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WM, W», ÄckW md !lik WWkckii. ArnLsb5ccLL für die Kgl. Knüshaupiuuumschüft zu Meisen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 8 r > ch e i n t «ö<t mtlich ziseimal, DicnsiaAs und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. EM-elae Nummera 10 Psz. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 7. Diensts, deu 25. Januar 1W7. Bekmmtnmchlmg, Reichstagswahl betreffend. Für die am SA. Februar dieses Jahres stattfindende Reichstagswahl sind aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff — einschließlich der selbstständigen Gutsbezirke — die nachstehend unter T verzeichneten Wahlbezirke gebildet, die dabei angegebenen Wahlvorsteher und Stellvertreter ernannt und die ebenfalls dabei erwähnten Wahllokale bestimmt worden. Unter Hinweis auf die in No. 5 dieses Blattes abgedruckte Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 15. und die dazu erlassene hiesige Bekanntmachung vom 16. dieses Monats wird dies zur Nachachtung für die Betheiligten hierdurch bekannt gemacht, mit dem Bemerken, daß die Formulare zu dem über die Abgabe der Stimmen aufzunchmenden Protokolle fammt Gegenliste den Wahlvorstehern rechtzeitig von hier aus zugehen werden und daß etwa obwaltende Behinderungen in Betreff der Uebernahme der Wahlvorsteher - und Stellvertreter-Funktion binnen längstens 8 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung angere-bnet, anher anzuzeigen sind. Indem den Herren Gemeindevorständen resp. Wahlvorstehern hierbei die genaue Beobachtung der Vorschriften des Reichstagswahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 145 ff.) und des dazu erlassenen Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870 S. 275 ff.) dringend emvfohlen wird, werden dieselben insbesondere noch darauf aufmerksam gemacht, 1 ., daß die Wählerliste mit der Bescheinigung des Gemeindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen ist; 2 ., daß bei Berichtigung der Wählerlisten durch Streichungen und Einschreibungen die Gründe dazu am Rande der betreffenden Liste zu bemerken sind; 3 ., daß die Wählerlisten am 22. Tage nach Beginn der Auslegung unter unterschriftlicher Vollziehung des Gemeindevorstandes abzuschließen sind und das zweite Exemplar zugleich die Bescheinigung.der Uebereinstimmung mit dem Hauptexemplare enthalten muß; 4 ., daß die Wählerliste iugleichen die Gegenliste von dem Wahlvorsteher mit zu unterschreiben ist; 5-, daß ungültig erklärte Stimmzettel dem über die Abstimmung aufzunchmenden Protokolle beizufügen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen, im Protokolle auch die Gründe anzugebcn sind, aus denen die Ungültigkeitserklärung "erfolgte, und 6., daß die Funktion des Vorstehers, des Protokollführers und der Beisitzer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unmittelbares Staatsamt bekleiden. Meißen, am 18. Januar 1887. Königliche Amtshanptmannschaft. von Boise. D .. Fortl. Nr. Zubeftörnngcn des Wnhlktzkks. Wahlvorsteher. Stellvertreter. Wahllokal. 1. Rittergut Tanneberg und Dorf Alttanneberg Neutanneberg Birkenhain Blankenstein Burkhardtswalde Rittergut und Dorf Groitzsch Grumbach Helbigsdorf Herzogswalde Hühndorf Kaufbach Keffelsdorf Kleinschönberg Rittergut und Dorf Klipphausen Lampersdorf Rittergut und Dorf Limbach Vorwerk und Dorf Lotzen Rittergut und Dorf Munzig Rittergut und Dorf Neukirchen Niederwarthe Rittergut und Dorf Rothschönberg mit Perne Röhrsdorf Roitzsch Sachsdorf Schmiedewalde Sora Rittergut und Dorf Steinbach - (Obersteinbach bei Mohorn) Steinbach (bei Keffelsdorf) Unkersdorf Rittergut nnd Dorf Weistropp Rittergut und Dorf Wildberg Gem.-Vorst. Poppe Gem.-Aelt. Heide Gasthof in Alttanneberg. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. - Schmiedgen - Tamme - ' .Birkner . - Obendorfer - Kippe - Herzog - Harz - Pietzsch - Pietzsch - Nedeß - Henker - Arnold - Schulze - Klunker - Dachsel - Schumann - Starke - Rost - Große - Franke in Roth- schönbcrg - Beyer - Irmer - Gerlach - Geißler - Kästner - Johne - Lommatzsch - Irmer - Gießmann Zscheile - Höppner - Kirchner - Kohlsdorf - Fritzsche - Adam - Müller - Riedrich - Lommatzsch - Herbst - Hennig - Dürigen - Ludwig - Lehmann - Hetzel - Weinhold - Kirsten - Keller - Reiche - Haukelt - Wolf in Perne - Hartmann - Henker - Bruchholz - Lippert - Schönhals - Henker - Wehner - Ludwig Köhler - Eichler Wohnung des Wahlvorstehers. Schänke in Birkenhain. Gasthof in Blankenstein. Gasthof in Burkhardtswalde. Gasthof in Groitzsch. Gasthof in Grumbach. Gasthof in Helbigsdorf. Gasthof in Herzogswalde. Gasthof in Huhndorf. Gasthof in Kaufbach. Richters Gasthof. Gasthof in Kleinschönberg. Gasthof in Klipphausen. Schänke in Lampersdorf. Gasthof in Limbach. Schänke in Lotzen. Gasthof in Munzig. Gasthof in Neukirchen. Schankwirthschaft in Niederwarthe. Weber's Schankwirthschaft in Roth schönberg. Gasthof in Röhrsdorf. Sckänke in Roitzsch. Schänke in Sachsdorf. Schänke in Schmiedewalde. Gasthof in Sora. Herrschaftl. Gasthof. Gasihof in Steinbach. Schänke in Unkersdorf. Schramm's Schankwirthschaft. Gastwirthschaft in Wildberg. Bekanntmachung, das Betreten der Elbstrom - Cisdecke betreffend. Die unterzeichnete Behörde sieht sich veranlaßt, dem Publikum zu Vermeidung von Unglücksfällen beim Betreten der Eisdecke des Elbstromes hiermit die möglichste Vorsicht anzuempfehlen. An Stellen, wo sich die Eisdecke über den ganzen Elbstrom erstreckt, darf der Ueberaanq nur auf den abgesteckten Eisbahnen erfolgen und werden diesfallsige Zuwiderhandlungen mit Geldstrafe bis zu 20 Mark —. geahndet Meißen, am 20. Januar 1887. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. von Boffe.