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HmM, Wi, Ziedeckp Nd die WjMki. AmLsbtcrtt Mr die Lgl. KmtshauptmannschafL zu Meißen, das Agl- Amtsgericht und den StadkaH zu Wilsdruff. ^rschcii't wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg.— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Ak. 33. Dienstag, den 26. April 1887. -TSE.. ! „ .7-' — -'7 7"! I---- -— " l I7l.7 ^.7717^. . .^ss Bekanntmachung, die Einkommensteuer betreffend. Nachdem das diesjährige hiesige Ortskataster für die Einkommensteuer hier eingegangen ist, so wird in Gemäßheit 8 46 des Einkommen steuergesetzes vom 2. Juli 1878 einem jeden Beitragspflichtigen hiesiger Stadt die Steuerklasse, in welche er eingeschätzt worden ist, sowie der Be trag der von ihm zu entrichtenden Steuer mittelst einer verschlossenen Zuschrift, in welcher zugleich eine kurze Belehrung über das Recht der Rekla mation und dessen Voraussetzungen enthalten ist, in diesen Tagen behändigt werden. Denjenigen Beitragspflichtigen, welchen Vie vorerwähnte Zuschrift nicht behändigt werden kann, bleibt überlassen, sich wegen Mittheilung des EinschätzungsergebnrfseS bei der hiesigen Stadtkämmerei zu melden. Als Termin für Abführung der ersten Hälfte des Normalsteuersatzes ist der 30. April ds. Js. festgesetzt worden. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Kataster angesetzten Einkommensteuerbeträge nicht die Wirkung eines Aufschubes der Bezahlung derselben haben können. Eine Hilfstafel zur Berechnung der Einkvmmensteuersätze hängt in der Hausflur der Kämmerei zu Jedermanns Einsicht aus. Wilsdruff, am 25. April 1887. Der Sladtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Hauptübun.q der städtischen und freiwilligen Feuerwehr. Nächste» Sonntag, den 1. Mai, Vormittags 11 Uhr, soll eine der im 8 51 des hiesigen Feuerlöschregulativs vorgeschriebenen Hauptübungen der Feuerwehren abgehalten werden und haben sich hierzu sämmtliche Mitglieder derselben, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienstabzeichen rc. bei Vermeidung der im 8 52 des gedachten Feuerlöschregulatives angedrohten Ordnungsstrafe pünktlich einzufinden. Die Versammlung findet an der Kirche Vormittags Vs 11 Uhr statt. Wilsdruff, am 25. April 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. BekanÄ In der Leit vom 2. bis fpäteftens den 16. nächsten Monats ist der II. Dermin städtische Anlage, das Kost geld für Communländerei, der KaaS- und ErbzinS und daS Rathsgefchost bei Vermeidung von Weiterungen an die Kämmerei abzuentrichten. Wilsdruff, am 25. April 1887. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Es ist wahrzunehmen gewesen, daß in neuerer Zeit in hiesiger Stadt übermäßig schnell gefahren worden ist. Cs wird das fernerhin hier mit verboten und zugleich darauf aufmerksam gemacht, daß Derjenige, welcher in Städten übermäßig schnell fährt oder reitet, nach § 366 8ub 2 des R. - Str. - Ges. - Bchs. mit Geldstrafe bis zu 60 M. —- oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden kann. Wilsdruff, am 25. April 1887. - Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung. Mittwoch, den 27. April auf der Bahnlinie KotfchoPPcl - Wilsdruff wieder ein LL" 1U6LH6I-2U8'. Ab Dresden-M. 11 Uhr 10 Min. s „ Potschappel 11 „ 35 „ Nachts. in Wilsdruff 12 „ 25 „ j Wilsdruff, am 20. April 1887. königliche Bahnverwaltung. Unter dem Titel „Die socialen Aufgaben der Arbeitgeber" hat der dat.-lib. Reichstagsabgeordnete Oechelhäuser soeben eine neue Schrift er scheinen lassen, deren Beachtung Denjenigen, an welche sie sich wendet, nicht dringend genug empfohlen werden kann. Angesichts des wachsenden Umsichgreifens der Socialdemokratie erinnert der Verfasser an die Noth- Mendigkeit, der darin liegenden Gefahr seitens der Arbeitgeber selbstthätig Mtgegenzutreten. Alles kommt aber darauf an, daß dies Entgegentreten ist der richtigen Weise erfolgt. „Unsere Ueberzeugung von der Nothwcn- digkeit und Erfolgsmöglichkeit eines planmäßigen Feldzuges gegen die So zialdemokratie", sagt Oechelhäuser, „wurzelt in der Anschauung, daß der bei Weitem größte Theil ihrer Anhänger durchaus nicht bösartig oder besserungsunfähig, sondern nur aufgereizt und erbittert ist. Auf ihre Be kehrung und Versöhnung einzuwirken, ist die erste Aufgabe; die zweite, fast noch wichtigere aber geht dahin, die noch nicht ergriffenen Arbeiter ! vor der weiteren Ansteckung zu schützen." Nicht bisher unbekannte Mit- . tel will der Verfasser für diesen Zweck in Vorschlag bringen; es handel ! sich ihm „nur darum, auf die Nothwendigkeit hinzuweisen, diese Mittel der Abwehr auch wirklich in Bewegung zu setzen." Sehr richtig wird vor Allem verlangt, daß der Arbeitgeber selbst sein persönliches Verhältniß zu den Arbeitern besser gestalte. Zunächst muß der Arbeitgeber unbe dingt die gefühllose Anschauung von sich fernhalten, als stehe der Arbeiter mit Arbeitsmaschinen in gleichem Range. Dem Verfasser gilt es geradezu als Regel, daß das gute oder schlechte Verhältniß zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch die Behandlung der Letzteren seitens der Ersteren bedingt wird. Auf die Rathschläge, welche er den Arbeitgebern in dieser Beziehung giebt, näher einzugehen, ist hier nicht der Ort. Oechelhäuser selbst erkennt an, daß dieselben bereits von vielen Arbeitgebern befolgt sind; der Mehrzahl aber — darüber ist kein Zweifel — sind sie bisher vergebens gepredigt worden. Der Umstand, daß sie jetzt von einem alten