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WMillMM Wmdl, W«, §ic!icii!ch!l md die WgMdei. Amtsbtcrtt /Är die Kgl. KmLshaupLmMuschafL zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg.— Inserate werden Montag» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Rr 23 Dienstag, den 22. März 1887. Bekanntmachung. Die diesjährige Ztnteumnfterung und Fohlenschau svll für das Zuchtgebiet Moritzburg am 23. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, mit Prämiirung daselbft, Großenhain am 25. April dieses Zahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Meämiirung daselbst, Altlommatzsch am 27. April dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Wrämeirung in Kommatzsch, Zella am 14. Mai dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, ohne Meämiirung daselbst, Keffelsdorf am l8. M n dieses Jahres, Vormittags 9 Uhr, mit Wrämiirung daselbst, stattfinden. Indem dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gelangt, wird noch darauf hingewiesen, daß auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom Jahre 1885 an für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bei den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter "also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sinv, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 M.—- sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stutenmusterung zur Eintragung in's Zuchtregister vorstellen und ihre Produkte seiner Zeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung des Fohlens zur Schau hat nur statt zu finden, wenn Prämiirung angesagt ist und das Fohlen als konkurrenzfähig erachtet wird. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstativn zu entnehmenden Formulare bis zum 16. April dieses Jahres an das Königliche Landstallamt erfolgen. Hiernächst werden die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirkes ver anlaßt, die Pferdebesitzer ihres Ortes auf die obengedachte Stutenmusterung und Fohlenschau in ortsüblicher Weise rechtze^g aufmerksam zu. machen. Die Königliche Amtshauptmannschast erwartet um so gewisser, daß dieser Weisung gehörig nachgekommen werde, als^ Magen darüber l»N geworden sind, daß zeither verschiedenen Interessenten der Tag der Schau nicht bekannt gemacht worden sei. - 7 ^7 Meißen, am 17. März 1887. Königliche Amtshauptmannschast. von »Kirchbach. Steckbrief. Gegen den Maurergesellen Friedrich Ttnton Peters,äns»l, geboren den 10. Mai 1866 in Neutanneberg bei Wilsdruff, ist die Untersuchungshaft wegen Verbrechens gegen § 176 Ziffer 2 des Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und an das nächste Amtsgericht abzuliefern. Dresden, den 18. März 1887. Der Staatsanwalt beim Landgericht. Schaarschmidt. Bekanntmachung, die Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers betr. Der 22. März, an welchem Seine Majestät Kaiser Wilhelm, der erhabene Schirmherr des Deutschen Reiches, das 90. Lebensjahr vollendet, soll in unserer Stadt in folgender Weise festlich begangen werden: Morgens 6 Uhr Reveille, Vormittags von 11 bis 12 Uhr Musikaufführung auf dem Marktplätze und Abends von 8 bis 11 Uhr Festfeier im Saale des Schießhauses unter Mitwirkung der Gesangvereine Liedertafel und Sänger kranz sowie des hiesigen Stadtmusikcorps; Festrede: der unterzeichnete Bürgermeister. Indem wir dies andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir zugleich die geehrte hiesige Bewohnerschaft auf, durch recht zahlreiche Betheiligung und durch Schmückung der Häuser die von uns geplante Feier zu einer des Tages würdigen zu gestalten. Wilsdruff, am 14. März 1887. Der Stadtgemeindcrath. Ficker, Brgmstr. Bekannt nm chüng^ Stadtbezirk Wilsdruff betreffend. Alle im obengenannten Stadtbezirke aufhältlichen Landwehrleute, Reservisten der Jahresklassen 1874 bis mit 1886 und alle Dispositions urlauber erhalten Befehl, zu der Sonnabend, den 16 April 1887, .. Nachmittags V» S Ubr, am Gasthofe zum weißen Adler m Wilsdruff stattfindenden Controlversammlung zu erscheinen. Die Militärpapicre sind mitzubringen. Schirme und Stöcke dürfen zur Controlversammlung selbst nickt mitgebracht werden. Nichterscheinen wird bestraft. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando Meißen. Bekanntmachung. Das 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887 enthält: No. 5. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum zur Erweiterung der Eisenbahnstationsanlage Lauter betr.; vom 11. Febr. 1887. No. 6. Verordnung, eine Ernennung für die I. Kammer betr.; vom 18. Febr. 1887.