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WWNMckT WrM, lickt«, Ätdrulrhii «d die MMÜkii. AmtsbLaLt Er die Kgl. Kmlshauptmannschaft zu Aeitzen, das Kgl. UmtsgerichL und den StadkaH z« Wlsdnff. 1887 Freitag, den 15. April Amtsgerichtsbezirke» des von Amtsgerichtsbezirke ¬ des tvl, nachstehenden Ort- aus und von ebenfalls > in Nohen früh S Uhr zufinden. ller Uu. v., e's Red. , ekt k' mvi^ im Gasthofe „zum deutschen Haus" in Rossen; Montag, den 23. April 1887, sein en in cre« zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Ent schuldigung des Außenbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu be glaubigen sind, beizubringen (§61 Pkt. 4 der Ersatz-Ordnung). Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechtigten ist freigestellt, da sür die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz- Commission loosen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und beziehendlich Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied beziehendlich Beamter der Behörde haben sich zu den Musterungsterminen behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse Gestellungspflichtiger mit ein- ich -l eben!' „ Si r. M —- ergebe' ft B m Ha»' enladfl danket 'lokal! die w'' Bormittags S/s Uhr LoosangStermin sür den gesammten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthofe „zum deutschen Haus" in Nossen. SLmmtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1867/1887, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen disponibel gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt Solche, über deren Militärverhältniß noch nicht endgültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben bei Vermeidung der in § 33 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 verbunden mit § 24 Pkt. 7 der Ersatz- Ordnung vom 28. September 1875 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile in den vorgedachten Musterungsterminen pünktlich und zwar: in Lommatzsch und Wilsdruff früh 81- Uhr, Freitag, den 22. April 1887, Vormittags SM Ubr an für die Militärpflichtigen aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfelhd, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz b., daß Zurückstellungsanträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zu rückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungsanträge, welche erst nach beendigter Musterung eingereicht werden, von der König!. Ober-Ersatz-Commis- sion in Gemäßheit der Bestimmung in § 62 Pkt. 7 Abs. 2 der Ersatz-Ordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetrcten ist; daß Rccurse gegen die Entscheidung der Königl. Ersatz-Commission an die König!. Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Ent scheidung der König!. Ober-Ersatz-Commission an die Königl. Ober-Rekrutirungsbehörde gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der König. Ober-Ersatz-Commission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 3t. Mvgnst der Königl. Ober-Rekrutirungsbehörde mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königl. Ersatz-Commission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienver- hältnisje eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beovacylen und zu tyun Haven; daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu gestellen hat, deren Abhörung thunlichst einige Zeit vor der Munerung hier zu beantragen ist; Endlich Wersen Bekanntmachung, das Musterungsgeschäft im Aushebnngsvezirke Nossen betreffend Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nosfen wird in der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: Dienstag, de» 1S. April 1887, oelche Mgebl' pjtB vrjcheinl zweimal, Dienstags und FrcitagZ. — Abonnemtntpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Vormittags s Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtlichen Ortschaften Lommatzsch im Nachhause zu Lommatzsch; Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienstantritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheiles erwächst 62 Pkt. 8 der Ersatz-Ordnung); 2 ., daß die zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtenden Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach § 12 Pkt. 1 der Ersatz-Ordnung die Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Land wehr, im Uebrigen aber in der Regel auch Befreiung von den jährlichen Uebungen genießen, und daß endlich 3 ., diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Einwilligungserklärung des Vaters beziehendlich des Vormundes, womöglich schon im Musterungstermine, beizubringen haben. Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, u ., daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge auf Zurückstellung einige Zeit vor -em Beginne Ler Musterung und spätestens im MusterungStermine felLft unter Beifügung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der betreffenden Angehörigen begründet werden soll, ausreichende ärztliche Zeugnisse darüber beizufügen, beziehendlich ist dafür Sorge zu tragen, daß diese Angehörigen der Königl. Er satz-Commission in dem Musterungstermine zum Zwecke det" Untersuchung durch den Dienst thuenden Militärarzt vorgestellt werden können; KM urreü euer 87, lrzc Mittwoch, de« 2V. April 1887, Von Vormittags 8 Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus sämmtlichen Ortschaften Wilsdruff im Gasthaus zum Adler tu Wilsdruff; Donnerstag, -en 21. April 1887, von Vormittags S'/2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn sowie schäften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel im Gasthofe „zum deutschen Haus" in Nossen