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Tharandt, Naßen, Siebentehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmamlschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Witsdruff. 44. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montag und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 93 Dienstag, den 25. November 1884. — . . —... - —.... ^717.-- --7^ ^7 . 7 - Auf dem die Aktiengesellschaft unter der Firma: Ländlicher Vorschußverein zu Krögis — Zweigniederlassung desselben in Burkhards- Walde — betreffenden Folium des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist, zufolge Anzeige vom 5. und bez. Protokoll vom 17. sowie Zeugniß vom 14. November d. I. heute eingetragen worden, daß Herr Ernst Julius Hermann Eckelmann in Höfgen nicht mehr Direktor und Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft und Herr Ernst Beyrich in Karcha nicht mehr stellvertretender Direktor und Mitglied des Vorstandes der Gesellschaft ist, sowie daß Herr Karl Moritz Hörmann, Rentier, jetzt in Freibergsdorf, vom Dezember 1884 an in Vorbrücke wohnhaft, als Direktor, und H-rr Ernst Julius Max Dietrich, Gutsbesitzer in Nimtitz, als stellvertretender Direktor, Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft sind. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, de« 20. November 1884. Lr. Gangloff. Bekanntmachung. Die in den Zs 2 und 3 des Straßenpolizeiregulativs für hiesige Stadt enthaltenen Bestimmungen, daß zur Winterszeit jeder Hausbesitzer 1. seiner Hausfronte entlang den Schnee zu beseitigen und bei eintretender Glätte Sand und Asche zu streuen, sowie 2. bei eintretendem Thauwetter binnen 24 Stunden von Beginn desselben an, den vor seinem Hause befindlichen Vorplatz, sowie daS an dasselbe angrenzende Gassengerinne von Schnee und Eis zu reinigen und letzteres von der Gasse hinwegzuschaffen hat, werden andurch mit dem Bemerken in Erinnerung gebracht, daß Uebertretungen oder Vernachlässigungen der gedachten Vorschriften nach H 5 des obgedachten Regulativs in Verbindung mit H 366 Punkt 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Wilsdruff, am 24. November 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, Anmeldung zur Gemeindekrankenversicherung betreffend. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, die Krankenversicherung der Arbeiter betr., tritt im Gemeinde- und Ritter- gutSbezirke der Stadt Milsdruff die gemeinsame Gemeindekrankenversicherung im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff am 1. December ds. Js. für alle versicherungspflichtigen Personen, welche nicht einer Ortskrankenkasse," einer Betriebs- (Fabrik-) Bau- oder In- nungskrankenkasie, einer Knappschaftskasse, oder einer den Vorschriften in Z 75 des Gesetzes genügenden eingeschriebenen oder auf Grund landesrechllicher Vorschriften errichteten Hilfskasse angehören, in Kraft. Unter Hinweis auf Z 49 des angeführten Gesetzes und die Bekanntmachung vom 8. dieses Monats, die Ausdehnung des Versicher ungszwanges betr., werden hiermit die hiesigen Arbeitgeber aufgefordert, alle von ihnen beschäftigten Versicherungspflichtigen Personen, für welche die gemeinsame Gemeindekrankenversicherung einzutreten hat, bei dem unterzeichneten Stadtgemeinderathe, Kämmereilokal, längsten- bis zum 3. December ds. Js. mittelst daselbst zu entnehmender Formulare, für die Folge aber spätestens am dritten Tage nach Beginn der Beschäftigung an- und spätestens am dritten Tage nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wieder abzumelden. Alle Arbeitgeber, welche ihrer Meldepflicht nicht rechtzeitig genügen, werden nach tz 81 des Gesetzes vom 15. Juni 1883 mit Geld strafe bis zu 20 Mark belegt und haben, dafern für die nicht angemeldete Person eine Unterstützung zu gewähren gewesen ist, dafür Ersatz zu leisten. