Volltext Seite (XML)
MUMM TharM, Nossen, Siebenlehn M die Umgegenden. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 44. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 7?. Dienstag, den 23. September 1884» Bekanntmachung, die Felgenbreite des Lastfuhrwerks auf den Chausseen betreffend. Mit Rücksicht auf die Nachtheile, welche die Anwendung schmaler Radfelgen bei Lastwagen auf die Fahrbahnen der Chausseen aus übt, werden die Fuhrwerksbesitzer hiesigen Bezirks hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die auf den Chausseen verkehrenden Lastwagen bezüglich der Radielgenbreite den Bestimmungen des Gesetzes vom 16. April 1840 (Seite 57 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1840) entsprechen müssen und daß Zuwiderhandlungen nach Z 12 dieses Gesetzes mit Geldstrafe von 3—30 Mark —- geahndet werden. Meißen, am 15. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung. Den Stadt- und Landgemeinden des hiesigen Verwaltungsbezirks, welche während der diesjährigen Herbstübungen mit Einquartierung belegt waren, wird für die herzliche opferwillige Aufnahme der Gruppen der Dank der 2. Infanterie-Division hierdurch ausgesprochen. Meißen, am 19. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung, die Volksbibliotheken betr. * Die Leiter und Vorsteher der Volksbibliotheken des hiesigen Bezirks werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gesuche um Unterstütz ungen zu Unterhaltung und Erweiterung der Volksbibliotheken bis zum 15. Oktober dies. Is. anher einzureichen sind. In den näher zu begründenden Gesuchen ist anzugeben, ob und bez. inwieweit die betheiligten Gemeinden sich an der Unterhaltung pp. dieser Bibliotheken pecuniär betheiligen. Hierbei wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diejenigen Gesuchsteller, welche schon früher bez. wiederholt staatliche Unter stützungen für ihre Volksbibliotheken erhalten haben, in diesem Jahre auf eine anderweite Beihilfe aus Staatsmitteln für die Volksbibliothek sich keine Hoffnung machen dürfen. Meißen, am 19. September 1884. Königliche Amtshnuptmannschaft. v. Bosse. IZekannlmachung, Wegebau betreffend. Die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des hiesigen Bezirks werden unter Hinweis auf die diesseitige Bekanntmachung vom 5. November 1877, den Bau und die Unterhaltung der öffentlichen Wege betr., darauf aufmerksam gemacht, daß die über die vorzu nehmenden Wegebauten nach dem Schema L zu erstattenden Anzeigen, in welchen namentlich auch der betreffende Wegetrakt genau zu be zeichnen ist, in doppelten Exemplaren, sowie Gesuche um Wegebauunterstützungen aus Staatsmitteln nach dem Schema unter 6 in einfachen Exemplaren bis zum 13. Detober dies. Is. hier einzureichen sind. In den Wegebauunterstützungsgesuchen ist außerdem anzugeben, ob die Straßenwalze benutzt worden ist, da zufolge Bekanntmachung vom 25. April 1881 zu Unterhaltung nicht gewalzter Wegetrakte Beihülfen nicht gewährt werden. Meißen, am 19. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft v. Bosse. Bckanntm chung. Während der Pssasterarbeiten in der Zellaischen Straße zu Wilsdruff ist der Verkehr für Fuhrwerk daselbst gesperrt, und wird derselbe während dieser Zeit auf den Zingenweg verwiesen. Meißen, am 22. September 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Von dem unterzeichneten Amtsgericht soll das zu dem überschuldeten Nachlasse des Hausbesitzers Karl Vkugust Förster in Klipphausen zugehörige Hausgrundstück Nr. 3 des Katasters und Nr. 3 des Grund - und Hypothekenbuches für Klipphausen, welches Grundstück am 5. Mai 1884 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf ISS« Mark -- „ gewürdert worden ist, an hiesiger Amtsstelle nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerrchtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 16. September 1884. Königliches Amtsgericht. vr. Gaugloss.