Volltext Seite (XML)
WEMlÄE WM, Zickickh« md die WgezMi. Amts b LcltL für die Kgl. Amtshauptmannschaft zu Meissen, das Kgl- Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Srschsint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abvnnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 31. Dienstag, den 19. April 1^7. Erlaß an die Orisbehördeu, die Zählung der Fabrikarbeiter betr. Zu der am 1. Mai dieses Jahres vorzunehmcnden Zählung der Fabrikarbeiter werden den betreffenden Ortsbehörden die nöthigen Formu lare in den nächsten Tagen zur Vertheilung an die darauf bezeichneten Gewerbtreibenden von hier aus zugehen. Die betreffenden Gewerbtreibenden haben diese Formulare am 1. Mai dieses Jahres ordnungsmäßig auszufüllen und hierauf an die Orts behörden zurückzugeben. Von letzterer sind die ausgefüllten Zählbogen längstens bis zum SO, Mr-i dieses Jahres anher einzusenden. Meißen, am 9. April 1887. Königliche Amtshanptmannschaft. von Kirchbach. Bekanntmachung, Wegesperrrmgen betreffend. Die von der Königlichen Amtshauptmannschaft rücksichtlich der Sperrung öffentlicher Wege unter dem 1. Juni 1885 erlassene Bekannt machung wird hierdurch dahin erläutert, daß die darin verlangte „rechtzeitige" Anzeige dergestalt anher zu erstatten ist, daß die erforderliche Geneh migung zu der beabsichtigten Wegesperrung ertheilt werden kann, sowie daß alsdann unter Bezugnahme auf die ertheilte Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft die betreffende Bekanntmachung zu erlassen ist. Meißen, am 5. April 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Anher erstatteter Anzeige zufolge ist dem hiesigen Wirthschaftsbesitzer Karl August Frosch Ende März d. Js. ein grauer braun- gefleckter Hund zugelaufen. Unter Bezugnahme auf § 239 des B. G.-Bchs. wird Solches Hiermil zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, den 16 April 1887. du. (tun^IvN. MkanntmÄmng. Das 6. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen auf das Jahr 1887 enthält: No. 15. Gesetz, die theilweise Abänderung und Ergänzung des Allgemeinen Berggesetzes betr.; vom 18. März 1887; No. 16. Ausführungsverordnung dazu vom 19. März 1887; No. 17. Bekanntmachung, die Kommissare für Staatseisenbahnbau betr., vom 1. April 1887. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsichtnahme in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 18. April 1887. Dcr Stadtg^meinderath. - - Ficker, Brgmstr. Kommenden Domeral-iq, den 21. ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 18. April 1887. Der Stadtgemeinderatb. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Zu dem nächsten Sonnabend, den 23. Mpril Vorm. IO Uhr im Schulsaale als am Geburtstage Sr. Majestät «nferS allverehrten «Königs Albert stattfindenden werden die hiesigen Behörden, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde der Schule hierdurch ergebenst eingeladen. Der Direktor der städt. Schulen. Gerhardt. 1. Gesang: Lied 539, 1—4. 2. Gebet. 3. Gesang: „Den König segne Gott". 4. Festrede (Herr Lehrer Peukert). 5. Gesang: „Nach der Liebe." 6. Deklamation: „Der Geburtstag Sr. Maj. des Königs Albert." 7. Schlußgesang: Lied 539, 5—7. 8. Schlußgebet. TaqeSgefckichte. Wo stecken die 5 Milliarden Francs oder 4 Milliarden Mark, welche Deutschland von Frankreich als Kriegsentschädigung erhalten hat? Nahezu 1 Milliarde Mark besitzt das Deutsche Reich noch gegen- j bärtig in 5 Fonds, dem Jnvalidenfonds, welcher mit 561 Millionen Mark ausgestattet ist, dem Reichsfestungs- und dem Reichseisenbahn-Bau- finds, dem bekannten Kriegsschatz von 120 Millionen im Juliusthurm in Spandau und dem Fonds für das Reichstagsgebäude (24 Mill.), wozu noch die Zinsen seit 1873 kommen. Die zweite Milliarde ist lediglich durch die Hände des Reiches gegangen, indem mit derselben sofort die drei Kriegsanleihen von 120 Millionen, 100 Millionen und 120 Millionen preußischen Thalern — 1020 Millionen Mark getilgt worden sind. Von den beiden letzten sind etwa 1^ Milliarden verwandt zum Ersatz der. direkt durch den Krieg erwachsenen Schäden; wir nennen nur die Haupt- ! Rubriken: für die Wiederherstellung der gesammten im Feldzuge verschlissenen Heeresausrüstung (das sogen. Retablissement) 320 Millionen, die Ver gütung sämmtlicher Kriegsschäden in Elsaß-Lothringen und Baden (Kehl), sämmtlicher Schäden der deutschen Rhederei durch die Kaperei, die Er stattung sämmtlicher Kriegskosten der deutschen Gemeinden (Einquartierung, Fuhren), die Transportkosten der Eisenbahnen für Beförderung sämmt licher Truppen, Vorräthe, Gefangenen. Neber die dann noch übrigen Milliarden ist ru einem kleineren Theil für bestimmte große Reichszwecke verfügt, namentlich die Kosten der Einführung der Münzeinheit, also der Prägung der gesammten neuen Münzen; ferner die Reichsbeihilfe zur Gotthardbahn und die bekannten Dotationen des Fürsten Bismarck und der Generale (12 Millionen). Eine bescheidene halbe Milliarde endlich ist zur Austheilung an die einzelnen Staaten gelangt und in der man nigfachsten Weise verwandt zur Schuldentilgung, zu Steuererläffen, Ver besserung der Beamtengehälter, in Preußen speziell auch zur Dotation der Provinzialverbände. Das Gesammterforderniß des dem Bundesrath vorliegenden Nach tragsetats beläuft sich auf rund 134 Millionen Mark; davon entfallen etwa 47 Millionen auf die Ausführung des Militärgesetzcs und der Nest auf einmalige Ausgaben für Kasernen, Festungen und neue Gepäckaus rüstung der Armee.