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß mit Eröffnung der vorgedachten gemeinsamen Gemeindekrankenversicherung die bisher hier bestandene allgemeine Krankenunterstützungs- und Begräbnißkasse ihre Endschaft erreicht. Wilsdruff, am 22. November 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. «Kommenden Donnerstag, den 27. November ds. IS., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche StadtgemeinderathSffHnna. Wilsdruff, am 24. November 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Die Eröffnung des deutschen Reichstages. Am Donnerstag wurde der deutsche Reichstag in Berlin eröffnet. Bei dem Eröffnungsaktus im weißen Saale des königlichen Schlosses waren an Mitgliedern des Reichstages, Generälen, Ministern, Geist lichen und Vertretern der Universität ca. 200 Personen anwesend; das diplomatische Corps war zahlreich vertreten, darunter der franzö sische, der türkische Botschafter, der portugiesische und der schwedische Gesandte. Eine besondere Loge war für die Mitglieder der Kongo konferenz reservirt. Nach 1^ Uhr trat der Bundesrath unter Füh rung des Reichskanzlers Fürsten Bismarck ein und stellte sich links vom Throne auf. Um 1^ Uhr erschien Se. Maj. der Kaiser in großer Generalsuniform mit dem Bande und der Kette des Schwarzen Adler ordens, gefolgt von dem Kronprinzen und den Prinzen Wilhelm, Friedrich Karl, Albrecht, Alexander, Georg und dem Prinzen August von Württemberg. Bei dem Eintritt Sr. Maj. des Kaisers brachte Generalfeldmarschall Graf Moltke ein Hoch aus den Kaiser aus. Se. Majestät bestieg hierauf den Thron, bedeckte das Haupt und nahm aus den Händen des Fürsten Bismarck die Thronrede entgegen, welche er mit lauter vernehmlicher Stimme verlas. Sie lautet: „Geehrte Herren! Ich freue Mich, daß es Mir vergönnt ist, Sie selbst zu begrüßen und heiße Sie im Namen der verbündeten Regierungen willkommen. Es gereicht Mir zu besonderer Genugthuung, daß die Wünsche, welche Ich in Meiner Botschaft vom 17. November 1881 an dieser Stelle kundgegeben, seitdem auf dem Wege zu ihrer Erfüllung wesent lich Fortschritte gemacht haben; Ich entnehme daraus am Abend Meines Lebens die Zuversicht, daß der stufenweise Ausbau der begonnenen Reform schließlich gelingen und für den inneren Frieden im Reiche, die Bürgschaften Herstellen werde, welche nach menschlicher Unvollkom menheit erreichbar sind. Unsere nächsten Schritte in dieser Richtung werden in der Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Arbeiter der Landwirthschaft und des Transportwesens und in der Erweiterung der Sparkasseneinrichtungen bestehen, wofür die Vorlagen Ihnen zu gehen werden. Der Entwurf des Reichshaushaltsetats für das nächste Rechnungs jahr wird Ihnen unverweilt vorgelegt werden. Die Fortentwickelung der Einrichtungen des Reichs bedingt naturgemäß ein Anwachsen seiner Ausgaben. Sie werden hierin mit Mir eine Mahnung erkennen, neue Einnahmequellen für das Reich zu erschließen. Der Versuch, der Rübenzuckersteuer im Wege der Reform höhere Reinerträge abzuge winnen, wird für jetzt durch die Nothlage der betheiligten Industrie und der in Mitleidenschaft stehenden Landwirthschaft erschwert. Die Herstellung des einheitlichen Zoll- und Handelsgebietes im Reich ist durch Verständigung mit der freien Hansestadt Bremen vor bereitet, und wird die Bewilligung eines Beitrages hierzu Ihnen zur Beschlußnahme vorgelegt werden. Im Anschluß an den revidirten Gesetzentwurf wegen Subventio- nirung unserer Dampfschifffahrt werden Ihnen Mittheilungen über die unter den Schutz des Reichs gestellten überseeischen Ansiedelungen und die darüber gepflogenen auswärtigen Verhandlungen zugehen. Wenn diese Anfänge kolonialer Bestrebungen nicht alle Erwartungen, die sich daran knüpfen, erfüllen können, so werden sie doch dazu bei tragen durch Entwickelung der Handelsverbindungen und durch Be lebung des Unternehmungsgeistes die Ausfuhr unserer Erzeugnisse der gestalt zu fördern, daß unsere Industrie zu lohnender Beschäftigung ihrer Arbeiter befähigt bleibt. Im Einverständniß mit der französt-