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WMMM § veli- ThmM, Ach«, AM« md die UmMidri. im die Kgl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht uud den Stadkath zu Ailsdmff. 1887 Nr. 27 Dienstag, den L. April 8«P stattfinden. Sip i8)i rs. 5. 0- i Vc DageSgeschichte. In einem Rückblick auf die Thätigkeit des Reichstags sagt die „Köl nische Zeitung": Nach nahezu vierwöchentlicher angestrengter und frucht barer Thätigkeit erfreut sich jetzt der Reichstag einer kurzen Ruhezeit, und wenn man von dem bisher Geleisteten und dem Gange der Arbeit auf die Zukunft schließen darf, wird dieser Reichstag in der Reihe seiner Vor gänger und Nachfolger einen erfreulichen Wendepunkt abgeben. Die ge schloffene Mehrheit zu pflichtvollem Eintreten für die öffentlichen Interessen Hut schon von vornherein gegen die Versuchung gesichert, die parlamen- tarische Zeit mit aussichtslosen Auträgen und zum Fenster hinausgesproche- »m Reden zu vergeuden, und so ist nicht nur der Etar rechtzeitig zu Stande gekommen, sondern auch das Militärgesctz mit einer Raschheit be schlossen worden, welche hoffentlich eine weitere Bürgschaft des Friedens ist. Neben diesen erfreulichen Anzeichen einer wiedergekehrten bessern Zeit verdient aber ganz besonders hervorgehoben zu werden, daß die Bezieh ungen der Reichstagsmehrheit zur Reichsregierung und dem Bundesrathe aus dem Kriegszustände, welchen die früheren MehrheitSverhäitnisse fast zur Nothwendigkeit machten, in friedliche Bahnen eingelenkt sind. Von nun an werden wieder wichtige Gesetzentwürfe nicht wie aus der Kanone geschossen vor die Füße der Reichstagsabgeordneten fliegen, sondern in ungezwungenem, vertraulichem Gedankenaustausche schon in ihren Anfängen berathen, um eine möglichst sichere Grundlage für die offizielle parlamen tarische Arbeit zu geben. Es liegt auch auf der Hand, daß bei so schwie rigen Aufgaben, wie die Reform der Zuckerbesteuerung und noch mehr der Branntweinsteuerreform, niemand hoffen kann, und sei der Einzelne noch so scharfsichtig, auf den ersten Blick das allein Richtige zu treffen. Auch in diesem Punkte sind die bessern Gewöhnungen des ersten Jahrzehnts unserer Reichsgesetzgebung wiedergekehrt, womit natürlich keineswegs gesagt und gemeint ist, daß materiell die Errungenschaften angefochten und auf gegeben werden sollen, welche seitdem unter veränderten Zeitverhältnissen die Gesetzgebung gefestigt hat. Wir wollen nur hervorheben, daß wie im Reichstage selber so auch außerhalb desselben der richtige Weg der Gesetz gebung durch das bessere Einvernehmen zwischen Reichsregierung und Volks vertretung wiedergewonncn ist, und darüber muß sich jeder freuen, welcher nicht in blinder Opposition befangen ist. Aus diesen Verhältnissen er klärt sich aber auch, weshalb für die Einbringung der neuen finanziellen Gesetzentwürfe noch kein fester Zeitpunkt in Aussicht genommen werden konnte, was der Reichstagspräsident als Voraussetzung seines anfänglichen Vorhabens für die Wiedereinberufung des Reichstags freie Hand zu er halten, ansah. Allein auch abgesehen von diesem Umstande ist es sehr richtig, mit dem 19. April die parlamentarische Arbeit wieder aufzunehmen, da in der nächsten Zeit dann die vielen Commissionen rüstig vorwärts kommen können. Es ist erfreulich, wahrzunehmen, daß die vielen neuen Mitglieder des Reichstags große Arbeitsfreudigkeit zeigen, und so wird verhältnißmäßig bald nach Wiederzusammentritt des Reichstags eine Reihe von Gesetzentwürfen aus den Commissionen an das Plenum gelangen. Auf diese Weise wird auch Zeit gewonnen, um die durch den Ferienbeginn unterbrochenen vertraulichen Berathungen über die neuen Finanzvorlagen fortzusetzen und zum hoffentlich befriedigenden Abschluß zu bringen. Daß hier große Schwierigkeiten zu überwinden sind, wird Niemand bestreiten, aber ebenso groß ist auch die Nothwendigkeit, daß sie im gegenseitigen Nachgeben überwunden werden. Dem Reichstage ist wieder einmal eine Denkschrift der Agra rier, hauptsächlich unterzeichnet von adeligen Rittergutsbesitzern zugegan gen. Dieselbe verlangt nach der üblichen Schilderung der Nothlage der Landwirthschaft die Erhöhung des Zolls für Roggen von 3 M. auf 5 M., für Weizen von 3 M. auf 8 M., für Raps und Rübsen von 2 M. auf 5 M., für das übrige Getreide soll der Zoll verdoppelt, also für Hafer und Gerste auf 3 M., für Buchweizen und Hülsenfrüchte auf 2 M. und endlich für Malz auf 6 M. festgesetzt werden. Ferner wird für Schmutzwolle ein Zoll von 50 M., für gewaschene Wolle von 100 M., für fabrikgewaschene Wolle von 150 M., für Flachs von 20 M. Erscheint wöchentucy zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Montag- und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Bekanntmachung. Etwaige Gesuche um Versetzung von Schulkindern aus einer Bürgerschule in die andere sind bei dem Unterzeichneten bis Mittwoch, den Nl »April, von den Eltern persönlich resp. schriftlich anzubringen. Wilsdruff, am 4. April 1887. Der Direktor der städtischen Schulen. C. Gerhardt. ohne Prämiirung daselbst, Kesselsdorf am l8. Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, mit Prämiirung daselbst, Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des KriegsministeriumS vom 9. Dezember 1886, durch welche diejenigen ehemaligen Sächsischen Militärpersonen, welche noch nachträglich um Verleihung der Landwehr-Dienstauszeichnung 2. Klasse nachsuchen wollen, aufgefordert werden, ihren diesbezüglichen Gesuchen obrigkeitliche Führungsatteste beizufügen, wird hiermit weiter bekannt gegeben, daß wegen Auswirkung dieser Atteste, insoweit solche von Behörden im Königreich Sachsen auszustellen, die Landwehr-Behörden mit Anweisung versehen sind, und daß daher die betreffenden Gesüchsteller dieserhalb an das nächste Königlich Sächsische Landwehr-Bezirks-Kommando, welches das Weitere veranlassen wird, sich zu jwenden haben. Dresden, am 21. März 1887. «Kriegs - Ministerium. v. Fabrice. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch darauf hingewiesen, daß aus Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstutcn, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber ferncrweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 M.—- sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur statt zu finden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstation zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes ver anlaßt, die Pferdebesitzer ihres Ortes auf die obengedachte Stutenmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtzeitig aufmerksam zu machen. Die Königliche Amtshauptmannschaft erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als Klagen darüber laut geworden sind, daß zeither verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. Meißen, am 17. März 1887. Königliche Amtshanptmannschaft. von «Kirchbach. Bekanntmachung. Die diesjährige Ztutenmufterung und Fohlenschan soll für das Zuchtgebiet Moritzburg nm 23. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, mit Prämiirung daselbst, Großenhain am 25. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung daselbst, Altlommatzsch am 27. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Prämiirung in Lommatzsch, Zella am 14. Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr,