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Erstes Blatt. "LL Wochenblatt für für für die König!. Aintshauptmanilschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erschein! wschentllch 2 Mal Dienst««, und Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer tostet 10 Pj. Jnseratenannabme Montags ».Donnerstags hi« Mittag 12 Uhr. Erschein» wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abvnnemenisprei» vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — . koste^U) Pf. Tharandt, »WA Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Vir. 24 Freitag, den 21. März 1884. Bekanntmachung, die Gesindevermiether betr. Die in neuerer Zeit über das Gebühren der Gesindevermiether (Gesindemäkler) laut gewordenen Klagen geben der Königl. Amts- hauptmannschaft Veranlassung, hiermit auf folgende Bestimmungen wiederum aufmerksam zu machen. Wer das Geschäft eines Gesindevermiethers beginnt, hat dies bei Eröffnung des Gewerbebetriebes dem Gemeindevorstande bez. dem Gutsvorsteher anzuzeigen. Da der Gewerbebetrieb, wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden in Bezug aus die Gesindemäkelei darthun, von dem Bezirksausschüsse untersagt werden kann, so haben die Gemeindevorstände bez. die Gutsvorsteher sofort von jeder über die Anzeige von der Eröffnung eines Gesindevermiethergeschäfts ertheilten Bescheinigung eine Abschrift an die Königl. Amtshauptmanuschaft einzureichen. 2 ., - Die Gesindevermiether haben ordentliche Bücher zu führen, aus welchen deutlich zu ersehen ist, welche Art von Geschäften und mit welchen Personen, in welcher Weise und gegen welche Gebühren von ihnen ausgeführt worden sind. 3 ., Gesindevermiether, welche einen schon vermierheten Dienstboten zum Zurücktritt von dem eingegangenen Miethkontracte zu bewegen suchen, sind nach Z 32 der Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 strafbar, und haben überdies zu gewärtigen, daß ihnen der fernere Be trieb ihres Gewerbes untersagt wird. 4" Gesindevermiether, welche die unter 1 gedachte Anzeige unterlassen oder trotz der gegen sie ergangenen Untersagung das Gesinde vermiethergeschäft fortsetzen, werden nach ß 148 der Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. —- und im Un vermögensfalle mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. Meißen, am 15. März 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. , v. Bosse. HekiMMMuchung. Die diesjährigen öffentlichen Schulprüfungen finden im Schulsaale (Zimmer Nr. 6) in folgender Ordnung statt: Fortbildungsschule. Sonntag, den 30. März, vorm. 10—11 Uhr die III. Klaffe in Deutsch und Rechnen (Hr. Schwertner). - - - ' - 11—12 Uhr die II. Klasse in Deutsch und Geometrie (Hr. Thomas). ' ° uachm. '/23—Uhr die I. Klasse in Wechselrechnung und Buchführung (Hr. Oberl. Bang). Hierauf Entlassung durch deu Direktor. l Bürgerschule. Montag, den 31. März, vorm. 8— 9 Uhr die VI. Klasse in Deutsch und Schreiblesen (Hr. Schwertner). ' - ' - - 9—10 Uhr die V. Klasse in Deutsch (Hr. Biener) und Rechnen (Hr. 0. Knof). ' " ° ' - V4II—11 Uhr die III. und II. Abteil, in Französisch (Hr. Oberl. Bang). - ' - - nachm. 2—^4 Uhr die IV. Klasse in Bibl. Geschichte (Hr. 0. Knof), Heimatskunde (Hr. Bornemann), Rechnen (Hr. Biener). - - - - - '^4—5 Uhr die III. Klaffe in Katechismus (Hr. Schwertner), Naturgeschichte (Hr. Bornemann), Rechnen (Hr. Schwertner). DienStag, den 1. April, vorm. 8—V2IO Uhr die II. Kl. in Deutsch (H. Biener), Geographie (Dir. Gerhardt), Rechnen (H. 0. Knof). ' . - - . —11 Uhr die I. Mädchenklaffe in Deutsch (Hr. Oberl. Bang), Geographie (Hr. Bornemann), Rechnen (Hr. Oberl. Bana). - , - - - 11—l/,12 Uhr die I. Abteil, in Französisch (Hr. Oberl. Bang). - . . - - V2I2 —12 Uhr die III., II. u. I. Abt. in Lateinisch (Dir. Gerhardt). - - - - nachm. 2—^4 Uhr die I. Knabenklasse in Deutsch (Dir. Gerhardt), Mineralogie u. Chemie, Rechne« (Hr. Oberl. Bang). II. Bürgerschule. Mittwoch, den 2. April, vorm. 8—9 Uhr die III. Klasse in Bib'l. Geschichte (Hr. Oberl. Bang) Rechnen (Hr. Thomas). - , - - . 9—^11 Uhr die II. Klasse in Bibl. Gesch. u. Naturgeschichte (Hr. Biener), Lesen (Hr. 6. Knof). - - - - nachm. 2—Uhr die I. Mädchenklasse in Deutsch, Geschichte und Rechnen (Hr. Bornemann). - . - - - 1^4—5 Uhr die I. Knabenklasse in Katechismus, Geographie und Rechnen (Hr. Thomas). In allen Klaffen beider Bürgerschulen wird zwischen den einzelnen Lektionen deklamiert, jede Klasse beschließt ihre Prüfung mit Ge sang. Während der vier Examentage sind in dem Klassenzimmer der I. Mädchenklasse (Zimmer Nr. 5, neben dem Schulsaale) sämmtliche schriftlichen Arbeiten der Schüler und Schülerinnen, auch die Handarbeiten der letzteren ausgestellt. Zu diesen Prüfungen, sowie zu der am Sonnabend, den 5. April, vorm. 10 Uhr stattfindenden Entlassung der Konfirmanden (im Schulsaal) werden die hiesigen Behörden, insbesondere der Schulvorstand, die Eltern und Erzieher der Kinder, die Lehr- und Dienstherren, sowie alle Freunde des Schulwesens hierdurch freundlichst eingeladen. Wilsdruff, den 18. März 1884. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt. bei dem Ausstellungsplatz zu Deutschenbora am 21 März von vorm. tl Uhr an. 1 41« 25—30 LII«n Innft, 1 8- nu<l Molilng- nii<> Ferner gelangen zur Versteigerung circa 50 verschiedene gebrauchte und noch im guten Zustande befindliche landw. Maschinen, als: Dreschmaschinen, Göpelweikc, Mähmaschinen, Schrotmühlen, Breitsäemaschinen, Reinigungsmaschinen, Drehmangeln, ^Häckselmaschi nen, Kartoffelausheber, verschiedenes Ackergeräthe rc. re. LandwirthschaftlicheLchule ;u Meißen. Beginn des SommerkurfuS: Dienstag, den 22. April. Anmeldungen bittet man möglichst bald zu bewirken. Nähere Auskunft über die Organisation der Schule wird gern ertheilt. Direktor.