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WM, Wn, Äkdciilchii «id die LWicku. ArnLsbLcrtL M die Kgl. Kmishauptmannschaft zu Meihen. das Kgl. Amtsgericht uud dm Stadtralh zu Wilsdruff. Erscheint «jchenttich zweimal, Dienstag« und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag« und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Ur. Dienstag, den 15. Februar 1887. — — - - - —- 7-^7—- . > -- 1 . ^^7^-7- — n?---.- . , . ' Bekanntmachung, die Reichstaqswahl betreffend. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 21. Februar dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach § 8 des WahlreglemcntS vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahlbezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. Die Wählir des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 2l. Februar dieses Jahres in der Zeit von IO Ukr Vormittags bis O Uhr Nachmittag« in dem zum Wahllokal bestimmten RathssessionSzimmer hier persönlich zu erscheinen und die Stimmabgabe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf § 19 des Wahlregle ments aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind: 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 7. Februar 1887. Der Bürgermeister. Kicket Bekanntmachung. Das 1. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887 enthält: No. 1. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalvcrpflegung der Truppen im Jahre 1887 zu gewährenden Vergütung betreffend; vom 29. Dezember 1886; No. 2. Bekanntmachung, eine Anleihe der Stadt Leipzig betreffend; vom 4. Januar 1887. Gedachtes Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes liegt zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Wilsdruff, am 12. Februar 1887. Der Stadtgemeinderath. Ficker,'Brgmstr. Staugenversteigernng. 'S Derbstangen Hdrt. fichtene Reisstangen in den Abtheilungen: 9, 30, 36, 38, 40 u. 44, Derbstangen auf Grillenburger Forstrevier: Derbstangen auf Höckendorfer Forstrevier: m Unterstärke s . . — , , in den Abtheilungen: 29 u. 38, von 2—4 om 10u.11 und > in den Abtheilungo': 73, 74, 80, 86 u. 87, Derbstangen Littmann, Oberfvrstmeister. In Jnterimsverwaltung: Dittrich, Finanzkanzlist. von 7 8—9 10—12 13 2—3 om Unterstärke 4-6 - 7 8—9 - 10—12 - 13—15 - 10,„„ 23,7, 12,«« 6,4» 10„„ 4,S2 in den Abtheilungen: 12, 24, 28, 31, 34, 36, 38, 42, 44, 45, 50 und 60, 52,nn 33,7,, 6,in 6,2» 3,4» 0,in in den Abtheilungen: 4, 9, 11, 24, 25, 29, 31, 32, 34, 35, 38, 42 und 44, 206,zn 187„n 29,,n 24,7» 15,2» 6,NS 52,»» 45,»» 5,SN 4,20 0,,» 1,s» 10,12 1,»» von 2—3 ein Unterstärke - 4—6 - - 7 - 8—9 - - 10—12 - - 13—15 - einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung in kassenmäßigen Münzsorten und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu gebenden Be dingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilen die Verwalter der genannten Reviere, welche auch die Auktionsverzeichnisse unentgeltlich aushändigen werden. Creditüberschreitungen sind unzulässig. König!. Oberforstmeisterei Grillenburg und König!. Forstrentamt Tharandt, 9. Februar 1887. Im Hotel zum Deutschen Hause in Tharandt sollen in der nachstehend aufgeführten Reihenfolge der Forstreviere StrrK , 24 H ULLL Ä. 4 Hdrt. fichtene Reisstangen - - Derbstangen 5, Hdrt. fichtene Reisstangen - 7 - 8u.9 - - 10—12 - - 13—15 - 3-, Hdrt. fichtene Reisstangen von von Vormittags SV2 Uhr an, !., ans Spechtsbausener Forstrevier: Hdrt. fichtene Reisstangen von 2—3 om Unterstärke f - - - - 4—6 - auf Wendischcarsdorfer Forstrevier: (Rabenauer Theil). auf Naundorfer Forstrevier 2—3 cm Unterstärke