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TharM, Nossen, Siebeslehn und die UmMN-en. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wüsdrusi 44. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnemenlpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Monta und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr 97 Dienstag, den 2. December 1884 Bekanntmachung. Unter dem Rindviehbestande des Wirthschaftsbesitzers Carl Gustav Michael in Niederwartha ist die Maul» und Klauenseuche aus gebrochen. Meißen,-sam 26. November 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. - - v. Bosses - Aekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesige i Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Oktober dss. Jrs. folgendermaßen festgestellt: 6 Mark 94 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 45 - - 50 - Heu, 1 - 90 - - 50 - Stroh. Königliche AmtGauptmannschast Meißen, am 26. November 1884. v. Bosse. Bekanntmachung, die Consignation der Pferde und Rinder durch die Ortsbehörden betr. Mit Bezug auf die Verordnung vom 4. März 1881, die nach d'in Reichsgesetze vom 30. Juni 1880 für die wegen Seuchen ge- tödtcten Thiere zu gewährenden Entschädigungen betreffend, werden fämmtliche Gemein-evorssän-e -es Bezirks und die Bür gernieister Vo« Akilsdruss und Siebenlehn hierdurch veranlaßt, eine genaue Consignation der in ihren Bezirken vorhandenen Pferde und Rinder innerhalb der letzten 14 Doge des Monats December nach Maßgabe der in der Verordnung vom 4. März 1881 erlassenen Vorschriften vorzunehmen und die Consignationsformulare in den Columnen 1, 2 und 3 ausqefüllt unmittelbar nach der Consiqnation und spätestens bis znm 8. Januar nächsten Jahres anher einzureichen. Meißen, am 28. November 1884. Königliche Amtshanptmannschast. . ... — v. Bosse. — Bekanntmachung. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtgemeinderalhe die Stadtverordneten Herr Restaurateur Carl Hermann Reiche, Herr Stadtgutsbesitzer Carl Gottlob Herrmann und Herr Stellmachermeister Emil Eduard Loßner auszuscheiden und ist deshalb eine Ergänzungswahl zu veranstalten. Zu wählen sind drei angesessene Stadtverordnete und ein angesessener Stadtverordneten-Ersatzmann. Als Wahltag ist Dienstag, der 9. Dezember ds. Js. bestimmt. Unter Hinweis auf die Bestimmungen in den ZZ 45, 46, 53 und 54 der Städteordnung vom 24. April 1873 und mit Bezug auf die im hiesigen Rathhause aushängende Wahlliste werden daher sämmtliche stimmberechtigte Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an dem ge dachten Wahltage in der Zeit von Bormittags 9 bis Mittags 1 Uhr auf dem hiesigen Rathhause im Sefsionszimmer vor dem Wahlausschüsse bei Verlust des Wahlrechts für gegenwärtigen Fall Persönlich ihre Stimmzettel, auf welche vier ansässige wählbare Bürger so zu verzeichnen sind, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt, abzugeben. Stimmzettel werden ausgegeben. Wilsdruff, am 27. November 1884. Der Bürgermeister. Ficker. Bekanntmachung, die Declaration des Einkommens betreffend. Da im Laufe dieser Tage von uns die Austragung der Aufforderungen zur Declaration des Einkommens behufs Anfertigung des Einkommensteuerkatasters für das Jahr 1885 besorgt wird, so machen wir gemäß der Bestimmung des Z 33 der Ausführungsverordnung zum Einkommensteuergesetze vnm 11. Oktober 1878 hierdurch darauf aufmerksam, daß es auch denjenigen einkommensteuerpssichtigcn Personen hiesiger Stadt, welchen eine solche Deelaratronsausfor-erung nicht eingehändigt wird, freisteht, eine Declaration biO znm 16. dieses Monats bei uns einzureichen, zu welchem Behufe von uns Declarationsformulare unentgeldlich auf Verlangen verab reicht werden. Gleichzeitig fordern wir alle Vormünder, ingleichen alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Vermögenserwerbes ausgestattete Vermögensmassen hiermit auf, für die von ihnen bevormundeten Personen bez. vertretenen Stiftungen, Anstalten und dergleichen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Einkommensteuer-Declarationen auch dann binnen der obgedachten Frist bei uns einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Wilsdruff, am 1. Dezember 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.