den 8 Mai d. I., Vormittags 11 Uhr, gelangen in der Wohnung des Fleischermeisters «Karl Gottlieb Scharfe in Limbach 3 Viehwagen, 1 Wirthschaftswagen und 1 Pianino gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 5. Mai 1887. Matthes, Gerichtsvollzieher. in derselben Weise, wie die bisherigen Theaterzüge. — Dresden-St. 11 Uhr 10 Min. Ab in Wilsdruff» am 6. Mai 1887. Bekanntmachung. Aus Anlaß der internationalen Gartenbauausstellung in Dresden verkehrt Mittwoch, den 11. Mai e., auf der Bahnlinie Potfchappel - Wilsdruff ein Potschappel 11 „ Wilsdruff 12 „