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WM TljMÄl, N4e«, Ädculthil Nil hie UwWildiil. 1887 Dienstag, den 3. Mai d Pup''! Bekanntmachung, die Niederwmiha'er Elbbrücke betreffend. s ü des Umbaues der Fahrbahn der Niederwartha'er Elbbrücke wird letztere für allen öffentlichen Verkehr von M«ntag, den Aus .ab wahrscheinlich auf die Dauer von 4 bis 5 Wochen gesperrt und für diese Zeit der Fährverkehr über die Elbe S. Mai ^re^cs^ Fähre, der Fußverkehr (einschließlich desjenigen mit Handwagen u. s. w.) aber auf die Kötitzer und die Gohliser Fähre verwiesen. 1887. ° Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. Bekanntmachung, Erörterung der FffcherewerhäLtniffe betr. Direktor der landwirthschaftlichen Schule zu Meißen, Herr Endler daselbst, wird in diesem Jahre im Auftrage des Sächsischen - meines die linksuferigen Zuflüsse der Elbe behufs Erörterung der Fischereiverhältnisfe bereisen und ist zu diesem Zwecke von dem König- Ä ^Ern mit besonderer Legitimation versehen worden. lichen Mimfi Amtshauptmannschaft setzt die ihr unterstellten Gemeindebehörden und die betheiligten Privaten hiervon mit dem Veranlassen in Kenntnis, die Thätigkeit des genannten Herrn thunlichst unterstützen zu wollen. Meißen, am 20. s p Königliche Amtshauptmannschaft. von «Kirchbach. dem Reichsjustizamt zugegangen, ist kein Zweifel mehr, daß Schnäbele landesverrätherische Korrespondenz vermittelt und mit Kundschaftern ver kehrt hat, welche die Festungen Straßburg und Metz ausspionirten. Man möchte daher fast zweifeln, daß die Entlasfung Schnäbele's wirklich be- schloffcnc Sache sei. Allein, da Schnäbele nach jenen amtlichen Mitthei- lungen auch geständig ist und als erhaben betrachtet werden kann, daß er nicht der einzige französische Grenzpolizeibeamte ist, welcher seine Stellung zur Spionage unv zur Organisirung des Landesverraths im deutschen Nachbarlande ausgenützt hat, ist eigentlich der Hauptzweck der Verhaftung Schnäbele's erreicht. Die Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland sind durch die Schnäbele-Affaire weder besser noch schlechter geworden, aber eS hat sich auf's Neue gezeigt, wie gebrechlich dieselben sind. Nach wie vor bleibt es klar, daß von sicher dauernden Frieden nur die Rede sein könnte, wenn entweder Deutschland das annektirte Gebiet an Frankreich zurück gebe, oder wenn ein leitender französischer Staatsmann erklärte, Frankreich verzichte entgültig auf den Besitz von Elsaß-Lothringen, und diese Er klärung von der Volksvertretung, der Presse und der öffentlichen Meinung des Landes ruhig hingenommen würde. Beide Bedingungen sind zur Zeit gleich unerfüllbar, und der Friede wird nur dadurch mühsam gesichert, daß weder Deutschland noch Frankreich vor Europa die Verantwortlichkeit einer Kriegserklärung auf sich nehmen will. So dürftig diese Friedens basis ist, so ist es doch möglich, daß sie sich als dauerhaft erweisen wird, weil wenigstens einer der beiden Theile, nämlich Deutschland, kein In teresse daran hat, durch Waffengewalt Frankreich etwas abzugewinnen. Die Franzosen freilich, oder wenigstens alle Diejenigen, welche sich nicht in den Verlust Elsaß-Lothringens finden können, und die es wurmt, daß Frankreich in Europa nicht mehr die erste Rolle spielt, spekuliren auf nichts Anderes, als auf eine deutsche Kriegserklärung. Man lese nur, wie sich heute z. B. wieder der militärische Redakteur der „France" Henry des Marais, ein Hauptapostel Boulanger's, ausspricht: „Man darf heute Bekanntmachung. Die Lieferung des für das unterzeichnete Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 1887/88 erforderlichen Heizungsmaterials an circa 180 Hect. Steinkohle (weiche Schieferkohle), circa 180 Hect. gute böhmische Braunkohle (Stückkohle), sowie 58 R.-Mir. gutes, weiches Scheitholz soll im Wege Submission ^erge^ Leerungen übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden säeirnnasmaterials bis zum 12. Mai d. As. schriftlich anher abzugeben. ° g Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude auf jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Quantität zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Könial. Amtsgericht Wllsdruff, dm 27. April 1887. Ui-. OunKloK'. TageSgefchickte. Mit aller Bestimmtheit wird von Berlin wie von Paris aus gemel kt, die deutsche Reichsregierung werde den französischen Polizeikommissar Schnäbele in Freiheit setzen. Offiziös wird anerkannt, daß die Ver haftung des französischen Polizeibeamten nicht aufrecht zu erhalten sei, Falls derselbe von deutschen Beamten veranlaßt ward, die Grenze zu über schreiten; in diesem Falle sei ihm gleichsam sicheres Geleit zugestanden, fiach anderweitiger Meldung soll die Entscheidung, durch welche die Frei- . kssung Schnäbcle's verfügt wird, binnen kürzester Frist ergehen. Daß p-un in der That Schnäbele von seinem deutschen Kollegen eingeladcn Kurde, scheint festzustehen; wenn auch bisher noch nicht klar ist, ob Gautsch die geplante Verhaftung gewußt hat. Indem die deutsche Regierung Nun den Verhafteten in Freiheit setzt, obwohl an seiner Schuld nicht zu I zweifeln ist und obwohl seine Verhaftung auch auf deutschem Gebiete er- ^kündet sie, daß sie geneigt ist, dem Völkerrechte jede Rücksicht Öfchen zu lassen, und einen Vortheil zu verschmähen, der auf eine ^eifelhaste Weise erlangt ist. Mit um so größerer Genugthuung darf I , fin Ausgang des Zwischenfalles von Pagny begrüßen, als die k diplomatische Behandlung, welche er erfuhr, die Pariser 'olterung schon begann nervös zu machen, da man hinter ihr irgend 1 gefährliche Absichten des deutschen Reichskanzlers witterte. Die - indeß aus dem Gange, welchen die Verhandlungen 1 Genüge überzeugen, daß die deutsche Regierung die Än- na i. chrom Beginn an in loyaler und ruhiger Weise behandelt » dini's^as-.^ ^eiche auch von französischer Seite geschehen ist. DieChau- r tinm natürlich das Entgegenkommen Deutschlands auf k dm Druck zurü Fürst Bismarck soll zu einer sowohlwollen- k ftanrkui-bm ^ ^s Zwischenfalles nicht etwa durch die Achtung vor der ' Korden ^i» publik, sondern durch die Furcht vor dem Zaren veranlaßt den Miltbeilun^n"'»." '^ den Geschmack ist eben nicht zu streiten. Nach h Ü?n, die dem Ministerium des Auswärtigen in Berlin von lSr die Kgl. Umtshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadkatß zu Mlsdrsff. r . 7———sst Dienstägsund Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags itrscheint wöchentlich zweima , Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Bekanntmachung. Weaen Reinigung der Gerichtslokalitäten bleibt das hiesige Amtsgericht Sonnabend, den 7. Mai d. I., „schloss-n^,^ AMsMicht Wilsdruff, «m 30. Apnl 1887. Nr. Gangloffs Donnerstag, den 5. ds Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderlltlissitzung. Wilsdruff, am 2. Mai 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.